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Schweigepflicht


Sternschnuppe2003

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Sternschnuppe2003

Hallo!

Leider habe ich heute etwas sehr unangenehmes erfahren.

Unser Pfarrer hat seine Schweigepflicht gebrochen.

Meine Frage ist nun:

Was kann ich tun?

Würde es konsequenzen haben?

An wen kann ich mich wenden?

Vielen Dank!

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Hallo!

Leider habe ich heute etwas sehr unangenehmes erfahren.

Unser Pfarrer hat seine Schweigepflicht gebrochen.

Meine Frage ist nun:

Was kann ich tun?

Würde es konsequenzen haben?

An wen kann ich mich wenden?

Vielen Dank!

Schweigepflicht in welcher Hinsicht?

War es ein Plausch zwischen Tür und Angel oder eine sakramentale Beichte?

bearbeitet von Juergen
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Sternschnuppe2003

Eine Beichte war es nicht.

Es war ein Seelsorgeriches Gespräch.

Ich hatte extra vorher gefragt, ob die Schweigepflicht auch dort gilt und er hat es bestätigt.

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Hallo Sternschnuppe2003,

 

erstmal herzlich willkommen im Forum.

 

damit ich das recht verstehe:

 

Du hast mit dem Pfarrer ein seelsorgerliches Gespräch unter ausdrücklich vereinbarter Schweigepflicht geführt, und er hat diese vereinbarte Schweigepflicht gebrochen?

 

...so jezz hole ich erstmal gaanz tief luft lass einen schrei los den hoffentlich keiner hört und dann sage ich noch einige worte die ich als moderator sofort löschen würde ...

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Ganz genau.

Und das nicht zum ersten mal.

hmm ...

 

Dann würde ich Dir als "Sofort-Aktion" raten, daß Du ihm ab sofort, ab jetzt, nie mehr was Vertrauliches erzählst.

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Eine Beichte war es nicht.

Es war ein Seelsorgeriches Gespräch.

Ich hatte extra vorher gefragt, ob die Schweigepflicht auch dort gilt und er hat es bestätigt.

Dann handelt sich um eine Sache im Rahmen des forum internum extrasacramentale. Hier ist die Schweigepflicht nicht ganz so streng; dies betrifft aber hauptsächlich eherechtliche Belange, hier können Dinge aus dem forum internum relevant werden (cc. 1079 §3, 1080 §1, 1082, 1130-1133 auch 74). Ansonsten muß der Priester aber doch schweigen insbesondere wenn der gute Ruf auf dem Spiel steht (etwa cc. 220, 1048).

 

Ausdrücklich geschützt ist allerdings nur das Beichtgeheimnis und die Verletzung des selben steht entsprechend unter Strafe (c. 1388 §1).

 

Möglicherweise könnte aber in dem genannten Fall auch die Bestimmung des c. 1389 greifen. Es kommt aber sehr sehr darauf an, wie gravierend die Sache war und ggf. welche Absicht dahinter steckte.

 

Um es frei raus zu sagen; einen solchen Priester kann man wohl als Charakterschwein bezeichnen (man verzeihe mir die Ausdrucksweise)

 

Rechtlich scheint mir auf den ersten Blick aber wenig dagegen machbar zu sein. - Leider!

 

Den CIC gibt es online unter: www.codex-iuris-canonici.de

bearbeitet von Juergen
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Auch wenn kirchenrechtlich wenig zu machen ist, so sollte man wohl dem Priester mal ordendlich den Marsch blasen.

 

Wenn er uneinsichtig ist, so kann man sich auch an höherer Stelle (Bischof, ggf. Rom - Adresse müßte ich raussuchen) mal beschweren.

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Ich sehe mehrere Möglichkeiten (die nicht nur als Alternative, sondern auch ergänzend praktiziert werden können)

 

  • Du hältst erst ein mal eine Weile Abstand, um ruhig zu werden. (Aber nicht zu lange, sonst ist die ganze wertvolle Wutenergie verflogen, die ja den Sinn hat, für eine Klärung mobil zu machen).
  • Du bist ganz mutig und sprichst den Pfarrer direkt und unter vier Augen an und schilderst ihm, was er angerichtet hat. (Auf so ein Gespräch kann man sich gut vorbereiten).
  • Du besprichst vorher die Angelegenheit mit einer Freundin und mit einem Freund, damit Du klar wirst, was Du sagen willst und in welcher Form du es sagen willst.
  • Du wendest Dich an den Pfarrgemeinderatsvorsitzenden oder an einen Pfarrgemeinderat Deines Vertrauens.
  • Du wendest Dich an den Dekan. In so einem Gespräch braucht nicht unbedingt die Erwartung zu stecken, dass der Dekan gegen den Pfarrer vorgeht. Aber ein Dekan kennt normalerweise seine Pappenheimer - und als Außenstehender der Pfarrei ist er vielleicht ein guter Ratgeber. Außerdem kannst Du ihn auch ausdrücklüch darum bitten, dass er die Sache vertraulich behandelt, bis Du Dir klar geworden bist, auf welche Weise Du in Erscheinung treten willst.
  • Du nimmst es einfach hin und verarbeitest es für Dich und wendest Dich nie wieder im Vertrauen an den Pfarrer. (Allerdings lernt er dann auch nichts daraus.)

 

Ich halte jede dieser Möglichkeiten für legitim und praktizierbar. Viel Glück.

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Ansonsten muß der Priester aber doch schweigen insbesondere wenn der gute Ruf auf dem Spiel steht (etwa cc. 220, 1048).

 

Den Ruf würde ich ruinieren. Solch ein Priester schadet der Kirche. Wer sich so verhält ist nicht berufen.

Mir ist vor einigen Jahren etwas ähnliches wiederfahren. Ich bat um ein persönliches Gespräch mit unserem Kaplan. Dabei provozierte er mich und bekam Butter bei die Fische. Damit hat er nicht leben können und sprach über meine ganz persönlichen Probleme mit seinen Kollegen. Als ich das erfahren habe, hab ich auch kein Blatt mehr vor den Mund genommen und bei den passenden Stellen in der Gemeinde sein Verhalten publick gemacht. Dabei habe ich dann erfahren, dass dies wohl nicht der einzige Schnitzer war, den der gute Mann sich erlaubt hat. Nun denn, ich habe ihm seine Jugend zu gute gehalten. Dennoch, wenn ich einen Theologen zu Rate ziehe, weil ich ein Problem mit meiner Religion habe, dann erwarte ich, dass er mir auch dann hilft, wenn wir aneinander geraten. (Er selber hatte mir kurz zuvor noch einen Vortrag über die mangelnde Fähigkeit in Deutschland bezüglich eine Streitkultur gehalten: :blink::blink: ) Wenn er das nicht kann, ist er nicht reif, in einer Gemeinde zu dienen. Das ist zumindes meine - und wie ich feststellen konnte nicht nur meine - Meinung.

bearbeitet von utah-r
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Ähm..also ich könnte mir schon vorstellen, dass es Informationen gibt, die ein Priester weitergeben sollte, solange er diese nicht in einer Beichte bekommen hat. Was ist z.B. wenn er von einer Frau erfährt, dass sie und ihre Kinder regelmäßig von dem alkoholkranken Mann zusammengeschlagen werden? Evtl. traut sich diese Frau nicht allein zu einer Beratungsstelle zu gehen. Wenn sich die Situation nicht ändert, soll dann ein Priester jedesmal nur sagen: "ich werde für euch beten" ?

bearbeitet von lara
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Ich denke, diese Priester, die offensichtlich gegen „Gesetze“ verstoßen sind einfach unfähig bzw. nicht reif genug, meinetwegen auch eins von beidem.

 

Ich denke mal, Priester haben auch andere „Möglichkeiten“ eine Reaktion zu zeigen oder einen Missstand zu „verarzten“. Jedenfalls gibt es bestimmt mehr Möglichkeiten, außer einem offensichtlichen Gesetzesbruchs.

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