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Theologie im Fernkurs


fritzi77

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Hallo!

 

Hier eine neue wichtige Info aus der Domschule Würzburg (Blickpunkt 27/2004):

 

Begrenzung der Studiendauer

 

Seit Semptember 2000 weist das Anmeldeformular zu den Kursen von "Theologie im Fernkurs" den Passus auf, dass der Anspruch, den Kurs mit Prüfung abzuschließen, 5 Jahre nach Kurseinschreibung erlischt. Die Zentrale Prüfungskommission von "Theologie im Fernkurs" hat diese Regelung nun auch auf all diejenigen Studierenden ausgeweitet, die einen Fernunterrichtsvertrag mit "Theologie im Fernkurs" vor September 2000 und somit ohne die zeitlich begrenzte Studiendauer abgeschlossen hatten. Wir weisen hiermit darauf hin, dass alle früheren Studierenden, die am Abschluss eines Kurses noch interessiert sind, bis Ende 2004 die Möglichkeit haben Kurselemente nachzuholen und somit das Studium abzuschließen. Ab dem 1. Januar 2005 gilt die " 5-Jahres-Klausel" grundsätzlich für alle Studierenden.

 

 

Wer dazu gehört sollte sich beeilen... :blink:

 

Viele Grüße

Fritzi77

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Au weia, ich habe für meinen letzten Kurs 11 jahre gebraucht :ph34r:

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Au weia, ich habe für meinen letzten Kurs 11 jahre gebraucht :ph34r:

... und ich dachte, ich könnte mir eben so viel Zeit lassen wie Lucia ...

Au weia. :ph34r: :ph34r:

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das ist sehr merkwürdig!

Früher "starben" Studenten mit der Prüfungsordnung, unter der sie geboren wurden.

Diese Praxis scheint mir sehr dubios zu sein. Gegenwehr ist angebracht.

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das ist sehr merkwürdig!

Nicht wirklich. Das ist der Zug der Zeit bei Postgraduate- Fernstudiengängen, insbesondere mit akademischem Abschluß. Ich habe mal selber zwei Jahre oder so an einem solchen als Modulbetreuer mitgewirkt. Es ist für die Betreuer eines bestimmten Moduls schlicht nicht zumutbar, wenn sich ein Studiendinosaurier nach jahrelanger Scheintotenstarre plötzlich meldet und nach Betreuung und Prüfungsabnahme schreit. Mittlerweile hat der Modulbetreuer häufig schon gewechselt, die Inhalte des Moduls haben sich geändert, die Aufgabenstellungen sind anders usf. Für den Betreuer heisst das, dass er die die alten Unterlagen herauskramen und sich darin einlesen muss, um allfällige Anfragen beantworten zu können und am Ende die Prüfung abzunehmen. Die Gebühr für einen solchen Fernlehrgang kann wohl kaum Betreuung auf Lebenszeit inkludieren.

 

Diese Praxis ist also nicht dubios, sondern im akademischen Bereich abseits der Theologie vollkommen üblich, Gegenwehr daher auch kaum aussichtsreich.

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