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Fragen zur Verlobung


gimu

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Hallo zusammen,

 

was sagt eine Verlobung eigentlich genau aus? Nur dass ich den anderen irgendwann heiraten will?

Wie lange verlobt man sich eigentlich?

Verlobt sich heute noch jeder der heiraten will?

 

Falls wir das Thema schon mal hatten, dann bitte nur einen Link!

 

LG, gimu

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verlobung ist die feststellung der absicht zu heiraten. daraus ergeben sich kirchenrechtlich sogar z.T. konsequenzen. es kann ein mann auf schadensersatz verklagt werden, wenn seine frau sich schon ein brautkleid kauft und er die verlobung löst...

 

wie lange man sich verlobt ist recht individuell. und es verlobt sich auch nicht mehr jeder...

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Soweit ich weiß, ist das Verlöbnis schlicht im BGB geregelt (§§1297 ff.):

- es ergibt sich kein Anspruch auf die Eheschließung

- es gibt Schadensersatzansprüche

- es können Geschenke zurück gefordert werden

- es gibt kleinere erbrechtliche Konsequenzen

 

Bezüglich kirchenrechtlicher Konsequenzen bin ich mir unsicher; dachte bisher, dass dem CIC die Verlobung fremd ist... @Stefan, weißt du da einen Canones?

 

Johanna und ich haben uns richtig altmodisch verlobt, mit Ringen und kleiner Feier. Nach gut einem Jahr haben wir dann geheiratet.

 

Viele Grüße

-- Markus

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DAnke für die Antworten.

 

- es gibt kleinere erbrechtliche Konsequenzen

 

Ich weiß zwar nicht was mit "kleineren" genau gemeint ist, aber das ist doch schon mal recht heftig.

 

und es verlobt sich auch nicht mehr jeder...

 

Und warum gibt es das dann überhaupt? Wurde es früher intensiver gepflegt?

Verloben sich nur Leute die kirchlich heiraten wollen?

 

Grüße,

gimu

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Ich weiß zwar nicht was mit "kleineren" genau gemeint ist, aber das ist doch schon mal recht heftig.

Halb so wild. Du wirst nicht automatisch zum Erben, nur weil du verlobt bist. Da gibt es nur einige Spezialfälle (z.B. Erbvertrag mit jemanden, der nicht voll geschäftsfähig ist), die im BGB vom Ehepartner auf den/die Verlobten erweitert werden.

 

Viele Grüße

 

-- Markus

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In Sozi haben wir gelernt, daß eine Verlobung ein Heiratsversprechen ist und daß es daraus rechtliche Konsequenzen gibt. Falls man keine Verlobung feiert, dann ist man ab dem Aufgebot beim Standesamt offiziell verlobt.

Gruß

uhu

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Traditionell war die Verlobung eine Absicherung vor allem für die Frau. Diese wurde nur sehr selten noch gelöst und wenn, dann war der Mann dazu verpflichtet, der Frau oder ihrer Familie einen "Schadensersatz" zu zahlen. Zum Teil ist das noch heute so. Ob dort inzwischen Gleichberechtigung besteht (dass also die Frau den Mann "auszahlen" muss, wenn sie die Verlobung löst, weiß ich nicht).

 

Es stimmt zwar, dass man spätestens mit dem Tag des Aufgebots offiziell verlobt ist. Aber heute muss man gar kein Aufgebot mehr bestellen. Selbst Trauzeugen sind für eine standesamtliche Trauung nicht mehr notwendig. Es genügt, wenn die beiden Heiratswilligen mit ihren Personalausweisen und dem notwendigen Geld für die Gebühren (die sind gar nicht ohne) und das Stammbuch aufs Standesamt gehen. Jeder Standesbeamte oder der Bürgermeister kann sie dann sofort trauen. (Termin wäre trotzdem zu empfehlen :blink: )

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Hallo Gimu,

 

ich habe noch etwas geforscht...

 

Die Verlobung ist uns aus dem AT bekannt. Zwei Menschen galten als verlobt, wenn die Väter den "Brautvertrag" abgeschlossen hatten, sich also über den Brautpreis (Geld, Tiere, Dienstleistungen) geeinigt hatten.

 

Das Mädchen tritt damit von der Obhut des Vaters in die des Bräutigams und ist ihm zur Treue verpflichtet. Wurde sie vor der Verlobung von einem Mann "verführt", so musste der sie zur Frau nehmen und den Brautpreis zahlen; "passierte" einem Mädchen "das" nach der Verlobung, konnten beide gesteinigt werden :ph34r: Die geschlechtliche Beziehung zu einer verlobten Frau galt als Ehebruch.

 

Ab der Verlobung darf der Bräutigam seine Holde sofort oder "nach angemessener" Zeit in sein Haus holen --> das ist dann die Hochzeit.

 

Liebe Grüße,

-- Markus

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Es gibt übrigens auch ein liturgisches Formular für die Verlobung. Wobei anstelle des Priesters auch der "Hausvater" die Verlobungsfeier leiten kann. In diesem Formular wird auch stark Bezug genommen auf das Verhältniss Gottes zur Kirche seiner Braut (nicht Ehefrau [sic!])

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Noch'n Nachtrag: habe heute gehört, dass man als Verlobte® das Zeugnis-Verweigerungsrecht vor Gericht hat - man muss also nicht gegen den/die Verlobte(n) aussagen, wenn es diesen belasten sollte.

 

-- Markus

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Es genügt, wenn die beiden Heiratswilligen mit ihren Personalausweisen und dem notwendigen Geld für die Gebühren (die sind gar nicht ohne) und das Stammbuch aufs Standesamt gehen.

Erstaunlich. Wir haben unser Stammbuch erst nach der "standesamtlichen" bekommen.

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Ich dachte, man geht auf's Standesamt, um das Aufgebot zu bestellen.

Aufgebot ist aufgehoben. Muss nicht mehr bestellt werden.

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