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Taufe und Geburt


harmony

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Hallo alle,

 

ein Bekannter stellte mir eine Frage, die ich etwas sonderbar fand:

Ist eine Taufe vor der Geburt möglich? Es geht wohl um einen Fall, indem das ungeborene Kind sehr krank ist und die Eltern eben eine Taufe so bald als möglich wollen.

 

Habt ihr davon jemals gehört? Ist das überhaupt sinnvoll nach christlicher Lehre?

 

es grüßt harmony

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Hallo Harmony,

 

also in der Bibel wird sowas überhaupt nicht erwähnt. Ich wüsste auch nicht, wozu das gut sein soll, denn ein ungeborenes Kind kann schwerlich sündigen.

 

Herzliche Grüße

 

Joachim

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*hüstel*

ich geb ja zu, dass ich mich nicht so auskenne, aber ich dachte, die Taufe soll quasi die "Erbsünde" abwaschen?

 

Und wieso sollte dann ein Säugling getauft werden? Der kann doch auch noch nicht sündigen?

 

es grüßt harmony

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»Ich geb ja zu, daß ich mich nicht so auskenne, aber ich dachte, die Taufe soll quasi die "Erbsünde" abwaschen?«

 

Völlig richtig, Harmony. Joachims Bemerkung geht an der Sache vorbei. Allerdings kann man rein technisch im Mutterleib nicht taufen. Man kann aber im Notfall unmittelbar nach der Geburt – eventuell durch Kaiserschnitt – eine Nottaufe vornehmen. Im Falle einer Totgeburt freilich kann man das Kleine nur der Gnade Gottes anheimstellen und beten.

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Auf jeden Fall gibt es in der Bibel keinen Beleg dafür, dass ein ungetauftes Kind einer wie auch immer gearteten ewigen Verlorenheit anheim fällt.

 

Herzliche Grüße

 

Joachim

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-- Veröffentlicht durch harmony am 23:03 - 20.Februar.2003

 

Hallo alle,

 

ein Bekannter stellte mir eine Frage, die ich etwas sonderbar fand:

Ist eine Taufe vor der Geburt möglich? Es geht wohl um einen Fall, indem das ungeborene Kind sehr krank ist und die Eltern eben eine Taufe so bald als möglich wollen.

 

Habt ihr davon jemals gehört? Ist das überhaupt sinnvoll nach christlicher Lehre?

 

es grüßt harmony

 

 

 

 

 

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-- Veröffentlicht durch Joachim65 am 23:30 - 20.Februar.2003

 

Hallo Harmony,

 

also in der Bibel wird sowas überhaupt nicht erwähnt. Ich wüsste auch nicht, wozu das gut sein soll, denn ein ungeborenes Kind kann schwerlich sündigen.

 

Herzliche Grüße

 

Joachim

 

 

 

 

 

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-- Veröffentlicht durch harmony am 23:53 - 20.Februar.2003

 

*hüstel*

ich geb ja zu, dass ich mich nicht so auskenne, aber ich dachte, die Taufe soll quasi die "Erbsünde" abwaschen?

 

Und wieso sollte dann ein Säugling getauft werden? Der kann doch auch noch nicht sündigen?

 

es grüßt harmony

 

 

 

 

 

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-- Veröffentlicht durch Ketelhohn am 12:36 - 21.Februar.2003

 

»Ich geb ja zu, daß ich mich nicht so auskenne, aber ich dachte, die Taufe soll quasi die "Erbsünde" abwaschen?«

 

Völlig richtig, Harmony. Joachims Bemerkung geht an der Sache vorbei. Allerdings kann man rein technisch im Mutterleib nicht taufen. Man kann aber im Notfall unmittelbar nach der Geburt – eventuell durch Kaiserschnitt – eine Nottaufe vornehmen. Im Falle einer Totgeburt freilich kann man das Kleine nur der Gnade Gottes anheimstellen und beten.

 

 

 

 

 

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-- Veröffentlicht durch Joachim65 am 12:49 - 21.Februar.2003

 

Auf jeden Fall gibt es in der Bibel keinen Beleg dafür, dass ein ungetauftes Kind einer wie auch immer gearteten ewigen Verlorenheit anheim fällt.

 

Herzliche Grüße

 

Joachim

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Als ich beim guten P. Sebott die Vorlesung über Sakramentenrecht gehört habe, da hat er zu diesem Thema einen Text zitiert. Ich weiß leider nicht mehr, woher der war.

Sinngemäß las er: Ein Kind dürfe vor der Geburt nicht getauft werden, auch eine Taufe an einem Körperteil, der schon herausguckt (z.B. ein Arm) ist unzulässig.

 

Das ist zumindest die kirchenrechtliche Grundlage.

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Nach dem neuen CIC (1983) ist jeder fähig getauft zu werden, der lebt (und noch nicht verstorben ist) und die Taufe noch nicht empfangen hat.

 

Die Bestimmungen des CIC (1917) über eine Taufe an einem Kind, daß noch nicht vollständig geboren ist, wenn also etwa nur der Kopf oder ein anderer Körperteil "rausguckt" (c. 746) wurde in das neue Kirchenrecht nicht übernommen.

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Zitat von Juergen am 14:28 - 21.Februar.2003

Nach dem neuen CIC (1983) ist jeder fähig getauft zu werden, der lebt (und noch nicht verstorben ist) und die Taufe noch nicht empfangen hat.

 

Die Bestimmungen des CIC (1917) über eine Taufe an einem Kind, daß noch nicht vollständig geboren ist, wenn also etwa nur der Kopf oder ein anderer Körperteil "rausguckt" (c. 746) wurde in das neue Kirchenrecht nicht übernommen.


 

 

Ja, eben, aber was heißt denn "Leben"??? Ich bin mir fast sicher, daß wir in den Kommentaren zum CIC finden werden, daß Leben = vollständig geboren bedeutet...

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Zitat von Stefan Mellentin am 14:42 - 21.Februar.2003

Ja, eben, aber was heißt denn "Leben"??? Ich bin mir fast sicher, daß wir in den Kommentaren zum CIC finden werden, daß Leben = vollständig geboren bedeutet...

 

 

 

Gäbe das nicht den Abtreibungsdebatten eine ganz neue Wendung?

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Zitat von Ruth am 14:48 - 21.Februar.2003


Zitat von Stefan Mellentin am 14:42 - 21.Februar.2003

Ja, eben, aber was heißt denn "Leben"??? Ich bin mir fast sicher, daß wir in den Kommentaren zum CIC finden werden, daß Leben = vollständig geboren bedeutet...

 

 

 

Gäbe das nicht den Abtreibungsdebatten eine ganz neue Wendung?

 

 

Nein. Das ist doch bei Kirchens so. Mal definieren wir so und mal so...

Für die Taufe reicht es nicht, daß das Herz schlägt, es muß auch draußen sein. Abtreibung ist doch was anderes....

Hier sind Kirchenrecht und Moraltheologie inniglich geknetet wie Hefeteig  

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Alfred E. Hierold schreibt in seinem Beitrag im Handbuch des kath. Kirchenrechts, S. 813:

 

...In der Regel beginnt die Tauffähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Eine Taufe im Mutterschoß ist im Codes Iuris Canonici von 1983 nicht mehr vorgesehen, wohl aus dem Bewußtsein, daß Gott auch die Menschen, die ohne ihre eigene Schuld das Evangelium Christi und seine Kirche nicht kennen, "auf Wegen, die er weiß, zum Glauben" führen kann und daß diese ohne daß sie das Sakrament der Taufe empfangen haben, das ewige Heil erlangen können. Die vorzeitig ausgestoßene Leibesfrucht, sei es bei einer Fehlgeburt oder bei einer Frühgeburt, soll, falls Lebenszeichen vorhanden sind, getauft werden, soweit dies geschehen kann (c. 871).

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@ Mecky: Danke sehr :-)

 

@Jürgen:

 

Ich finde, das ist ein tolles Zitat. Ich glaube nämlich auch, dass Gott einem Ungeborenen keinen Vorwurf macht, weil es nicht getauft ist - auch wenn es vielleicht durch die Erbsünde einen "Fleck" irgendwo hat.

Schliesslich ist ja die Erbsünde keine Virusinfektion, die irgendwie bei der Zeugung übertragen wird. Ist sie nicht eher die faktische Fähigkeit des Menschen, zu sündigen?

 

Herzliche Grüße

 

Joachim

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Aber dem geborenen Säugling macht er einen Vorwurf, wenn er nicht getauft ist?

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Und warum muss dann der geborene Säugling getauft werden?

 

Ich bezog mich auf die Aussage von Joachim65, der extra betonte, dass Gott es *Ungeborenen* nicht übel nimmt, dass sie nicht getauft sind.

 

Dass Gott mangels eigener Existenz sowieso niemand was übel nehmen kann, ist sogar mir klar, Lichtlein.

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Das Thema Taufe/Kindertaufe hatten wir schon öfters:

 

--- was die Suchfunktion so hergibt ---

Im Hasenstall: Erbsünde und Taufe (letztes Posting 5/2002)

 

In F&A: Warum tauft ihr eure Kinder? (12/2002)

In F&A: Wird durch die Taufe die Erbsünde getilgt? (letztes Posting 4/2001)

In F&A: Im Zweifelsfall taufen (letztes Posting 10/2002)

 

(Geändert von Juergen um 18:35 - 23.Februar.2003)

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