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Ehe: Vertrag und Sakrament


orier

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Die Ehe ist Vertrag und Sakrament. Es gibt keinen gültigen Ehevertrag zwischen Getauften, der nicht zugleich Sakrament ist. Die katholische Kirche hält diese strikte Koppelung von Vertrag und Sakrament weiterhin aufrecht. Aufgrund dieser Identitätslehre kann es mitunter zu sehr paradoxen Situationen führen: Ein katholischer Christ, der sich von der Kirche losgesagt hat, ist nicht mehr an die kanonische Eheschliessungsfrom gebunden und kann eine standesamtliche Ehe eingehen, die von der Kirche als gültig angesehen wird (weil die Kirche der Meinung ist, dass auch ein aus der Kirche ausgetretener das Recht auf Ehe hat), und diese Ehe ist aufgrund der strengen Koppelung von Vertrag und Sakrament dann auch Sakrament. Wäre es nicht an der Zeit, hier Möglichkeiten zu schaffen, dass man (aus katholischer Sicht) gültig heiraten könnte, aber nicht sakramental? Wobei ja anzumerken ist, dass es ja dennoch eine Ausnahme gibt, bei der Vertrag und Sakrament losgekoppelt sind, nämlich im Falle einer religionsverschiedenen Ehe.

bearbeitet von orier
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...Es gibt keine gültige Ehe unter Getauften, die nicht zugleich Sakrament ist. ...

Korrekt muß es lauten:

Es kann zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist. (C. 1055 §2)

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Ein katholischer Christ, der sich von der Kirche losgesagt hat, ist nicht mehr an die kanonische Eheschliessungsfrom gebunden und kann eine standesamtliche Ehe eingehen, die von der Kirche als gültig angesehen wird (weil die Kirche der Meinung ist, dass auch ein aus der Kirche ausgetretener das Recht auf Ehe hat), und diese Ehe ist aufgrund der strengen Koppelung von Vertrag und Sakrament dann auch Sakrament. Wäre es nicht an der Zeit, hier Möglichkeiten zu schaffen, dass man (aus katholischer Sicht) gültig heiraten könnte, aber nicht sakramental?

Wozu soll das gut sein - und warum? Haben sich evangelische Christen, die ja "katholisch gültig" getauft sind, darüber beschwert, dass ihre Ehe von der katholischen Kirche als Sakrament betrachtet wird? Was ist denn mit dem Ehepartner, der vielleicht (im Gegensatz zum ausgetretenen Partner) in der Kirche verblieben ist? Soll man dem die Sakramentalität der Ehe nehmen? Warum? Wozu? Wieso?

 

Oder ist das nur akademische Gedankenakrobatik?

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Ein katholischer Christ, der sich von der Kirche losgesagt hat, ist nicht mehr an die kanonische Eheschliessungsfrom gebunden und kann eine standesamtliche Ehe eingehen, die von der Kirche als gültig angesehen wird (weil die Kirche der Meinung ist, dass auch ein aus der Kirche ausgetretener das Recht auf Ehe hat), und diese Ehe ist aufgrund der strengen Koppelung von Vertrag und Sakrament dann auch Sakrament. Wäre es nicht an der Zeit, hier Möglichkeiten zu schaffen, dass man (aus katholischer Sicht) gültig heiraten könnte, aber nicht sakramental?

Wozu soll das gut sein - und warum? Haben sich evangelische Christen, die ja "katholisch gültig" getauft sind, darüber beschwert, dass ihre Ehe von der katholischen Kirche als Sakrament betrachtet wird? Was ist denn mit dem Ehepartner, der vielleicht (im Gegensatz zum ausgetretenen Partner) in der Kirche verblieben ist? Soll man dem die Sakramentalität der Ehe nehmen? Warum? Wozu? Wieso?

 

Oder ist das nur akademische Gedankenakrobatik?

Orier scheint mit vor allem akademische Gedankenakrobatik zu machen :blink:

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Wozu das gut sein soll?

 

Ganz einfach, man nehme folgenden Fall:

 

Personen X und Y heiraten, sind beide nicht getauft (also noch weniger christlich als "Losgesagte").

 

In den Augen der Kirche ist das eine Naturrechtsehe - sakramental.

 

Die beiden lassen sich scheiden.

 

Person X lässt sich katholisch taufen.

 

X will jemand anderen heiraten:

 

HAH, geht nicht, weil die erste Ehe noch gilt, obwohl diese von damaligen Nichtchristen eingangen wurde!

 

DAS FINDE ICH EXTREM SCHEI.E VOM KIRCHENRECHT. Wenn ich das mal so brüllen darf.

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Diese erste "Naturrechts-Ehe" ist aber dann keine Ehe, wenn vorher klar war, "wenn's schief geht, lassen wir uns halt scheiden" - dann fehlt ein wesentliches Merkmal der Ehe, nämlich der Ehewille. Auf eine solche Position können sich eigentlich viele ungetaufte zurückziehen - und das ist häufig auch die Wahrheit.

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Wozu das gut sein soll?

 

Ganz einfach, man nehme folgenden Fall:

 

Personen X und Y heiraten, sind beide nicht getauft (also noch weniger christlich als "Losgesagte").

 

In den Augen der Kirche ist das eine Naturrechtsehe - sakramental.

 

Die beiden lassen sich scheiden.

 

Person X lässt sich katholisch taufen.

 

X will jemand anderen heiraten:

 

HAH, geht nicht, weil die erste Ehe noch gilt, obwohl diese von damaligen Nichtchristen eingangen wurde!

 

DAS FINDE ICH EXTREM SCHEI.E VOM KIRCHENRECHT. Wenn ich das mal so brüllen darf.

 

Ralf, deine Ausführungen enhalten mehrere Fehler. Du solltest das Kirchenrecht nochmal lesen.

 

1. Um eine sakramentale Ehe eingehen zu können, muss man getauft sein. Zwei Ungetaufte können also KEINE sakramentale Ehe eingehen - jedoch eine gültige.

 

2. Wenn es sich um zwei Ungetaufte handelt, von denen einer sich in der kath. Kirche taufen lässt, ist es eben genau MÖGLICH, dass die Ehe aufgelöst wird und die beiden erneut heiraten. Hier handelt es sich um das sog. paulinische Privileg, was in der Urkirche dafür gedacht was, dass Leute, die sich taufen liessen, einen anderen Christen heiraten konnten. Zudem gibt es sogar noch das Petrinische Privileg, wo man erneut heiraten kann, wenn die Ehe ganz einfach zerrüttet ist, auch wenn keiner sich taufen lässt.

 

Genau in dem oben genannten Fall (Ehe von zwei Ungetauften) geht ja das, was sonst unmöglich scheint: Eine Abkoppelung von Vertrag und Sakrament. Deshalb verstehe ich nicht, wieso eine Ehe zwischen einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken und einem Protestanten von der katholischen Kirche als sakramental angesehen werden muss. Aber ich gebe zu, dass es theologische Gedankenakrobatik ist. Aber hier geht es doch auch um Theologie, oder nicht?

 

Das Problem ist folgendes:

 

Ein aus der Kirche Ausgetretener, der eine Protestantin heiratet, heiratet auf dem Standesamt gültig und sakramental.

 

Ein Katholik in vollter Gemeinschaft mit der Kirche, der eine Protestantin auf dem Standesamt heiratet, ohne vorher die Dispenz einzufragen, heiratet nicht gültig und damit auch nicht sakramental - es sei denn, er lässt die Ehe im Nachhinein gültig machen, was ja auch geht.

bearbeitet von orier
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Ein aus der Kirche Ausgetretener, der eine Protestantin heiratet, heiratet auf dem Standesamt gültig und sakramental.

 

Ein Katholik in vollter Gemeinschaft mit der Kirche, der eine Protestantin auf dem Standesamt heiratet, ohne vorher die Dispenz einzufragen, heiratet nicht gültig und damit auch nicht sakramental - es sei denn, er lässt die Ehe im Nachhinein gültig machen, was ja auch geht.

 

Hallo orier,

 

Ich denke es könnte damit zusammen hängen, daß der Kirchenaustritt zwar aus der Zugehörigkeit zu den Bestimmungen des Kirchenrechts ausschließt, nicht aber die Taufe aufhebt. So ist die Heirat eines ausgetretenen Katholiken mit einer Protestantin zwar unerlaubt, aber gültig, da sie nicht gebunden war an die Rechtsvorschriften der Kirche, wohl aber aufgrund des getauft seins beider sakramentalen Charakter hat.

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