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Frage zum Ablass...


Peddi

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Hallo allerseits,

 

in einem anderen Forum habe ich vor ein paar Tagen eine Diskussion gelesen über folgenden Text:

 

Allerseelen - Hintergrundinformationen über den Ablass

 

Von 1. bis 8. November täglich ein vollkommener Ablass für Verstorbene

 

Wien (www.kath.net)

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:

a. am Allerseelentag (einschließl. 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder

 

b. vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. Hintergrundinformation:

 

1.) Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.

2.) Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.

3.) Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.

4.) Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.

 

Dabei ist folgende Frage aufgetaucht, deren Beantwortung mich auch interessieren würde. Vielleicht mag jemand hier weiterhelfen? Die Frage(n):

 

"...Wenn ich das richtig verstanden hab, dann können die Verwandten durch Kirchenbesuche und Gebete den Erlass (?) der Sünden des Verstorbenen "erwerben". Und wie beweisen die das der Kirche? Die gläubigen Chr. werden das wahrscheinlich schon tun, aber die, die nicht so tief gläubig sind könnten das doch auch nur vorgaukeln?..."

 

"...Wann wird denn dieser Ablass gewährt? Sofort wenn der Verwandte zur Kirche rennt und sagt "ich habe ..."?

Wie entscheidet die Kirche denn ob ein völliger oder nur Teil-Ablass gewährt wird? Würde mich interessieren welche Maßstäbe dazu herangezogen werden..."

 

Da im obigen Text eindeutig beschrieben wird, dass die Kirche den Ablass gewährt, halte ich die Fragen für gerechtfertigt und würde mich über Aufklärung freuen.

 

Liebe Grüsse, Peddi

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Franciscus non papa

hallo

 

 

abgesehen von der grundsätzlichen problematik, die du hier ja nicht ansprichst, geht es nicht um etwas, das letztlich die kirche gewährt. entscheidend ist die haltung des menschen, die nur gott wirklich sieht - und dementsprechend schenkt gott gnade...

 

ist beim bußsakrament im grund nichts anderes: wenn jemand zur beichte geht, etwas theater spielt, dann kann es sein, dass der priester das nicht durchschaut und ihm die lossprechung gibt - aber: es wird nichts bewirken.

 

oder wenn jemand nur äusserlich das sakrament der firmung empfängt.

 

in diesem fall entsteht sozusagen ein "gnadendepot" - wenn hinterher der betreffende wirklcih zum glauben kommt, dann "wirkt" auch die spendung des sakramentes.

 

ps. an alle theologen - bitte nicht auf mich einschlagen, wenn ich hier versuchte mit etwas einfachen und saloppen worten, die scholastische sakramentenlehre zu erklären :ph34r:

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Das hört sich doch sehr gut an! :blink:

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"Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen, ist es ein Teilablaß für die Verstorbenen." Bleiben alle Bedingungen unerfüllt, dann ist es gar kein Ablaß - sich selbst und dem lieben Gott kann man ohnehin nichts vorgaukeln.

 

Die Kirche prüft nichts nach! Das ist alleine Sache der Gläubigen.

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Hier noch eine andere besondere Art vom Ablass

 

 

Portiuncula - Ablass

 

Portiuncula, ein Kirchlein, das Franz von Assisi restaurierte - gemäß dem Wort des Gekreuzigten, der zu ihm sprach: „Baue mein Haus, die Kirche, wieder auf.“ Gemeint war damit auch die Gemeinschaft der Kirche. Franz von Assisi erkannte dort seine Berufung und erbat sich das Kirchlein von den Benediktinern - daher der Name Portiuncula (Teilchen, Erbteilchen). Heute ist das Kirchlein von einer dreischiffigen Basilika umschlossen, direkt unter ihrer Kuppel.

 

Den Portiuncula - Ablass soll Franziskus von Papst Honorius III. erfleht haben. Er kann am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag gewonnen werden durch den Besuch einer Pfarrkirche mit dem Vater Unser und dem Glaubensbekenntnis. Voraussetzung ist dafür  die Beichte, entschlossene Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (z. B. Vater unser und Gegrüßet seist du, Maria, oder ein anderes Gebet nach freier Wahl).

Der Ablass - richtig verstanden - ist ein Hilfe der Kirche zur Tilgung bzw. Bewältigung zeitlicher Sündenstrafen bzw. schmerzlicher Folgen, welche die Sünde hervorrief. Der hl. Franziskus möge uns durch sein Leben aus dem Glauben und durch seine Fürsprache dazu ermutigen, uns von Christus, der am Kreuz für unsere Sünden Sühne leistete, aufrichten zu lassen.

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...und natürlich die Sache Gottes.

 

Ich korrigiere: Es ist Sache der Gläubigen und natürlich die Sache Gottes. Danke, so ists jetzt richtig!

 

Den vollkommenen Ablaß kann man auch noch erlangen am Barmherzigkeitssonntag (Weißsonntag 1. Sonntag nach Ostern) mit vorangegangener Novene zur göttlichen Barmherzigkeit, dem Rosenkranzgebet zur göttlichen Barmherzigkeit, Beichte, Kommunion und Gebete auf die Meinung des Hl. Vaters. Die Novene beginnt am Karfreitag.

 

Wenn da jetzt was nicht richtig ist, bitte mich auszubessern. :blink:

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Hallo alle zusammen,

 

einen herzlichen Dank für Eure Antworten! Es ging mir, wie von Oestemer richtig erkannt, nicht um die Grundproblematik sondern um das Prozedere im "technischen" Sinne, da der Satz in dem erwähnt wird, dass die Kirche den Ablass gewähre, bei mir diese Frage aufgeworfen hat. Auch das ist mir nun, durch die Antworten klar geworden, wie das im Zusammenhang steht.

Also nochmals dankeschön und liebe Grüsse,

 

Peddi

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