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Ruhestand der Priester


Dominic

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Hallo!

Wir haben demletzt mal bei uns daheim diskutiert, ob es für Priester eigentlich überhaupt einen Ruhestand gibt. Ich meine, es ist klar, daß sie ab dem 70. Lebensjahr etwa ihrer Pfarreien entbunden werden. Aber können sie denn dann sagen: So, ich lese keine Messen mehr? Und könnten sie einen Auftrag ihres Bischofes, beispielsweise für einen Übergangszeitraum eine Gemeinde zu übernehmen, ablehnen?

 

Dabei ging es darum, ob sie durch ihre Weihe lebenslang auch an Anordnungen des Bischofs gebunden sind, oder ob sie mit Hinweis auf ihr Alter Beauftragungen ablehnen können.

 

Danke im voraus, Gruß Dominic

 

PS: Zum Beispiel können Beamte meines Wissens ja auch "aus dem Ruhestand zurückgerufen" werden.

bearbeitet von Dominic
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Hallo!

Wir haben demletzt mal bei uns daheim diskutiert, ob es für Priester eigentlich überhaupt einen Ruhestand gibt. Ich meine, es ist klar, daß sie ab dem 70. Lebensjahr etwa ihrer Pfarreien entbunden werden. Aber können sie denn dann sagen: So, ich lese keine Messen mehr? Und könnten sie einen Auftrag ihres Bischofes, beispielsweise für einen Übergangszeitraum eine Gemeinde zu übernehmen, ablehnen?

 

Dabei ging es darum, ob sie durch ihre Weihe lebenslang auch an Anordnungen des Bischofs gebunden sind, oder ob sie mit Hinweis auf ihr Alter Beauftragungen ablehnen können.

 

Danke im voraus, Gruß Dominic

 

PS: Zum Beispiel können Beamte meines Wissens ja auch "aus dem Ruhestand zurückgerufen" werden.

Priester können bis 75 in einer Gestellung sein. Manchmal können sie aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Gründen selbst wünschen bereits zu einem früheren Zeitpunkt in den Ruhestand zu gehen. Natürlich können sieauch vom Bischof selbst in den Ruhestand versetzt werden. Mit 75 ist aber in der Regel das Ende der offiziellen Gestellung.

 

Das bedeutet nicht, dass sie nicht mehr tätig sein dürfen als Priester. In der Regel tun sie das als Ruhestandsgeistliche in bestimmten Aufgaben (als Priester in einer Pfarrei, Schwesterngemeinschaft oder Sonderaufgabe). Sie haben allerdings keine leitenden Funktionen mehr.

 

Franz-Xaver

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Hallo!

Wir haben demletzt mal bei uns daheim diskutiert, ob es für Priester eigentlich überhaupt einen Ruhestand gibt. Ich meine, es ist klar, daß sie ab dem 70. Lebensjahr etwa ihrer Pfarreien entbunden werden. Aber können sie denn dann sagen: So, ich lese keine Messen mehr? Und könnten sie einen Auftrag ihres Bischofes, beispielsweise für einen Übergangszeitraum eine Gemeinde zu übernehmen, ablehnen?

 

Dabei ging es darum, ob sie durch ihre Weihe lebenslang auch an Anordnungen des Bischofs gebunden sind, oder ob sie mit Hinweis auf ihr Alter Beauftragungen ablehnen können.

 

Danke im voraus, Gruß Dominic

 

PS: Zum Beispiel können Beamte meines Wissens ja auch "aus dem Ruhestand zurückgerufen" werden.

Priester können bis 75 in einer Gestellung sein. Manchmal können sie aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Gründen selbst wünschen bereits zu einem früheren Zeitpunkt in den Ruhestand zu gehen. Natürlich können sieauch vom Bischof selbst in den Ruhestand versetzt werden. Mit 75 ist aber in der Regel das Ende der offiziellen Gestellung.

 

Das bedeutet nicht, dass sie nicht mehr tätig sein dürfen als Priester. In der Regel tun sie das als Ruhestandsgeistliche in bestimmten Aufgaben (als Priester in einer Pfarrei, Schwesterngemeinschaft oder Sonderaufgabe). Sie haben allerdings keine leitenden Funktionen mehr.

 

Franz-Xaver

danach hat @dominic nicht gefragt. :blink:

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Ich meine es ist interessant jetzt genau zu wissen wann das mit dem "Ruhestand" anfängt. Aber unser Pfarrer hat mal Witze gemacht, Priester sei der einzige Berufsstand bei dem der Zusatz i.R. nicht "Im Ruhestand" sondern "In Rufweite bedeute. Da hat Mat schon recht: Weitern wir dir Frage mal aus: Können Priester einen bischöflichen Auftrag ablehnen?

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Ich meine es ist interessant jetzt genau zu wissen wann das mit dem "Ruhestand" anfängt. Aber unser Pfarrer hat mal Witze gemacht, Priester sei der einzige Berufsstand bei dem der Zusatz i.R. nicht "Im Ruhestand" sondern "In Rufweite bedeute. Da hat Mat schon recht: Weitern wir dir Frage mal aus: Können Priester einen bischöflichen Auftrag ablehnen?

Ich kenne die Antworten auch nicht.

 

Aber ein kleiner Nebenaspekt fällt mir auf: Dass sich die Amtskirche hier wie so oft bedeckt hält. Man könnte ja kritisch nachhaken. Dieses Informationsmanagement ist sowieso eins der grössten Probleme.

 

"Katholische Kirche = Die geschlossene Gesellschaft und ihre Freunde"

 

... meint @mehlspeise

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Ich meine es ist interessant jetzt genau zu wissen wann das mit dem "Ruhestand" anfängt. Aber unser Pfarrer hat mal Witze gemacht, Priester sei der einzige Berufsstand bei dem der Zusatz i.R. nicht "Im Ruhestand" sondern "In Rufweite bedeute. Da hat Mat schon recht: Weitern wir dir Frage mal aus: Können Priester einen bischöflichen Auftrag ablehnen?

Ich kenne die Antworten auch nicht.

 

Aber ein kleiner Nebenaspekt fällt mir auf: Dass sich die Amtskirche hier wie so oft bedeckt hält. Man könnte ja kritisch nachhaken. Dieses Informationsmanagement ist sowieso eins der grössten Probleme.

 

"Katholische Kirche = Die geschlossene Gesellschaft und ihre Freunde"

 

... meint @mehlspeise

Ich habe dazu zwei Aussagen unseres Pfarrers und einen Absatz aus dem CIC:

 

@1 Bei der Priesterweihe verspricht der Kandidat seinem Bischof und dessen Nachfolgern den Gehorsam. Dabei ist von einer zeitlichen Begrenzung keine Rede.

 

@2 Ist auch der Priester stets seinem Gewissen verpflichtet (ich glaube, dass hier eines der Probleme mit der Interkommunion seinen Ursprung hat)

 

@3 CIC, BUCH II VOLK GOTTES, TEIL I DIE GLÄUBIGEN (Cann. 204 – 207) , TITEL III GEISTLICHE AMTSTRÄGER ODER KLERIKER (Cann. 232 – 293) , KAPITEL III PFLICHTEN UND RECHTE DER KLERIKER

 

Can. 274 - § 2. Die Kleriker sind gehalten, wenn sie nicht durch ein rechtmäßiges Hindernis entschuldigt sind, eine Aufgabe, die ihnen von ihrem Ordinarius übertragen wird, zu übernehmen und treu zu erfüllen.

 

@4 CIC * BUCH II VOLK GOTTES, TEIL I DIE GLÄUBIGEN (Cann. 204 – 207), TITEL III GEISTLICHE AMTSTRÄGER ODER KLERIKER (Cann. 232 – 293), KAPITEL IV VERLUST DES KLERIKALEN STANDES

 

Can. 290 — Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig.

 

Dennoch verliert ein Kleriker den klerikalen Stand:

 

1° durch richterliches Urteil oder durch Verwaltungsdekret, in dem die Ungültigkeit der heiligen Weihe festgestellt wird;

 

2° durch die rechtmäßig verhängte Strafe der Entlassung;

 

3° durch Reskript des Apostolischen Stuhles; dieses Reskript wird aber vom Apostolischen Stuhl Diakonen nur aus schwerwiegenden Gründen, Priestern aus sehr schwerwiegenden Gründen gewährt.

 

 

Also demnach wäre ein Priester auch im Ruhestand seinem Bischof verpflichtet.

 

Viele Grüße

 

Flo

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Was machen sie denn, wenn sie alt und krank sind und nicht mehr können oder dürfen??

 

Wer kümmert sich denn dann um sie ohne Familie und Aufgabe???

CIC, BUCH II VOLK GOTTES, TEIL I DIE GLÄUBIGEN (Cann. 204 – 207) , TITEL III GEISTLICHE AMTSTRÄGER ODER KLERIKER (Cann. 232 – 293) , KAPITEL III PFLICHTEN UND RECHTE DER KLERIKER

 

Can. 281 — § 1. Wenn die Kleriker sich dem kirchlichen Dienst widmen, verdienen sie eine Vergütung, die ihrer Stellung angemessen ist, dabei sind die Natur ihrer Aufgabe und die Umstände des Ortes und der Zeit zu berücksichtigen, damit sie mit ihr für die Erfordernisse ihres Lebens und auch für eine angemessene Entlohnung derer sorgen können, deren Dienste sie bedürfen.

 

§ 2. Ebenso ist Vorsorge zu treffen, daß sie jene soziale Hilfe erfahren, durch die für ihre Erfordernisse bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder im Alter angemessen gesorgt ist.

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Na gut, Flo, danke für dieses Zitat. Sie erhalten also finazielle Unterstützung.

 

Wie aber sieht es mit der Unterstützung durch Bezugspersonen aus, wenn sie -möglicherweise - keine eigenen Angehörigen mehr haben und nie eine Familie gründen konnten? Es ist nur eine halbe Unterstützung, wenn ein Pflegedienst erscheint.

 

Alles Gute

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Ich nehme an, dass sich jeder Kleriker selbst aussuchen kann, ob er in einem Wohnheim, einem Kloster oder sonst einer Unterkunft nach Wunsch seinen Ruhestand verbringen möchte.

 

Aber man sollte nie vergessen, dass auch Priester meistens noch Familien haben, in die sie zurückkehren können.

 

Ich denke schon, dass für die allermeisten gesorgt ist :blink:

 

Viele Grüße

 

Flo

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Arm sind sie ja nicht. Wozu brauchen sie finanzielle Unterstützung?

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Arm sind sie ja nicht. Wozu brauchen sie finanzielle Unterstützung?

Das CIC gilt für die Weltkirche. Die deutsche Situastion ist belanglos. Deutschland ist nicht der Nabel der katholischen Kirche.

 

Franz-Xaver

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Nebenbei: das "i.R." bezieht sich auf die konkrete Anstellung, etwa als Pfarrer, Religionslehrer, Ordinariatsrat, etc., nicht aber auf die Existenz als Priester. Das ist eine lebenslange Bindung mit dem Recht und der Pflicht zu Stundengebet, Zelebration, Einhaltung der Weiheversprechen. Im Ruhestand kann der Priester aber selbst entscheiden, ob er seine Lebensform mithelfend irgendwo einbringt, oder sich ins Private zurückzieht. Solange die Gesundheit mitspielt, stehen fast alle Priester auch im Ruhestand für Mithilfe und Vertretung zur Verfügung.

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Was machen sie denn, wenn sie alt und krank sind und nicht mehr können oder dürfen??

 

Wer kümmert sich denn dann um sie ohne Familie und Aufgabe???

Mit Familie ist in vielen Fällen nicht mehr viel zu machen, weil die, die eine nähere Beziehung zum Priester haben i.d.R. selbst betagt sein werden. Es gibt aber trotzdem Fälle, wo Priester z.B. bei Geschwistern nebst Familien leben. Oft leben sie aber auch in Seniorenstiften, Altenheimen, Klöstern, wo sie so lange wie möglich auch noch etwas seelsorglich tätig sind und - im Fall von Klöstern - auch noch eine geistliche Gemeinschaft erfahren. Ich kenne auch eine Reihe von Priestern, die im Pfarrhaus einer größeren Pfarrei mitleben, auch wenn sie keine Aufgaben mehr übernehmen können.

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