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GEZ


sylle

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Sorry, ich bin mir eigentlich sicher, dass wir das Thema GEZ schon mehrfach hatten, aber ich habe den alten Thread nicht gefunden.

Gestern war eine ziemlich freundliche GEZ-Dame an der Türe, die "die Daten abgleichen" wollte. Ich war ein wenig überrumpelt und habe völlig vergessen, dass eine eheähnliche Gemeinschaft ja ausreicht, nur einmal zu zahlen. Deswegen bestand sie darauf, noch einmal wiederkommen "zu dürfen ", wenn Lissie da ist.

Sie fragte mich auch, ob Lissie ein Handy habe, weil auch Handys gebührenpflichtig seien. Ihr Handy ist ein Dinosaurier und weit davon entfernt, Radio abspielen zu könnnen, ich glaube, das Ding kann nicht mal ein Foto schiessen.

Aber stimmt das? sind neuerdings auch Handys gebührenpflichtig? Und was ist jetzt mit den PCs?

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Handys sind nur herkoemmliche Rundfunkgeraete, wenn sie ein UKW Radio oder DVB-H Empfaenger eingebaut haben. (Radios haben z.B. einige Nokia Handys wie das 6233)

 

PCs und Handys mit UMTS sind neuartige Rundfunkgeraete und fuer Privatleute im Rahmen der Zweitgeraetefreiheit enthalten.

 

Spannend wird es, wenn einer von Euch selbstaendig oder freiberuflich ist und z.B. ein Auto mit Autoradio hat. Fuer herkoemmliche Rundfunkgeraerte gibt es fuer Selbstaendige keine Zweitgeraetefreiheit, jedoch bei neuartigen Rundfunkgeraeten.

 

Ich wuerde der GEZ Dame keine Auskunft geben, das sind Freie, die auf Provisionsbasis arbeiten. Und was will man da abgleichen, Du bist ja per default verpflichtet, alle Aenderungen direkt zu melden, also wie soll es da zu Abweichungen kommen.

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Bei uns ist das ja auch kein Problem, ich war aber trotzdem verwundert. Außerdem finde ich es nach wie vor eine Frechheit, dass alleine die entfernte Möglichkeit zun Empfang ausreicht, zahlen zu müssen!

 

Ach, jetzt weiß ich auch, warum die Suche nach "GEZ" im Forum keine Treffer hatte: zu kurz...

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Bei uns ist das ja auch kein Problem, ich war aber trotzdem verwundert. Außerdem finde ich es nach wie vor eine Frechheit, dass alleine die entfernte Möglichkeit zun Empfang ausreicht, zahlen zu müssen!

 

Es ist sogar gerichtlich festgestellt worden, dass Du zahlen musst, wenn Du in einem DVB-T Empfangsgebiet wohnst und einen Fernseher mit Analog-Empfangsteil nur fuer DVDs nutzt.

 

Fuer Freiberufler und Selbstaendige ist die Situation jedoch noch um einiges absurder.

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In meiner Phantasie ist es dann aber so, wie wenn ich die von Claudia vorgeschlagenen Jugendamtsmission abwehre: Sie wittern Lug und Trug, schleichen ums Haus herum und befragen nach dem Kindergarten heimlich meinen Sohn...

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Die erste GEZ-Regel ist: lass sie nicht rein.

Die zweite GEZ-Regel ist: rede nicht mit ihnen.

Die dritte GEZ-Regel ist: erteile ihnen Hausverbot.

 

Das habe ich auch zu Sylle gesagt: Sie hätte sie wegschicken sollen und ihr sagen, daß sie solche Dinge nur schriftlich regelt, die Anmeldeformulare sind ja überall.

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Franciscus non papa

was haben die GEZ und die raubritter gemeinsam?

 

sie berufen sich auf "verbriefte rechte", und die haben sie auch unzweifelhaft.

 

aber das sollte uns nicht davon abhalten, es als das zu bezeichnen, was es ist: raubrittertum!

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Ach mit den Handys das leuchtet ein. Sie könnte ja theoretisch über eine bestehende Telefonleitung Radio bei einer Freundin hören. Logisch.... SCNR

 

B)

 

Und sie könnte auch Fernsehsendungen mithören!

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Die erste GEZ-Regel ist: lass sie nicht rein.

Die zweite GEZ-Regel ist: rede nicht mit ihnen.

Die dritte GEZ-Regel ist: erteile ihnen Hausverbot.

 

Das habe ich auch zu Sylle gesagt: Sie hätte sie wegschicken sollen und ihr sagen, daß sie solche Dinge nur schriftlich regelt, die Anmeldeformulare sind ja überall.

 

Auch auf Briefe von denen muss man nicht reagieren B)

 

Man sollte die GEZ-Gebühr zahlen, wenn man das für anständig hält oder wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine feine Sache hält. Aber aus Angst vor Strafe zu zahlen, ist angesichts der Machtlosigkeit der GEZ-Leute eigentlich unbegründet.

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Wer allerdings Briefe zurückschickt, in denen er absichtlich falsche Angaben macht, begeht regelmäßig einen Betrug iSd § 263 StGB.

Das ist richtig. Wer die Briefe allerdings wegwirft, begeht gar nichts. (Außer ggf. Umweltverschmutzung).

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Aber aus Angst vor Strafe zu zahlen, ist angesichts der Machtlosigkeit der GEZ-Leute eigentlich unbegründet.

Die können das Geld allerdings zwangsweise eintreiben, also so ganz machtlos sind sie nicht.

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Aber aus Angst vor Strafe zu zahlen, ist angesichts der Machtlosigkeit der GEZ-Leute eigentlich unbegründet.

Die können das Geld allerdings zwangsweise eintreiben, also so ganz machtlos sind sie nicht.

Nur wenn Du angemeldet bist. Aber wenn Du alle ihre Briefe ignorierst?

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Aber aus Angst vor Strafe zu zahlen, ist angesichts der Machtlosigkeit der GEZ-Leute eigentlich unbegründet.

Die können das Geld allerdings zwangsweise eintreiben, also so ganz machtlos sind sie nicht.

Nur wenn Du angemeldet bist. Aber wenn Du alle ihre Briefe ignorierst?

Wo ist das Problem? Sie können dir doch trotzdem einen Bescheid schicken.

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Wo ist das Problem? Sie können dir doch trotzdem einen Bescheid schicken.

Ich glaube nicht. Nur wenn Du ein Gerät angemeldet hast.

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Wo ist das Problem? Sie können dir doch trotzdem einen Bescheid schicken.

Ich glaube nicht. Nur wenn Du ein Gerät angemeldet hast.

Oder die GEZ genügend Anhaltspunkte dafür hat, dass du ein Gerät zum Empfang bereithältst. Damit ist die Gebührenpflicht entstanden, nicht erst mit der Anmeldung.

bearbeitet von Inge
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Wo ist das Problem? Sie können dir doch trotzdem einen Bescheid schicken.

Ich glaube nicht. Nur wenn Du ein Gerät angemeldet hast.

Oder die GEZ genügend Anhaltspunkte dafür hat, dass du ein Gerät zum Empfang bereithältst. Damit ist die Gebührenpflicht entstanden, nicht erst mit der Anmeldung.

Aber da die GEZ keine staatliche Behörde ist, können die mir doch keinen Zwangsbescheid schicken. So wie ich das verstehe, muss erst ein Vertrag zwischen der GEZ und mir zustande kommen. Ich bin allerdings (rein rechtlich) dazu verpflichtet, mit ihnen diesen Vertrag abzuschließen. Ich weiß aber nicht, ob die GEZ Rechtsmittel besitzt, das von mir zu erzwingen.

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Wo ist das Problem? Sie können dir doch trotzdem einen Bescheid schicken.

Ich glaube nicht. Nur wenn Du ein Gerät angemeldet hast.

Oder die GEZ genügend Anhaltspunkte dafür hat, dass du ein Gerät zum Empfang bereithältst. Damit ist die Gebührenpflicht entstanden, nicht erst mit der Anmeldung.

Aber da die GEZ keine staatliche Behörde ist, können die mir doch keinen Zwangsbescheid schicken. So wie ich das verstehe, muss erst ein Vertrag zwischen der GEZ und mir zustande kommen. Ich bin allerdings (rein rechtlich) dazu verpflichtet, mit ihnen diesen Vertrag abzuschließen. Ich weiß aber nicht, ob die GEZ Rechtsmittel besitzt, das von mir zu erzwingen.

Die GEZ wird im Auftrag der jeweiligen örtlichen ARD-Rundfunkanstalt tätig, in deinem Fall also des Bayerischen Rundfunks, in meinem Fall des Rundfunk Berlin-Brandenburg. Das sind Anstalten des öffentlichen Rechts, sie sind Behörden ("Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt") und nach dem Rundfunkstaatsvertrag mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet, was den Gebühreneinzug angeht. Die können dir gegenüber deine Gebühren per Bescheid festsetzen und zwangsweise eintreiben (dagegen steht dir der Verwaltungsrechtsweg offen).

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Die können dir gegenüber deine Gebühren per Bescheid festsetzen und zwangsweise eintreiben (dagegen steht dir der Verwaltungsrechtsweg offen).

Echt?

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Die können dir gegenüber deine Gebühren per Bescheid festsetzen und zwangsweise eintreiben (dagegen steht dir der Verwaltungsrechtsweg offen).

Echt?

Ja.

 

Nochmal: Die Gebührenpflicht entsteht bereits mit dem Bereithalten eines Empfangsgerätes zum Empfang (näheres hier). Die Anstalten entblöden sich sogar nicht, Rechtsstreitigkeiten darüber anzuzetteln, ob ein Verkäufer von Fernsehgeräten für die Geräte, die im Laden stehen, Rundfunkgebühren zahlen muss (von den Gerichten verneint, war ja wohl klar. Er hält sie zum Verkauf bereit, nicht zum Empfang B) ).

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Die können dir gegenüber deine Gebühren per Bescheid festsetzen und zwangsweise eintreiben (dagegen steht dir der Verwaltungsrechtsweg offen).

Echt?

Ja.

 

Nochmal: Die Gebührenpflicht entsteht bereits mit dem Bereithalten eines Empfangsgerätes zum Empfang (näheres hier). Die Anstalten entblöden sich sogar nicht, Rechtsstreitigkeiten darüber anzuzetteln, ob ein Verkäufer von Fernsehgeräten für die Geräte, die im Laden stehen, Rundfunkgebühren zahlen muss (von den Gerichten verneint, war ja wohl klar. Er hält sie zum Verkauf bereit, nicht zum Empfang B) ).

Hmmm.... *mal überleg*:

Ich habe im Keller noch einen kaputten Fernseher.

Normalerweise gilt ein kaputtes Gerät wohl als "nicht bereit zum Empfang" würde ich mal vermuten.

Das Problem:

Ich kann so Dinger reparieren, insbesondere könnte ich also auch den wieder hinkriegen, hab aber keine Lust dazu.

Unterscheidet sich diese Potenz zur Wiederherstellung der Empfangsfähigkeit juristisch von der Potenz eines Analogempfängers in reinen DVB-T-Gebieten?

Ich meine, es könnte ja wieder ein Sender analog ausstrahlen und anders kann man diesen von Elrond weiter oben erwähnten Unfug doch kaum legitmieren, oder?

 

Wobei ich gerade merke:

Mein Nachbar hat ebenfalls einen kaputten Fernseher im Keller, besitzt genügend Geld um sich meine teuren Dienste leisten zu können und kennt mich.

Für den müßte das eigentlich auch gelten...

 

Schlimmer:

Ich kenne viele Leute, die haben soviel Geld, daß die sich jederzeit einen Fernseher kaufen könnten! Sollte man da nicht präventiv...

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