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Erklärung von Kard. Lehmann


Edith

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Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz

Karl Kardinal Lehmann

 

zur Veröffentlichung der

"Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der

Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen"

durch die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom

Anlass, Adressaten, Intention, Argumentationsweise

Hintergrund und Anlass dieser Veröffentlichung ist die aktuelle rechtspolitische Entwicklung in vielen Ländern, die homosexuellen Lebensgemeinschaften eine gesetzliche Anerkennung oder Gleichstellung mit der Ehe (z. T. sogar mit Adoptionsrecht) gewährt. Die Überlegungen der Kongregation richten sich in besonderer Weise an die Bischöfe und an die katholischen Politikerinnen und Politiker, darüber hinaus aber auch an alle Menschen, die sich für die Förderung und den Schutz des Gemeinwohls einsetzen. Ihnen allen soll eine Argumentationshilfe gegeben werden, indem der fundamentale Unterschied zwischen der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau einerseits sowie den Lebensgemeinschaften homosexueller Partner andererseits erneut klar vor Augen gestellt wird. Dieser Absicht dient eine Darlegung, die sich nicht primär auf theologische Gründe stützt, sondern ihre Aussagen im Kontext der allgemeinen Vernunft und der natürlichen Ordnung formuliert.

 

Die Unvergleichbarkeit zwischen Ehe und homosexueller Lebensgemeinschaft

Grundlage und Kriterium der Aussagen über homosexuelle Lebensgemeinschaften ist die natürliche Wahrheit über die Ehe und die Komplementarität der Geschlechter. Diese hat in den biblischen Schöpfungsberichten und in der Lehre der Kirche über die Sakramentalität der Ehe eine Bekräftigung erfahren. Die Erkenntnis der "Natur und unverzichtbaren Merkmale der Ehe" (Kap. I) ist jedoch allen Menschen gleichermaßen zugänglich und in den großen Kulturen der Welt anerkannt. Im Zentrum steht dabei die Überzeugung, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die sich in personaler Hingabe gegenseitig vervollkommnen und durch die Weitergabe des Lebens den Fortbestand der Menschheit gewährleisten. Es gibt, wie die Kongregation feststellt, keinerlei Fundament dafür, zwischen der so verstandenen Ehe und Familie und den homosexuellen Lebensgemeinschaften irgendeine Analogie herzustellen. Homosexuelle Handlungen verstoßen gegen das natürliche Sittengesetz.

Diese Beurteilung homosexueller Neigungen und Praktiken darf – wie die Kongregation ausdrücklich hervorhebt – nicht mit einer allgemeinen Verurteilung von Frauen und Männern mit homosexuellen Tendenzen einhergehen. Nach der Lehre der Kirche ist ihnen mit Achtung und Takt zu begegnen (Nr. 4).

 

 

Argumente gegen eine problematische Tolerierung und rechtliche Anerkennung

Im Hauptteil (Kap. II/III, Nr. 5–9) unterscheidet die Kongregation drei Formen des staatlichen Verhaltens gegenüber homosexuellen Lebensgemeinschaften: (1) eine Politik der Toleranz des Faktischen ohne gesetzliche Regelungen, (2) eine gesetzliche Anerkennung, (3) eine rechtliche Gleichstellung mit der Ehe.

In einer Situation faktischer Tolerierung ist es nach Auffassung der Kongregation geboten, der ungerechten Diskriminierung homosexueller Menschen ebenso entgegenzutreten wie einer allgemeinen Billigung homosexueller Beziehungen im privaten und öffentlichen Bereich. Es gilt, den instrumentalen oder ideologischen Missbrauch einer solchen Toleranz aufzudecken, damit nicht durch das verbreitete Denkmuster "Was nicht verboten ist, ist erlaubt" eine falsche Akzeptanz und Billigung dieser Lebensform – gerade auch in der jungen Generation – um sich greift.

Gegen eine gesetzliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften und gegen ihre rechtliche Gleichstellung mit der Ehe werden unter vier Perspektiven grundsätzliche Einwände erhoben:

 

 

Unter Bezug auf die innere Rationalität jeder Rechtsordnung wird deutlich gemacht, dass Gesetze, die dem Gemeinwohl schaden und andere Rechtsgüter gefährden, dem natürlichen Sittengesetz widersprechen, das sich in der Vernunft erschließt. Gesetze, die eine Analogie zwischen der Ehe und homosexuellen Lebenspartnerschaften herstellen, verdunkeln den Wert der Ehe für das persönliche und gesellschaftliche Leben und untergraben so die Fundamente der gesellschaftlichen Ordnung.

In biologischer und anthropologischer Hinsicht wird der Blick besonders auf die Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit gelenkt, die in homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht gewährleistet sind. Auch Methoden künstlicher Fortpflanzung können unter ethischen und praktischen Gesichtspunkten diese Unzulänglichkeit nicht beheben. Mit scharfen Worten wendet sich die Kongregation insbesondere auch gegen die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare und betont nachdrücklich, dass in jedem Fall das Kindeswohl das oberste zu schützende Interesse darstellt.

Unter sozialer Perspektive werden die negativen Auswirkungen einer gesetzlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften auf den institutionellen, rechtlichen und sozialen Status von Ehe und Familie hervorgehoben, die längerfristig zu einem schweren Schaden für das Gemeinwohl führen. Die Legalisierung homosexueller Lebensgemeinschaften kann auch nicht unter Berufung auf die Prinzipien der persönlichen Autonomie und der Nicht-Diskriminierung jeder Person begründet werden. Es widerspricht nicht der Gerechtigkeit und Personenwürde, wenn Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, nicht denselben sozialen und rechtlichen Status wie die Ehe erhalten.

In rechtlicher Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass der begründete Anspruch homosexueller Menschen auf die Wahrnehmung bestimmter persönlicher und bürgerlicher Rechte auch ohne eine gesetzliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder ihrer Gleichstellung mit der Ehe möglich ist.

 

 

Verantwortung katholischer Politikerinnen und Politiker

 

Am 24. November 2002 hat die Kongregation für die Glaubenslehre in einer "Lehrmäßigen Note" (vgl. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 158, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) die Verantwortung katholischer Christen in der Politik bekräftigt. Auch in den jetzt vorliegenden "Erwägungen" widmet sie diesem Personenkreis besondere Beachtung, da die katholischen Politikerinnen und Politiker an der Gesetzgebung beteiligt und in ihrer persönlichen Verantwortung herausgefordert sind. Sie werden ermutigt, ihren überzeugten Widerspruch gegen Gesetzesvorhaben, die auf die Anerkennung oder Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften zielen, öffentlich zur Geltung zu bringen. Wo dies ohne vollen Erfolg bleibt, sollen sie die rechtlich und politisch vorhandenen Möglichkeiten zur Begrenzung der negativen Auswirkungen entsprechender Gesetze auf andere Rechtsgebiete und die gesellschaftliche Realität ausschöpfen. Erneut wird in diesem Zusammenhang das Spannungsverhältnis angesprochen, das zwischen politisch durchsetzbaren Lösungen im Sinn eines "geringeren Übels" (minus malum) und im nicht aufgebbaren Ringen um eine Durchsetzung der moralisch und vernünftig richtigen Position besteht (vgl. Enzyklika "Evangelium vitae", Nr. 73).

 

 

Gesamtcharakter und Einschätzung

 

Die "Erwägungen" der Glaubenskongregation stellen keine neuen Lehraussagen dar, sondern fassen – unter ausdrücklichem Bezug auf die entsprechenden lehramtlichen Dokumente der letzten Jahrzehnte – wesentliche Argumente gegen eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zusammen.

Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt diese Klarstellung. In derselben Weise hat sie während der Auseinandersetzungen um das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 01.08.2001 mehrfach öffentlich Stellung bezogen (vgl. Presseerklärungen vom 16.03.2000, vom 29.09.2000 und vom 17.07.2002). Insofern sind die Aussagen der Kongregation eine Bestätigung und Unterstützung der Bemühungen, in denen die deutschen Bischöfe auch weiterhin nicht nachlassen werden.

 

 

Bonn, den 31. Juli 2003 Karl Kardinal Lehmann

 

 

Quelle: www.dbk.de

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Gibt es das Schreiben selbst schon online?

 

bei http://dbk.de ist es noch nicht.

 

Gruß

Cicero

 

Korrektur: Thread nebenan: eben in vatican.va veröffentlicht!!

 

 

Schönen Gruß aus dem Exil, soll ich Dir ausrichten, Cicero :blink:

bearbeitet von Edith
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