Jump to content

Vatikanisches Archiv


Ottoss

Recommended Posts

Seit 1356 besteht in unserer Pfarre eine Barbaragebetsbruderschaft. Diese Information ist dem letzten noch vorhandenem Barbarabuch zu entnehmen, dass im Jahre 1711 (Pontifikat Clemens XI) begonnen wurde. In diesem Buch gibt es den Hinweis, dass es das dritte Buch sei und die Gründung der Barbarabruderschaft auf das Jahr 1356 zurückgeht. Da wir im Jahr 2006 das 650 jährige Bestehen der Bruderschaft entsprechend feiern wollen wäre es natürlich sehr schön, wenn irgendeine vatikanische "Akte" zu diesem Vorgang von 1356 oder der Erneuerung im Jahr 1711 vorhanden wäre. Wie könnte man so etwas erfahren.

 

Wenn jemand einen Hinweis geben könnte, wäre ich sehr dankbar. Ganz genaue Daten könnten nachgeliefert werden.

Danke für die Mühe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seit 1356 besteht in unserer Pfarre eine Barbaragebetsbruderschaft. Diese Information ist dem letzten noch vorhandenem Barbarabuch zu entnehmen, dass im Jahre 1711 (Pontifikat Clemens XI) begonnen wurde. In diesem Buch gibt es den Hinweis, dass es das dritte Buch sei und die Gründung der Barbarabruderschaft auf das Jahr 1356 zurückgeht. Da wir im Jahr 2006 das 650 jährige Bestehen der Bruderschaft entsprechend feiern wollen wäre es natürlich sehr schön, wenn irgendeine vatikanische "Akte" zu diesem Vorgang von 1356 oder der Erneuerung im Jahr 1711 vorhanden wäre. Wie könnte man so etwas erfahren.

 

Wenn jemand einen Hinweis geben könnte, wäre ich sehr dankbar. Ganz genaue Daten könnten nachgeliefert werden.

Danke für die Mühe.

Das vatikanische (Geheim-)Archiv findest Du hier.

 

 

Einfach mal anschreiben :blink:

 

 

 

 

Aber wieso dieser Smily im Titel?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nach den bisherigen Informationen würde ich es für reichlich unwahrscheinlich halten, daß die Gründung einer Gebetsbruderschaft innerhalb einer Pfarre im Vatikanarchiv irgendwelche Spuren hinterlassen hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leider ist die Frage noch nicht beantwortet. Habe mich aber diesbezüglich an das Instituto Storico Germanico in Rom sowie an das Archiv des Erbistums Köln gewandt. Zu dem fragliche Zeitpunkt gab es noch kein Bistum Aachen. Darübet hinaus ist deren Archiv in einem miserabelen Zustand.

 

Gruß Ottoss

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine solche Bruderschaft ist keine kirchliche, sondern eine bürgerliche Angelegenheit. In kirchlichen Urkunden wirst du darum eher nichts finden. Wenn überhaupt, dann solltest du schauen, ob es eine brauchbare Edition der Urkunden der nächsten größeren Stadt gibt (für Aachen z. B. gibt es das natürlich, falls deine Pfarrei direkt in Aachen oder Umgebung liegt). Da heißt es dann blättern und suchen, ob du in irgendwelchen Nebensätzen zufällig eine fraternitas se Barbare o.ä. erwähnt findest.

bearbeitet von Hasenfus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine solche Bruderschaft ist keine kirchliche, sondern eine bürgerliche Angelegenheit. In kirchlichen Urkunden wirst du darum eher nichts finden. Wenn überhaupt, dann solltest du schauen, ob es eine brauchbare Edition der Urkunden der nächsten größeren Stadt gibt (für Aachen z. B. gibt es das natürlich, falls deine Pfarrei direkt in Aachen oder Umgebung liegt). Da heißt es dann blättern und suchen, ob du in irgendwelchen Nebensätzen zufällig eine fraternitas se Barbare o.ä. erwähnt findest.

Aber nicht zu diesem Zeitpunkt.

 

Da lief alles über die Kirchengemeinden.

 

Nichtsdestotrotz: www.archive.nrw.de und dann Staatsarchive/Düsseldorf. Unter Informationen und Service ist ein Art Online-Findbuch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine solche Bruderschaft ist keine kirchliche, sondern eine bürgerliche Angelegenheit. In kirchlichen Urkunden wirst du darum eher nichts finden.

Eine Gebetsbruderschaft ist also eine bürgerliche Vereinigung, soso. Es gibt auch heute noch Gebets- und Opfergemeinschaften, die sehr wohl eine kirchliche, nicht aber eine zivilrechtliche Verfaßtheit haben. Selbst wenn man sie als rein private Vereinigung auch bürgerlich umschreiben kann, sind die Inhalte kirchlich-religiös und können kirchlich formal anerkannt worden sein, unabhängig davon, ob so eine Anerkennung, Errichtung, Approbation oder was auch immer kirchenrechtlich erforderlich war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...