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Naturrecht


Max

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Hallo (und frohes neues Jahr),

 

in einem anderen thread wurde das "Naturrecht" erwaehnt (heisst so auf deutsch oder? "natural law"...). Wie erklaert ihr das genau?

 

Danke!

 

max

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Naturrecht ist Recht dass nicht aus Gesetzen oder Gewohnheiten sondern aus der Natur des Menschen abgeleitet wird. Es handlet sich dabei um die natürlichen (angeboreren) Rechte und Pflichten.

 

Im Kirchenrecht kommt dann auch noch dazu dass es nicht aufgrund der Offenbarung gilt (sondern eben aufgrund der Natur des Menschen), daher für alle (nicht nur Christinnen und Christen) verbindlich ist.

bearbeitet von Kryztow
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Hallo Leute,

 

mit Naturrecht ist nicht nur die biologische Natur gemeint, sondern das umfassende ganzheitliche Sosein des Menschens gemeint mitsamt seiner symbolischen Wirklichkeit. Dieses Sosein ist Gabe Gottes und darum wird das Naturrecht auch als göttliches Recht aufgefaßt.

 

Die Würde hat sich der Mensch nicht selber gegeben, sondern die Würde "hat" man. Und diese Würde hat man zwar nicht "in sich" aber nicht "aus sich". Darum ist jede natürliche Sittlichkeit wie die Achtung der Eltern, der Kinder, die eheliche Treue und daraus ableitend das Ziel, wozu Geschlechtlichkeit geschaffen ist, sowie die sexuelle Würde und Intimität der Liebe, die einen Schutzraum braucht, auch Gottes Wort. Der schöpferische Akt Gottes ist darin nicht nur ein reines "Schaffen", sondern vielmehr ist das Schaffen Gottes auch sein "Sprechen".

 

Grüße, Carlos

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Hallo,

 

danke. Koennt ihr an ein paar konkreten Bespielen zeigen, wie das in der Praxis angewandt wird? Woher weiss ich dass etwas Naturrecht ist und etwas anderes nicht?

 

gruss

 

max

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Hallo Max,

 

lt. dem KKK:

 

I Das natürliche Sittengesetz

 

1954 Der Mensch hat an der Weisheit und Güte des Schöpfers teil, der ihm die Herrschaft über seine Taten gibt und ihm die Fähigkeit verleiht, sich selbst im Hinblick auf die Wahrheit und das Gute zu leiten. Das natürliche Gesetz bringt das grundlegende sittliche Wissen zum Ausdruck, das dem Menschen ermöglicht, durch die Vernunft zwischen Gut und Böse, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden.

 

Das natürliche Sittengesetz ist „das vornehmste von allen, das in die Herzen der einzelnen Menschen geschrieben und eingemeißelt ist, weil es selbst die menschliche Vernunft ist, die recht zu handeln befiehlt und zu sündigen verbietet. Diese Vorschrift der menschlichen Vernunft kann aber nur dann die Kraft eines Gesetzes haben, wenn sie die Stimme und Auslegerin einer höheren Vernunft ist, der unser Geist und unsere Freiheit unterworfen sein müssen“ (Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum“).

 

1955 „Die Kenntnis des göttlichen und natürlichen Sittengesetzes“ (GS 89,1) zeigt dem Menschen den Weg, an den er sich halten muß, um das Gute zu tun und sein Ziel zu erreichen. Das natürliche Sittengesetz drückt die ersten, wesentlichen Gebote aus, die das sittliche Leben regeln. Angelpunkt des Sittengesetzes ist das Verlangen nach Gott und die Unterordnung unter ihn, den Quell und Richter alles Guten, sowie der Sinn für den Mitmenschen als ein ebenbürtiges Wesen. In seinen Hauptgeboten wird es im Dekalog vorgelegt. Dieses Gesetz wird nicht in bezug auf die Natur der vernunftlosen Wesen natürlich genannt, sondern weil die Vernunft, die es verkündet, zur menschlichen Natur gehört.

 

„Wo sind denn diese Regeln verzeichnet, wenn nicht im Buch des Lichtes, das man die Wahrheit nennt? Darin ist jedes gerechte Gesetz verzeichnet. Von da geht es in das Herz des Menschen über, der der Gerechtigkeit nachkommt –nicht, als ob es in dieses auswanderte, aber es prägt in es seinen Abdruck ein, so wie ein Siegel, das von einem Ring in das Wachs übergeht, aber ohne den Ring zu verlassen“ (Augustinus, Trin. 14,15,21).

 

„Das Gesetz der Natur ist nichts anderes als das von Gott in uns hineingelegte Licht der Vernunft. Durch es erkennen wir, was zu tun und was zu meiden ist. Dieses Licht und dieses Gesetz hat Gott dem Menschen in der Schöpfung gegeben“ (Thomas v. A., dec. præc. prol.).

 

1956 Das sittliche Naturgesetz ist im Herzen jedes Menschen zugegen und durch die Vernunft festgesetzt. Es ist in seinen Vorschriften allgemeingültig, und seine Autorität erstreckt sich auf alle Menschen. Es bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und Pflichten.

 

„Es gibt ein wahres Gesetz: das der rechten Vernunft. Es stimmt mit der Natur überein, ist bei allen Menschen vorhanden und besteht unveränderlich und ewig. Seine Gebote fordern zur Pflicht auf; seine Verbote verwehren Verfehlungen ... Es durch ein gegenteiliges Gesetz zu ersetzen, ist ein Sakrileg. Man darf es auch nicht teilweise aufheben, und niemand kann es gänzlich abschaffen“ (Cicero, rep. 3, 22, 33).

 

 

1957 Die Anwendung des natürlichen Sittengesetzes ist vielfältig; sie kann ein Nachdenken erfordern, das die je nach Ort, Zeit und Umständen vielfach verschiedenen Lebensbedingungen berücksichtigt. Dennoch bleibt in der Mannigfaltigkeit der Kulturen das natürliche Gesetz eine Regel, welche die Menschen untereinander verbindet und ihnen über die unvermeidlichen Unterschiede hinaus gemeinsame Grundsätze auferlegt.

 

1958 Das natürliche Sittengesetz ist unveränderlich [Vgl. GS 10] und überdauert die geschichtlichen Veränderungen; in der Flut der Vorstellungen und der Sitten bleibt es bestehen und unterstützt ihren Fortschritt. Die Regeln, die es wiedergeben, bleiben dem Wesen nach gültig. Selbst wenn man es einschließlich seiner Grundsätze bestreitet, kann man es weder zerstören noch aus dem Herzen des Menschen reißen. Es taucht im Leben der einzelnen Menschen und der Gesellschaften immer wieder auf.

 

„Jedermann weiß, daß dein Gesetz, Herr, den Diebstahl verbietet, und ebenso das Gesetz, das in die Herzen der Menschen geschrieben ist und das auch die Ungerechtigkeit nicht auszulöschen vermag“ (Augustinus, conf. 2,4,9).

 

1959 Das natürliche Sittengesetz liefert als sehr gutes Werk des Schöpfers das feste Fundament, auf dem der Mensch das Gebäude der moralischen Regeln aufbauen kann, die seine Entscheidungen leiten sollen. Es ist auch die unerläßliche sittliche Grundlage für den Aufbau der menschlichen Gemeinschaft. Es bietet schließlich den notwendigen Boden für das staatliche Gesetz, das an es gebunden bleibt, sei es durch Schlußfolgerungen aus seinen Grundsätzen, sei es durch Zusätze positivrechtlicher Art.

 

1960 Die Gebote des natürlichen Gesetzes werden nicht von allen Menschen klar und unmittelbar wahrgenommen. Damit religiöse und moralische Wahrheiten „von allen ohne Schwierigkeit, mit sicherer Gewißheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden“ können (Pius XII., Enz. „Humani generis“: DS 3876), sind dem sündigen Menschen in seiner jetzigen Verfaßtheit Gnade und Offenbarung notwendig. Das sittliche Naturgesetz verschafft dem geoffenbarten Gesetz und der Gnade eine Grundlage, die von Gott gelegt und dem Wirken des Heiligen Geistes angemessen ist.

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Hallo,

 

danke. Koennt ihr an ein paar konkreten Bespielen zeigen, wie das in der Praxis angewandt wird? Woher weiss ich dass etwas Naturrecht ist und etwas anderes nicht?

Gar nicht, es gibt nicht "die" verbindliche Naturrechtslehre, es ist eher eine Art der Argumentation, die je nach Auslegung der "Natur" auch zu vollkommen widersprüchlichen Ergebnissen kommen kann.

 

 

Übrigens ist bei dem Naturrechts-Gedanken die Gefahr sehr groß, daß von einem beobachteten Ist-Zustand auf ein (gar nicht sinnvolles) Soll geschlossen wird.

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Das Naturrecht wird in der katholischen Rechtstheorie als göttliches Recht angesehen.

 

Daneben gibt es das Naturrecht aber auch als rechtstheoretischen, nicht theologisch begründeten Begriff. Naturrecht ist danach das "Vernunftrecht", also eine Rechtsordnung, die aus Vernunftprinzipien hergeleitet wird. Als Gegensatz dazu kann man den Rechtspositivismus ansehen, nach dem - stark verkürzt - Recht ist, was im Gesetz steht. Im Rechtspostivismus wird die Herleitung von Rechtsregeln aus metaphyischen oder ähnlichen "schwammigen" Erwägungen abgelehnt.

bearbeitet von Squire
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Im Rechtspostivismus wird die Herleitung von Rechtsregeln aus metaphyischen oder ähnlichen "schwammigen" Erwägungen abgelehnt.

Dann kannste aber auch die Erklärung der Menschenrechte im Klo runterspülen.

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Hallo Max,

 

lt. dem KKK:

 

I Das natürliche Sittengesetz

 

Paragraphen 1954-1960 ..... Überlange Zitate abgekürzt .....  Carlos

Lieber Erich,

 

hier sehe ich eine gewisse Differenz innerhalb zweier Aussagen:

Thomas von Aquin sagte noch, "Das Gesetz der Natur ist nichts anderes als das von Gott in uns hineingelegte Licht der Vernunft. Durch es erkennen wir, was zu tun und was zu meiden ist. "

 

Später, 1960, heißt es jedoch "Die Gebote des natürlichen Gesetzes werden nicht von allen Menschen klar und unmittelbar wahrgenommen."

 

Warum hatte Aquin diese Differenzierung noch nicht vorgenommen?

Woran liegt es, daß diese Gebote nicht von allen Menschen unmittelbar wahrgenommen werden?

 

viele Grüße

 

Olli

bearbeitet von platon
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Im Rechtspostivismus wird die Herleitung von Rechtsregeln aus metaphyischen oder ähnlichen "schwammigen" Erwägungen abgelehnt.

Dann kannste aber auch die Erklärung der Menschenrechte im Klo runterspülen.

Ich unterscheide einfachheitshalber zwischen Naturrecht und Paragrafenrecht. Es wird dann sofort klar, wieso zB viele Nazivollstrecker verurteilt werden konnten, auch oder gerade deshalb, weil sie sich ans Paragrafenrecht der Nazis hielten. Naturrecht kommt zuerst.

 

Rechtspositivismus ist mW die (Über)betonung des Paragrafenrechts, also wenn §X mir erlaubt, die Tochter des Nachbarn zu vergewaltigen, weil sie nach meinem Geschmack unanständig angezogen ist, dann hab ein legales Mäntelchen an, das meine ethisch/moralische Verfehlung zudeckt. Dies ist leider keine Erfindung von mir, sondern ein § der Scharia. :blink:

 

Da ging es den frühen Aufklärern wie Rousseau darum, ein Recht zu finden, das sich loslösen kann von den § der jeweiligen "Rechts"staaten. Heute könnte oder sollte die UNO-Menschenrechts-Charta dieses Naturrecht definieren. Regierungen von Ländern, die sich nich daran halten, sollten Sanktionen und uU Gewaltmaßnahmen ausgesetzt sein.

 

Dabei ist klar, daß diese UNO-MR-Charta auf Minimalkonsenz beruhen muß. Seien wir ehrlich, Menschenrechte sind eine Idee des Westens. Sie ständig zu verbessern heißt auch, sie immer stäker unkompatibel zu machen mit anderen Kulturen. Das bringt uns nicht weiter.

 

Grüße

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Im Rechtspostivismus wird die Herleitung von Rechtsregeln aus metaphyischen oder ähnlichen "schwammigen" Erwägungen abgelehnt.

Dann kannste aber auch die Erklärung der Menschenrechte im Klo runterspülen.

Nein. Nur weil in der Erklärung der Menschenrechte keine nicht-metaphysische Begründung erwähnt wird, heisst das noch lange nicht, dass eine solche nicht gäbe. Das ist eine Frage, die viele Rechtsexperten gerade beschäftigt. Schliesslich besteht ein wohlmeinendes Interesse daran, die Menschenrechte auf tragfähige Beine zu stellen, die unabhängig von den oft sehr unterschiedlichen Metaphysiken unterschiedlicher Religionen sind. Dem stehen Versuche, die Menschenrechte christlich zu vereinahmen (und daran liegt Dir anscheinend einiges) eher im Weg.

bearbeitet von Stefan
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Schliesslich besteht ein wohlmeinendes Interesse daran, die Menschenrechte auf tragfähige Beine zu stellen, die unabhängig von den oft sehr unterschiedlichen Metaphysiken unterschiedlicher Religionen sind. Dem stehen Versuche, die Menschenrechte christlich zu vereinahmen (und daran liegt Dir anscheinend einiges) eher im Weg.

Nochmals. Das Sein der menschlichen Würde impliziert auch das Soll diese Würde zu respektieren. Die Würde hat der Mensch in sich aber nicht aus sich. Christlich vereinnahmt ist die Sittlichkeit durch diesen metaphysischen Satz noch nicht, wohl aber theistisch.

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Radbruchsche Formel ... alle Jahre wieder

 

>Allerdings habe ich dort nichts darüber finden können, WAS denn nun das von Radbruch postulierte Naturrecht beinhaltet, noch wer darüber befindet, was dazugehört.<(Ute)

 

"Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist "

 

Das ist die Regel, aber nun die Ausnahme:

 

" es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als "unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit zu weichen hat."

 

Wir haben also auf der einen Seite das Gesetz und die Rechtssicherheit und auf der anderen die Gerechtigkeit und ?.

Der Staatsbürger als Fragezeichen und damit Grundlage für Gesetz.

Gesetz als Grundlage für Gerechtigkeit für den Staatsbürger. Rechtssicherheit als Grundlage für Gerechtigkeit trotz ?.

 

Das unerträgliche Maß an Rechtssicherheit ist dann erreicht, wenn der Staatsbürger dem Gesetz im Namen der Gerechtigkeit zu weichen hat.

 

Vergast in Auschwitz, erschossen an der Mauer, wo fließt sonst noch Blut?

bearbeitet von Torsten
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Seien wir ehrlich, Menschenrechte sind eine Idee des Westens.

Nein, ich befürchte, wenn wir hierbei bei den griechischen Philosophen anfangen würden, allen voran der echte Platon mit seiner Idee des Guten, hätten wir noch nicht tief genug in die Geschichte geschaut. Das Gute tun zu wollen, das ist im menschlichen Gewissen verwurzelt.

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Der Nachteil des Naturrechts ist meiner Meinung nach tatsächlich die Begründungsverweigerung.

 

Bei der idealistischen Überhöhung der Rechtsordnung sollte auch nicht verkannt werden, dass es allein durch die Statuierung von Rechtssätzen keinem Menschen besser geht. Mit unbegründbarem Geschwafel löst man keinen Rechtsstreit.

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Der Nachteil des Naturrechts ist meiner Meinung nach tatsächlich die Begründungsverweigerung.

Ich würde sagen, der Ärger der Philosophen beim Naturrecht ist es, daß es vieles gibt, was keinerlei Begründung braucht, da das Gesetzt sich selbst Bezeugt.

 

Ich muß nicht sagen, warum Motorradfahren ohne Helm schlecht ist, weil jeder es versteht, daß man sich die Birne brechen kann. Die Folge ist trivial und die Schlechtheit des Ergebnisses ist auch trivial.

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Ich muß nicht sagen, warum Motorradfahren ohne Helm schlecht ist, weil jeder es versteht, daß man sich die Birne brechen kann. Die Folge ist trivial und die Schlechtheit des Ergebnisses ist auch trivial.

Das Naturrecht würde aber aus dem Umstand,d aß man sich beim Motprradfahren ohne Helm die "Birne brechen" kann, den Fehlschluß ziehen, daß das auch "richtig" sei so. Auf diese Weise könnte es dann fälschlicherweise als "widernatürlich" und damit als "falsch" erklärt werden, wenn Ingenieure an Motarrädern bauen würden, die so sicher sind, daß man sie auch ohne Helm fahren kann.

 

Das ist das Dilemma. Aus der Beobachtung der Natur und ihrer Gesetze lassen sich nur begrenzt die richtigen Normen ableiten.......

bearbeitet von lissie
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wenn Ingenieure an Motarrädern bauen würden, die so sicher sind, daß man sie auch ohne Helm fahren kann.

Tja, das liegt also an der Natur des Motorrads,

daß sie eben als Zweirad und ohne Sicherheitszelle gebaut sind....

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Ich würde sagen, der Ärger der Philosophen beim Naturrecht ist es, daß es vieles gibt, was keinerlei Begründung braucht, da das Gesetzt sich selbst Bezeugt.

Ich gebe Lissie hier uneingeschränkt Recht. Du machst das Recht zum Selbstzweck.

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wenn Ingenieure an Motarrädern bauen würden, die so sicher sind, daß man sie auch ohne Helm fahren kann.

Tja, das liegt also an der Natur des Motorrads,

daß sie eben als Zweirad und ohne Sicherheitszelle gebaut sind....

Das heißt doch wohl nicht etwa, dass ein Versuch, Motorradfahren gefahrloser zu machen dem Naturrecht widerspräche?

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Ich gebe Lissie hier uneingeschränkt Recht. Du machst das Recht zum Selbstzweck.

Hallo Squire,

 

da gebe ich Dir auch recht.

 

Die menschliche Würde hat ein Recht, das sich selbst Zweck ist.

 

Die menschliche Würde braucht von woanders keine Begründung,

da sie selbst Begründung ist.

 

Da wären wir also über die Würde beim absoluten Wahrheitsanspruch wieder angelangt. Die menschliche Würde ist absolut, sie duldet weder rechthaberische Maßnahmen, die sie verletzen, noch andere Meinungen, die ihr die Geltung absprechen.

 

Grüße, Carlos

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Die menschliche Würde braucht von woanders keine Begründung,  da sie selbst Begründung ist.

Nur ist die Würde ja wieder ein recht schwammiger Begriff. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich denn aus der Würde?

 

Stell dir mal vor, du wärest Richter und hättest einen Stapel Akten abzuarbeiten. Wo würdest du da die Menschenwürde in deinen Urteilsbegründungen unterbringen? Die Parteien erwarten von einem Richter Argumente, aber keine Berufungen auf die Menschenwürde.

bearbeitet von Squire
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.... Dem stehen Versuche, die Menschenrechte christlich zu vereinahmen ....  eher im Weg.

Hallo Stefan,

 

"Vereinahmen" ;-))

Nur weil die geschichtlichen Grundlagen vergessen werden, wird das noch lange nicht wahr.

 

Die Menschenrechte basieren historisch auf der Bulle "Sublimis Deus" über die Menschenwürde der Indios von Papst Paul III, veröffentlicht am 9. Juli 1537 !

 

Soviel zum Thema "Menschenrechte" christlich VEREINNAHMEN.

 

gruss

peter

 

 

 

Im Zitat, wenns einen noch interessiert:

 

 

 

1. Der erhabene Gott neigte sich unserem Geschlecht mit solcher Liebe zu und schuf den Menschen dergestalt, dass dieser nicht bloß wie die anderen Geschöpfe am Guten teilnehmen, sondern das unzugängliche und unsichtbare höchste Gut selbst verkosten und von Angesicht zu Angesicht schauen darf. Da nun, nach dem Zeugnis der Hl. Schrift, der Mensch für das ewige Leben und die Glückseligkeit bestimmt ist, dieses ewige Leben und die Seligkeit aber nur durch den Glauben an unsern Herrn Jesus Christus erlangt werden können, muss man dem Menschen eine derartige Beschaffenheit und Natur zuerkennen, dass er diesen Glauben an Christus zu empfangen imstande sei und dass, wer immer die menschliche Natur sich zu eigen nennt, auch die Fähigkeit zu glauben besitze. Denn es wird wohl niemand so beschränkt sein, annehmen zu wollen, ein Ziel lasse sich ohne den Einsatz der dazu notwendigen Mittel verwirklichen. Wie Wir wissen, sprach deshalb die Wahrheit selbst - und sie kann ja weder irren noch jemanden in Irrtum führen -, als sie die Prediger des Glaubens zum Amte der Verkündigung auserkor, die Worte: Euntes docete omnes gentes. Alle, sagte sie, ohne Ausnahme, sind doch alle fähig, im Glauben unterwiesen zu werden.

 

2. Scheelen Blickes sah dies der Rivale des Menschengeschlechtes, der stets allem Guten entgegenwirkt und es zu vernichten trachtet. Daraufhin ersann er eine bislang nie gehörte List, um die Verkündigung des Wortes Gottes an die Völker und damit deren Heil zu hintertreiben: Er veranlasste nämlich einige seiner Helfershelfer, die nichts anderes begehrten, als ihre Habsucht zu befriedigen, dass sie unablässig darauf hinarbeiteten, die Bewohner West- und Südindiens und andere Nationen, von denen Wir Kunde erhalten haben, wie Tiere zum Sklavendienst einzuspannen. Sie schützten dabei vor, diese Leute könnten des katholischen Glaubens nicht teilhaftig werden. Als Stellvertreter Christi, unseres Herrn, wiewohl dessen unwürdig, suchen Wir mit all Unseren Kräften, die Schafe seiner Herde, die Uns anvertraut sind und sich außerhalb seiner Herde befinden, in seinen Schafstall hineinzuführen. Wir wissen wohl, dass die Indios als wirkliche Menschen nicht allein die Fähigkeit zum christlichen Glauben besitzen, sondern zu ihm in allergrößter Bereitschaft herbeieilen, wie man es Uns wissen ließ.

 

3. Aus dem Verlangen, in diese Angelegenheit Ordnung zu bringen, bestimmen und erklären Wir mit diesem Schreiben und kraft Unserer apostolischen Autorität, ungeachtet all dessen, was früher in Geltung stand und etwa noch entgegensteht, dass die Indios und alle ändern Völker, die künftig mit den Christen bekannt werden, auch wenn sie den Glauben noch nicht angenommen haben, ihrer Freiheit und ihres Besitzes nicht beraubt werden dürfen; vielmehr sollen sie ungehindert und erlaubterweise das Recht auf Besitz und Freiheit ausüben und sich dessen erfreuen können. Auch ist es nicht erlaubt, sie in den Sklavenstand zu versetzen. Alles was diesen Bestimmungen zuwiderläuft, sei null und nichtig. Die Indios aber und die ändern Nationen mögen durch die Verkündigung des Wortes Gottes und das Beispiel eines guten Lebens zum Glauben an Christus eingeladen werden."

[Quelle der Übersetzung: Gott in Lateinamerika : Texte aus fünf Jahrhunderte. Ein Lesebuch zur Geschichte / ausgewählt und eingeleitet von Mariano Delgado ... -- Düsseldorf : Patmos, ©1991. -- ISBN 3-491-77041-6. -- S. 68 - 71]

 

 

aus:

http://www.payer.de/bolivien2/bolivien0204.htm

bearbeitet von pmn
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Nur ist die Würde ja wieder ein recht schwammiger Begriff. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich denn aus der Würde?

Es heißt, die Würde des Menschens ist nach dem Grundgesetz unantastbar.

Dies wohl gilt für den Staat nicht immer,

vor allem nicht imnmer in bezug auf die Ungeborenen.

Das Grundgesetz gilt nur für den Staat. Ein Fötus wird im Rechtssinne erst mit dem Beginn der Geburt zum Menschen.

 

Die Querelen um die Strafbewehrung der Abtreibung sind aber durchaus ein geeignetes Beispiel um zu zeigen, dass Recht ohne Argumente nicht auskommt.

bearbeitet von Squire
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Bevor sonst jemand auf die Idee kommt, entferne ich das Kommentar über die Ungeborenen....

Das Thema Naturrecht möchte ich sachlich diskutiert haben.

bearbeitet von platon
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