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Verbot der Laienpredigt in der Messe


Petrus

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Um den Ökumene-Thread nicht allzusehr abdriften zu lassen, fang' ich mal einen neuen an.

 

Wie begründet man eigentlich, daß in der Messe die Predigt ("Homilie") dem Priester oder Diakon vorbehalten sein muß?

 

Auch die Laieninstruktion hilft mir da nicht besonders weiter:

 

"Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt, »qua per anni liturgici cursum ex textu sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur«,Teil der Liturgie selbst.

 

Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon, vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind."

 

Auch die Fürbitten sind doch Teil der Liturgie selbst, und die Lesungen auch, und die Antworten der Gemeinde ...

 

Daß die Predigt in der Messe Teil der Liturgie ist, ist mir klar. Aber das als einzige Begründung?

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Extra für dich Petrus:

 

An Sonn- und Feiertagen folgt auf die Begegnung mit Christus im Wort der Heiligen Schrift die Predigt (Homilie) als „Teil der liturgischen Handlung" (SC 35). Der Dienst der Predigt kommt dem Priester als dem Vorsteher der Eucharistiefeier zu (oder auch in seinem Namen dem Diakon), weil der Priester „in der Rolle Christi an der Spitze der Gemeinde steht" (SC 33). Der Priester stellt in der Dimension des sakramentalen Zeichens das Handeln Christi, des Hauptes der Kirche, auf den Leib hin, d. h. auf die im Glauben versammelte Gemeinschaft, dar (vgl. 2 Kor 5,20; l Petr 5,2). Eine Reduktion des Priesters auf die Rolle des bloßen Konsekrators ist eine theologiegeschichtliche Barbarei

 

(…)

 

Die aktive Beteiligung der Laien an liturgischen Handlungen, die nicht identisch ist mit der geistlichen Teilnahme im Glauben und in der Liebe, darf nicht mit der Übernahme spezifisch priesterlicher Handlungen verwechselt werden, die das Weihesakrament voraussetzen.

 

Quelle: Die Messe (Bischof Gerhard-Ludwig Müller)

 

Ups Petrus schon wieder dein "Lieblingbischof"

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Hallo sternchen,

 

schön, daß Du meinen Lieblingsbischof zitierst :-)

 

Wenn die Predigt eine spezifisch priesterliche Handlung ist, dürfte auch kein Diakon predigen, da der Diakon zum Dienen und nicht zum priesterlichen Dienst geweiht wird (LG 28).

 

Es scheint auch so zu sein (nach Bischof Müller), daß der Priester das Predigen delegieren kann (der Diakon predigt im Namen des Priesters). Warum kann das nur an den Diakon delegiert werden?

 

Der Diakon steht nun wirklich nicht in der Rolle Christi an der Spitze der Gemeinde.

 

(Und die Reduktion des Priesters auf die Rolle des bloßen Konsekrators, die vor allem im ländlichen Raum immer mehr zunehmen wird, hat ihren Grund sicher nicht darin, daß Laien predigen.)

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Problematisch, und ein argumentativer Angriffspunkt gegen diese Instruktion, ist die Stellung des Diakons bzw. desen Predigtmöglichkeit.

Dieser steht nicht "in personam Christi" der Gemeinde vor, da er nicht die Eucharistische Wandlung vollziehen kann. Wenn er im Auftrag des.........oh, Petrus, gleicher Gedanke.

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Die Sache mit dem Diakon ist wirklich der "Haken".

 

Ich vermute mal, daß man das nicht zu Ende gedacht hat, sondern so in etwa "naja, der ist ja auch irgendwie geweiht" im Hinterkopf hatte.

 

Und Bischof Müller kann nun auch nicht anders, als sich möglichst elegant darum herumzumogeln, wenn er den Punkt schon behandeln möchte und die offizielle Meinung vertreten. Die Schwäche liegt (Ehre, wem Ehre gebührt!) nicht in Müllers Argumentation, sondern in den Vorgaben.

 

Die Argumentation zuende denkend, könnte man sich natürlich fragen, ob der Diakon nicht auch andere spezifisch priesterliche Dienste im Auftrag des Priesters ausführen könnte ... Ich schreibe das nicht, weil ich das für sinnvoll hielte, sondern um zu zeigen, daß die Argumentation schon im Ansatz falsch ist.

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Übrigens: Auch wenn Müller das II. Vaticanum zitiert - in den Texten des Konzils steht nichts davon drin, daß die Homilie in der Messe dem Priester vorbehalten bleiben müsse (ich vermute allerdings, daß die Fragestellung eher nicht aufgetaucht ist).

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Auch Walter Kasper versucht sich an dem Thema:

 

"So besteht ein enger und unlösbarer Zusammenhang zwischen dem Teil der Eucharistie, den wir als Wortgottesdienst bezeichnen, und dem im engeren Sinn sakramentalen Teil der Eucharistiefeier. Die Homilie ist darum ein integrierender Bestandteil der Eucharistie. Sie ist Sache desjenigen, welcher aufgrund der Priesterweihe den Vorsitz bei der Eucharistie inne hat oder desjenigen, welcher aufgrund der Diakonenweihe dabei eine herausragende Stellung einnimmt. Entsprechend bestimmt das allgemeine Kirchenrecht, daß die Homilie innerhalb der Eucharistie dem Priester und dem Diakon vorbehalten ist."

 

Quelle

 

Schon besser ("Der Diakon nimmt eine herausragende Stellung in der Eucharistie ein"), weil das so schön allgemein gehalten ist, daß man kaum argumentieren kann. Aber auch falsch. Der Diakon wird zum Dienen geweiht und nicht für eine "herausragende Stellung in der Eucharistie". Die herausragende Stellung wird ihm höchstens zugeschustert, weil er der einzige außer dem Priester ist, der in der Messe predigen darf ...

bearbeitet von Petrus
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während Kardinal Wetter das Thema eher pragmatisch angeht.

 

'In der Frage der Predigterlaubnis für Laien hat Kardinal Wetter sich eindeutig hinter die päpstliche Instruktion gestellt und in einem Schreiben an die Gemeinden betont, daß im Erzbistum München künftig Laien nur noch in begründeten Ausnahmefällen predigen dürfen.

 

"Die Verkündigung des Wortes Gottes ist die erstrangige Aufgabe des Priesters", heißt es in Wetters Schreiben. Die Zuweisung der Predigt in der Eucharistiefeier an den Priester beruhe auf theologischen Gründen. Nur wenn einem Priester im Einzelfall "aus Gründen der Gesundheit, des Alters, wegen aktueller Überlastung oder in einer besonderen Notsituation" das Predigen nicht möglich sei, dürften die Pastoralreferenten dies übernehmen. Der Ausnahmefall dürfe nicht zum Normalfall werden, schrieb Wetter weiter.'

 

Quelle

 

Du kannst es ja vielleicht mal dem Nuntius mitteilen, Jürgen, daß da in München so ein Bischof sitzt, der in "kreativem Gehorsam" listige Briefe verfaßt ... ;-)

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während Kardinal Wetter das Thema eher pragmatisch angeht.

 

'In der Frage der Predigterlaubnis für Laien hat Kardinal Wetter sich eindeutig hinter die päpstliche Instruktion gestellt und in einem Schreiben an die Gemeinden betont, daß im Erzbistum München künftig Laien nur noch in begründeten Ausnahmefällen predigen dürfen.

 

"Die Verkündigung des Wortes Gottes ist die erstrangige Aufgabe des Priesters", heißt es in Wetters Schreiben. Die Zuweisung der Predigt in der Eucharistiefeier an den Priester beruhe auf theologischen Gründen. Nur wenn einem Priester im Einzelfall "aus Gründen der Gesundheit, des Alters, wegen aktueller Überlastung oder in einer besonderen Notsituation" das Predigen nicht möglich sei, dürften die Pastoralreferenten dies übernehmen. Der Ausnahmefall dürfe nicht zum Normalfall werden, schrieb Wetter weiter.'

 

Quelle

 

Du kannst es ja vielleicht mal dem Nuntius mitteilen, Jürgen, daß da in München so ein Bischof sitzt, der in "kreativem Gehorsam" listige Briefe verfaßt ... ;-)

Danke Peter, für den Link.

 

Ich habe es mal ausgedruckt und werde es dem Herrn Kardinal schicken und ihn fragen ob er es wirklich so gesagt und gemeint hat und ob es auch heute noch gültig ist.

 

 

Nachtrag 3.9.03; 20:15:

Das Fax an den Erzbischof von München-Freising ist jetzt raus.

bearbeitet von Juergen
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Ralf und Petrus, ihr verkürzt das Amt des Diakons ebenso wie das des Bischofs und Priesters. Denn einerseits ist auch das Amt des Bischofs und des Priesters ein Dienstamt. Anderseits hat auch der Diakon teil am hohepriesterlichen Amt Jesu Christi – »nach der Ordnung Melchisedechs« –, das im Sakrament der Weihe mitgeteilt wird.

 

Dies gilt auch von der Repräsentation Christi in der Liturgie. Der Dienst des Diakons ist immer auch liturgischer Dienst – also keinesfalls auf caritative Aufgaben zu beschränken. Wer zum Beispiel ist klassischerweise der „Evangelier“ in der heiligen Messe? Die Homilie ist zwar in der Tat keine klassische Diakonenaufgabe. Aber es gibt keinen dogmatischen Grund, weshalb er nicht im Ausnahmefalls auch in der Messe predigen können sollte – im Gegensatz zum Laien.

bearbeitet von Ketelhohn
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Hallo,

 

Ich spekuliere mal ins Blaue hinein:

 

Das das Predigen nur den Priestern und Diakonen vorbehalten ist, liegt wohl daran, das man einem "Wildwuchs" vorbeugen will. Die Predigt soll das Evangelium auslegen, nun ist der Priester durch seine Theologische Ausbildung eher dazu geignet als ein Durschnittslaie ohne diese Ausbildung. Wenn aber das Evangelium ausgelegt werden soll, um es der Gemeinde nahe zubringen, muß der der es auslegt schon wissen was er sagt.

 

Ich will diese spekulation mit einem Bild aus meinem Beruf illustrieren:

 

Beim legen eines Blasenkatheters mus man steril arbeiten, sonst droht dem patientebn die Gefahr einer Blasenentzündung. Dem Priester, der nicht weis worauf er dabei achten muß würde es sehr schwerfallen diese Kriterien einzuhalten, genauso wird es der Altenpflegekraft schwerfallen die Kriterien einer theologischen Argumentation einzuhalten. Beiden fehlt halt die, für die jeweilige Tätigkeit notwendige, Ausbildung.

 

Wie gesagt nur eine Spekulation... vielleicht ist was dran... vielleicht auch nicht.

 

Gruß!

Frank

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Hallo,

 

Ich spekuliere mal ins Blaue hinein:

 

Das das Predigen nur den Priestern und Diakonen vorbehalten ist, liegt wohl daran, das man einem "Wildwuchs" vorbeugen will. Die Predigt soll das Evangelium auslegen, nun ist der Priester durch seine Theologische Ausbildung eher dazu geignet als ein Durschnittslaie ohne diese Ausbildung. Wenn aber das Evangelium ausgelegt werden soll, um es der Gemeinde nahe zubringen, muß der der es auslegt schon wissen was er sagt.

Spekulieren darf jeder, auch wenn Blödsinn dabei raus kommt. :blink:

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Nachtrag 3.9.03; 20:15:

Das Fax an den Erzbischof von München-Freising ist jetzt raus.

Jürgen du solltest an Joseph Kardinal Ratzinger auch ein FAX schicken, ob er das was er schreibt auch so meint wie er es schreibt.

 

Meine Güte manche scheinen ihre Meinung für ungemein wichtig zu halten.

 

Wenn jeder gleich Faxe los schicken würde, hätten die Bischöfe und Kardinäle nichts anderes zutun, als die von ihnen veröffentlichten Schreiben zu bestätigen.

Nur zu dem Zweck das sie ihre Schreiben auch so gemeint haben, wie sie es geschrieben haben.

 

Ihr macht euch doch einfach nur lächerlich sonst nichts.

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Hallo,

 

Ich spekuliere mal ins Blaue hinein:

 

Das das Predigen nur den Priestern und Diakonen vorbehalten ist, liegt wohl daran, das man einem "Wildwuchs" vorbeugen will. Die Predigt soll das Evangelium auslegen, nun ist der Priester durch seine Theologische Ausbildung eher dazu geignet als ein Durschnittslaie ohne diese Ausbildung. Wenn aber das Evangelium ausgelegt werden soll, um es der Gemeinde nahe zubringen, muß der der es auslegt schon wissen was er sagt.

Spekulieren darf jeder, auch wenn Blödsinn dabei raus kommt. :blink:

War das ein Urteil über meine Spekulation? Wenn ja, dann etwas genauer bitte. ich will schon wissen wo ich falsch liege.

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Ihr macht euch doch einfach nur lächerlich sonst nichts.

Das scheinen die Kardinäle und Bischöfe anders zu sehen. Ratzinger und Kasper haben noch auf jede meiner Anfragen geantwortet, und wenn ich unseren Bischof sprechen will, kriege ich auch einen Termin. Der Mut zur Lächerlichkeit wird eben belohnt. Es wäre ja noch schöner, wenn die Herrschaften für uns biedere Laien nicht zu sprechen wären.

 

*grins*

bearbeitet von Corinna
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Nachtrag 3.9.03; 20:15:

Das Fax an den Erzbischof von München-Freising ist jetzt raus.

Jürgen du solltest an Joseph Kardinal Ratzinger auch ein FAX schicken, ob er das was er schreibt auch so meint wie er es schreibt.

Ratzinger ist dafür nicht zuständig sondern:

 

Congregatio de Culto Divino et Disciplina Sacramentorum

Palazzo delle Congregazioni

Piazza Pio XII, 10

00193 Roma

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Ja Corinna du bist ja sooooooooooo wichtig ist schon klar. :blink:

 

Das scheinen die Kardinäle und Bischöfe anders zu sehen. Ratzinger und Kasper haben noch auf jede meiner Anfragen geantwortet, oder antworten lassen.

Oder es wurde geantwortet?

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Ratzinger und Kasper haben noch auf jede meiner Anfragen geantwortet, oder antworten lassen.

Oder es wurde geantwortet?

Beides: sie haben entweder selbst geantwortet oder ihre Sekretäre antworten lassen. Den Sekretär von Kardinal Kasper kenne ich übrigens persönlich. Das ist ein sehr netter, junger Mann.

bearbeitet von Corinna
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Was Jürgen!!!:

 

Congregatio de Culto Divino et Disciplina Sacramentorum

Palazzo delle Congregazioni

Piazza Pio XII, 10

00193 Roma

 

Diese sind wirklich für die von Joseph Kardinal Ratzinger verfassten Schreiben verantwortlich?

 

Jürgen bist du da wirklich sicher?

 

Oder hast du in meinen Beitrag etwas hinein fantasiert, dass ich nicht geschrieben habe?

 

Wenn du mir nur ein FAX geschrieben hättest, dann hätte ich deinen Irrtum aufklären können.

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zornie, Kardinal Ratzinger ist nicht für das Verbot oder Nicht-Verbot der Laienpredigt zuständig, von dem in diesem Thread die Rede ist. Wenn Du dauernd herumzornst, verlierst Du anscheinend den Überblick.

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Diese sind wirklich für die von Joseph Kardinal Ratzinger verfassten Schreiben verantwortlich?

Soll Ratzinger etwa Instuktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester alleine verfaßt haben?

 

Ich lese darunter jedenfalls neben einer Reihe anderer Namen auch die Namen: Jorge Arturo Medina Estéves und Geraldo Majella Agnelo.

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zornie, Kardinal Ratzinger ist nicht für das Verbot oder Nicht-Verbot der Laienpredigt zuständig.

 

Ja Corinna, aber davon habe ich auch nicht geschrieben, ich bezog mich nur auf die Schreiben von Joseph Kardinal Ratzinger, genau lesen Corinna.

 

Ach ja dann richte den Sekretär von Kardinal Kasper schöne Grüße vom Otto Zorn aus. Ist echt toll wem du alles kennst.

 

Ich verliere NIE den Überblick. Corinna es freut mich, das du dich um mich sorgst.

 

Vielen Dank

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Ja Corinna, aber davon habe ich auch nicht geschrieben, ich bezog mich nur auf die Schreiben von Joseph Kardinal Ratzinger, genau lesen Corinna.

Du sprichst in Rätseln.

Welches Schreiben?

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zornie, Kardinal Ratzinger ist nicht für das Verbot oder Nicht-Verbot der Laienpredigt zuständig.

 

Ja Corinna, aber davon habe ich auch nicht geschrieben, ich bezog mich nur auf die Schreiben von Joseph Kardinal Ratzinger, genau lesen Corinna.

 

Ach ja dann richte den Sekretär von Kardinal Kasper schöne Grüße vom Otto Zorn aus. Ist echt toll wem du alles kennst.

 

Ich verliere NIE den Überblick. Corinna es freut mich, das du dich um mich sorgst.

 

Vielen Dank

Was beziehst Du Dich in einem Thread über die Laienpredigt auf Ratzinger?

 

Deine Grüße werde ich selbstverständlich nicht weiterleiten. Weder Kasper noch sein Sekretär wissen, wer Du bist. Was sollen die also damit anfangen. Es sei denn, Du hast tatsächlich eine ernst zu nehmende Anfrage. In diesem Falle könnte ich bereit sein, mich Deines Anliegens anzunehmen und es der besonderen Aufmerksamkeit des Kardinals zu empfehlen.

 

Außerdem bin ich nicht besorgt um Dich, sondern habe eine Feststellung getroffen.

bearbeitet von Corinna
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