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Private Kirchen


Chüeni

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War kürzlich in Singapore - und wollte in eine Messe, da sich der Todestag meiner Mutter jährte. Die nächste Kirche war laut Hotelinformation diejenige der danish seamen, zwar unter evangelisch/lutheranisch gelistet, aber wir sagten uns, Gott wird schon nicht so pingelig sein, und gingen trotzdem. Aber als wir da ankamen, wies uns ein Pförtner freundlich, aber entschieden weg.

 

Schließlich sind weder meine Frau noch ich dänische Matrosen. :blink: Daher kein Eintritt ins Haus Gottes.

 

Ist sowas normal??? Auch in der RKK? Ich war schon in recht vielen Ländern in einer Kirche, aber das ist mir echt neu. Gibt es da Regeln?

 

Vielen Dank für allfällige Informationen!

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Hallo Chüeni,

 

Für den katholischen Bereich gilt folgendes:

im Mittelalter (9. Jhd.) waren sogenannte "Eigenkirchen" Kirchengründungen von Adeligen. Sie setzten dann auch die Geistlichen selbst ein und statteten ihre Kirche mit Geld und Gütern aus. Die Kirche förderte diese Regelung zunächst nach Kräften, da auf diese Weise für eine flächendeckende Versorgung Europas mit Gotteshäusern gesorgt war.

 

Nach dem Investiturstreit (11. Jhd.) gingen dann die Eigenkirchen nach und nach in sogenannte Patronate über. Die Kirche setzte die Geistlichen selbst ein (Investitur), das Gotteshaus selbst blieb Eigentum des Grundherren. Relikte dieser Regelung findet man heute noch häufig im Alpenraum.

 

Was die Investitur angeht, so erhielten die Könige von Spanien und Portugal Ausnahmegenehmigungen, d. h. in ihren überseeischen Besitzungen setzten sie die Priester ein, da das von Rom aus schlecht zu handeln war.

 

Hier kannst Du Dich unter den Stichworten "Eigenkirche" und "Patronat" informieren.

 

LG

Barbara

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Was ich an der katholischen Kirche schätze ist daß sie katholisch ist im ursprünglichen Sinne des Wortes, daß es also nur ein Volk Gottes gibt und keine Gemeinden nur für Dänische Seeleute oder nur für Südliche Afro-Amerikanische Baptisten, während die Südlichen Hispano-Amerikanischen Baptisten zwei Straßen weiter beten müssen und die Südlichen Weißen Baptisten zwei Straßen in die andere Richtung, ganz zu schweigen von den Nicht-Südlichen Baptisten verschiedener Hautfarbe.

 

Werner

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es gibt auch im katholischen bereich kirchenrechtlich die einrichtung einer "privatkapelle". eine privatkapelle zeichnet sich aber dadurch aus, daß sie nicht ein eigenes gebäude ist, sondern innehalb eines andern existiert.

da könnte es schon schwierig sein, hineinzukommen (privatkapelle des bischofs :blink: )

wobei da dann auch die frage ist, ob man denn in eine solche hinein will. alle frei stehenden kirchen oder kapellen sind öffentlich und deren rektoren können niemand den eintritt verwehren.

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Ich kann mir ja auch noch vorstellen, daß es z. B. einen Gottesdienst für eine Familenfeier gibt, zu dem nur die Familie kommen darf.

 

Das ist aber eine andere Kategorie als das Beispiel, wo ja offenbar völlig Fremde kommen dürfen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (hier: dänische Seeleute zu sein).

 

Werner

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Ich erinnere mich, daß es auch in Hamburg eine ev. luth. dänische Missionskirche gibt. Anscheinend ist das ein größeres Missionswerk.

 

hier

bearbeitet von Platona
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Ich kann mir ja auch noch vorstellen, daß es z. B. einen Gottesdienst für eine Familenfeier gibt, zu dem nur die Familie kommen darf.

Solche geschlossenen Gottesdienst-Gemeinschaften gibt es nicht. JEDER Gottesdienst - auch anläßlich eines Familienfestes - ist ein öffentlicher Gottesdienst.

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Ich kann mir ja auch noch vorstellen, daß es z. B. einen Gottesdienst für eine Familenfeier gibt, zu dem nur die Familie kommen darf.

 

Das ist aber eine andere Kategorie als das Beispiel, wo ja offenbar völlig Fremde kommen dürfen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (hier: dänische Seeleute zu sein).

 

Werner

Da gibt es mit Sicherheit CIC-Bestimmungen. Ich tippe:

 

Gottesdienst ist grundsätzlich öffentlich. Ein «Familiengottesdienst» widerspräche dem Kirchenverständnis nach dem Evangelienwort: «Wer den Willen meines Vaters tut, der ist für mich Bruder und Schwester und Mutter» …

 

 

(Da gab es in einem anderen Forum eine ähnliche Debatte unter dem Stichwort «Privatmesse». Das ist aber etwas anderes als der von Chüeni aufgeworfene Fall …)

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Im Zusammenhang mit dem Thema Kirchenmusik und Konzerte in Kirchen gab es, ich glaube 1987, ein Instruktion der Gottesdienstkongregation, die heute gerade in Deutschland geflissentlich ignoriert wird, weil dort das Verlangen von Eintrittsgeld für den Besuch der Kirche zu musikalischen Veranstaltungen strikt abgelehnt wurde. Die Argumentation lief inetwa so, daß die Kirche mit der Benediktion oder Konsekration Gott übereignet wird und ausschließlich dem Gebet und der Verehrung Gottes diene. Dies muß jedem Gläubigen ohne Bedingungen hinsichtlich der finanziellen Mittel ermöglicht werden. Wenn also die Kirche grundsätzlich geöffnet ist (und nicht wegen Baumaßnahmen oder schlicht aus Angst vor Vandalismus verschlossen bleibt) darf niemand, der gerade zum Gebet hinein will, abgewiesen werden, weil er nicht zur Familie oder zum Club gehört, oder weil er gerade das Eintrittsgeld für das Konzert nicht zahlen kann oder will. Die Praxis sieht bei uns allerdings bis in die Kathedralen weitgehend anders aus.

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