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Meldepflicht


Flo77

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Haltet Ihr es für sinnvoll, daß die Amtshandlungen der Kirche (also Taufe und Trauung) an die Einwohnermeldeämter gemeldet werden?

 

Was geht's den Staat denn an, ob ich kirchlich getraut bin wenn er die Trauung nicht als rechtskräftig ansieht?

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Was gehen den Staat überhaupt die Kirchen an?

 

Er zahlt jährlich Milliarden an sie und treibt für sie auch noch die Steuern ein.

 

Ist das nicht Grund genug, Deine Frage für ziemlich... ähm... frech zu halten?

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Was gehen den Staat überhaupt die Kirchen an?

 

Er zahlt jährlich Milliarden an sie und treibt für sie auch noch die Steuern ein.

 

Ist das nicht Grund genug, Deine Frage für ziemlich... ähm... frech zu halten?

Ähem, die Frechheit versteh ich nicht? :blink:

 

Die Taufe wird gemeldet wegen der Kirchensteuer.

 

Da der Staat dabei ja mitverdient und weil sich die gemeinden einen Austritt gut bezahlen lassen, ist das ein gutes Geschäft:

 

Die Kirche meldet die Taufe, damit ist derjenige automatisch Kirchenmitglied, will er das nicht, muß er kostenpflichtig austreten.

 

Aufwand für die Gemeinden: Keiner (die Standesbeamten sind ja eh da)

 

(jetzt fehlt ein Smilie mit Dollarsymbolen als Augen)

 

Wenn es um das Geldverdienen geht, sind die öffentlichen Hände immer dabei

 

Warum sich der Staat allerdings für kirchliche Trauungen interessiert, da habe ich keine Ahnung

 

Werner

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Was gehen den Staat überhaupt die Kirchen an?

 

Er zahlt jährlich Milliarden an sie und treibt für sie auch noch die Steuern ein.

 

Ist das nicht Grund genug, Deine Frage für ziemlich... ähm... frech zu halten?

Meine Liebe es geht hier nicht ums Geld sondern ums Prinzip.

 

Das Kirchensteuersystem finde ich völlig ok.

 

Und das der Staat seine durch die Konkordate übernommenen Verpflichtungen erfüllt halte ich nur für billig.

 

Was mich aber viel mehr stört: wenn die kirchliche Trauung dieselbe Rechtsverbindlichkeit hätte wie die zivile (wie es in vielen anderen Staaten dieser Welt üblich ist) könnte ich den Datentransfer ja noch verstehen.

 

Nur: diese Rechtsverbindlichkeit besteht eben nicht. Welchen Nutzen hat also der Staat davon zu wissen wer wann kirchlich geheiratet hat?

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@Werner: der Staat verdient mit???

 

Wie viele Millionen gibt der Staat jährlich aus, um die Kirchensteuer einzutreiben??? Und Du rechnest eine lächerliche Austrittsgebühr dagegen?

 

Das glaub ich jetzt nicht.... :blink:

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@Werner: der Staat verdient mit???

 

Wie viele Millionen gibt der Staat jährlich aus, um die Kirchensteuer einzutreiben??? Und Du rechnest eine lächerliche Austrittsgebühr dagegen?

 

Das glaub ich jetzt nicht.... :blink:

Der Staat kassiert soweit ich weiß 2% vom Kirchensteueraufkommen als Bearbeitungsgebühr.

 

Du glaubst doch nicht, daß unsere Finanzämter die Abrechnungen aus reiner Nächstenliebe umsonst machen.

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Was gehen den Staat überhaupt die Kirchen an?

 

Er zahlt jährlich Milliarden an sie und treibt für sie auch noch die Steuern ein.

 

Ist das nicht Grund genug, Deine Frage für ziemlich... ähm... frech zu halten?

Claudia, lass die Hetzerei, ich hab dir den Staatskirchenvertrag schon ein paarmal auseinanderklabustert. Du könntest auch fragen: Was geht die Kirche die Kindergartenplatzzusage des Staates an - glaube mir, ihne Staatskirchenvertrag würde es den Kirchen in Deutschland besser gehen...

 

@Werner

 

Den Staat interessiert die kirchliche Eheschließung deshalb, weil es immer noch Staaten auf der Welt gibt, bei denen kirchliche und weltliche Eheschließung den gleichen verbindlichen Rechtsstatus besitzen. Wenn du also auf die Philippinen auswanderst, und deine kirchliche Ehe nicht aufgelöst wurde, obwohl du staatsrchtlich geschieden bist, dann gilst du da wieder als verheiratet, wenn du die entsprechende Nationalität annimmst und voll der dortigen Rechtsprechung unterstehst....

 

grüßles

ficb

 

edit: oje rechtschreibung :blink:

bearbeitet von ficb
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@Claudia: Du könntest deine bekannten Ansichten über die Kirchensteuer vielleicht etwas auf F&A-Niveau bringen und dich mehr Flos Frage widmen... :blink:

bearbeitet von EXPLORER
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DIE KIRCHE sollte das machen, Flo... und zwar alleine.

 

Kann man das mit der Bearbeitungsgebühr irgendwo nachlesen?

Der Einzug der Kirchensteuer

Der Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter ist vielen Kritikern ein Dorn im Auge. Diese Dienstleistung des Staates wird den Kirchen in Rechnung gestellt. Je nach Bundesland wird eine Gebühr in Höhe von 3 bis 4,5 Prozent der eingezogenen Kirchensteuern gezalt. Müßte die Kirche ihre Steuern selbst einziehen, wären die Verwaltungskosten weit höher. Dieses Geld ginge für Seelsorge und andere Dienste verloren.

 

 

Quelle

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DIE KIRCHE sollte das machen, Flo... und zwar alleine.

 

Kann man das mit der Bearbeitungsgebühr irgendwo nachlesen?

Der Staat kassiert je nach Bundesland zwischen 3% und 5% des Kirchensteueraufkommens als Gebühr für diesen Service.

(Siehe z. B. hier

oder hier)

Bei einem Kirchensteueraufkommen von 8,4 Mrd Euro (2002) sind das ca. 350 Millionen Euro die der Fiskus kassiert.

 

Werner

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Was geht's den Staat denn an, ob ich kirchlich getraut bin wenn er die Trauung nicht als rechtskräftig ansieht?

Meines Wissens ist im Staatskirchenvertrag geregelt, daß erst auf dem Standesamt und dann in der Kirche geheiratet wird. Der Staat prüft halt, damit es da keinen Wildwuchs in der Eheschließung gibr und jemand sich Unterhaltspflichten entzieht, weil er zwar in einer Ehe lebt, aber der Staat keine Ahnung davon hat. Die Ziviltrauung ist halt die Rechtsgrundlage für die deutsche Gesellschaft.

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Was geht's den Staat denn an, ob ich kirchlich getraut bin wenn er die Trauung nicht als rechtskräftig ansieht?

Meines Wissens ist im Staatskirchenvertrag geregelt, daß erst auf dem Standesamt und dann in der Kirche geheiratet wird. Der Staat prüft halt, damit es da keinen Wildwuchs in der Eheschließung gibr und jemand sich Unterhaltspflichten entzieht, weil er zwar in einer Ehe lebt, aber der Staat keine Ahnung davon hat. Die Ziviltrauung ist halt die Rechtsgrundlage für die deutsche Gesellschaft.

Du meinst um österreichische Verhältnisse zu vermeiden, wo ältere Leute zwar kirchlich heiraten um verheiratet zu sein aber nicht zivil um ihre Rentenansprüche nicht zu verlieren?

 

Das hört sich zwar sinnvoll an, ist aber in Anbetracht der hiesigen Entwicklung zur "Bedarfsgemeinschaftsrechnung" eigentlich überflüssig.

bearbeitet von Flo77
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Ich kenne auch jemand Älteren, der zum zweiten Mal nur kirchlich geheiratet hat, nicht aber standesamtlich. Natürlich auch wegen der Rente.

 

Dass Katholiken den Staat auf derartige Weise betrügen, gibt zu denken.

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DIE KIRCHE sollte das machen, Flo... und zwar alleine.

 

Kann man das mit der Bearbeitungsgebühr irgendwo nachlesen?

In Österreich macht die Kirche das auch selbst. Der korrekte Ausdruck dafür heißt bei uns: Kirchenbeitrag (und nicht Kirchensteuer). Dass wir deswegen höhere Verwaltungskosten hätten, sehe ich nicht ... vielleicht auch deswegen, weil der Kirchenbeitrag bei den meisten eine einmalige Zahlung pro Jahr ist, wobei ich da halt schon tiefer ins Portemoney greifen muss ... Dass die Kirche - um ans Geld zu kommen - den Kontakt zu den Mitgliedern suchen muss (schließlich brauchen sie neben den Taufregistern der Pfarrgemeinden den Lohnzettel der einzelnen, um das Ganze berechnen zu können) finde ich völlig okay ... Weniger schön ist, dass bei Nichtzahlung des Kirchenbeitrags die Kirche dann doch den Staat und seine Unterstützung anfordert, um an das Geld zu kommen ...

 

junia

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Ich kenne auch jemand Älteren, der zum zweiten Mal nur kirchlich geheiratet hat, nicht aber standesamtlich. Natürlich auch wegen der Rente.

War das in Deutschland?

 

Dass Katholiken den Staat auf derartige Weise betrügen, gibt zu denken.

Das stimmt.

 

Allerdings solltest Du den so vermiedenen Splittingvorteil dagegenrechnen.

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Allerdings solltest Du den so vermiedenen Splittingvorteil dagegenrechnen.

Bei Rentnern dürfte der Splittingvorteil nicht gerade hoch sein (wenn überhaupt).

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Allerdings solltest Du den so vermiedenen Splittingvorteil dagegenrechnen.

Bei Rentnern dürfte der Splittingvorteil nicht gerade hoch sein (wenn überhaupt).

Ich hatte es so verstanden, daß sie noch nicht im Ruhestand sind, aber ihre spätere Rente nicht gefährden wollen.

 

Im übrigen können auch Rentner einen Splittingvorteil genießen - wenn einer noch arbeitet oder die Renten sehr verschieden hoch sind.

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War das in Deutschland?

Ja.

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Was geht's den Staat denn an, ob ich kirchlich getraut bin wenn er die Trauung nicht als rechtskräftig ansieht?

Meines Wissens ist im Staatskirchenvertrag geregelt, daß erst auf dem Standesamt und dann in der Kirche geheiratet wird. Der Staat prüft halt, damit es da keinen Wildwuchs in der Eheschließung gibr und jemand sich Unterhaltspflichten entzieht, weil er zwar in einer Ehe lebt, aber der Staat keine Ahnung davon hat. Die Ziviltrauung ist halt die Rechtsgrundlage für die deutsche Gesellschaft.

Du meinst um österreichische Verhältnisse zu vermeiden, wo ältere Leute zwar kirchlich heiraten um verheiratet zu sein aber nicht zivil um ihre Rentenansprüche nicht zu verlieren?

 

Das hört sich zwar sinnvoll an, ist aber in Anbetracht der hiesigen Entwicklung zur "Bedarfsgemeinschaftsrechnung" eigentlich überflüssig.

Soviel mir bekannt ist, ist in Österreich eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche nicht möglich.

bearbeitet von Accreda
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Franciscus non papa
Was gehen den Staat überhaupt die Kirchen an?

 

Er zahlt jährlich Milliarden an sie und treibt für sie auch noch die Steuern ein.

 

Ist das nicht Grund genug, Deine Frage für ziemlich... ähm... frech zu halten?

Meine Liebe es geht hier nicht ums Geld sondern ums Prinzip.

 

Das Kirchensteuersystem finde ich völlig ok.

 

Und das der Staat seine durch die Konkordate übernommenen Verpflichtungen erfüllt halte ich nur für billig.

 

Was mich aber viel mehr stört: wenn die kirchliche Trauung dieselbe Rechtsverbindlichkeit hätte wie die zivile (wie es in vielen anderen Staaten dieser Welt üblich ist) könnte ich den Datentransfer ja noch verstehen.

 

Nur: diese Rechtsverbindlichkeit besteht eben nicht. Welchen Nutzen hat also der Staat davon zu wissen wer wann kirchlich geheiratet hat?

also bei der taufe ist das klar: staat und kirche haben einen vertrag. der staat zieht den mitgliedsbeitrag, vulgo kirchensteuer, ein, also muss er auch wissen, wer in der kirche ist. dafür wird der staat auch von der kirche entschädigt. es ist ein geschäft für beide seiten, weil der staat ohnehin seine steuerbehörden unterhalten muss, die kirche sich das dann spart.

 

trauungen werden aber nicht an den staat weitergemeldet. er stellt nur bei der zivilen trauung ein papier mit aus, weil er verlangt (und die kirche sich damit einverstanden erklärt hat) dass es keine kirchliche trauung geben darf, OHNE dass das paar auch zivelrechtlich verheiratet ist.

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Ich kenne auch jemand Älteren, der zum zweiten Mal nur kirchlich geheiratet hat, nicht aber standesamtlich. Natürlich auch wegen der Rente.

 

Dass Katholiken den Staat auf derartige Weise betrügen, gibt zu denken.

Kenne ich auch, und zwar hier in Deutschland.

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Dass ein Paar ohne Trauschein zusammenlebt, ist doch heutzutage normal. Der Staat berücksichtigt das auch z.B. dort, wo er aus dieser Lebensgemeinschaft einen finanziellen Nutzen zieht. Außerdem haben wir hier Religionsfreiheit. Ob jemand nun -ohne Standesamt- zusammenlebt mit oder ohne den Segen der Kirche, dürfte demnach überhaupt keine Rolle spielen. Ich kenne die Vorschriften, aber ich finde, dass sie von der Lebenswirklichkeit überholt sind.

 

 

Elisabeth

bearbeitet von Elima
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Ich kenne auch jemand Älteren, der zum zweiten Mal nur kirchlich geheiratet hat, nicht aber standesamtlich. Natürlich auch wegen der Rente.

 

Dass Katholiken den Staat auf derartige Weise betrügen, gibt zu denken.

Kenne ich auch, und zwar hier in Deutschland.

Das verstehe ich nicht. Eine kirchliche Heirat ist doch eine rein sakramentale Angelegenheit, die mit der staatlichen Ehe nichts zu tun hat.

 

Wenn jemand aufgrund einer Beichte von seinen Sünden freigesprochen wurde, zählt das doch für den Staatsanwalt auch nicht. :blink:

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Ja, Lissie, genauso ist es. Ich verstehe das ganze Theater um Betrug am Staat nicht. Wer die staatlichen Folgen der Eheschließung (und das ist ja nicht nur das Problem der Rente) nicht will, heiratet eben nicht standesamtlich. Ob ein Paar den kirchlichen Segen will oder nicht, hat mir Betrug nichts zu tun.

bearbeitet von Elima
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