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Kommunion für Nichtkatholiken?


Benedicta

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Wenn jemand, der nicht katholisch ist, dennoch unser Eucharistieverständnis teilt, d.h. wenn er glaubt, daß Brot und Wein wirklich Leib und Blut Jesu sind, kann er dann mit zur Kommunion gehen? In 1. Korinther 11 steht ja im Prinzip auch nix anderes, oder?

 

Jedenfalls darf, soviel ich weiß, kein Priester die Kommunion verweigern - selbst wenn er weiß, daß der Kommunikant kein Katholik ist.

 

Wie seht Ihr das?

 

Benedicta

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Hallo Benedicta,

 

das Dokument spricht viele Themen an, die Dich

interessieren werden. Es kommt aus dem Vatikan, so daß Du Dich auch auf die Aussagen berufen kannst.

 

Dort wird auch Deine Fragestellun angesprochen. Sprich bitte Deinen Pfarrer darauf an, unter den von Dir

angesprochenen Voraussetzungen kann eine gemeinsame Teilnahme an der Kommunion ausnahmsweise

zugelassen werden.

 

Gruß

jakob

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Hi Benedicta. Das Folgende ist nun meine Überlegung – und von daher mit Vorsicht zu genießen.

 

Der Haken liegt meines Erachtens darin, dass wir uns gewöhnt haben, »katholisch« als eine Konfession unter anderen zu sehen. Ich meine, dass »katholisch« eher eine Eigenschaft der Kirche bezeichnet: Sie ist »universal«, »allumfassend«, »allgemein« … »katholisch« eben. Sichtbares Zeichen dieser Einheit, ihr »Symbol« ist die Eucharistie.

 

In der Zwölfapostellehre, einem Text aus dem zweiten Jahrhundert, heißt es. »Wie die Körner, einst verstreut in den Feldern, und die Beeren, einst zerstreut auf den Bergen, jetzt auch auf diesem Tisch vereint sind in Brot und Wein, so, Herr, lass deine ganze Kirche bald versammelt werden von den Enden der Erde in deinem Reich.«

 

Die Eucharistie ist die Anfrage für mich und für jeden Menschen, wie ich (und jeder Mensch) zu dieser Untrennbarkeit der Kirche steht – und damit meine ich auch die sichtbare Kirche. Diese Einheit findet ihren sinnfälligen Ausdruck in den Zeichen von Brot und Wein – dem Leib Christi.

 

Sicherlich lässt sich in einem kurzen Posting nicht alles dazu sagen: Die berühmte Papstenzyklika hat ja den Weg für eine sehr behutsame Einzelfallprüfung gewiesen. Erstaunlich für mich, dass das Thema seit Wochen »so reinhaut«!

bearbeitet von Echo Romeo
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Das kann man gar nicht deutlich genug sagen:

 

Es kommt auf eine Einzelfallprüfung an. Die Enzyklika sagt dazu nur, daß eine pauschale Gemeinschaft nicht möglich ist.

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*deutlichgenugsag*

 

Übrigens gibt es da Beispiele, über die ich mich allerdings erst einmal gründlicher informieren muss, ehe ich Erich den Israeliten auf die Palme bringe …

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Das ist immer ein sehr kluger Vorsatz... :blink:

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Hallo Benedicta,

 

falls ich an einem orthodoxen Gottesdienst teilnehmen würde, käme ich nicht auf die Idee, die Teilnahme an der Eucharistie ohne Einladung "haben" zu wollen. Ich würde die Vorstellungen der christlichen Gemeinschaft, an deren Gottesdienst ich teilnehme, respektieren - ohne dabei zu grollen.

 

Falls ich eingeladen bin, an einem evangelischen Gottesdienst teilzunehmen, lasse ich mich andererseits auch nicht dazu drängen, am Abendmahl teilzunehmen.

 

Das "sitzen bleiben" ist für mich aus beiden Perspektiven nichts anstößiges. Wo ist das Problem?

 

Herzliche Grüße

Martin

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Im Grundsatz ja, Martin, bei bekenntnisverschiedenen Ehen nein.

 

Benedicta,

 

Ich zitiere einmal aus dem Dokument "Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus"

 

 

3. Bekenntnisverschiedene Ehen

 

143. Dieser Abschnitt des Ökumenischen Direktoriums unternimmt nicht den Versuch, alle pastoralen und kirchenrechtlichen Fragen auf erschöpfende Art und Weise zu behandeln, die entweder mit der Feier selbst des christlichen Ehesakramentes oder mit der Seelsorge an christlichen Familien verbunden sind. Diese Fragen gehören zur allgemeinen seelsorglichen Tätigkeit eines jeden Bischofs oder der Regionalkonferenz der Bischöfe. Was hier folgt, setzt den Akzent auf die spezifischen Fragen, die die bekenntnisverschiedenen Ehen betreffen, und muß in diesem Zusammenhang verstanden werden. Der Begriff "bekenntnisverschiedene Ehe" bezieht sich auf eine jede Ehe zwischen einem katholischen Partner und einem anderen christlichen, getauften Partner, der nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht.139

 

144. Bei jeder Ehe richtet sich die erste Sorge der Kirche darauf, die Festigkeit sowie Dauerhaftigkeit des unauflöslichen Ehebandes und des aus ihm hervorgehenden Familienlebens zu bestärken. Die vollkommene Einheit der Personen und das vollständige Teilen des Lebens, die den Ehestand ausmachen, sind eher gewährleistet, wenn die beiden Eheleute derselben Glaubensgemeinschaft angehören. Ferner zeigen die praktische Erfahrung und die Einsichten, die sich aus verschiedenen Dialogen zwischen Vertretern von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ergeben, daß bekenntnisverschiedene Ehen oft für die Eheleute selbst und für ihre Kinder hinsichtlich der Bewahrung ihres christlichen Glaubens und Engagements sowie für die Harmonie des Familienlebens Schwierigkeiten verursachen. Aus allen diesen Gründen bleibt die Ehe zwischen Personen derselben kirchlichen Gemeinschaft das Ziel, das zu empfehlen und zu ermutigen ist.

 

145. Da jedoch eine wachsende Anzahl von bekenntnisverschiedenen Ehen in sehr vielen Teilen der Welt festzustellen ist, wendet die Kirche nachdrücklich ihre pastorale Sorge auch den Paaren zu, die sich darauf vorbereiten, solche Ehen zu schließen, und solchen Paaren, die sie bereits geschlossen haben. Diese Ehen, selbst wenn sie ihre eigentümlichen Schwierigkeiten haben, "weisen jedoch zahlreiche Elemente auf, die es zu schätzen und zu entfalten gilt, sei es wegen ihres inneren Wertes, sei es wegen des Beitrags, den sie in die ökumenische Bewegung einbringen können. Dies trifft insbesondere zu, wenn beide Ehepartner ihren religiösen Verpflichtungen nachkommen. Die gemeinsame Taufe und die dynamische Kraft der Gnade sind in diesen Ehen für die Gatten Grundlage und beständige Anregung, ihrer Einheit im Bereich der sittlichen und geistlichen Werte im Leben Gestalt zu geben."140

 

146. Es gehört zur ständigen Verantwortung aller, aber besonders der Priester, der Diakone und derer, die sie in ihrem seelsorglichen Dienst unterstützen, dem® katholischen Ehepartner(in) für das Glaubensleben und den bekenntnisverschiedenen Brautpaaren bei ihrer Vorbereitung auf die Ehe, bei deren sakramentalen Feier sowie für das spätere gemeinsame Leben eine besondere Unterweisung und Hilfe anzubieten. Diese pastorale Sorge muß auf die konkrete geistliche Voraussetzung eines jeden Partners, seine Glaubenserziehung und seine Glaubenspraxis Rücksicht nehmen. Gleichzeitig muß man die besondere Situation eines jeden Paares, das Gewissen jedes Partners und die Heiligkeit der sakramentalen Ehe selbst achten. Wenn man dies für nützlich hält, könnten die Diözesanbischöfe, die Synoden der katholischen Ostkirchen oder die Bischofskonferenzen noch genauere Richtlinien für diesen seelsorglichen Dienst aufstellen.

 

147. Um dieser Verantwortung Genüge zu tun, müßte man, wenn die Situation dies erfordert, möglicherweise positive Schritte unternehmen, um mit dem Amtsträger der anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft in Verbindung zu treten, selbst wenn sich dies nicht immer als leicht erweist. Im allgemeinen können die gegenseitigen Begegnungen christlicher Seelsorger, die auf die Hilfe für diese Ehen und auf die Bewahrung von deren Werten abzielen, ein hervorragendes Gebiet ökumenischer Zusammenarbeit sein.

 

148. Bei der Aufstellung der Programme für die notwendige Vorbereitung auf die Ehe sollten der Priester oder der Diakon sowie diejenigen, die ihnen assistieren, als positive Aspekte hervorheben, daß das Paar, weil es christlich ist, teil hat am Leben der Gnade, des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe sowie anderer innerer Gaben des Heiligen Geistes.141 Jeder Ehegatte sollte, indem er weiterhin treu an seiner christlichen Verpflichtung festhält und sie praktiziert, das suchen, was zur Einheit und zur Eintracht führen kann. Dabei sollte er jeden religiösen Indifferentismus vermeiden und die wirklichen Unterschiede nicht verharmlosen.

 

149. Um eine größere Verständigung und Einheit zu fördern, sollten beide Seiten sich bemühen, die religiösen Überzeugungen sowie die Lehren und die religiöse Praxis der Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft des anderen besser kennenzulernen. Um den beiden Gatten zu helfen, aus dem christlichen Erbe zu leben, das ihnen gemeinsam ist, muß man sie daran erinnern, daß das gemeinsame Gebet für ihre geistliche Eintracht wesentlich sowie das Lesen und das Studium der Heiligen Schriften von großer Bedeutung sind. Während der Vorbereitungszeit kann das Bemühen des Paares, die religiösen und kirchlichen Traditionen eines jeden kennenzulernen, ferner die ernsthafte Überprüfung der bestehenden Unterschiede zu einer größeren Ehrlichkeit und Liebe sowie zu einem tieferen Verständnis dieser Wirklichkeiten und auch der Ehe selbst führen.

 

150. Wenn aus einem gerechten und vernünftigen Grund die Erlaubnis, eine bekenntnisverschiedene Ehe einzugehen, erbeten wird, müssen die beiden Partner über die wesentlichen Zwecke und Wesenseigenschaften der Ehe, die von keinem der beiden Partner ausgeschlossen werden dürfen, unterwiesen werden. Des weiteren wird vom katholischen Teil nach der vom Partikularrecht der katholischen Ostkirchen oder der von der Bischofskonferenz festgesetzten Form die Erklärung abverlangt, daß er bereit ist, die Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, sowie aufrichtig zu versprechen, sein Mögliches zu tun, daß alle Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden. Der andere Partner muß über dieses Versprechen und diese Verpflichtungen informiert werden.142 Gleichzeitig muß anerkannt werden, daß der nichtkatholische Partner aufgrund seines eigenen christlichen Engagements sich einer ähnlichen Verpflichtung gegenübersehen kann. Es ist zu beachten, daß im Kirchenrecht von diesem Partner kein schriftliches oder mündliches Versprechen verlangt wird.

 

Bei den Gesprächen, die man mit jenen führt, die eine bekenntnisverschiedene Ehe eingehen wollen, wird man die Diskussion über die Frage der Taufe und der katholischen Erziehung der künftigen Kinder, und wenn möglich, eine Entscheidung darüber vor der Eheschließung anregen und fördern.

 

Der Ortsoberhirte wird bei seinem Urteil, ob ein "gerechter und vernünftiger Grund" im Hinblick auf die Gewährung der Erlaubnis dieser bekenntnisverschiedenen Ehe besteht, unter anderem einer ausdrücklichen Ablehnung seitens des nichtkatholischen Teils Rechnung tragen.

 

151. Bei der Erfüllung seiner Pflicht, den katholischen Glauben seinen Kindern zu vermitteln, wird der katholische Elternteil die religiöse Freiheit und das Gewissen des anderen Elternteils respektieren. Er wird Sorge tragen für die Einheit und den Bestand der Ehe sowie die Aufrechterhaltung der Gemeinschaft der Familie. Falls trotz aller Bemühungen die Kinder nicht in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden, fällt der katholische Elternteil nicht unter die Strafe des Kirchenrechtes.143 Dennoch hört seine Verpflichtung, den katholischen Glauben mit seinen Kindern zu teilen, nicht auf. Diese Aufgabe bleibt bestehen und kann zum Beispiel beinhalten, daß er aktiv beiträgt zur christlichen Atmosphäre des Familienlebens; er sollte alles in seinen Kräften stehende durch Wort und Beispiel tun, um den anderen Gliedern der Familie zu helfen, die spezifischen Werte der katholischen Überlieferung zu würdigen; er sollte alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit er - wohl informiert - fähig ist, den katholischen Glauben darzulegen und mit den anderen darüber zu diskutieren; er sollte mit seiner Familie um die Gnade der Einheit der Christen, wie der Herr sie will, beten.

 

152. Obgleich uns deutlich bewußt ist, daß es Unterschiede in der Lehre zwischen der katholischen Kirche und den verschiedenen orientalischen Kirchen gibt, welche die volle sakramentale und kanonische Einheit verhindern, muß man bei der Seelsorge für Ehen zwischen Katholiken und orientalischen Christen der richtigen und genauen Unterweisung des beiden gemeinsamen Glaubens eine besondere Aufmerksamkeit schenken. Ebenso ist zu beachten, daß man in den orientalischen Kirchen "wahre Sakramente (findet), kraft der apostolischen Sukzession, vor allem das Priestertum und die Eucharistie, wodurch sie in ganz enger Verwandtschaft bis heute mit uns verbunden sind".144 Eine echte seelsorgliche Aufmerksamkeit, die den Menschen in diesen Ehen zugewendet wird, kann ihnen zu einem besseren Verständnis verhelfen, wie ihre Kinder in die Geheimnisse der Sakramente Christi eingeführt und durch sie geistlich genährt werden. Ihre Hinführung zur authentischen christlichen Lehre und zu einer christlichen Lebensweise sollte wohlin jeder Kirche zum größten Teil ähnlich sein. Die Unterschiede auf dem Gebiet des liturgischen Lebens und der privaten Andachtsformen können dazu dienen, das gemeinsame Familiengebet zu ermutigen und nicht es zu behindern.

 

153. Die Ehe zwischen einem Katholiken und einem Mitglied einer orientalischen Kirche ist gültig, wenn sie nach einem religiösen Ritus von einem geweihten Amtsträger gefeiert wird, vorausgesetzt, daß die anderen erforderlichen Rechtsnormen für die Gültigkeit beachtet worden sind.145 In diesem Fall ist die kanonische Form der Feier erforderlich für die Erlaubtheit. Die kanonische Form ist erforderlich für die Gültigkeit der Ehen zwischen Katholiken und Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften.146

 

154. Aus schwerwiegenden Gründen kann der Ortsordinarius des katholischen Partners, unbeschadet des Rechtes der orientalischen Kirchen,147 nach Befragen des Ordinarius des Eheschließungsorts, den katholischen Teil von der Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform dispensieren.148 Zu den Dispensgründen können die Wahrung der Eintracht in der Familie, das Erreichen des Einverständnisses der Eltern, die Anerkennung des besonderen religiösen Engagements des Nichtkatholiken oder seine verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem Amtsträger einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gerechnet werden. Die Bischofskonferenzen sollten Normen aufstellen, damit eine solche Dispens entsprechend einer allgemeinen Praxis erteilt werden kann.

 

155. Die von manchen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften vorgeschriebene Verpflichtung, ihre eigene Eheschließungsform zu beachten, ist kein Grund für eine automatische Dispens von der katholischen kanonischen Form. Die besonderen Situationen dieser Art sollten Gegenstand des Dialogs zwischen den Kirchen, wenigstens auf örtlicher Ebene, sein.

 

156. Man wird beachten müssen, daß eine gewisse öffentliche Form der Feier notwendig ist für die Gültigkeit,149 wenn die Ehe mit Dispens von der kanonischen Form geschlossen wird. Um die Einheit der Ehe zu betonen, ist es nicht erlaubt, daß zwei getrennte religiöse Feiern stattfinden, in denen der Ehekonsens zweimal abgegeben wird oder daß in einer gottesdienstlichen Feier der Konsens (von beiden assistierenden Amtsträgern) zusammen oder nacheinander erfragt wird.150

 

157. Mit einer zuvor erteilten Erlaubnis des Ortsordinarius können ein katholischer Priester oder ein Diakon, falls sie eingeladen sind, zugegen sein oder irgendwie an der Feier der bekenntnisverschiedenen Ehen teilnehmen, wenn die Dispens von der kanonischen Form gewährt worden ist. In diesem Fall darf es nur eine einzige Zeremonie geben, in der der(die) Vorsteher(in) die Abgabe des Ehekonsenses der Gatten entgegennimmt. Auf Einladung dieses® Amtsträgers(in) kann der katholische Priester oder der Diakon zusätzliche und angemessene Gebete sprechen, aus der Heiligen Schrift vorlesen, eine kurze Ansprache halten und das Brautpaar segnen.

 

158. Wenn das Brautpaar es wünscht, kann der Ortsordinarius gestatten, daß der katholische Priester den Amtsträger der Kirche oder der kirchlichen Gemeinschaft des nichtkatholischen Partners einlädt, an der Eheschließungsfeier teilzunehmen, Schriftlesungen vorzutragen, eine kurze Ansprache zu halten und das Brautpaar zu segnen.

 

159. Da sich aufgrund der Anwesenheit von nichtkatholischen Trauzeugen oder Gästen Probleme im Hinblick auf den Kommunionempfang stellen können, findet eine bekenntnisverschiedene Eheschließung, die nach der katholischen Form gefeiert wird, im allgemeinen außerhalb der eucharistischen Liturgie statt. Aus einem gerechten Grund kann jedoch der

 

Bischof der Diözese die Feier der Eucharistie erlauben.151 Im letzteren Fall ist die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen, sei es für die orientalischen Christen,152 sei es für die anderen Christen.153 Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, daß zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen.

 

160. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefalle erfolgen, und man muß in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen bezüglich der Zulassung eines nichtkatholischen Christen zur eucharistischen Gemeinschaft beachten,154 ebenso wie jene, die die Teilnahme eines Katholiken an der eucharistischen Gemeinschaft in einer anderen Kirche betreffen.155

 

Gruß

jakob

bearbeitet von jakob
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160. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefalle erfolgen, und man muß in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen bezüglich der Zulassung eines nichtkatholischen Christen zur eucharistischen Gemeinschaft beachten,154 ebenso wie jene, die die Teilnahme eines Katholiken an der eucharistischen Gemeinschaft in einer anderen Kirche betreffen.155

 

Gruß

jakob

Dann verstehe ich aber nicht, warum ein Ehepaar in unserer Gemeinde (sie kath., er evang.) regelmäßig, d.h. jedesmal wenn sie im Gottesdienst sind (kommt nicht sehr häufig vor) beide die Kommunion empfangen. Der Pfarrer weiß auch, daß er evangelisch ist. In einem Gespräch mit ihm konnte ich eher kein gemeinsames Eucharistieverständnis entdecken. Die Kernaussagen waren:

1. Wenn ihr das kriegt, will ich das auch. (mal salopp formuliert)

2. Ich warte ja darauf bis sich die ersten in der Gemeinde aufregen. (reine Provokation)

 

Kann der Pfarrer seine Handlung wirklich noch rechtfertigen?

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Vielleicht sollten wir uns nichts vormachen: Die Beliebigkeit hat ohnehin so weit um sih gegriffen, dass es für mich schwer ist, zu schätzen, wieviel Prozent der nominellen Katholiken überhaupt (noch) das Sakrament im Glauben an die Realpräsenz empfangen. Vielen dürfte das reformatorische Abendmahlverständnis näher sein.

 

Als meine Frau und ich in der Osternacht am Feuer zufällig in ein Gespräch über »Ecclesia de Eucharistia« gezogen wurden, fragte eine Gottesdienstbesucherin uns (wörtlich): »Ja, sie glauben doch nicht etwa wirklich daran, dass Sie in der Kirche soeben den LEIB JESU empfangen haben?« – »Doch.« – Verblüfftes Schweigen.

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"Lustiger" wird es dann noch, wenn der protestantische Ehepartner das Knien während der Wandlung als unakzeptabel ansieht. Selbst diese kleine "Geste" ist dann schon zu viel.

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Kann der Pfarrer seine Handlung wirklich noch rechtfertigen?

 

In Ausnahmefällen verstehe ich hier anders.

Von allen bekenntnisverschiedenen Ehepaaren gibt es einige Ausnahmen, in denen der nichtkath. Partner

das katholische Verständnis ausdrücklich bejaht. In diesen Fällen kann ausnahmsweise die regelmäßige

Teilnahme án der Kommunion zugelassen werden. Man könnte das also "legalisieren".

 

Was manche Pfarrer in Deutschland (besonders die zwischen 50 und 60) so denken, will ich nicht wissen.

Sie sind in einer Zeit groß geworden, als man noch gegen das Establishment gekämpft hat. Das haben

wohl einige nie überwunden.

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"Lustiger" wird es dann noch, wenn der protestantische Ehepartner das Knien während der Wandlung als unakzeptabel ansieht. Selbst diese kleine "Geste" ist dann schon zu viel.

Schwachsinn.

Wer zum Eucharistieverständnis ja sagt, hat kein Problem mit dem Knien.

 

Die Protis haben in den meisten Dingen mehr Ahnung als die meisten Kathis.

Siehe Bericht von Echo, den ich bestätigen kann.

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falls ich an einem orthodoxen Gottesdienst teilnehmen würde, käme ich nicht auf die Idee, die Teilnahme an der Eucharistie ohne Einladung "haben" zu wollen. Ich würde die Vorstellungen der christlichen Gemeinschaft, an deren Gottesdienst ich teilnehme, respektieren - ohne dabei zu grollen.

Gibt es denn Trennendes zwischen dem katholischen und orthodoxen Eucharistieverständnis?

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Hallo Benedicta,

 

vom Hörensagen glaube ich, daß die römische es erlaubt, sowohl bei den Orthodoxen zu kommunizieren als auch daß sie bei uns kommunizieren. Umgekehrt erlauben es die Orthodoxen nicht, daß ein r.K. an deren Mahl teilnimmt. Von unserer Kirche aus wird das Mahl der Orthodoxen als Sakrament anerkannt.

 

Das Abendmahl der Evangelen jedoch wird nicht als Sakrament anerkannt. Kein Katholik darf am Abendmahl der evangelischen Kirche teilnehmen darf. Umgekehrt entspricht es der Praxis, daß Evangelen an der katholischen Feier teilnehmen, jedoch wird das nur mit ganz wichtigen Voraussetzungen verknüpft, die auch für die Katholiken gelten. Ohne weiteres partout dürfen Evangelen nicht an der katholischen Eucharistie teilnehmen. Offiziell dürfen sie das - meine ich - nicht.

 

Im kleinen Rahmen gibt es die Praxis, daß man einem evangelischen Christen erlaubt an der Eucharistie teilzunehmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Empfehlung soll nicht "offiziell" sein, sondern sie soll lediglich eine pastorale Empfehlung sein. Die Bedingungen sind:

 

1. Man muß das innere Bedürfnis haben, an der Eucharistie teilzunehmen.

2. Man muß glauben, daß der Herr in besonderer Weise im Brot gegenwärtig ist.

3. Man darf sich nicht in großer Schuld (=Mord, usw..) befinden, die von der Gemeinschaft der Kirche ausschließt.

 

Abraten würde ich dennoch davon, im großen Stil eine gemeinsame Feier zu veranstalten, die dann vor der Presse getragen wird. Wir wissen nicht, ob das in Berlin passiert ist. Noch sind die Kirchen getrennt, und keine billige Patentlösung und kein faules Kompromiß kann diese Trennung überwinden. Wir sollen zuerst immer um die Einheit "bitten", wie Jesus am Ölberg für die Einheit der Christen gebetet hat. Wir müssen beten, daß der Heilige Geist bei den verschiedensten Kirchen all das zu bewegen beginnt, was nicht in Ordnung ist. Ich für meinen Glauben bete darum, daß Gott in den Katholiken die Charismen neu erweckt, und daß er den Freikirchlern "das Brot bricht", ihren Herzen den Glauben an die Eucharistie schenkt.

 

Bezüglich einer Ehe mit einem Nichtkatholiken, wenn keine trennende Hindernisse gibt (Verwandschaft, Scheidung, usw.), ist die Ehe immer ein Sakrament, auch wenn es sich um eine Ehe mit einem Atheisten gibt. Es gibt sicher das paulinische Recht, aber das gehört jetzt nicht hier rein....

 

Grüße, Carlos

bearbeitet von platon
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Hallo Ihr Lieben,

 

wieder mal herzlichen Dank für Eure Diskussionsbeiträge! Wie einige unter Euch ganz richtig erkannt bzw. schlußgefolgert haben, habe ich meine obige Frage im Hinblick auf meinen künftigen (nichtkatholischen) Partner gestellt. Am vergangenen Wochenende war Michael hier und ist brav mit mir in die Messe gegangen, sowohl am Samstag als auch am Sonntag. Rein vom Benehmen in der Kirche wäre er von einem kirchentreuen Katholiken nicht zu unterscheiden gewesen :blink: , er hat sich neben mich gekniet und mit mir gebetet. Ich habe ihm gezeigt, wo er im Gotteslob den Ablauf der Messe mitverfolgen kann - wildes Geblätter im Gebetbuch! :blink: Kurz vor der Kommunion fiel mir dann ein, daß wir ausgerechnet darüber nicht zuvor gesprochen hatten. Ich flüsterte ihm zu: "Möchtest Du mitgehen?" Er guckte mich zweifelnd an und schüttelte leicht den Kopf, sagte dann aber: "Es geht doch darum, daß wir hier den Leib und das Blut des Herrn empfangen!?" "Ja," sagte ich, "und zwar wirklich und wahrhaftig, nicht nur symbolisch. Glaubst Du daran?" Er bestätigte dies, und ich sagte: "Dann komm mit." Was er auch tat. Er empfing die Eucharistie mit solcher Andacht, daß sich mancher eine Scheibe davon abschneiden könnte. :blink:

 

Ich kenne die Vorschriften unserer Kirche, meine aber, daß von Fall zu Fall individuell entschieden werden muß. Die von Jakob zitierten Dokumente sagen ja auch genau das aus. Danke, Jakob!

 

Martin, ich sehe kein Problem darin, daß man einfach sitzenbleibt. Michael und ich würden genau das auch tun, wenn wir uns in schwerer Schuld wüßten. Es geht darum, daß jemand die Gegenwart Christi in der Eucharistie erkennt und daran glaubt, aber die Kommunion nicht empfangen soll, nur weil er der katholischen Kirche nicht angehört. Michael und ich sind im Glauben eins, nur in der Konfession getrennt, und er teilt die katholische Auffassung von der Eucharistie. Soll er da nicht der Einladung des Herrn folgen, wenn er auf dei Worte des Priesters, "Der Leib Christi", aus tiefstem Herzen das "Amen" spricht? Wird ihm da nicht die Gnade des Sakramentes zuteil?

 

Ich meine ja!

 

Benedicta

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Angesichts des "Falles Hasenhüttl" erschien es mir angebracht, diesen Thread wieder nach vorne zu holen. Ja nun, es gibt doch offensichtlich Richtlinien für die Teilnahme von Nichtkatholiken an der Eucharistie, oder nicht? Und das mit der "undifferenzierten Einladung" ist an anderer Stelle schon treffend kommentiert worden, wie ich finde. Wie sollte denn eine "differenzierte Einladung" wohl aussehen?!

 

Und wenn in der Messe mein nichtkatholischer Freund neben mir sitzt, von dem ich weiß, daß er an die Transsubstantiation glaubt, und er geht mit mir zur Kommunion - soll ich ihm da sagen: "Nee Du, jetzt bleib mal schön sitzen, erst mußt Du nämlich konvertieren!"?! Wenn ich wüßte, daß ihm die heilige Hostie nicht mehr ist als ein Keks, dann wär das ja was anderes, aber so? Und was ist mit denen, die auf dem Papier Katholiken und brave Kirchensteuerzahler sind, aber seit Jahren keinen Beichtstuhl mehr von innen betrachtet haben und trotzdem wie die Herdenhammel zur Kommunion laufen? Dürfen die dann eher kommunizieren, oder was?!

 

Kopfschüttelnd, Benedicta :blink:

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Und wenn in der Messe mein nichtkatholischer Freund neben mir sitzt, von dem ich weiß, daß er an die Transsubstantiation glaubt, und er geht mit mir zur Kommunion - soll ich ihm da sagen: "Nee Du, jetzt bleib mal schön sitzen, erst mußt Du nämlich konvertieren!"?!

ein blödes Problem,.. ja.

Vor allem, wenn du einen nicht-katholischen Freund neben dir sitzen hast, der NICHT daran glaubt... und dennoch geht.... - das Problem hatte ich neulich......

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Wie sollte denn eine "differenzierte Einladung" wohl aussehen?!

@Benedicta,

 

bei konfessionsverschiedenen Ehen kann sich Dein künftiger Mann auf die Enzyklika des Papstes berufen und - sofern er selber aus vollem Herzen dies verlangt - sich auf einen geistlichen Notstand berufen.

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Inwiefern "geistlicher Notstand"? Ich bitte um Aufklärung!

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Inwiefern "geistlicher Notstand"? Ich bitte um Aufklärung!

Wenn ihr verheiratet seid und beide gläubig seid, so habt ihr eine besondere Verpflichtung für Eure Ehe, um Gefährdungen zu vermeiden. Ihr beiden bildet Gemeinde im kleinsten, sozusagen einen Mini-Leib Christi.

Wenn diese Frage für Euch so drängend wird und Dein künftiger Mann zum Text des Hochgebetes aus seinem Herzen ja sagen kann, dann befindet er sich im geistlichen Notstand, wenn er dennoch nicht zur Kommunion gehen dürfte.

Für diese Fälle (gut ist es, das mit dem Pfarrer zu besprechen) ist der Empfang erlaubt. Die Enzyklika richtet sich in erster Linie an Gemeinden generell. Euer Fall ist eine der Ausnahmen, von der die Enzyklika spricht, und was auch im Kirchenrecht geregelt ist.

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Hey, danke für den Hinweis!

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