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Gelten diese Aussagen noch?


Janand

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Das Konzil zu Trient

zitiert aus "Kirchengeschichtliches Quellenlesebuch" von Thrändorf u. Meltzer, Große Ausgabe A, II. Teil: Reformation und Gegenreformation, Dresden-Blasewitz, Verlag von Bleyl Kämmerer, 1917

 

Schrift und Tradition

IV. Sitzung

 

Die Heilswahrheit und Sittenlehre ist enthalten in den schriftlichen Aufzeichnungen und ungeschriebenen Überlieferungen, die aus Christi eignem Munde von den Aposteln empfangen oder von den Aposteln unter Eingebung (dictante) des h. Geists gleichsam von Hand zu Hand weitergegeben bis auf uns gekommen sind. Daher erkennt (die Synode) alle Bücher sowohl des Alten als des Neuen Testaments (einschließlich Apokryphen), da beider Urheber der eine Gott ist, und ebenso die Überlieferungen* sowohl bezüglich des Glaubens als der Sitten als entweder mündlich von Christus herrührend oder vom h. Geist diktiert und vermöge der ununterbrochnen Amtsnachfolge in der katholischen Kirche bewahrt mit der gleichen frommen Verehrung an.

 

Die alte verbreitete (vulgata) [lateinische] Ausgabe, die durch jahrhundertelangen Gebrauch in der Kirche gebilligt ist, soll bei den öffentlichen Vorlesungen, Disputationen, Predigten und Erklärungen als authentisch gelten und niemand sie unter irgend welchem Vorwande zu verwerfen sich unterstehen.

 

Niemand darf auf seine Weisheit gestützt die h. Schrift nach seinem Sinn drehen und wenden und im Gegensatz zu dem Sinn, den die h. Mutter Kirche angenommen hat, - denn ihres Amtes ist’s, über den wahren Sinn und die Auslegung der h. Schriften zu entscheiden - oder auch im Gegensatz zu dem einstimmigen Urteil der Väter die h. Schrift auslegen.

 

Niemandem ist es erlaubt, irgendwelche Bücher über religiöse Dinge ohne Namen des Verfassers zu drucken oder drucken zu lassen, sie zu verkaufen oder auch nur für sich zu behalten, wenn sie nicht vorher vom Bischof geprüft und gebilligt worden sind: bei Bann und Geldstrafe!

 

Rechtfertigung

VI. Sitzung

 

Kanon 5: Wenn jemand behauptet, der freie Wille des Menschen sei nach Adams Sünde verloren gegangen und vernichtet, so sei er verflucht.

 

Kanon 9: Wenn jemand behauptet, allein durch Glauben werde der Sünder gerechtfertigt, so sei er verflucht (anathema sit)!

 

Kanon 12: Wenn jemand behauptet, der rechtfertigende Glaube sei nichts andres als das Vertrauen auf das göttliche Erbarmen, das uns die Sünden um Christi willen vergibt, so sei er verflucht.

 

Kanon 24: Wenn jemand behauptet, die empfangene Gerechtigkeit werde nicht vor Gott durch gute Werke vermehrt, sondern diese Werke seien nur die Früchte und Zeichen der erfahrenen Rechtfertigung, so sei er verflucht.

 

Kanon 26: Wenn jemand behauptet, die Gerechten dürften nicht für ihre guten Werke ewigen Lohn von Gott erwarten und erhoffen, wenn sie bis ans Ende in rechtem Wandel und Beobachtung der göttlichen Gebote beharren, so sei er verflucht.

 

Kanon 28: Wenn jemand behauptet, daß der, welcher Glauben ohne Liebe hat, kein Christ sei, so sei er verflucht.

 

Kanon 32: Wenn jemand behauptet, die guten Werke des gerechtfertigten Menschen seien in der Weise Gottes Geschenke, daß sie nicht auch verdienstliche Leistungen des Gerechtfertigten selbst seien, so sei er verflucht.

 

Sakramente

VII. Sitzung

 

Durch die Sakramente beginnt alle wahre Gerechtigkeit oder wächst, nachdem sie begonnen, oder wird, wenn sie verloren gegangen, wiederhergestellt.

 

1. Wenn jemand behauptet, die Sakramente des neuen Gesetzes seine nicht alle von unserm Herrn Jesus Christus eingesetzt, oder es gebe mehr oder weniger als sieben, nämlich Taufe, Konfirmation, Abendmahl, Buße, letzte Ölung, Priesterweihe und Ehe, oder eins dieser sieben sei nicht wahrhaft und eigentlich ein Sakrament, so sei er verflucht.

 

8. Wenn jemand behauptet, daß durch die Sakramente des neuen Gesetzes nicht rein durch den [äußern] Vollzug (ex opere operato) die Gnade zugewendet werde, sondern allein der Glaube an die göttliche Verheißung zur Erlangung der Gnade genüge, so sei er verflucht.

 

Firmung

1. Wenn jemand behauptet, die "Bestätigung" der Getauften sei eine müßige Zeremonie, oder einst habe es nur eine Art Katechese gegeben, bei der die Jugend vor der Gemeinde Rechenschaft über ihren Glauben ablegte, so sei er verflucht.

 

3. Wenn jemand behauptet, der ordnungsgemäße Vollzieher der h. Konfirmation sei nicht allein der Bischof, sondern jeder beliebige einfache Priester, so sei er verflucht.

 

Abendmahl

XIII.

 

4. Durch die Konsekration des Brotes und Weines findet die Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes Christi und die der ganzen Substanz des Weines in die seines Blutes statt. Diese Verwandlung ist übereinstimmend und im eigentlichen Sinne von der h. katholischen Kirche Transsubstantiation genannt worden.

 

5. Alle gläubigen Christen erweisen ehrfurchtsvoll die anbetende Verehrung, die dem wahren Gott gebührt, diesem heiligsten Sakrament. Jährlich soll an einem bestimmten Festtage (Fronleichnamsfest) dies erhabene und verehrungswürdige Sakrament in ganz besonders festlicher Weise gefeiert und in Prozessionen ehrfurchtsvoll durch Straßen und öffentliche Plätze herumgetragen werden. Und zwar soll die siegreiche Wahrheit so über die Lüge und Ketzerei triumphieren, daß ihre Gegner beim Anblick solchen Glanzes und bei solchem Jubel der gesamten Kirche niedergestreckt, gelähmt und gebrochen vergehen oder in Scham und Erröten endlich zur Vernunft kommen.

 

9. Wenn jemand leugnet, daß alle einzelnen erwachsenen Christen beiderlei Geschlechts verpflichtet sind, in jedem Jahre wenigstens zu Ostern zu kommunizieren gemäß der Vorschrift der h. Mutter Kirche, so sei er verflucht.

 

11. Wenn jemand behauptet, der Glaube allein sei eine genügende Vorbereitung zum Empfang des Sakraments, so sei er verflucht. Die, welche das Bewußtsein einer Todsünde beschwert, müssen notwendigerweise eine sakramentliche Beichte vorausschicken.

 

XXI.

 

1. Wenn auch der Herr Christus bei dem letzten Mahle dies Sakrament unter den Gestalten von Brot und Wein eingesetzt und den Aposteln übergeben hat, so beabsichtigen doch jene Einsetzung und Übergabe nicht, daß alle Gläubigen nach dem Gebote des Herrn zum Empfang von beiderlei Gestalt verpflichtet sind. Denn der gesagt hat: "Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, hat ewiges Leben", hat auch gesagt: "Wer von diesem Brot ißt, wird in Ewigkeit leben."

 

2. Mag auch im Anfang der christlichen Religion der Gebrauch von beiderlei Gestalt nicht selten gewesen sein, so hat doch die h. Mutter Kirche im Laufe der Zeit, nachdem sich jener Brauch schon weit und breit geändert, aus gewichtigen und berechtigten Gründen diesen Brauch, unter einer Gestalt zu kommunizieren, gebilligt und zum Gesetz erhoben.

 

Buße, Beichte

XIV

 

6. Die Absolution des Priesters ist nicht das bloße Amt der Verkündigung des Evangeliums oder der Erklärung der Sündenvergebung, sondern gewissermaßen ein richterlicher Akt, bei dem von ihm als dem Richter das Urteil gefällt wird.

 

4. Wenn jemand leugnet, daß zur vollen und wirklichen Sündenvergebung drei Tätigkeiten des Büßenden gehören, nämlich Reue, Beichte und Genugtuung, oder behauptet, es gebe nur 2 Stücke der Buße, nämlich Gewissensangst nach der Erkenntnis der Sünde und Glauben auf Grund des Evangeliums oder der Absolution, der zufolge man glaubt, daß einem durch Christus die Sünden vergeben sind, so sei er verflucht.

 

7. Wenn jemand behauptet, es sei nicht nötig auf Grund göttlichen Rechts, alle einzelnen Todsünden zu beichten, deren man sich bei gebührender sorgfältiger Überlegung erinnert, auch die geheimen, so sei er verflucht.

 

Meßopfer

XXII.

 

1. Wenn jemand behauptet, in der Messe werde Gott kein wirkliches und eigentliches Opfer dargebracht, so sei er verflucht.

 

3. Wenn jemand behauptet, daß Meßopfer nütze nur dem, der es empfängt, und dürfe nicht auch für (andere) Lebende und Tote für Sünden, Strafen, genugtuende Leistungen und anderes dargebracht werden, so sei er verflucht.

 

8. Wenn jemand behauptet, die Messen, bei denen der Priester allein sakramentlich kommuniziert, seien unerlaubt und müßten daher abgeschafft werden, so sei er verflucht.

 

9. Wenn jemand behauptet, der Brauch der römischen Kirche, daß ein Teil des Kanons und die Worte der Konsekration mit leiser Stimme gesprochen werden, sei zu verwerfen, oder die Messe dürfe in der Landessprache gefeiert werden, so sei er verflucht.

 

Priestertum

XXIII.

 

1. Wenn jemand behauptet, im Neuen Bunde gebe es kein äußerlich sichtbares Priestertum und keine Gewalt, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu weihen und zu opfern und die Sünden zu vergeben und zu behalten, sondern es sei nur ein Amt und der bloße Dienst der Verkündigung des Evangeliums, so sei er verflucht.

 

4. Wenn jemand behauptet, durch die heilige Weihe werde nicht der h. Geist gegeben und keine bleibende Eigenschaft aufgeprägt, oder, wer einmal Priester war, könne je wieder Laie werden, so sei er verflucht.

 

6. Wenn jemand behauptet, in der katholischen Kirche gebe es keine von Gottes Ordnung eingesetzte Hierarchie, die aus den Bischöfen, Priestern und Kirchendienern besteht, so sei er verflucht.

 

7. Wenn jemand behauptet, die Bischöfe ständen nicht über den Priestern oder hätten nicht die Vollmacht, zu firmen und zu weihen, oder die von ihnen übertragnen geistlichen Ämter seien ohne Zustimmung und Berufung durch das Volk oder die weltliche Macht ungültig, so sei er verflucht.

 

Ehe

XXIV.

 

1. Wenn Leute anders als in Gegenwart des Parochus oder eines andern vom Parochus oder Bischof bevollmächtigten Priesters und zweier oder dreier Zeugen die Ehe zu schließen suchen, so erklärt die Synode dergleichen Eheschließungen für ungültig und nichtig.

 

7. Wenn jemand behauptet, die Kirche irre, wenn sie gemäß evangelischer und apostolischer Lehre lehrt, daß wegen Ehebruchs des einen Gatten das Band der Ehe nicht gelöst werden könne, und daß beide Teile, auch der unschuldige, zu Lebzeiten des andern keine andre Ehe schließen dürfen, so sei er verflucht.

 

9. Wenn jemand behauptet, daß die Geistlichen, die feierlich das Keuschheitsgelübde abgelegt haben, eine Ehe schließen dürfen und die geschlossene Ehe rechtskräftig sei, so sei er verflucht.

 

10. Wenn jemand behauptet, der Ehestand sei dem Stand der Jungfräulichkeit oder des Zölibats vorzuziehen, und es sei nicht besser, ehelos zu bleiben als zu heiraten, so sei er verflucht.

 

11. Wenn jemand behauptet, das Verbot der Hochzeitsfeier in bestimmten Zeiten des Jahres sei ein tyrannischer altheidnischer Aberglaube, so sei er verflucht.

 

Fegefeuer

XXV.

 

Die Bischöfe sollen eifrig dafür sorgen, daß die von den h. Vätern und Konzilien überlieferte heilsame Lehre vom Fegfeuer von den Gläubigen Christi geglaubt, erfaßt, gelehrt und überall gepredigt werde. Was aber irgendwie nach Neugier, Fürwitz oder Aberglauben aussieht oder nach schändlichem Gewinn schmeckt, sollen sie als Ärgernis und Anstoß für die Gläubigen verhindern.

 

Ablaß

Da die Vollmacht, Ablässe zu erteilen, der Kirche von Christus zuerkannt worden ist und sie diese Vollmacht seit den ältesten Zeiten ausgeübt hat, lehrt und schreibt die hochheilige Synode vor, daß der der Christenheit äußerst heilsame Brauch des Ablasses in der Kirche beizubehalten ist, und verdammt und verflucht die, welche ihn für unnütz erklären oder leugnen, daß die Kirche Vollmacht dazu habe. Doch wünscht sie Maßhalten in dessen Zuerkennung gemäß dem alten in der Kirche gebilligten Brauch, damit nicht die kirchliche Zucht durch zu große Willfährigkeit gelockert werde. Die Mißbräuche aber, die sich eingeschlichen haben und aus deren Anlaß dieser erlauchte Name des Ablasses von den Ketzern geschmäht wird, will sie gesäubert und berichtigt wissen und bestimmt im Allgemeinen, daß all die unrechtmäßigen Geldzahlungen zu dessen Erlangung, woraus in der Christenheit die meiste Ursache zu Mißbräuchen entstanden ist, durchaus abzuschaffen sind.

 

Heilige, Reliquien, Bilder

Die Heiligen, die zusammen mit Christus herrschen, bringen Gott ihre Gebete für die Menschen dar, uns so ist es gut und nützlich, sie bittend anzurufen. Wer das leugnet und behauptet, es sei Götzendienst, streite mit dem Wort Gottes und beeinträchtige die Ehre des Einen Mittlers zwischen Gott und Menschen, Jesu Christi, der denkt pietätlos.

 

Die heiligen Gebeine der Märtyrer, durch die von Gott den Menschen viel Wohltaten erwiesen werden, sollen von den Gläubigen verehrt werden.

 

Den Bildern Christi, der jungfräulichen Gottesmutter und andrer Heiligen soll die schuldige Verehrung zuteil werden, nicht als ob man glaubte, ihnen hafte irgendwelche Göttlichkeit an, um derentwillen sie zu verehren seien, sondern weil die Ehre, die ihnen erwiesen wird, sich auf die Urbilder (prototypa) bezieht, die jene vorstellen. Durch solche Darstellungen werden den Gläubigen wunderbare und heilsame Beispiele vor Augen geführt, damit sie in der Nachahmung der Heiligen ihr Leben und ihre Sitten gestalten. Sollten sich aber in diese heilsamen Gewohnheiten Mißbräuche eingeschlichen haben, so wünscht die Synode energisch deren sofortige Abschaffung. Aller Aberglaube bei Anrufung der Heiligen, Verehrung der Reliquien und Gebrauch von Bildern soll getilgt, aller schändliche Gewinn beseitigt werden.

 

Neue Wunder und Reliquien dürfen nur zugelassen werden, wenn der Bischof nach Zurateziehung von Theologen und andern frommen Männern sie anerkennt und billigt. Wenn irgend ein bedenklicher oder schlimmer Mißbrauch auszurotten ist oder überhaupt eine schwerwiegende Frage über dergleichen vorliegt, soll der Bischof, bevor er eine Entscheidung trifft, das Urteil des Metropolitans und der andern Bischöfe seiner Provinz auf einem Provinzialkonzil abwarten, doch so, daß nichts Neues oder bisher in der Kirche Ungebräuchliches beschlossen werde ohne Befragung des heiligsten römischen Pontifex.

 

"Dem römischen Pontifex, des seligen Apostelfürsten Petrus Nachfolger und Jesu Christi Stellvertreter, gelobe und schwöre ich wahren Gehorsam.

 

Das ist der wahre katholische Glaube, außer dem niemand das Heil erlangen kann."**

 

* Professio fidei Tridentinae (1564) Die apostolischen und kirchlichen Überlieferungen und die übrigen Bräuche und Satzungen der Kirche erkenne ich unbedingt an und halte ich hoch. - (Pius IX.: Die Tradition bin ich!)

 

** Professio fidei Tridentinae (1564)

 

Soweit ich weiß, ich keiner dieser Lehrsätze bislang aufgehoben, oder?

_________________

Gruß & Segen,

Janand

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Ich denke nicht, Janand. Wobei bei einigen Lehrsätzen auch Modifikationen aus dem Zeitverständnis angebracht sind.

 

Niemandem ist es erlaubt, irgendwelche Bücher über religiöse Dinge ohne Namen des Verfassers zu drucken oder drucken zu lassen, sie zu verkaufen oder auch nur für sich zu behalten, wenn sie nicht vorher vom Bischof geprüft und gebilligt worden sind: bei Bann und Geldstrafe!

 

Dann würde mich bereits bei Besitz der Lutherbibel oder einiger Bücher von Bonnhoeffer Bann und Geldstrafe (Drei Goldukaten an das örtliche Heilig-Geist-Spital?) treffen.

 

Kannst du präzisieren, weshalb du die Frage stellst?

bearbeitet von Peter Esser
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Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit den Schriften der Glaubensväter (www.glaubensstimme.de) und habe in einem meiner Quellenbücher diesen Text gefunden, der mich sehr erschreckt hat. Ich wüßte gerne, ob die Beschlüsse dieses Konzils noch immer Gültigkeit haben, und wenn nicht, wann und wo sie aufgehoben wurden - möglichst mit genauer Quellenangabe.

 

Sollten diese Beschlüsse immer noch gültig sein, so wäre meine nächste Frage, wie denn dann Ökumene überhaupt möglich sein soll oder ob das Reden von den "getrennten Brüdern" nicht nur eine Floskel ist.

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Lieber Janand,

 

inhaltlich haben die Lehraussagen zur Eucharistie — um nur ein Beispiel zu nehmen, Gültigkeit.

 

Und wer es mit der Ökumene ernst nimmt — so mein Eindruck — der nimmt auch die unterschiedlichen Aussagen ernst. Ich kann mir vorstellen, dass du an dem Ausdruck »… der sei verflucht« Anstoß nimmst.

 

Vielleicht kommt ja irgendwann der Jürgen wieder vorbeigehuscht und macht uns schlau. »Verflucht« ist ja schon ein sehr starker Begriff. Ich meine, dass im lateinischen Original »anathema sit« steht. Das ist der Ausschluss, der Kirchenbann über eine von der Kirche verworfene Lehre.

 

Übrigens fand das Konzil zu Trient unter dem Eindruck der Reformation statt – auch die Reformatoren sind, denke ich, nicht gerade durch liebliche Formulierungen bekannt gewesen.

 

Dennoch ist das, was die Katholiken mit den »getrennten Brüdern und Schwestern« eint, mehr als das Trennende. Wir hatten einige Threads zur Ökumene - und gerade in diesem Frühjahr – viele Debatten zum Eucharistieverständnis. Meine Hausdefinition von »Brüder« (ich habe zwei leibliche) war immer, dass, auch wenn man sich unter Brüdern schon einmal eines härteren Umgangstons bedient, die Verwandtschaft bleibt …

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Volker_Biallass

Hallo Janand :blink:

Sollten diese Beschlüsse immer noch gültig sein, so wäre meine nächste Frage, wie denn dann Ökumene überhaupt möglich sein soll oder ob das Reden von den "getrennten Brüdern" nicht nur eine Floskel ist.

 

'türlich sind die Beschlüsse weiterhin gültig, zumindest soweit es sich um verbindliche Lehraussagen handelt, die bekanntermaßen römisch-katholisch nie revidiert, sondern nur präzisiert werden können.

 

Welche Bedeutung jedoch diesen gegenseitigen Lehrverurteilungen (die Lutheraner waren mit ihrem 'damnatus' ja auch nicht zimperlich :blink: ) heute für das Verhältnis der Gemeinschaften zueinander bedeutet, ist ausführlich von einem ökumenischen Arbeitskreis 1981-85 erörtert und in der Studie "Lehrverurteilungen - kirchentrennend?" festgehalten worden.

 

Kurz aus dem Fazit der Stellungnahme (A.D. 1994) der DBK zur Studie:

In der Gesamtperspektive der ökumenischen Zielsetzung einer vollen Einheit im Glauben und kirchlichen Leben muß die vorliegende Studie äußerst positiv bewertet werden. Die wissenschaftliche Gründlichkeit, die Ernsthaftigkeit in der Intention und die Tiefe des spirituellen Impulses stellenin sich den überzeugenden Beweis dar, daß die historischen Gräben, die in der Reformationszeit entstanden sind und in bestimmten Positionen der reformatorischen Bekenntnisschriften sowie des Konzils von Trient ihren Niederschlag gefunden haben, nicht unüberbrückbar sind. Es werden Zugänge zum Verständnis der jeweils anderen Seite eröffnet, die auf eine Verbreitung des bisher in wichtigen Fragen erreichten Konsenses hoffen lassen.

Hinsichtlich der Rechtfertigungslehre hat sich gezeigt, daß die kirchlichrezipierte lutherische Bekenntnisposition nicht von den Verwerfungssätzen des Konzils von Trient betroffen ist, und daß umgekehrt die Verwerfungssätze der lutherischen Bekenntnisschriften nicht die kirchlich rezipierte römischkatholische Lehrposition treffen, wie sie im Konzil von Trient zum Ausdruck kommt. Die beiderseits ausgesprochenen Verwerfungen behalten dabei "die Bedeutung von heilsamen Warnungen" (LV 32), die gemeinsame christliche Bekenntnisbasis nicht zu verlassen.

 

Diese Stellungnahme ist wirklich lesenswert und ein ganz guter Motivator, sich einmal in die ganze Studie hineinzuknien.

 

bcnu Volker

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Diese Stellungnahme ist wirklich lesenswert und ein ganz guter Motivator, sich einmal in die ganze Studie hineinzuknien.

 

bcnu Volker

Die Studie ist doch ein reines Kopfprodukt.

 

- das katholische Lehramt interessiert sich dafür nicht

 

- die evangellische Amtskirche übrigens auch nicht, was die wenigsten vermuten (man lese die Einleitung zur neuen Gottesdienstordnung der EKD - da wird ein ganz orthodos-lutherischer Standpunkt vertreten)

 

Fazit: Professorengeschwafel von BEIDEN Seiten.

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Volker_Biallass

Hallo mehlspeise :angry:

Diese Stellungnahme (*) ist wirklich lesenswert und ein ganz guter Motivator, sich einmal in die ganze Studie hineinzuknien.

Die Studie ist doch ein reines Kopfprodukt.

 

(*) "Die wissenschaftliche Gründlichkeit, die Ernsthaftigkeit in der Intention und die Tiefe des spirituellen Impulses ..."

 

Dann vermeldet die DBK also [mal wieder?] geistlos-dummes Zeug?

 

- das katholische Lehramt interessiert sich dafür nicht

 

- die evangellische Amtskirche übrigens auch nicht, was die wenigsten vermuten (man lese die Einleitung zur neuen Gottesdienstordnung der EKD - da wird ein ganz orthodos-lutherischer Standpunkt vertreten)

 

Fazit: Professorengeschwafel von BEIDEN Seiten.

 

Tja, was lässt sich zu solch profunder Beweisführung noch sagen?

 

bcnu Volker

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Hallo Andreas,

 

Das Konzil zu Trient

zitiert aus "Kirchengeschichtliches Quellenlesebuch" von Thrändorf u. Meltzer, Große Ausgabe A, II. Teil: Reformation und Gegenreformation, Dresden-Blasewitz, Verlag von Bleyl Kämmerer, 1917

 

Nehme an, Dich stört am meisten die Schlußformel der Konzilsthesen:

 

"...so sei er verflucht" .

Im Original heißt es: "...anathema sit".

 

Was heute mit "...der sei ausgeschlossen", übersetzt wird.

Ausgeschlossen aus der Katholischen Kirche - versteht sich's.

 

Das Konzil zu Trient ist ein Erneuerungskonzil.

Und ein Definitionskonzil, wer nun innerhalb und wer außerhalb der Kirche steht.

 

Man beachte:

Das Attribut "...endgültig..." fehlt.

 

Also darf geändert werden.

 

Die Katholische Kirche hat - soweit ich beurteilen kann - nur einen Nebensatz geändert:

 

Zitat aus Thrändorf/Meltzer:

 

XXII. Sitzung.

9. Wenn jemand behauptet, der Brauch der römischen Kirche, daß ein Teil des Kanons und die Worte der Konsekration mit leiser Stimme gesprochen werden, sei zu verwerfen, oder die Messe dürfe in der Landessprache gefeiert werden, so sei er verflucht.

 

Zitat Ende.

 

 

Bedenke bitte, was der Katechismus der Katholischen Kirche sagt:

 

Zitat:

Art.892

"Der GÖTTliche Beistand wird den Nachfolgern der Apostel, die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Petrus lehren, und insbesondere dem Bischof von Rom, dem Hirten der ganzen Kirche, auch dann geschenkt, wenn sie zwar keine unfehlbare Definition vornehmen und sich nicht endgültig äußern, aber bei der Ausübung des ordentlichen Lehramtes eine Lehre vorlegen, die zu einem besseren Verständnis der Offenbarung in Fragen des Glaubens und der Sitten führt. Diesen authentischen Lehren müssen die Gläubigen „religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes ... leisten" (LG 25), der sich zwar von der Glaubenszustimmung unterscheidet, sie aber unterstützt."

 

Zitat Ende.

 

 

 

Gruß

josef

bearbeitet von josef
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