ulriksson Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 Seid gegrüsst, ich habe heute im Brockhaus-Lexikon (Ausgabe 1950er Jahre) gelesen, dass die Teilnahme für einen Christen anderer Konfession an einem katholischen Abendmahl kirchenrechtlich einen Übertritt zur katholischen Kirche bedeutet. Ich bin ungetauft und habe in meiner Jugend ohne tieferes Wissen oder Verständnis an einem katholischen Abendmahl teilgenommen. Welche Auswirkungen hat dies kirchenrechtlich und geistlich? Danke für Eure Antworten.
lh17 Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 ... ganz einfach, - jetzt mußt Du lediglich noch die Taufe nachholen!
Edith Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 Quatsch. Der Brockhaus hat eben keine Ahnung von Religion...... Kirchenrechtlich ist nichts passiert, außer daß Du unerlaubt die Kommunion empfangen hast. Geistliche Auswirkungen: das mußt Du mir sagen. Hatte es welche? Sehnst Du Dich nach dieser Vereinigung mit Gott in der Kommunion? Dann würde ich sagen: komm! Join the Club!
Axel Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 (edited) Quatsch.Der Brockhaus hat eben keine Ahnung von Religion...... Kirchenrechtlich ist nichts passiert, außer daß Du unerlaubt die Kommunion empfangen hast. Ich wär' mir da gar nicht so sicher. Zum Einen war dieser Brockhaus vorkonziliar, und zum Anderen: zur Kirche gehören alle Getauften, und wer bewußt Amen sagen kann zu dem, was im Hochgebet gesprochen wird, der ist katholisch - auch wenn er seine Kirchensteuer vielleicht woanders hin zahlt. Edited December 11, 2003 by Axel
Edith Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 zur Kirche gehören alle Getauften, und wer bewußt Amen sagen kann zu dem, was im Hochgebet gesprochen wird, der ist katholisch - auch wenn er seine Kirchensteuer vielleicht woanders hin zahlt. katholisch ist, wer sich dazu bekennt, richtig. Mit allem wenns und abers. Katholisch ist man nicht partiell.
Ute Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 Konsequenz A: Du hast eine Oblate gegessen. Na und? Konsequenz B: Du glaubst das, was du gelesen hast und bist halt seither katholisch.
Ralf Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 Weil's so um sich greift: Ute's IQ Fähigkeit für Respekt:
Axel Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 Katholisch ist man nicht partiell. Wer ist schon vollkommen genug, um vollkommen katholisch zu sein
Ute Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 Weil's so um sich greift: Ute's IQ Fähigkeit für Respekt: Ehre, wem Ehre gebührt .....
Magdalene Posted December 11, 2003 Report Posted December 11, 2003 (edited) Seid gegrüsst, ich habe heute im Brockhaus-Lexikon (Ausgabe 1950er Jahre) gelesen, dass die Teilnahme für einen Christen anderer Konfession an einem katholischen Abendmahl kirchenrechtlich einen Übertritt zur katholischen Kirche bedeutet. Ich bin ungetauft und habe in meiner Jugend ohne tieferes Wissen oder Verständnis an einem katholischen Abendmahl teilgenommen. Welche Auswirkungen hat dies kirchenrechtlich und geistlich? Danke für Eure Antworten. Hallo ulriksson, erst einmal Willkommen im Forum. Du schreibst: ... für einen Christen anderer Konfession ... Sag mal, erfüllst Du denn diese Voraussetzungen? Bist Du Christ? Fühlst Du Dich als Christ? Ich vermute mal, da Du nicht getauft bist, hast Du vermutlich auch keine Konfession ... ansonsten: siehe Edith. P. S. @ Ludwig, Ute, Ralf, wenn ihr rumblödeln wollt, macht das doch bitte in den Katakomben, oder nachdem ulrikssons Frage vollständig beantwortet wurde. Edited December 11, 2003 by Lucia Hünermann
Edith Posted December 12, 2003 Report Posted December 12, 2003 Katholisch ist man nicht partiell. Wer ist schon vollkommen genug, um vollkommen katholisch zu sein jaja, aber das darf keine bequeme Ausrede werden, um sich das rauszupicken, was man will.
ficb Posted December 12, 2003 Report Posted December 12, 2003 Ich bin ungetauft und habe in meiner Jugend ohne tieferes Wissen oder Verständnis an einem katholischen Abendmahl teilgenommen. Welche Auswirkungen hat dies kirchenrechtlich und geistlich? Hallo und Willkommen ulriksson, zum Teil eins deiner Frage, wie das kirchenrechtlich mit dem Empfang der Kommunion ist, Folgendes: CIC Can. 842 § 1 Wer die Taufe nicht empfangen hat, kann zu den übrigen Sakramenten nicht gültig zugelassen werden. Also: keine Bedeutung für einen Ungetauften aus kirchenrechtlicher Sicht, da das Sakrament eh ungültig gespendet wurde und somit der Heiligungsaspekt des Sakramentes, wenn nicht eine sanatio vorgenommen wurde, hinfällig ist. Der zweite Teil - welche Auswirkungen das auf dein geistiges - spirituelles Leben hat, lässt sich in einem Forum nur schwer und unzureichend beantworten. Ich empfehle dir, zu einem kirchlichen Seelsorger, Priester o.ä zu gehen, und mit ihm persönlich darüber zusprechen. Liebe Grüße ficb
ulriksson Posted December 12, 2003 Author Report Posted December 12, 2003 Dankeschön Lucia und ficb für Eure aussagekräftigen Antworten. Ich bin in einem evangelischen Umfeld aufgewachsen und habe später zu meinem eigenen Glauben gefunden. Jesus ist für mich aine absolute geistige Realität, ebenso die geistige Wirksamkeit der Eucharistie, wenn auch nicht exakt in der katholischen Auffassung. So fühle ich mich im weitesten Sinne sicher als Christ, kann dies jedoch nicht an eine bestimmte Kirche oder an ein bestimmtes Dogma festmachen, eher im ökumenischen Sinne. Ich gestehe jedoch auch anderen Religionen zu, dass sie einen wahrhaften gangbaren Weg zu Gott verkünden. So glaube ich an den gemeinsamen Urgrund aller Religionen, soweit sie auf das Licht und nicht auf das Okkulte ausgerichtet sind. Da ich mich auch sehr für religionsphilosophische Fragen interessiere, habe ich meine Frage in diesem Forum gestellt.
Recommended Posts