Jump to content

Evangelisch --> Katholisch


Maple

Recommended Posts

Das Thema gab es bestimmt schon x-mal, aber mit der Suche komme ich nicht weiter. Wenn ein Evangele katholisch werden will, wie läuft das eigentlich ab? Bei uns gab es das noch nie, aber ich würde gern einmal wissen ob es da Unterschiede zur "normalen" Erwachsenentaufe gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der größte Unterschied: Eine Taufe findet überhaupt nicht statt, denn der Mensch ist ja schon getauft. Und zweimal taufen geht nicht.

 

Im Wesentlichen: Sprechen des Glaubensbekenntnisses.

 

Details gibt's hier.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Conny

>Wenn ein Evangele katholisch werden will, wie läuft das eigentlich ab?

 

Man geht zu einem Pfarrer seiner Wahl (bei mir war es der Vikar), und führt erstmal einige Gespräche. In diesen Gesprächen werden einige Formalitäten festgestellt; ob man gültig getauft oder z.B. für die Kirche gültig verheiratet ist. Dann werden noch die Glaubensgrundlagen des Konvertiten abgeklopft, d.h. man prüft, ob der- oder diejenige die katholischen Lehren auch kennt und verstanden hat. Dann schickt der Pfarrer ein Formular zum zuständigem Bistum, damit es auch offiziell abgesegnet ist, dass die Person in die Kirche eintreten kann. Den eigentlichen Über- oder Wiedereintritt kann man entweder ganz privat beim Pfarrer im Wohnzimmer machen, oder im Rahmen einer Messe. Vorher unterschreibt man ein Reue-Protokoll, und wird dann während der Messe in die KIrche aufgenommen, und erhält dann die Eucharistie. In D und Ö muss man danach noch einen Schein beim Amt abgeben, damit die Kirchensteuer erhoben werden kann.

 

Getauft werden braucht nur bei Ungetauften, oder bei jemanden, der aus einer Gemeinschaft kommt, deren Taufe die Kirche nicht anerkennt. Wer sich nach seiner Kindstaufe später in einer Freikirche hat "großtaufen" lassen, braucht sich auch keine Gedanken machen, denn wie Petrus schon sagte, zweimal geht nicht. Also wird die zweite "Taufe" für ungültig erklärt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muß dies beim zuständigen Ortspfarrer geschehen oder kann man auch zu einem befreundeten Pfarrer (wäre allerdings gleiches Bistum) gehen?

 

Was ist mit der Firmung? Zur Kommunion darf man ja dann bestimmt schon im Rahmen der Messe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du kannst problemlos von einem anderen Priester aufgenommen werden, der allerdings im Hintergrund die notwendige Information und Abstimmung vornimmt. Für die Firmung durch den aufnehmenden Pfarrer muß die Erlaubnis des zuständigen Bischofs eingeholt werden. Bei der Beauftragung eines Pfarrers für die Erwachsenentaufe wird die Erlaubnis zur Firmung standardmäßig erteilt, damit die Initiation vollständig ist. Bei der Firmung muß, wie gesagt, diese Erlaubnis extra erteilt werden. Das ist aber kein Problem, der Pfarrer kennt sich aus :blink:. Andererseits kann es auch schön sein, zu Pfingsten oder bei der nächsten Firmung in Deiner Pfarrei vom Bischof gefirmt zu werden. Die meisten entscheiden sich aber für die Firmung im Zusammenhang mit der Konversion.

bearbeitet von TomTom
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine persönliche Erfahrung: Firmung und Erstkommunion in einem Gottesdienst war fast zu viel. Ich war von der Firmung so überwältigt, daß die Kommunion völlig unterging - und natürlich hatte ich mich grade auf die besonders gefreut.

 

Was ist übrigens ein "Reue-Protokoll"? Sowas habe ich ganz sicher nicht unterschrieben. (Das einzige, was ich zu unterschreiben hatte, war ein Formular-Bogen in sechsfacher Ausfertigung, und ich mußte nur bestätigen, daß meine Konversion dem Kirchenbuchamt, dem Bistum, dem Einwohnermeldeamt ... gemeldet werden darf.)

 

Und noch was: man muß erstmal rechtswirksam aus der evangelischen Kirche austreten, ehe man rechtswirksam in die katholische aufgenommen werden kann. Ich wußte das erst nicht und bin erst nach dem liturgischen Akt aus der evangelischen Kirche ausgetreten - und habe jetzt ein "falsches" Konversionsdatum in den Akten: nämlich das Datum meines Austritts. :blink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und habe jetzt ein "falsches" Konversionsdatum in den Akten: nämlich das Datum meines Austritts. :blink:

naja... die deutschen Bürokraten werden's überleben...;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man muß wohl zwischen der Aufnahme in die kath. Kirche und der Kirchensteuerpflicht unterscheiden.

 

Nach dem Kirchensteuergesetz in Berlin wird der Austritt erst mit Ende des Folgemonats an wirksam, erst dann beginnt die Kirchensteuerpflicht in der anderen Glaubensgemeinschaft.

 

Die eigentliche Aufnahme ist aber mit der Firmung/Erstkommunion vollzogen.

(Zur Kommunion war ich allerdings schon vor meiner Konversion geduldet - damals gab es diesbezüglich auch keinen Aufschrei im Forum als ich die beiläufig erwähnt hatte).

 

Eine Konversion ist übrigens auch in einem anderen Bistum möglich. Ich kenne eine Berlinerin, die in Frankfurt (Liebfrauen) konvertiert ist.

 

Von einem Reueprotokoll weiß ich nix - ich hätte sowas auch nicht unterschrieben.

Ich vermute, daß dies für ausgetretene gilt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

damals gab es diesbezüglich auch keinen Aufschrei im Forum als ich die beiläufig erwähnt hatte

 

wenn Du den vermisst, holen wir íhn gerne nach :blink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Erich,

 

wenn Du zitierst, gib bitte stets den Autor des Zitats an (in diesem Fall: Matthias).

 

Herzlichen Dank im Voraus, und liebe Grüße,

 

Peter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du kannst problemlos von einem anderen Priester aufgenommen werden, der allerdings im Hintergrund die notwendige Information und Abstimmung vornimmt. Für die Firmung durch den aufnehmenden Pfarrer muß die Erlaubnis des zuständigen Bischofs eingeholt werden. Bei der Beauftragung eines Pfarrers für die Erwachsenentaufe wird die Erlaubnis zur Firmung standardmäßig erteilt, damit die Initiation vollständig ist. Bei der Firmung muß, wie gesagt, diese Erlaubnis extra erteilt werden. Das ist aber kein Problem, der Pfarrer kennt sich aus :P. Andererseits kann es auch schön sein, zu Pfingsten oder bei der nächsten Firmung in Deiner Pfarrei vom Bischof gefirmt zu werden. Die meisten entscheiden sich aber für die Firmung im Zusammenhang mit der Konversion.

Nur im im Forum etwas klarzustellen: Ich bin schon seit frühester Kindheit katholisch :blink:

 

Ich kenne da nur jemanden, der gerade auf diesem Weg ist und da mich das Thema interessiert, frage ich mal hier die ganzen Experten... :P

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Conny

>Wenn ein Evangele katholisch werden will, wie läuft das eigentlich ab?

 

Man geht zu einem Pfarrer seiner Wahl (bei mir war es der Vikar), und führt erstmal einige Gespräche. In diesen Gesprächen werden einige Formalitäten festgestellt; ob man gültig getauft oder z.B. für die Kirche gültig verheiratet ist. Dann werden noch die Glaubensgrundlagen des Konvertiten abgeklopft, d.h. man prüft, ob der- oder diejenige die katholischen Lehren auch kennt und verstanden hat. Dann schickt der Pfarrer ein Formular zum zuständigem Bistum, damit es auch offiziell abgesegnet ist, dass die Person in die Kirche eintreten kann. Den eigentlichen Über- oder Wiedereintritt kann man entweder ganz privat beim Pfarrer im Wohnzimmer machen, oder im Rahmen einer Messe. Vorher unterschreibt man ein Reue-Protokoll, und wird dann während der Messe in die KIrche aufgenommen, und erhält dann die Eucharistie. In D und Ö muss man danach noch einen Schein beim Amt abgeben, damit die Kirchensteuer erhoben werden kann.

 

Getauft werden braucht nur bei Ungetauften, oder bei jemanden, der aus einer Gemeinschaft kommt, deren Taufe die Kirche nicht anerkennt. Wer sich nach seiner Kindstaufe später in einer Freikirche hat "großtaufen" lassen, braucht sich auch keine Gedanken machen, denn wie Petrus schon sagte, zweimal geht nicht. Also wird die zweite "Taufe" für ungültig erklärt.

// Dann werden noch die Glaubensgrundlagen des Konvertiten abgeklopft, d.h. man prüft, ob der- oder diejenige die katholischen Lehren auch kennt und verstanden hat.

 

 

Jetzt laber nicht so ein Mist. Jesu Kirche nimmt alle Willigen, die Jesu Jünger sein wollen :blink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bin erst nach dem liturgischen Akt aus der evangelischen Kirche ausgetreten - und habe jetzt ein "falsches" Konversionsdatum in den Akten: nämlich das Datum meines Austritts. :blink:

In den Kirchenbüchern müßte aber das tatsächliche Konversionsdatum eingetragen werden, der Rest ist eher eine Melde- und Kirchensteuerrechtsfrage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube, das mit der Reue-Erklärung trifft nur die, die vorher schon mal in der kath. Kirche waren, ausgetreten sind und nun zurückkehren wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In den Kirchenbüchern müßte aber das tatsächliche Konversionsdatum eingetragen werden, der Rest ist eher eine Melde- und Kirchensteuerrechtsfrage.

Nein, als ich eine Konversions-Bescheinigung vom Kirchenbuchamt brauchte (analog zum Taufschein), stand da leider nicht mein richtiges Aufnahmedatum drin. Daran habe ich es ja überhaupt gemerkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In den Kirchenbüchern müßte aber das tatsächliche Konversionsdatum eingetragen werden, der Rest ist eher eine Melde- und Kirchensteuerrechtsfrage.

Nein, als ich eine Konversions-Bescheinigung vom Kirchenbuchamt brauchte (analog zum Taufschein), stand da leider nicht mein richtiges Aufnahmedatum drin. Daran habe ich es ja überhaupt gemerkt.

Ist ja spannend. Das würde ja auch bedeuten, daß in den vielen Büchern, in die Du eingetragen wurdest (Tauf-, Konvertiten-, Erstkommunion- und Firmbuch) entweder überall das falsche oder verschiedene Daten stehen. Na ja, Kirchensekretariate... :blink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...