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Verwaltungsgerichte in die Kirche?


orier

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Der Streit zwischen Müller und Grabmeier ist beigelegt. Aber die Fragen bleiben: Wie steht es um den Rechtsschutz der Christifideles in der Kirche? Braucht die Kirche auf der Ebene der Ortskirche, wie es die Bischofssynode schon 1967 gefordert hat, Verwaltungsgerichte?

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Franciscus non papa

robert - du gibst einfach den gegenwärtigen stand der dinge wieder - das ist keine antwort auf die frage. wobei ja klar ist - du meinst: "nein". wäre auch verwunderlich, denn "wie es war vor aller zeit, so soll's sein in ewigkeit"

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Bis in das Schema von 1982 waren Verwaltungsgerichte erster und zweiter Instanz vorgesehen. Sie sind aber nicht durch den CJC von 1983 Gesetz geworden.

 

Nach dem II. Vatikanum war es in einer Reihe von Ländern zu Planungen für eine untere Verwaltungsgerichtsbarkeit gekommen. Der 7. Leitsatz der röm. Bischofssynode von 1967 sah vor, daß es verschiedene Ebenen der Gerichtsbarkeit geben sollte. In Deutschland wurde das Thema in der Bayerischen Bischofskonferenz behandelt sowie in der "Gemeinsamen Synode" von 1975. Man kam dort aber zu keinem Ergebnis, da man erst den neuen Kodex abwarten wollte.

 

Prinzipiell ist es m.E. auch egal, ob es diese Gerichte gibt oder nicht, jeder der sich beschwert fühlt, kann Beschwerde einlegen und seine Sache von einer übergeordneten Behörde entscheiden lassen.

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Bis in das Schema von 1982 waren Verwaltungsgerichte erster und zweiter Instanz vorgesehen. Sie sind aber nicht durch den CJC von 1983 Gesetz geworden.

Was ist eigentlich 1982 in unserer Kirche passiert? Es war soooo vieles vorgesehen in den Entwürfen zum CIC (noch in den letzten), was dann gestrichen worden ist, z.B.

- Separates kirchliches Grundgesetz (gültig für Orient und Occident)

- Gesetzesdefinition

- Verwaltungsgerichte

- ...

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Der Abt der Benediktinerabtei Meschede, Dominicus M. Meier, weist einen Ausweg. Diesen hat Daniel Deckers in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorgestellt. In seiner Kirchenrechts-Habilitationsschrift »Verwaltungsgerichte für die Kirche in Deutschland?« (Ludgerus, 2001) legt Abt Meier dar, dass der CIC zwar keine Normen für Verwaltungsgerichte auf regionaler Ebene enthalte, »aber auch keine Sperre für eine gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsakten, sofern der Bischof als Herr der Rechtsprechung in seiner Diözese Akte der Verwaltung einer solchen Rechtskontrolle unterwerfen ... würde«. – Jeder Bischof kann also, wenn er will, ein Verwaltungsgericht schaffen – wie es in den Mitgliedskirchen der EKD längst besteht. (Source)

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Was ist eigentlich 1982 in unserer Kirche passiert? Es war soooo vieles vorgesehen in den Entwürfen zum CIC (noch in den letzten), was dann gestrichen worden ist, ...

Was da passiert ist?

 

Da entstand plötzlich vom Himmel her ein Brausen, wie wenn ein heftiger Sturm daherfegt. Und die Vorschläge Entwürfe und Schemata wurden vom Winde verweht.

 

Und alle, die dies gesehen hatten, gerieten außer sich vor Staunen und erkannten all die Fehler die sie im Begriff waren zu tun.

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Was ist eigentlich 1982 in unserer Kirche passiert? Es war soooo vieles vorgesehen in den Entwürfen zum CIC (noch in den letzten), was dann gestrichen worden ist, ...

Was da passiert ist?

 

Da entstand plötzlich vom Himmel her ein Brausen, wie wenn ein heftiger Sturm daherfegt. Und die Vorschläge Entwürfe und Schemata wurden vom Winde verweht.

 

Und alle, die dies gesehen hatten, gerieten außer sich vor Staunen und erkannten all die Fehler die sie im Begriff waren zu tun.

*schenkelklopf*

 

Aber im Ernst. Unsere Mami Kirche ist so durchinstitutionalisiert, bürokratisiert, überstrukturiert, daß ich keinen Bedarf an zusätzlichen Instanzen, Gremien, Gerichten, Räten etc. erkennen kann.

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