Jump to content

Urnenbestattung


Patrick

Recommended Posts

Bei der Frage, was "Aussegnung" sei, bin ich im Internet "spaziert" und fand folgenden Link

 

http://postmortal.de/Religionen/Christen/christen.html

 

Meine Frage: Darf eine Urne überhaupt ausgesegnet werden. Ich hastte mal gehört, dass Urnernbestattung für Christen nicht erlaubt ist.

 

M.f.G.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Urnenbestattung ist erlaubt.

Wer die Urne als zusätzlichen Aschenbechen auf den Kaminsims stellen will, der braucht wohl keinen Pfarrer anzufragen....

Ich hatte es so in Erinnerung, dass gegen die Feuerbestattung argumentiert wird, mit der Leichenverbrennung leugne man den Glauben an die Auferstehung des Fleisches. Aber, wie gesagt, so ist es, wenn man nur mal was gehört hat ....

Also: Vielen Dank

 

M.f.G.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu dem Thema gab es mehrere kichl. Äußerungen:

 

Leichenverbrennung wird grundsätzlich als nicht wünschenswert angesehen.

 

19.6.1926

... Obwohl also die Leichenverbrennung, da nicht unbedingt schlecht, unter außergewöhnlichen Umständen aus einem sicheren und schwerwiegenden Grund des öffentlichen Wohles erlaubt werden kann und tatsächlich erlaubt wird, so sieht doch jeder, daß ihr allgemein und - gleichsam regelmäßig - für gewöhnlich Beihilfe oder Unterstützung zu leisten gottlos und anstößig und deshalb nachdrücklich unerlaubt ist....

 

Etwas länger am 5.7.1963

Die Leichenverbrennung ist erlaubt, wenn damit nicht ein Zeichen gesetzt werden soll in Richtung auf die Leugnung der Auferstehung:

...Dieser Vorsatz aber war, wie offen vor Augen liegt, etwas was der Gesinnung derer, die sich für die Verbrennung einsetzten, subjektiv innewohnte, objektiv aber der Verbrennung anhaftete; wie nämlich die Einäscherung des Lebes weder die Seele berührt noch die Allmacht Gottes daran hindert, den Leib wiederherzustellen, so enthält sie in sich keine objektive Leugnung jener Dogmen...

Es ist mit Nachdruck dafür zu sorgen, daß die Gewohnheit, die Leiber der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heilig gehalten werde...

Daraus folgt auch, daß denen, die die Verbrennung des eigenen Leichnams gewählt haben, nicht aus diesem Grunde die Sakramente oder die öffentliche Fürbittgebete verweigert werden dürfen, wenn nicht feststeht, daß sie diese Wahl aus den oben angeführten, dem christlichen Leben entgegengesetzten Gründen getroffen haben...

etc.

etc.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...