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Messstipendien


Matthias

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Ich habe gerade in einer lohnsteuerrechtlichen Fachzeitschrift gelesen, dass die Einnahmen aus Messstipendien lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn (des Pfarrers) ist.

 

(Der Pfarrer begehrte die Feststellung, dass die Einkünfte steuerfrei seien, zumindest aber als Trinkgeld unter den entsprechenden Freibetrag fällt -

wen es interessiert: Nieders. Finanzgericht, 10.10.2003, 11 K 191/03)

 

Ist es allgemein üblich, dass der Pfarrer das Geld für sich behält?

Ich hatte angenommen, dass es in den Haushalt der Kirchengemeinde fließt.

 

Davon unabhängig finde ich Messstipendien ohnehin fragwürdig.

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Ehrlich gesagt bin ich auch davon ausgegangen, daß es sich bei den Meßstipendien um Spenden bzw. Stiftungen handelt und nicht um "Stolgebühren" (wenn man den Begriff heute noch verwendet).

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also wenn ich Finanzbeamter wäre würde ich es so sehen:

 

Wenn der Priester eine extra Messe für den Stipendiaten liest, dann ist es sowas wie Arbeitslohn, und das Geld gehört dem Priester.

 

Wenn es aber (und das dürfte ja zu 99,5% der Fall sein) darum geht, dass eine Messe, die sowieso gelesen wird, speziell dem Anliegen des Stipendiumgebers gewidmet wird, ist es kein Arbeitslohn, sondern eine Spende, die dann allerdings auch nicht dazu dient, dass der Pfarrer mal schön Essen geht.

 

Werner

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Nun ja,

 

das Messstipendienwesen ist zumeist ziemlich formalisiert. Gegen eine festgelegte Gebühr wird eine vom Auftraggeber festgelegte Messe in einer bestimmten Anliegen gelesen.

Dabei wird allerdings übersehen, dass es - soweit ich weiß - eigentlich nicht erlaubt ist, mehr als eine Intention pro Messe un beteiligtem Priester zu übernehmen. In anderen Ländern ist das Messstipendium Teil des priesterlichen Einkommens. In Deutschland werden diese Stipendien aber häufig von den Priestern weitergegeben, weil sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Die Gelder aus Messstipendien werden aufgeteilt zwischen Priester und den anderen Diensten, desweiteren ist ein "Kirchenanteil" enthalten (den wohl die Kirchenverwaltung bekommen müsste?).

 

Aus meiner Ausbildung kenne ich ein Formular für die Pfarrverwaltung, das zur Abrechnung zwischen Verwaltung, Priester, Organist usw. verwendet wird --> Indiz dafür, dass da schon ein paar Euro fließen. Was der Priester damit im Einzelnen macht, weiß ich nicht.

 

Wenn ihr wollt, kann ich ja mal ganz indiskret meinen Pfarrer fragen :blink:

 

-- Markus

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das tragische an der sache ist, daß das niedersächsiche verwaltungsgericht wohl zu gunsten des fiskus entschieden hat. man hat dann bei den niedersächsischen bistümern angefragt und osnabrück und münster (offizialat vechta) haben frank und frei gesagt, daß pro messe 5 euro fällig werden. und für diese 5 euro will das land bzw. der bund jetzt eine steuerliche nachzahlung in dimensionen bis hin zum 2.WK oder so....

 

hildesheim hingegen war so "klug" zu sagen, daß es eben eine spende sei und daher es keinen festen betrag gäbe. so müssen im zweifel in hildesheim alle einzelfälle aufgerollt werden.... da wäre dann die frage, ob man das machen wird....

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