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Christen werden ins Abseits gedrängt!


zorn0

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Wieso sind Lehrer Eigentum des Staates? Und wieso werden sie auf Grundgesetz und (Landes-)Verfassung vereidigt, wenn sie "neutral" sein sollen?

 

Tut mir leid, aber ich verstehe die frage nicht, Willst du, das deine Kinder vom Lehrer in eine bestimmte Denkrichtung gepresst werden? Was dabei rauskommt, haben wir in Deutschland ja von 1933 bis 45 erlebt bzw. im Osten unter anderer Färbung bis 1989. Ich will einen Lehrer für meine Kinder , die die Kinder erziehen, zum Aufrechten Gang, zu Demokraten. Der ihnen Lesen, schreiben, rechnen usw. beibringt. Dafür braucht es aber einen neutralen Lehrer.

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Tut mir leid, aber ich verstehe die frage nicht, Willst du, das deine Kinder vom Lehrer in eine bestimmte Denkrichtung gepresst werden?

Ja gut Katholisch wäre Prima! :blink:

Meine Kinder sollen gute Katholische Christen werden.

Den in JESUS CHRISTUS haben wir alles!!!

Die Welt aber mit ihren ach so tollen Konsumgütern,Ideologien,

Möchtegerndemokratien bzw Diktaturen,Trieben

Rauschmitteln und was sonst darauf ist wird vergehen,

und alle die daran Glauben!

Wer auf GOTT baut hat aber Ewig bestand!! :unsure:

 

 

Möge GOTT uns allen Gnädig sein !!!!

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Hallo WeisserRabe,

 

Tut mir leid, aber ob deine Kinder Katholisch erzogen werden oder nicht liegt in erster Linie in deiner Hand. Es kann nicht Aufgabe einer staatlichen Schule sein, dies zu übernehmen. Erstens ist der Staat den Religionen neutral gegenüber und zweitens wie soll das gehen? Evangelische Eltern wollen, von der Schule ihre Kinder evangelisch erzogen Haben, moslemische Eltern muslimisch, jüdische Eltern jüdisch, Atheistische Eltern atheistisch und du willst es katholisch. Da wird der Lehrer wenn er dem nachgeht, irgendwann schizophren. Tut mir leid wir leben in einer pluralistisch demokratischen Gesellschaft, und das ist gut so! Aber dazu gehört es, das der Lehrer weltanschaulich neutral ist.

 

Ansonsten, kann ich mich dir, wenn man über den negativen Unterton hinwegsieht, nur anschließen.

 

Gruß!

Frank

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Franziskus schreibt:"""Ist Lehrer da auch Vertreter des Staates?"""

 

Nein, genau so wie die Lehrer in den, in Deutschland existierenden Koranschulen.

Hallo zorn0,

da schmeißt Du meiner Ansicht nach aber völlig verschiedene Dinge in einen Topf. Kann man an einer Koranschule etwa einen Realschulabschluss oder eine "allgemeine Hochschulreife" erwerben? An katholischen oder evangelischen Schulen kann man, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Und Leher an diesen Schulen werden nicht auf Verfassung oder Grundgesetz vereidigt, und sie müssen auch nichts in der Richtung unterschreiben.

Was heißt nun die Formulierung: "seine Lehrer" (die des Staates)???

 

Die Sache sollte wohl eher historisch betrachtet werden, die Entwicklung des europäischen Abendlandes hat uns in Europa und in Deutschland  die Einsicht gelehrt, das es für das Gemeinwohl besser ist wenn wir in unseren Staat das Menschenreich von den Gottesreich trennen.

 

Aus diesem Grund werden die Beamten (z.b.Lehrer) des Staates bei uns auch als Staatsdiener bezeichnet, sie dienen dem Staat, und dieser ist bei uns neutral in Religionsfragen. Das ist auch der Grund warum die Beamten auf das Grundgesetz und die (Landes-)Verfassungen vereidigt werden.

Ich kenne einige Lehrer, die keine Beamten sind, aber im Staatsdienst. Andere, die nicht im Staatsdienst sind, aber Beamtenstatus haben. Erstere müssen ihre Verfassungstreue unterschreiben - letztere nicht.

 

Irgendwie passen Deine Statements nicht auf die Realität in Deutschland.

 

Gruß,

Lucia

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Aber dazu gehört es, das der Lehrer weltanschaulich neutral ist.

Hallo Frank,

Du forderst schwarze Schimmel oder trockenes Wasser. Einen Lehrer, der weltanschaulich "neutral" ist, kann es nicht geben. Lehrer im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, für die Demokratie einzutreten - Lehrer im Kirchendienst verpflichten sich, auch im Privatleben die Regeln der Kirche zu befolgen; sonst gibt's keinen Dienstvertrag. Der Lehrer ist also vertraglich verpflichtet, eine "Weltanschauung" zu vertreten.

 

Gruß,

Lucia

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Lucias Frage:

Wieso sind Lehrer Eigentum des Staates? Und wieso werden sie auf Grundgesetz und (Landes-Verfassung) vereidigt, wenn sie "neutral" sein sollen?

 

 

Zorn0 Antwortet:

Die Sache sollte wohl eher historisch betrachtet werden, die Entwicklung des europäischen Abendlandes hat uns in Europa und in Deutschland die Einsicht gelehrt, das es für das Gemeinwohl besser ist wenn wir in unseren Staat das Menschenreich von den Gottesreich trennen.

 

Aus diesem Grund werden die Beamten (z.b.Lehrer) des Staates bei uns auch als Staatsdiener bezeichnet, sie dienen dem Staat, und dieser ist bei uns neutral in Religionsfragen. Das ist auch der Grund warum die Beamten auf das Grundgesetz und die (Landes-)Verfassungen vereidigt werden.

 

 

Lucia schiebt nach:

Ich kenne einige Lehrer, die keine Beamten sind, aber im Staatsdienst. Andere, die nicht im Staatsdienst sind, aber Beamtenstatus haben. Erstere müssen ihre Verfassungstreue unterschreiben - letztere nicht.

 

Irgendwie passen Deine Statements nicht auf die Realität in Deutschland.

 

 

Zorn erklärt:

 

Lucia ich erklärte was wir in D unter Beamten und Staatsdienern verstehen, und warum Deutsche Beamte auf das Grundgesetz und die (Landes-)Verfassungen vereidigt werden.

 

Das du nun Lehrer kennst die keine Beamten sind, war nicht Grundlage deiner ursprünglichen Fragestellung, darin wolltest du die Eigentumsfrage beantwortet haben.

 

Also gut dann beantworte ich dir das einmal so weder verbeamtete Lehrer noch nicht verbeamtete Lehrer gehören irgendjemanden außer sich selbst.

Die Frage der Vereidigung dürfte selbst für dich beantwortet sein.

 

Es bleibt die Neutralität, wenn wir in Deutschland von Neutralität im Bezug auf das Bildungssystem sprechen, heißt das immer Weltanschaulich neutral, das heißt noch genauer kein Lehrer darf in welchen Bezug auch immer mit einer bestimmte Gesinnung ideologisch oder geistlich unterrichten, sofern er an einer staatl. Schule tätig ist.

 

Oder schwarz auf weiß, nehme das GG zur Hand und lese dort die Definition von „Neutral“ im Sinne des GG.

 

Spätestens dann ist der Begriff klar und eindeutig definiert.

 

 

“““Andere, die nicht im Staatsdienst sind, aber Beamtenstatus haben“““

 

Ja? Lucia wer soll das sein Beamter von wem? Wen nicht vom Staat oder Land oder der Kommune?

Lucia jetzt bin ich aber gespannt.

 

“““Irgendwie passen Deine Statements nicht auf die Realität in Deutschland“““

 

Lucia, vielleicht hast du das aber auch alles nicht richtig gelesen oder/und richtig verstanden.

 

 

 

 

Franziskus Frage:

Was ist mit katholische Schule? Ist in Aachen Bischoefliche Pius-Gymnasium oder St. Ursula in Berlin - von irgendeine Schwester-Orden, oder gibt auch Franziskaner-Orden-Schule oder jesuiten-Schule. Ist Lehrer da auch Vertreter des Staates?

 

 

Lucia zitiert:

Franziskus schreibt: """Ist Lehrer da auch Vertreter des Staates?"""

 

Zorn antwortet:

Franziskus schreibt: """Was ist mit katholische Schule?"""

 

Ja eben die Antwort steht in der Frage bei den von dir genannten Schulen handelt es sich um katholische Schulen.

 

Franziskus schreibt:""" Ist Lehrer da auch Vertreter des Staates?"""

 

 

Nein, genau so wie die Lehrer in den, in Deutschland existierenden Koranschulen.

 

Lucia schiebt nach:

 

Hallo zorn0,

da schmeißt Du meiner Ansicht nach aber völlig verschiedene Dinge in einen Topf. Kann man an einer Koranschule etwa einen Realschulabschluss oder eine "allgemeine Hochschulreife" erwerben? An katholischen oder evangelischen Schulen kann man, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Und Leher an diesen Schulen werden nicht auf Verfassung oder Grundgesetz vereidigt, und sie müssen auch nichts in der Richtung unterschreiben.

Was heißt nun die Formulierung: "seine Lehrer" (die des Staates)???

 

Zorn erklärt:

 

Die Frage von Franzikus nahm Bezug auf die Stellung der katholischen Schulen und deren Lehrern

Im Bezug auf die Staatl. neutralität in Deutschland gegenüber den D Staat.

 

Ich antwortet Franziskus das der Status der katholischen Schulen und ihrer Lehrer gegenüber des Deutschen Staates genauso unabhängig ist, wie der Status der in Deutschland existierenden Koranschulen und deren Lehrer gegenüber des Deutschen Staates.

 

Lucia stellt nun dies bezüglich fest das sie an einer katholischen Schule einen staatlich anerkannten Schulabschluss erworben hat, gut ich muss zugeben dass ich darüber nicht informiert bin, ob auch an den in Deutschland existierenden Koranschulen staatl. anerkannte Schulabschlüsse erworben werden können.

Aber diese Frage war bis jetzt nicht Inhalt dieses Topic.

Lucia macht dich einfach einmal schlau ob Schüler an einer in Deutschland existierenden Koranschule staatl. anerkannte Schulabschlüsse erworben können und poste es doch bitte.

Ach ja Lucia zum besseren Verständnis (Staatl anerkannt) heißt in diesen Zusammenhang selbstverständlich vom Deutschen Staat in Deutschland anerkannt.

Soweit verstanden Lucia?

 

“““Und Lehrer an diesen Schulen werden nicht auf Verfassung oder Grundgesetz vereidigt, und sie müssen auch nichts in der Richtung unterschreiben.

Was heißt nun die Formulierung: "seine Lehrer" (die des Staates)???“““

 

Ja genau Lucia an nicht staatl. Schulen (des Deutschen Staates natürlich) müssen Lehrer dann folgerichtig auch nicht auf die Verfassung oder Grundgesetz vereidigt werden.

 

Ja Lucia seine Lehrer heißt natürlich Lehrer die an den Schulen (also Schulen des Deutschen Staates) lehren, müssen neutral sein „Erklärung neutral siehe oben“

 

 

Also Lucia jeden Leser dürfte spätestens jetzt aufgefallen sein das wir uns im Kreis drehen, in dem du nur ein paar Richtungswechsel vornahmst, den du aber nicht verlassen konntest.

 

Ach ja Lucia der letzte Satz ist ein Rätsel das du bis nächsten Sonntag auflösen darfst Versuch es einmal ist gar nicht so schwierig, wenn du es nicht schaffst schreibe ich dir nächsten Sonntag die Lösung.

 

Viel Spaß beim rätseln und eine Gute Nacht wünscht Zorn

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Ich bin nur gespannt wann im Namen der Integration,

ehegewalt,Kinderheirat.....etc als Multikultibeitrag

der Islamischen Welt in Deutschland legalisiert werden? :ph34r:

 

Na dann Mahlzeit !!!

 

Möge GOTT uns allen Gnädig sein !

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Oder schwarz auf weiß, nehme das GG zur Hand und lese dort die Definition von „Neutral“ im Sinne des GG.

 

Spätestens dann ist der Begriff klar und eindeutig definiert.

Hübscher Einwand - aber wo ist "neutral" oder "Neutralität" im GG definiert? In der neuesten, aktuellen Version des Grundgesetzes herunterzuladen beim Bundestag kommen beide Begriffe jedenfalls nicht voraber ich lasse mich ja, da Du ja alles so genau weißt, gerne eines Besseren belehren.

 

Ja? Lucia wer soll das sein Beamter von wem? Wen nicht vom Staat oder Land oder der Kommune?

Lucia jetzt bin ich aber gespannt.

"Studiendirektor i. K." lautet z. B. die Bezeichnung. Der "Studiendirektor" ist der Beamtenstatus; "i. K." heißt: im Kirchendienst.

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Lucia schreibt:

Hübscher Einwand - aber wo ist "neutral" oder "Neutralität" im GG definiert? In der neuesten, aktuellen Version des Grundgesetzes herunterzuladen beim Bundestag kommen beide Begriffe jedenfalls nicht voraber ich lasse mich ja, da Du ja alles so genau weißt, gerne eines Besseren belehren.

 

Tja Lucia ein kleinwenig Fantasie wirst du schon noch benötigen, wie wäre es wenn du dir auch einen Kommentar (Erläuterung) zum GG herunterladen würdest?

 

Also unser Herr Alt- Bundespräsident Roman Herzog hat eine erstklassige Erläuterung des GG geschrieben, diese gibt es auf jeden Fall im Buchhandel, oder du suchst diese bei amazon.de ich denke die Suchfunktion von amazon muss ich dir nicht erklären.

 

Lucia schreibt:

"Studiendirektor i. K." lautet z. B. die Bezeichnung. Der "Studiendirektor" ist der Beamtenstatus; "i. K." heißt: im Kirchendienst

 

Ja Lucia du hast Recht das Kirchenrecht setzt jene mit dem Beamtenrecht gleich, diese von dir genanten Personen sind aber keine Beamten im Sinne des staatl. Beamtenrecht sondern nur durch das Kirchenrecht gleichgesetzt. Aber das ich dir das erklären muss?

 

Aber Lucia wir wollen ja bei aller Detailtreue nicht dem eigentlichen Grund des Threads vergessen.

 

Zorn möchte zum Thema zurück:

 

Radio Vatikan meldet am 10.07.03

 

Der Kopftuchstreit in Deutschland geht weiter

Wenn schon religiöse Neutralität an der Schule, dann auch konsequent – das meinte diese Woche die Integrationsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Marieluise Beck. Sie reagierte damit auf den Fall einer muslimischen Lehrerin, der inzwischen das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die Frau war in Baden-Württemberg als Lehrerin abgelehnt worden, weil sie sich weigerte, ihre islamische Kopfbedeckung abzulegen. Marieluise Beck erklärte dazu nun: Sie würde auch „das kleine Kreuz“ an einer Halskette verbieten. Unterstützung bekam sie dabei von Sanem Kleff von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die meinte: das Kreuz am Hals einer Lehrerin müsse „verschwinden“. Entweder es gebe ein Neutralitätsgebot oder nicht. Neuer Stoff für Diskussionen à la Kreuzesurteil also. Gegenüber Radio Vatikan erklärte der religionspädagogische Sprecher der Katholischen Erziehergemeinschaft, Erhard Wolf, die jüngsten Forderungen für zweifelhaft: „Eine Schule als Organisation kann natürlich neutral sein und dann einer religiösen Wertevermittlung Räume zur Verfügung stellen. Aber der einzelne Lehrer als solcher kann unmöglich wertneutral sein! Für mich persönlich ist es auch bedauerlich, dass dieser Streit um das islamische Kopftuch so hoch gehängt worden ist und bis vor das Verfassungsgericht gehen muss.“

 

Das ist ein unverschäumter Angriff auf die Gefühle der Christen und auf die Kultur in Deutschland.

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jaja, Zorni,

keine Antwort ist auch eine. Ich nehme Deine Entschuldigung für Deinen uverschämten Stil an. Wie schön, dass Du auch schon gemerkt hast, dass "Beamtenstatus" und "Beamter sein" nicht nur zwei verschiedene Ausdrücke sind, sondern auch inhaltlich verschieden. Vielleicht solltest Du noch ein wenig Semantik üben.

 

Das ist ein unverschäumter Angriff auf die Gefühle der Christen und auf die Kultur in Deutschland.

Was Frau Beck angeht: Nein, das ist kein Angriff auf die Gefühle der Christen und auf die Kultur, sondern eine Demonstration von unglaublicher Dummheit - Das Wesentliche dazu hat schon Sven (sstemmildt) geschrieben. Wer so demonstrativ so dumm daherschwätzt, wei Frau Beck, sollte allerdings noch mal intensiv über die eigene Eignung für ein öffentliches Amt nachdenken. Und wenn Frau Beck dazu auch noch zu dumm ist, sollten andere es übernehmen.

bearbeitet von Lucia Hünermann
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Lucia schreibt:

 

jaja, Zorni, keine Antwort ist auch eine

 

Ach Lucia soll ich Dir die Erläuterungen "Grundgesetz mit Kommentierung ISBN: 3802971760" auch noch vorlesen. Oder findest du jetzt deine Antworten?

 

Lucia stellt fest:

Ich nehme Deine Entschuldigung für Deinen uverschämten Stil an.

 

Gut liebe Lucia wenn Du meinen Stil als uverschämt entfindest entschuldige Ich mich selbstverständlich bei Dir.

 

Wenn Du aber meinen Stil als uverschämt entfindest weil Ich die besseren Argumente habe, dann solltest Du in künftigen Beiträgen berücksichtigen das Ich die besseren Argumente habe.

 

""Was Frau Beck angeht: Nein, das ist kein Angriff auf die Gefühle der Christen und auf die Kultur, sondern eine Demonstration von unglaublicher Dummheit - Das Wesentliche dazu hat schon Sven (sstemmildt) geschrieben. Wer so demonstrativ so dumm daherschwätzt, wei Frau Beck, sollte allerdings noch mal intensiv über die eigene Eignung für ein öffentliches Amt nachdenken. Und wenn Frau Beck dazu auch noch zu dumm ist, sollten andere es übernehmen. ""

 

Siehste Lucia das Frau Beck "demonstrativ so dumm daherschwätzt" darin Stimme ich dir ohne Zweifel zu.

 

liebe Grüße Zorn

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Ich begreife nicht, warum eine Lehrerin kein Kopftuch tragen darf.

Ich begreife nicht, wieso man kein Kreuz als Kettchen tragen darf.

 

Unser Staat bekommt langsam wohl einen Kollaps.....

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Ich begreife nicht, warum eine Lehrerin kein Kopftuch tragen darf.

Ich begreife nicht, wieso man kein Kreuz als Kettchen tragen darf.

 

Unser Staat bekommt langsam wohl einen Kollaps.....

Liebe Edith,

die Lehrerin darf ein Kopftuch tragen. Sie hat auch ihr Referendariat gemacht - mit Kopftuch. Allerdings sind Frau Schavan und manche Richter der Meinung, dass sie nicht "verbeamtet" werden kann, wenn sie darauf besteht, im Unterricht ihr Kopftuch zu tragen.

 

Ich kenne übrigens einige Ordensleute, die in ihrer Ordenstracht unterrichten - nicht mit einem kleinen Kreuz am Kettchen um den Hals, sondern mit einem fetten Rosenkranz (inclusive großem Kreuz) am Gürtel. Das ist erlaubt. Genauso, wie es erlaubt ist, dass der Priester mit Römerkragen und Kreuz am Revers in der Schule unterrrichtet, und der ev. Pfarrer im Talar (was er i. d. R. aber nicht tut).

 

Halte doch bitte nicht den Dummschwätz von Frau Beck für Fakten!

 

Gruß,

Lucia

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Halte doch bitte nicht den Dummschwätz von Frau Beck für Fakten!

 

Gruß,

Lucia

*erleichtertaufatme*

 

Und wieso sollte jemand der ein Kopftuch trägt, nicht verbeamtet werden können?

Das ist doch Mumpitz.

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Liebe Edith,

warte doch einfach mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab (kann noch ein paar Monate dauern). Eine ganz brauchbare Antwort auf Deine Frage findest Du z. B. hier.

 

Lieben Gruß,

Lucia

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Liebe Edith,

warte doch einfach mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab (kann noch ein paar Monate dauern). Eine ganz brauchbare Antwort auf Deine Frage findest Du z. B. hier.

 

Lieben Gruß,

Lucia

ok... ich fasse mich in Geduld.

 

Ich war der offenbar irrigen Ansicht, das sei schon entschieden worden.

:blink:

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Und wieso sollte jemand der ein Kopftuch trägt, nicht verbeamtet werden können?

Das ist doch Mumpitz.

Hallo Edith

 

"Das ist doch Mumpitz" Na ja Edith alle Instanzen an allen Gerichten sahen das weniger als Mumpitz, sondern mehr als Verletzung des Neutralitätsgebotes gegenüber des Deutschen Staates.

 

mfg sternchen

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