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Krankensalbung


orier

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Die aktuelle Rechtslage in der Frage des Spenders der Krankensalbung ist klar: Im Codex heißt es: "Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester und nur er" (c. 1003). Allerdings ist die Frage nach dem Spender dieses Sakraments in den letzten Jahren aktuell geworden. Immer mehr Anfragen sind zu hören, die teilweise sehr massiv eine Ausweitung der Spendervollmacht fordern: Es wird gefordert, dass auch Laien das Sakrament der Krankensalbung spenden dürfen. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer größer werdende Priestermangel. Insbesondere auch in den Krankenhäusern sind immer weniger Priester und immer mehr Laien für die Seelsorge verantwortlich. Aber das ist nicht der einzige Grund. In den folgenden Abschnitten sollen die einzelnen Argumente (nicht nur praktischer, sondern v.a. auch pastoraler und theologischer Art) vorgestellt werden, um einen kleinen Einblick zu erhalten in den aktuellen Stand der Diskussion, die noch im vollen Gange ist, trotz der vehementen Forderung Rainer Kaczynskis: "Die Frage stellt sich in zunehmendem Maße und sollte möglichst rasch gelöst werden, bevor das Sakrament der Krankensalbung in manchen Gegenden der Kirche wegen des zunehmenden Priestermangels wieder vernachlässigt wird."

 

Viele Laien in der Krankenseelsorge tun sich schwer mit der Tatsache, dass sie die Kranken durch ihre Krankheit hindurch seelsorglich begleiten, dann aber, wenn es um den Empfang der Krankensalbung geht, ein fremder Priester "eingeflogen" werden muss, wie es oft drastisch-anschaulich formuliert wird. Sie plädieren dafür, das Sakrament der Salbung als integrales Element dieser personalen Begleitung zu verstehen und zu praktizieren. Als Beispiel einer solcher Forderung sei hier eine Stellungnahme von KrankenhausseelsorgerInnen aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu einem Schreiben des damaligen Bischofs Walter Kasper vom 09.07.1996: "Das Sakrament Krankensalbung und seine Spendung gehört mitten in das Leben, in das Leiden, in das Bangen und Hoffen und auch in das Sterben des Menschen hinein. Es macht daher keinen Sinn, den Spender der Krankensalbung als Person vom Begleiter der Patienten in seiner Not abzuspalten". Etwas vorher: "Müssen nicht die[se] von der Kirche ausdrücklich bestellten und beauftragten Begleiter und Begleiterinnen [...] das reiche Erbarmen Gottes und das Zeichen des Heils im Sakrament zusprechen und im Sakrament verkünden können? Ein von außen herbeigeholter Priester bleibt in solchen Situationen - trotz allen guten Willens - ein Fremder."

 

Ganz harte Töne sind vom Schweizer Pastoraltheologen Leo Karrer zu hören: "An formal unüberwindliche Grenzen stoßen [...] die Laientheologen und Laientheologinnen [...], wenn Menschen beichten wollen und nach der Krankensalbung verlangen. In der Praxis ist es pastoraltheologisch oft bemühend und zermürbend, was den bekümmerten und sensiblen Seelsorgern und Seelsorgerinnen vom Kirchenrecht her zugemutet wird: herumtelefonieren, ob ein Priester erreichbar ist (und der Tod wartet nicht, bis dem Kirchenrecht Genüge getan ist) usw. So wird das religiöse Gefühl der Menschen verletzt, zumal sie gerade mit den ihnen bekannten Seelsorger/-innen menschlich vertrauensvolle Erfahrungen gemacht haben und sich aus einem guten Gespür heraus und oft gegen die formalen Bedingungen und gegen den hastig herbeigeeilten fremden Sakramentenspender wehren."

 

 

Argumente für eine Ausweitung der Spendervollmacht:

 

a) Biblisches Argument

 

Als Grundlage werden zwei Verse aus dem Jakobusbrief (Jak 5,14f.) angeführt: "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten (presbyteroi) der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben. Hier kommt es v.a. auf die "presbyteroi" an. Sie sind gemäß Kaczynski keine "Priester".

 

Auf ein Zeugnis wird in diesem Zusammenhang immer wieder verwiesen, und zwar auf ein Schreiben des Papstes Innozenz I., der am 19. März 416 Bischof Decentius von Gubbio in Umbrien auf die Frage, ob die Krankensalbung aufgrund des Jakobusbriefes den Priestern vorbehalten sei, folgendes antwortet: "Dieses Öl wird vom Bischof geweiht und darf nicht nur von den Priestern, sondern von allen Gläubigen in eigener Not oder in der Not der Ihrigen zur Salbung verwendet werden."

 

:unsure: Historisches Argument

 

Aus historischer Perspektive wird darauf hingewiesen, dass es bis zur karolingischen Reform selbstverständlich war, dass auch Laien das Öl zur Salbung verwenden durften. Laien haben die Krankensalbung gespendet; sie haben das geweihte Öl mit nach Hause genommen und sich selbst sowie ihre kranken Angehörigen gesalbt.

 

In der karolingischen Zeit, genauer gesagt in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts, wurde dies dann verboten. Bischöfe und Priester wurden in Erlassen von Bischöfen und Synoden zu den ausschließlichen Spendern des Sakramentes deklariert.12 Die Priester wurden aufgefordert, das Salböl einzusperren und keinem Laien mehr zu überlassen. Dieses neues Verständnis vom Verständnis der Krankensalbung stieß auch damals auf heftigen Widerstand, z.B. bei dem englischen Benediktiner Aelfrik (+ vor 1020) oder bei Berthold von Regensburg (+1217). Er nannte die neue Praxis "eine rechte Lüge und eine Ketzerei".

 

Allerdings kann man heute nicht einfach an die Situation von damals anknüpfen, denn zu der Zeit gab es noch keine ausgebaute Sakramentenlehre. So warnen die deutschen Bischöfe: Es ist "mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß es anachronistisch wäre, das erst in der Hochscholastik eindeutige Sakramentsverständnis in die frühe Zeit zurückzuprojezieren und kirchliche Praxen [...] als sakramental im Sinne des späteren Sakramentsbegriffs zu verstehen."

 

c) Theologische Argumente

 

Das Konzil von Trient hat den Priester nicht als einzig möglichen, sondern als "eigentlichen Spender" (minister proprius) bezeichnet. Die Möglichkeit eines "außerordentlichen Spenders" (minister extraordinarius) wird nicht von vornherein ausgeschlossen. Gemäß Puza wurde dieser Ausdruck des minister proprius bewusst gewählt, um die Möglichkeit offen zu lassen, dass es gelegentlich auch noch andere Spender geben kann. Deshalb sollte man die Möglichkeit prüfen, ob man nicht "außergewöhnliche" Spender beauftragen und einsetzen kann. Im Codex von 1983 kommt die Formel des minister proprius allerdings nicht mehr vor.

 

Außerdem wäre es nur logisch, wenn die Kirche, die in ihrer Sorge um die "fortdauernde amtliche Repräsentanz des dienenden Christus" das Ständige Diakonat wieder eingeführt hat, es wenigstens den Diakonen ermöglichen würde, die Krankensalbung zu spenden.

 

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Nach Richard Puza ist die rechtliche Lage eindeutig, lässt aber Veränderungen zu. Er weist darauf hin, dass die im aktuellen Codex verwendete Formel juristischen und disziplinären Charakter hat, also nicht mit einer dogmatischen oder theologischen gleichgestellt werden kann. Rechtlich gesehen ist eine Änderung des CIC möglich, denn kirchliche Gesetze sind änderbar, wenn man sich zu theologischen Entscheidungen durchringen kann. Diese Tatsache dürfte in diesem konkreten Fall noch dadurch erleichtert werden, da die Krankensalbung bis in unser Jahrtausend hinein von Laien gespendet worden ist.

 

Riedel-Spangenberger hat sich mit der Frage des Gewohnheitsrechts im Zusammenhang mit der Spendung der Krankensalbung durch Diakone und Laien beschäftigt und zieht daraus den Schluss, dass Diakone und Laien als außerordentliche Spender der Krankensalbung zugelassen werden können, wenn sie von der Hierarchie dazu beauftragt werden.

 

Ein anderer Vorschlag von Puza besteht darin, rechtlich und liturgisch ein eigenes Sakramentale einzuführen, da der Codex nicht ausschließt, dass Laien vom Bischof geweihtes Öl für Gebet bei Kranken und Krankensegnung benutzen. Das Sakramentale wäre dann als fürbittendes Gebet zu verstehen. Zu dieser Lösung meldet Kranemann berechtigte Zweifel an: "Kann diese rechtlich sicherlich korrekte Lösung theologisch überzeugen? Wäre ein solches Sakramentale nicht letztlich eine Simulatio sacramenti? Wie macht die Ritusgestalt das Eigentliche deutlich? Wie verhindert man eine Umdeutung des Sakraments ins Sakramentale?" Auch die deutschen Bischöfe sind von dieser Idee nicht begeistert, denn sie befürchten, dass in einer solchen Praxis Sakrament und Sakramentale "in eine kaum unterscheidbare Nähe [treten] , so daß hier der Zweideutigkeit und damit der Verwischung der sakramentalen Konturen Tor und Tür geöffnet ist." Auch wenn der Krankenseelsorger bzw. die Krankenseelsorgerin dem Kranken deutlich erklärt, dass es sich nicht um ein Sakrament handeln wird, sondern um ein Sakramentale, so darf bezweifelt werden, "ob diese Entscheidung wirklich verstanden wird".

 

Neben dem oben genannten darf nicht vergessen werden, dass Schwierigkeiten auch dadurch auftreten, dass mit der Krankensalbung auch das Bußsakrament verbunden sein kann: Im ersten Teil der Feier kann an Stelle des Schuldbekenntnisses auch der Empfang des Bußsakramentes stattfinden. Das Trienter Konzil, auf das sich Rom in dieser Frage gerne beruft, hat den Bußcharakter dieses Sakramentes stark betont. Allerdings wirft gemäß Haug sowieso "die Einordnung des Bußsakramentes an dieser Stelle und als Alternative zum Gemeinsamen Schuldbekenntnis [...] eine Reihe von Fragen auf", die allerdings nicht weiter präzisiert werden.

 

Für solche neuen Lösungswege besteht aber zur Zeit in der Kirche wenig Spielraum. Die Aussage der Instruktion zur Mitarbeit der Laien ist deutlich: "Bezüglich der Spendung dieses Sakraments greift die kanonische Rechtsordnung auf die theologisch sichere Lehre und auf die jahrhundertealte Praxis der Kirche zurück, wonach die Krankensalbung gültig nur der Priester spendet. Diese Bestimmung steht in völliger Übereinstimmung mit dem Glaubensgeheimnis, das durch die Ausübung des priesterlichen Dienstes bezeichnet und verwirklicht wird. Es ist zu betonen, daß der ausschließlich dem Priester vorbehaltene Dienst der Krankensalbung in enger Verbindung dieses Sakraments mit der Sündenvergebung und mit dem würdigen Empfang der Eucharistie zu sehen ist. Niemand sonst kann als ordentlicher oder außerordentlicher Spender des Sakraments fungieren; jedwede derartige Handlung stellt eine Simulation des Sakraments dar." Es gilt also, Lösungen zu finden, die auch in den Augen Roms 'sauber' und akzeptierbar sind, die mit den Forderungen der Instruktion in Einklang zu bringen sind. Im Folgenden seien einige solcher möglichen Wege angegeben, welche die Praxis ein wenig erleichtern können.

 

F. Reckinger ist sich der Problematik des "eingeflogenen" Priesters durchaus bewusst, seiner Meinung nach ist dem aber schon viel abgeholfen, wenn der "Laienmitarbeiter den Patienten in warmen Worten und mit liebender Hochschätzung vom besonderen Dienst der Priester und von der Bedeutung der nur von ihnen zu spendenden Sakramente zu reden weiß". In der Tat muss den Leuten - sowohl den Kranken wie auch (und vielleicht sogar hauptsächlich) den Laienmitarbeitern - der eigentliche Sinn des Sakramentes neu verdeutlicht werden. Gemäß der deutschen Bischöfe liegen vielen Forderungen und Äußerungen in Bezug auf die Ausweitung der Spendervollmacht der Krankensalbung ein einseitiges Verständnis vom Sakrament vor. Das Sakrament wird ausschließlich verstanden als "kommunikatives Zeichen" und als "Höhepunkt kirchlicher Kommunikation". Diese Auffassung verkennt jedoch Wesentliches. Kein Christ kann einem Kranken von sich aus Heil zusagen, möge er noch so intensiv mit ihm verbunden sein. Das Heil kann immer nur von Christus kommen. Christus aber kommt, man werfe nur einen Blick in die Bibel, immer von außen "ab extra". Er wird von den Leuten herbeigerufen, heilt die Kranken - die er meistens nicht kennt -, und verlässt sie dann wieder. Von außen tritt er in die Ängste und in das Leiden der Kranken ein und sagt ihnen seine rettende Gegenwart zu. Das wird (in der amtlichen Spendung des Sakraments in besonderer Dichte zeichenhaft deutlich und real vollzogen. Es muss einem bewusst werden, dass Christus selbst der ist, der handelt, und nicht ein "noch so gläubig und liebevoll handelnder Christ oder eine liebevolle Gemeinde". Das wird deutlich dadurch, daß ein geweihter kirchlicher Amtsträger die Krankensalbung spendet, also "jemand, der nicht unbedingt 'legitimiert' ist durch personale Nähe zum Empfänger, sondern durch die 'Objektivität' von Weihe und Sendung, d.h. durch Christus selbst, und der gerade so auf den Herrn und sein Heilshandeln verweist." So erscheint das so Befremdliche eigentlich als ungemein befreiend: "Das Sakrament ist nicht gebunden an die Großartigkeit und Misere menschlicher Beziehungen, [...] sondern allein an Jesus Christus, der sich im amtlich-'objektivem' Tun ein 'übersubjektives' Zeichen für seine heilvolle Gegenwart und Nähe schafft."

 

Folgende Zwischenlösung scheint auch sinnvoll: Der Laienmitarbeiter / Die Laienmitarbeiterin, welche® die kranke Person bisher begleitet hat, feiert zusammen mit dem herbeigerufenen Priester die Krankensalbung. Die Organisation läge in dem Fall beim Laien, der auch die Lesung und die Fürbitten vortragen würde. Hier wäre ein erster Schritt getan in Sachen Miteinschließen nichtordinierter SeelsorgerInnen in die Feier des Sakramentes. Außerdem kommt bei dieser gemeinsamen Feier die Gebetsgemeinschaft besser zum Ausdruck. Ein weiteres schönes Zeichen kann in diesem Falle gesetzt werden: Mit einer gemeinsamen Handauflegung bekunden Priester und Laie das "Miteinander der Dienste" und - wenn die Feier in einem Krankenhaus stattfindet - das "Zueinander von Krankenhaus und Pfarrgemeinde".

 

Wenn die Spendung der Krankensalbung nicht möglich ist (durch Fehlen eines Priesters), begleitet der Laie bzw. der Diakon den Kranken durch Gebet und Zuspruch. Er bittet Gott um Vergebung der Sünde (in deprekativer Weise) und macht symbolische Zeichenhandlungen (Kreuzzeichen auf die Stirn, Besprengen mit Weihwasser). Hier muss der Laie bzw. der Diakon das nötige Gespür haben, auf den Kranken eingehenm versuchen, seine Wünsche und Bedürfnisse (die er vielleicht nicht ausdrücken kann) zu erfahren, und andere Möglichkeiten entfalten. Wir dürfen nicht vergessen, die Krankensalbung ist nicht die einzige mögliche Gottesdienstform für Kranke, es gibt eine Reihe Alternativen: Wegzehrung, Krankenkommunion, Krankensegen. Manchmal ist es sogar angebrachter, anstatt Krankensakramentes andere liturgische und religiöse Ausdrucksgestalten zu wählen. Besonders sinnvoll ist es, das Zeichen des Weihwassers zu entfalten. Das Bekreuzigen und/oder Besprengen mit Weihwasser kann (als Bekräftigung der Taufe eine angemessene Sakramentalie in der seelsorglichen Begleitung von Kranken und Sterbenden sein.

 

Des Weiteren ist anzuraten, dass der Priester die Krankensalbung regelmäßig im Rahmen einer gemeinsamen Eucharistiefeier spendet. Das ist besonders sinnvoll in Altenheimen und Krankenhäusern, aber auch in Pfarrgemeinden.

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>>Wie meinen? <<

 

Robert meinen, dass nicht nur die, welche mit dem Kopf unterm Arm ankommen die Krankensalbung erhalten sollen.

 

Warum nicht auch bei einer schweren Grippe oder Lungenentzündung??

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Franciscus non papa
Genau, das meinten wir.

ups - "wir" - aber klar, majestät haben gesprochen *kicher*

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»Krankensalbung: den Kreis der Spender ausweiten?«

 

Nein, den Kreis der Empfänger.

*UNTERSCHREIB* !!!

 

In den Köpfen der Leute, ist das immer noch die "letze Ölung" im Sinne von "kurz vor dem Tod".

 

Es heißt aber nicht "Todessalbung", sondern Krankensalbung.

Jeder der krank ist, sollte sie haben.

 

Und erst, wenn die Nachfrage so stark ist, daß die Priester nicht mehr nachkommen, sollten wir darüber nachdenken, wer die noch spenden könnte....

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Ich

 

Schon mehrmals.

 

Ist eine feine Sache,und hat mir jedesmal aufs Neue geholfen.

bearbeitet von Moni
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Die Krankensalbung sollte gespendet werden bei jeder ernsthaften Erkrankung, und nicht erst unmittelbar vor dem Tod. Das Gebet um Heilung usw. ist - wie auch in Jak - nicht nur eschatologischer, sondern auch und zunächst logischer Art. Die konkrete "diesseitige" Heilung ist im Blick. Sterbesakrament ist das Viatikum. Allerdings ist beim Sakrament der Krankensalbung ebenfalls immer der Tod im Blick (wie übrigens bei der Taufe auch). Wenn Greshake von der Krankensalbung als dem "Sakrament der Tauferneuerung angesichts des Todes" spricht, rückt das in den Augen der Liturgiker wieder in die Nähe der Letzten-Ölung-Auffassung, aber das ist wohl nicht unbedingt damit gemeint. Oder?

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Aus der past. Einführung in die Feier der Krankensalbung

1. Im Jakobusbrief wird erklärt, daß die Salbung bei Kranken vorgeshen ist, um die dadurch aufzurichten und zu retten. Deshalb soll man diese heilige Salburng mit den Gläubigen feiern, die sich wegen Krankheit oder Altersschwäche in einem bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand befinden.

Somit kann mit älteren Menschen, deren Kräftezustand sehr geschwächt ist, die heilige Salbung gefeiert werden, auch wenn keine ernsthafte Erkrankung ersichtlich ist.

Was die Beurteilung der Schwere einer Erkrankung anbelangt, so genügt es, daüber zu einem umsichtigen Wahrscheinlichkeitsurteil zu kommen. Dabei soll jede kleinliche Ängstlichkeit ausgeschlossen und gegebenenfalls der Arzt zu Rate gezogen werden.

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>>Wie meinen? <<

 

Robert meinen, dass nicht nur die, welche mit dem Kopf unterm Arm ankommen die Krankensalbung erhalten sollen.

 

Warum nicht auch bei einer schweren Grippe oder Lungenentzündung??

Axo...

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>>Wie meinen? <<

 

Robert meinen, dass nicht nur die, welche mit dem Kopf unterm Arm ankommen die Krankensalbung erhalten sollen.

 

Warum nicht auch bei einer schweren Grippe oder Lungenentzündung??

Axo...

krank.

einfach krank.

 

 

Jesus hat nirgends gesagt, daß er seine Heilung nur bei bestimmten Krankheiten schenkt.

 

Manno..... :unsure:

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Jesus hat nirgends gesagt, daß er seine Heilung nur bei bestimmten Krankheiten schenkt.

Na, ob's wirklich bei jeder Krankheit hilft?

 

Wie heißt es so schön: Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen :unsure:

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Auch wenn ich der Meinung bin, dass die Krankensalbung keine letzte Ölung sein darf und oft gespendet werden soll (auch bei ungefährlicheren Krankheiten), behaupte ich doch einfach einmal, dass die Krankensalbung ein Sakrament des Todes ist. Das gilt übrigens auch für die Taufe, bei der sich der Mensch ganz Christus aneignet und somit auch sein Schicksal am Kreuz.

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hallo Orier,

 

danke für Deine interessante Zusammenfassung! Hast Du außer dem Band der"quaestiones disputatae" noch andere Quellen benutzt?

 

Das Papstschreiben (Innozenz I.) ist übrigens auch bei Neuner/Roos abgedruckt; dort wird messerscharf im Kommentar dazu geschlossen, daß es damals also offensichtlich auch nichtsakramentale Krankensalbungen gegeben haben müsse ...

:-)))

 

Eine Ausweitung des Spenderkreises wird zumindest in diesem Pontifikat (meine Meinung) keinesfalls mehr kommen; Rom hat einfach Angst davor, den Priestern noch mehr "wegzunehmen" oder den Diakonen und Laien noch mehr "zuzugestehen".

 

Und das Ergebnis: Natürlich salben auch Nichtpriester - heimlich halt ...

bearbeitet von Petrus
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>>Wie meinen? <<

 

Robert meinen, dass nicht nur die, welche mit dem Kopf unterm Arm ankommen die Krankensalbung erhalten sollen.

 

Warum nicht auch bei einer schweren Grippe oder Lungenentzündung??

Axo...

krank.

einfach krank.

 

 

Jesus hat nirgends gesagt, daß er seine Heilung nur bei bestimmten Krankheiten schenkt.

 

Manno..... :P

Jaja... ich hab's ja kapiert... :unsure::blink:

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Literatur für Petrus:

 

1. Quellenverzeichnis

 

Die Sorge der Kirche um die Kranken, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1998 (Die deutschen Bischöfe 60). [Zit.: Sorge der Kirche]

 

Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1997 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 129).

 

Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottesdienstlicher Feiern - Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1999 (Die deutschen Bischöfe 62).

 

2. Literaturverzeichnis

 

BÄRSCH, Jürgen: Gottesdienst feiern mit Kranken. Das neue Liturgiebuch zur Feier der Krankensakramente stellt sich vor. In: Pastoralblatt für die Diözesen Aachen, Berlin, Essen, Hildesheim, Köln, Osnabrück 10 (1995) 312-315.

 

BÉGUERIE, Philippe; DUCHESNEAU, Claude: Pour vivre les sacrements, Paris/Montréal 21999, 199-209.

 

ENGELKE, Ernst: Sterbenskranke und die Kirche, München 1980.

 

GÉLINEAU, Joseph: Dans vos assemblées. Manuel de pastorale liturgique, 2e volume, Tournai 1989, 623-645.

 

HABBEN, Ilse: Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen in der Krankenhausseelsorge. In: Michael Klessmann (Hg.): Handbuch der Krankenhausseelsorge, Göttingen 1996, 237-245.

 

HAUG, Heinrich: Die erneuerte Feier der Krankensalbung in der Katholischen Kirche. In: Una Sancta 3 (1994) 256-268.

 

HEINZ, Andreas: Aspekte liturgischer Begleitung in Krankheit, Sterben und Tod. In: TThZ 105 (1996) 250-258.

 

HEINZ, Andreas: Den 'Heiland' erfahren. Die Neuausgabe der Feier der Krankensakramente. In: Gd 29 (1995), 25-27.

 

KACZYNSKI, Reiner: Die Leitung von Gottesdiensten durch beauftragte Laien. In: Martin Klöckener, Klemens Richter: Wie weit trägt das gemeinsame Priestertum? Liturgischer Leitungsdienst zwischen Ordination und Beauftragung, Freiburg u.a. 1998, 145-166.

 

KACZYNSKI, Reiner: Feier der Krankensalbung. In: Hans Bernhard Meyer, Hansjörg Auf der Maur u.a. (Hg.): Gottesdienst der Kirche, Bd.7,2 (Sakramentliche Feiern I/2), Regensburg 1992, 241-343.

 

KARRER, Leo: Der liturgische Leitungsdienst im Kontext der Gemeindepastoral. In: Martin Klöckener, Klemens Richter: Wie weit trägt das gemeinsame Priestertum? Liturgischer Leitungsdienst zwischen Ordination und Beauftragung, Freiburg u.a. 1998, 264-281.

 

KRANEMANN, Benedikt: Auf dem Rücken der Liturgie. Zur prekären Lage der liturgischen Leitungsdienste. In: HK 50 (1996) 641-644.

 

LEIJSSEN, Lambert: Die Krankensalbung. In: LJ 45 (1995) 153-177.

 

MAAS-EWERD, Theodor: "Die Feier der Krankensakramente". Zur akkommodierten Ausgabe dieses liturgischen Buches von 1994. In: KlBl 75 (1995) 41-45.

 

PUZA, Richard: Der liturgische Leitungsdienst aus kirchenrechtlicher Perspektive. In: Martin Klöckener, Klemens Richter: Wie weit trägt das gemeinsame Priestertum? Liturgischer Leitungsdienst zwischen Ordination und Beauftragung, Freiburg u.a. 1998, 249-263.

 

RECKINGER, François: Strukturierte Gemeinschaft. Zu einem wegweisenden Dokument der Deutschen Bischofskonferenz. In: LJ 49 (1999) 185-203.

 

RIEDEL-SPANGENBERGER, Ilona: Das Gewohnheitsrecht in der katholischen Kirche. Zur Spendung der Krankensalbung durch Diakone und Laien. In: TThZ 103 (1994) 188-201.

 

STOLLBERG, Dietrich: Seelsorge und Gottesdienst. In: Michael Klessmann (Hg.): Handbuch der Krankenhausseelsorge, Göttingen 1996, 205-212.

 

WINDISCH, Hubert: Die Krankensalbung. Denkanstöße für die Pastoral. In: ThPQ 413 (1995) 45-51.

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Eine "schöne Quelle" in solchen Fragen ist auch: H. Windisch: Laien - Priester. Rom oder der Ernstfall. Würzburg 1998. "Schön" ist das Buch deshalb, weil es kein langatmiger Schinken ist (60 S.) und ohne Umschweife mit spitzer Feder auf den Punkt kommt.

Windisch bring einige Beispiele für problematische Fälle in der past. Praxis. Darunter folgendes (S. 19f.):

In größeren Krankenhäusern spenden Laientheologen bei den von ihnen begleiteten Kranken den Ritus der "Salbung mit dem Öl der Freude". Was geschieht hier? Es sei die gute Absicht unterstellt, für die Kranken seelsorglich nur das Beste zu wollen. Trotzdem ist dieses Vorgehen eine Simultatio sacramenti: Sie muß im Kranken das Gefühl erzeugen, das Sakrament der Krankensalbung empfangen zu haben. Diese Simulation dient also der Pseudoberuhigung des Kranken und vielleicht der Selbstbestätigung des Spenders. Aufschlußreich ist dieser Vorgang aber noch in einer grundlegenderen, die Pastoral betreffenden Hinsicht: Es hat sich durch die vielfältig eingesetzten pastoralen Dienste die Tendenz stabilisiert, das sakramentale Handeln der Kirche auf den Opus-operantis-Pol zu verlagern: Sakramentenspendung wird mit jeweiliger Begleitung gleichgesetzt und soll deshalb auch von den Begleitenden abgeschlossen werden (dürfen). Das Gespür, daß sakramentales Handeln ein Handeln von außen, also amtliches Handeln ist, kommt abhanden. Jeder kann alles und macht alles. ...

 

Das Erstaunlichste an dem Büchlein ist m.E. übrigens, daß Windisch in Freiburg/Br. lehrt....

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Donnerwetter! Gerade habe ich überlegt, wie ich mich in möglichst kurzer Zeit und trotzdem sinnvoll zum Thema äußern soll, und da brauche ich nur noch bei Windisch zu unterschreiben. Auch wenn ich wohl zu den ersten gehören würde, die nach einer "Erweiterung des Spenderkreises" mitsalben dürften, bin ich strikt dagegen. Der pastorale Aspekt zieht m.E. überhaupt nicht, ist sogar eher ein Mißverständnis. Analog könnte jeder Firmgruppenleiter für sich den Wunsch entwickeln, den von ihm begleiteten Firmlingen selbst das Sakrament zu spenden, statt einen Bischof o.ä. "einzufliegen".

 

Aufgabe der anderen pastoral Tätigen ist die Begleitung und Vorbereitung auf den Sakramentenempfang, der durch den hinzugezogenen Bevollmächtigten zu einem wirklichen Höhepunkt werden kann. (Kinder, heute singt Papa nicht selbst, heute kommt Placido Domingo :P )

 

Der Zusammenhang mit der Schuldvergebung ist gerade bei der Krankensalbung wesentlich, und damit auch das Handeln des Spenders in persona Christi, weil es eben zuerst ein Sakrament in schwerer, das Leben gefährdender Krankheit ist. Das ist kein Widerspruch zu dem anzustrebenden früheren und ggf. auch häufigeren Empfang. Allerdings sollte nicht bei jedem Schnupfen gesalbt werden und auch nicht nach dem Motto "Sind wir nicht alle irgendwie krank und beladen?" (In Berlin erlebt!). Standardmäßig empfehle ich aber z.B. den Empfang allen, die eine schwere OP mit Vollnarkose vor sich haben, auch die Beichte ist in solchen Fällen oft sehr gut möglich und auch hilfreich. Die Feier mit Begleitern und Angehörigen gemeinsam zu gestalten, sollte der Regelfall sein (die Beichte läßt sich separieren :blink: ), jedenfalls als Angebot. Im Pflegeheim kann man das auch regelmäßig gemeinsam machen, aber vielleicht nicht monatlich :unsure: .

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Das Erstaunlichste an dem Büchlein ist m.E. übrigens, daß Windisch in Freiburg/Br. lehrt....

 

Das dachte ich neulich auch, als ich ein Interview mit ihm las.

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>>"Salbung mit dem Öl der Freude"<<

 

ich glaub mein Elch wiehert. Soll ich Dir sagen, was ich mit so einem Öl einreiben würde: **zensiert**

 

Lieben Gruß

Erich

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»In größeren Krankenhäusern spenden Laientheologen bei den von ihnen begleiteten Kranken den Ritus der "Salbung mit dem Öl der Freude".« (Windisch nach Jürgen)

 

Ich habe mich vorgestern mit dem Öl der Bratpfanne gesalbt, als ich – derzeit Strohwitwer – mir ein paar tiefgefrorene Puten-Cordon-bleus braten wollte.

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