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Eheziele


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Das II. Vatikanische Konzil hat die (auf Augustinus zurückgehende) Lehre von den drei Ehezwecken fides (Treue), proles (Nachkommenschaft), sacramentum (Unauflöslichkeit) - bei denen die Nachkommenschaft als die wichtigste angesehen wurde - ersetzt durch die Rede von zwei Ehezielen: Liebe und Fortpflanzung. Im CIC/1983 werden ebenfalls zwei Sinnziele genannt: 1. Das Wohl des Partners, 2. Fortpflanzung. In jeder Ehe müssen diese beiden Aspekte gegeben sein. Nun ist die Frage, ob die beiden Ziele (Liebe und Fortpflanzung) auch in jedem geschlechtlich Akt in der Ehe gegeben sein muss. Daran hängt unter anderem die ganze Thematik der Verhütung. Die Enzyklika Humanae Vitae sagt, dass in jedem Akt die beiden Ziele gegeben sein müssen und widerspricht hier meiner Meinung nach dem Konzil: Vat II war, so wie es aussieht, mehrheitlich der Ansicht, die beiden Ziele (Liebe und Fortpflanzung) müssen nicht in jedem Akt realisiert werden. Das ist nachzulesen im letzten Ergänzungsband des LThK (2. Aufl.), in der Bernard Häring die Pastoralkonstitution kommentiert hat: "Gegenüber den vielfältigen Vorschlägen der Minorität des Konzils, die in Art. 49 die Hinordnung jedes ehelichen Aktes auf Zeugung in der einen oder anderen Form lehren wollte, antwortete die Kommission: Das können wir nicht machen, denn nicht alle Akte zielen auf die Fortpflanzung."

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Das II. Vatikanische Konzil hat die (auf Augustinus zurückgehende) Lehre von den drei Ehezwecken fides (Treue), proles (Nachkommenschaft), sacramentum (Unauflöslichkeit) - bei denen die Nachkommenschaft als die wichtigste angesehen wurde - ersetzt durch die Rede von zwei Ehezielen: Liebe und Fortpflanzung.

Wenn das stimmt, so kann man nur eines dazu sagen:

 

Errare humanum est!

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..., denn nicht alle Akte zielen auf die Fortpflanzung."

oh Gabe der Unterscheidung.

 

Es müssen nicht alle darauf hinziehlen...

es geht wieder mal - wie so oft in der kath. Morallehre - um die grundsätzliche Haltung.

 

Es geht darum , es nicht grundsätzlich von vorn herein auszuschließen.

Es geht darum, ein Kind anzunehmen, wenn man denn eines bekommt.

 

Um dem Einwand zuvorzukommen:

Ehepaare, die keine Kinder bekommen KÖNNEN, sind damit nicht angesprochen, da sie es ja nicht von vorn herein ausschließen (freiwillig).

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Man könnte unterscheiden zwischen denjenigen Paaren, die das Kinderkriegen grundsätzlich ablehnen

und denjenigen, die das Kinderkriegen grundsätzlich bejahen, auch wenn sie es konkret für ihre Ehe aus guten Gründen nicht ins Auge fassen möchten. Wenn sie sich in dieser Frage einig sind, ist m.E. nicht unbedingt ein Ehekonsensmangel gegeben.

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