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Syllabus errorum etc.


Gast jakob

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Während einer Diskussion mit einem Glaubenspartner einer "getrennten" Kirche kamen folgende Fragen auf:

 

1. Mit welchem offiziellen Dokument wurde der Syllabus errorum aufgehoben und wo kann ich dieses Dokument einsehen ?

 

2. Welche Buecher standen zum Schluss auf dem Index libri prohibitum (sp?) ?

Mit welchem Dokument wurde der Index hinfaellig ?

 

Kann mir jemand qualifiziert antworten ? Danke

 

jakob.

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Zitat von jakob am 21:44 - 4.Juni.2001

Während einer Diskussion mit einem Glaubenspartner einer "getrennten" Kirche kamen folgende Fragen auf:

 

1. Mit welchem offiziellen Dokument wurde der Syllabus errorum aufgehoben und wo kann ich dieses Dokument einsehen ?

 

2. Welche Buecher standen zum Schluss auf dem Index libri prohibitum (sp?) ?

Mit welchem Dokument wurde der Index hinfaellig ?

 

Kann mir jemand qualifiziert antworten ? Danke

 

jakob.


 

Hallo Jakob,

 

gehe in die Suchmachine

 

http://www.google.de/search?num=100&hl...ta=lr%3Dlang_de

 

und

 

http://www.google.de/search?q=Syllabus+err...ta=lr%3Dlang_de

 

und sehe dort nach. Die ganze Angelegenheit ist sehr umfangreich.

 

Für unsere religiösen Eiferer sei bemerkt, dass sich das Papstum im 1900 Jahrhundert nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.

 

Hier noch ein Auszug aus dem Leben Pius IX.

 

Pius IX zeichnete verantwortlich für die 1870 vom I. Vatikanischen Konzil aufgestellten Dogmen von der Unfehlbarkeit (in Glaubens- und Sittenfragen) und der Universaljurisdiktion (unmittelbare alleinige kirchenrechtliche Vollmacht) des Papstes. Diese beiden Dogmen sind bis heute auch in der römisch-katholischen Kirche umstritten. Zudem sind sie biblisch und historisch nicht zu untermauern. Somit stellen sie ein nahezu unüberwindliches Hindernis für das Zusammenwachsen der getrennten Christenheit dar.

 

Letztlich bewirkte der theologisch fundierte Protest gegen diese Dogmen auch die Entstehung der alt-katholischen Kirche weltweit. Pius IX bezeichnete die Alt-Katholiken als “die elendesten Söhne des Verderbens” (Enzyklika vom 21.November 1873).

 

Pius IX versuchte jedoch nicht nur, die päpstliche Vormachtstellung zu stärken, sondern bekämpfte auch erbittert weltliche Errungenschaften, die sich als Folge der Aufklärung entwickelten:

 

In seiner Enzyklika vom 08.12.1864 Syllabus errorum http://listserv.american.edu/catholic/chur....ix/p9syll.html  findet sich eine prinzipielle Ablehnung von Menschenrechten wie der Gewissens-, Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.

 

Darüber hinaus verurteilt er die Trennung von staatlicher und religiöser Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Er verunglimpfte Aufbrüche zur demokratischen Staatsführung, indem er ihnen eine Tendenz zur Gottlosigkeit unterstellte.

 

Sein Ideal war die “Einheit von Priestertum und Herrschertum”.

 

Diese pauschalen Verdammungsurteile trugen erheblich zur Entfremdung von Kirche und Intellektuellen sowie von Kirche und Arbeiterschaft bei. Die Folgen dieser Isolation der römisch-katholischen Kirche von der Gesellschaft sind bis heute spürbar.

 

Als letzter Souverän des damaligen Kirchenstaates ordnete der Nachfolger Petri öffentliche Hinrichtungen an. So ließ er 1868 die Revolutionäre Giuseppe Monti und Gaetano Tognetti enthaupten.

Auch die antijüdische Haltung Pius IX darf nicht in Vergessenheit geraten. Diese zeigt sich unter anderem bei der Wiedererrichtung des jüdischen Ghettos in Rom im Jahr 1850.

 

Außerdem gelangte der Fall Edgaro Mortara zu trauriger Berühmtheit. Papst Pius IX war erheblich daran beteiligt, daß der zwangsgetaufte Mortara als Kind gewaltsam aus seinem jüdischen Elternhaus entführt und römisch-katholisch erzogen wurde. Die weltweiten Proteste ignorierte der Pontifex.

Eine Seligsprechung soll das christliche Leben eines Menschen beispielhaft in die Mitte rücken und zur Nachahmung anregen. Ob das Pontifikat Pius IX dazu geeignet erscheint, darf bezweifelt werden.

 

Ende des Auszuges.

 

Was ich zum Beispiel nicht wußte, dass Papst Pius IX noch Todesurteile vollstrecken ließ

 

"Als letzter Souverän des damaligen Kirchenstaates ordnete der Nachfolger Petri öffentliche Hinrichtungen an. So ließ er 1868 die Revolutionäre Giuseppe Monti und Gaetano Tognetti enthaupten. "

 

Gruß Pedrino

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pedrino,

 

danke fuer Deine Antwort.

Ich habe google bereits bemueht, aber ich finde keine

deutsche version von quanta cura.

 

und meine Fragen ????

 

 

gruesse

jakob.

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Zitat von jakob am 22:57 - 4.Juni.2001

pedrino,

 

danke fuer Deine Antwort.

Ich habe google bereits bemueht, aber ich finde keine

deutsche version von quanta cura.

und meine Fragen ????

 

Für die Übersetzung bemühe

 

http://babelfish.altavista.com/translate.dyn und gebe den Link

 

http://listserv.american.edu/catholic/chur....ix/p9syll.html

ein.

 

Du mußt bei der Übersetzung etwas Fantasie aufbringen, aber für das Grobe dürfte es reichen.

 

Deine Fragen, da muss ich mich auch erst schlau machen.

 

Aber wir haben ja soooooviel clevere Burschen bei uns, die werden dir vielleicht schneller antworten können als ich.

 

Gruß Pedrino

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Der Index wurde nicht aufgehoben, sondern die Publikation wurde eingestellt.

Noch heute gibt jedoch die Glaubenskongregation Ermahnungen aus, welche Bücher man nicht lesen sollte, oder sie informiert über Glaubensirrtümer in verschiedenen Werken.

 

 

(Geändert von Steffen um 10:01 - 5.Juni.2001)

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Hier mal ein Beispiel, wie diese Notifikationen heute aussehen:

 

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

 

 

 

NOTIFIKATION

bezüglich des Buches von

JACQUES DUPUIS

,,Verso una teologia cristiana del pluralismo religioso"

 

 

 

 

 

Einleitung

 

Im Anschluss an das Studium des Buches von P. Jacques Dupuis SJ ,,Verso una teologia cristiana del pluralismo" (Brescia 1997) hat sich die Kongregation für die Glaubenslehre entschlossen, das genannte Werk einer vertieften Untersuchung gemäß dem Ordentlichen Lehrprüfungsverfahren zu unterziehen, wie es im III. Kapitel der Ordnung für die Lehrüberprüfung festgelegt ist.  

 

Zunächst ist hervorzuheben, dass der Autor in diesem Buch Überlegungen zur Einführung in eine christliche Theologie des religiösen Pluralismus vorlegt. Es handelt sich nicht einfach um eine Theologie der Religionen, sondern um eine Theologie des religiösen Pluralismus, die im Licht des christlichen Glaubens erforschen will, welche Bedeutung die Pluralität der religiösen Traditionen im Plan Gottes für die Menschheit hat. Der Autor ist sich der Problematik seiner Darstellung bewusst und verhehlt nicht, dass seine Hypothese möglicherweise ebenso viele Fragen aufwerfen könnte, wie er Lösungen bereit hält.  

 

Nach erfolgter Prüfung und Auswertung der Ergebnisse des Dialogs mit dem Autor haben die Kardinäle in der Ordentlichen Versammlung vom 30. Juni 1999 unter Würdigung der Gutachten und Stellungnahmen der Konsultoren im Hinblick auf die Antworten des Autors dessen Bemühen anerkannt, bei der Behandlung von bisher unerforschten Problemkreisen innerhalb der Grenzen der Rechtgläubigkeit bleiben zu wollen. Obwohl der Autor sich in seinen Antworten bereit erklärt hat, die für notwendig erachteten Klarstellungen vorzunehmen und seinen festen Willen zum Ausdruck brachte, der kirchlichen Lehre und dem Lehramt treu zu bleiben, haben die Kardinäle festgestellt, dass das Buch in wichtigen lehrmäßigen Fragen schwerwiegende Zweideutigkeiten und Schwierigkeiten aufweist, die den Leser zu irrigen und gefährlichen Meinungen verleiten können. Diese Fragen betreffen die Auslegung der einzigen und universalen Heilsmittlerschaft Christi, die Einzigkeit und Fülle der Offenbarung Christi, das universale Heilswirken des Heiligen Geistes, die Hinordnung aller Menschen auf die Kirche sowie den Wert und die Bedeutung der Heilsfunktion der Religionen.

 

Nach Abschluss aller vom Ordentlichen Lehrprüfungsverfahren vorgesehenen Schritte hat die Kongregation für die Glaubenslehre entschieden, eine Notifikation[1] zu verfassen, um die katholische Glaubenslehre vor Irrtümern, Zweideutigkeiten oder gefährlichen Interpretationen zu schützen. Diese vom Heiligen Vater in der Audienz vom 24. November 2000 approbierte Notifikation wurde P. Jacques Dupuis vorgelegt und von ihm angenommen. Mit seiner Unterschrift hat er sich verpflichtet, den genannten Ausführungen zuzustimmen und sich in seinem künftigen theologischen Wirken und in seinen Veröffentlichungen an die in der Notifikation enthaltenen lehrmäßigen Punkte zu halten. Der Text der Notifikation muss auch in möglichen Nachdrucken oder Neuauflagen des Buches sowie in den jeweiligen Übersetzungen erscheinen.

 

Die Notifikation beabsichtigt nicht, ein Urteil über das subjektive Denken des Autors zu fällen, vielmehr will sie die Lehre der Kirche in Bezug auf einige Aspekte der genannten lehrmäßigen Wahrheiten darlegen und gleichzeitig irrige oder gefährliche Meinungen zurückweisen, zu denen der Leser, unabhängig von den Absichten des Autors, auf Grund zweideutiger Formulierungen oder unzureichender Erklärungen an verschiedenen Stellen des Buches gelangen kann. Auf diese Weise erhält der katholische Leser ein sicheres, mit der Lehre der Kirche übereinstimmendes Beurteilungskriterium, um zu vermeiden, dass die Lektüre des Buches zu schwerwiegenden Missverständnissen und Zweideutigkeiten führt.

 

 

I. Einzige und universale Heilsmittlerschaft Jesu Christi  

 

1. Es ist fest zu glauben, dass Jesus Christus, der menschgewordene, gekreuzigte und auferstandene Sohn Gottes, der einzige und universale Heilsmittler der ganzen Menschheit ist.[2]

 

2. Es ist fest zu glauben, dass Jesus von Nazaret, der Sohn Marias und der einzige Erlöser der Welt, der Sohn und das Wort des Vaters ist.[3] Aufgrund der Einheit des göttlichen Heilsplanes, der in Jesus Christus seine Mitte findet, ist außerdem festzuhalten, dass das Heilswirken des Wortes in und durch Jesus Christus, den fleischgewordenen Sohn des Vaters, als den Heilsmittler der ganzen Menschheit verwirklicht ist.[4] Im Gegensatz zum katholischen Glauben steht deshalb die Behauptung, man könnte das Wort und Jesus oder das Heilswirken des Wortes und das Heilswirken Jesu trennen, oder die Theorie eines Heilswirkens des Wortes als solchen in seiner Gottheit, unabhängig von der Menschheit des fleischgewordenen Wortes vertreten.[5]

 

 

II. Einzigkeit und Fülle der Offenbarung in Jesus Christus

 

3. Es ist fest zu glauben, dass Jesus Christus der Mittler, die Vollendung und die Fülle der Offenbarung ist.[6]  Im Gegensatz zum Glauben der Kirche steht deshalb die Meinung, die Offenbarung Jesu Christi sei begrenzt, unvollständig und unvollkommen. Obwohl die volle Erkenntnis der göttlichen Offenbarung erst am Tag der Wiederkunft des Herrn in Herrlichkeit erlangt wird, bietet die geschichtliche Offenbarung Jesu Christi alles, was für das Heil des Menschen notwendig ist, und bedarf keiner Vervollständigung durch andere Religionen.[7]

 

4. Es steht im Einklang mit der katholischen Lehre, dass die Samenkörner der Wahrheit und des Guten, die sich in den anderen Religionen finden, eine gewisse Teilhabe an den Wahrheiten sind, welche die Offenbarung Jesu Christi enthält.[8] Hingegen ist es ein Irrtum anzunehmen, dass diese Elemente des Wahren und des Guten oder einige von ihnen sich nicht letztlich vom Quellgrund der Mittlerschaft Jesu Christi herleiten.[9]

 

 

III. Universales Heilswirken des Heiligen Geistes

 

5. Der Glaube der Kirche lehrt, dass der Heilige Geist, der nach der Auferstehung Jesu Christi wirkt, der vom Vater gesandte Geist Christi ist, der das Heil der Christen wie der Nichtchristen wirkt.[10] Im Widerspruch zum katholischen Glauben steht deshalb die Auffassung, das Heilswirken des Heiligen Geistes könne sich über die universale Heilsordnung des fleischgewordenen Wortes hinaus erstrecken.[11]

 

 

IV. Hinordnung aller Menschen auf die Kirche

 

6. Es ist fest zu glauben, dass die Kirche Zeichen und Werkzeug des Heils für alle Menschen ist.[12] Es widerspricht dem katholischen Glauben, die verschiedenen Weltreligionen in Bezug auf das Heil als zur Kirche komplementäre Wege zu betrachten.[13]

 

7. Nach katholischer Lehre sind auch die Anhänger der anderen Religionen auf die Kirche hingeordnet und alle zur Teilhabe an ihr berufen.[14]

 

 

V. Bedeutung und Heilsfunktion der religiösen Traditionen

 

8. Nach katholischer Lehre ist festzuhalten, dass ,,was immer der Geist im Herzen der Menschen und in der Geschichte der Völker, in den Kulturen und Religionen bewirkt, die Vorbereitung der Verkündigung zum Ziel hat" (vgl. Lumen gentium, 16).[15] Es ist deshalb legitim, die Auffassung zu vertreten, dass der Heilige Geist das Heil in den Nichtchristen auch durch jene Elemente des Wahren und Guten bewirkt, die in den verschiedenen Religionen vorhanden sind. Die katholische Theologie bietet hingegen keinerlei Anhaltspunkt dafür, diese Religionen als solche als Heilswege zu betrachten, auch weil Lücken, Unzulänglichkeiten und Irrtümer [16] vorhanden sind, welche die Grundwahrheiten über Gott, den Menschen und die Welt betreffen.  

 

Die Tatsache, dass die in den verschiedenen Religionen enthaltenen Elemente des Wahren und Guten die Völker und Kulturen auf die Aufnahme des Heilsereignisses Jesu Christi vorbereiten können, bedeutet nicht, dass die heiligen Schriften der anderen Religionen als komplementär zum Alten Testament betrachtet werden können, das die unmittelbare Vorbereitung auf das Christusereignis selbst ist.[17]

 

Papst Johannes Paul II. hat in der Audienz vom 19. Januar 2001 im Licht der letzten Entwicklungen die Approbation dieser Notifikation bekräftigt, die in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, und ihre Veröffentlichung angeordnet.  

 

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 24. Januar 2001, dem Fest des Heiligen Franz von Sales.

 

+ JOSEPH Card. RATZINGER

Präfekt

 

 

 

+ TARCISIO BERTONE, S.D.B.

Erzbischof em. von Vercelli

Sekretär

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Hallo Steffen,

 

vielen Dank fuer Deine Information, sehr hilfreich !

 

Eine Frage zum Thema "Index Librorum Prohibitorum":

 

Du schreibst, dass die Publikation eingestellt wurde.

Wie erfolgte denn bis dahin die Publikation ?

Gibt es einen "letzten Stand" als Liste ?

Per google habe ich lediglich eine von 1949 gefunden.

 

Gruesse

Jakob

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Ich habe keine Ahnung, wo Du den damaligen Index herkriegst.

Es war wohl so, daß der Index sich selbst seines Sinnes beraubt hat, denn er war ja selbst ein gefundenes Fressen für alle Kirchenkritiker, die wirklich mal ein absolut kritisches Buch lesen wollten. So landete der Index z.B. bei Maria Theresa selbst auf dem Index.

Das Problem gibt es noch heute:

z.B. der  "Jugendmedienschutz"-Index. Auch ihn findet man schwer. Den gibt's nicht online - aus naheliegenden Gruenden : er waere eine Fundgrube

fuer alle, die von "verbotenen Fruechten" naschen wollen.

 

Daher die Frage, ob solche Indizes überhaupt noch Sinn machen, oder sich selbst ad absurdum führen.

 

Daher glaube ich auch nicht, daß Du im Internet auf eine komplette Liste stoßen wirst.

 

Warum ist das für Dich eigentlich so wichtig?

 

Index Librorum Prohibitorum

 

(Latin: "Index of Forbidden Books&quot, list of books once forbidden by Roman Catholic church authority as dangerous to the faith or morals of Roman Catholics. Publication of the list ceased in 1966, and it was relegated to the status of a historic document.

 

Compiled by official censors, the Index was an implementation of one part of the teaching function of the Roman Catholic church: to prevent the contamination of the faith or the corruption of morals through the reading of theologically erroneous or immoral books. It was not, therefore, equivalent to the total legislation of the church regulating reading by Roman Catholics; nor was it ever a complete catalog of forbidden reading. Until 1966, canon law prescribed two main forms of control over literature: the censorship of books by Roman Catholics in advance of publication, in regard to matters of faith and morals (a practice still followed); and the condemnation of published books that were judged to be harmful. The works appearing on the Index are only those that ecclesiastical authority was asked to act upon.

 

The origin of the church's legislation concerning the censorship of books is unclear, but books were a source of concern as early as the scriptural account of the burning of superstitious books at Ephesus by the new converts of St. Paul (Acts 19:19). The decree of Pope Gelasius I about 496, which contained lists of recommended as well as banned books, has been described as the first Roman Index. The first catalog of forbidden books to include in its title the word index, however, was published in 1559 by the Sacred Congregation of the Roman Inquisition (a precursor to the Congregation for the Doctrine of the Faith). The last and 20th edition of the Index appeared in 1948. The list was suppressed in June 1966.

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>> Mit welchem Dokument wurde der Index hinfaellig ? << (Jakob)

 

 

"Montini schaffte 1966 den Index librorum prohibitorum [Verzeichnis der verbotenen Bücher] ab."

 

http://www.crosswinds.net/~prhl/alma1.htm

 

Mit welchem Dokument dies geschah, läßt sich möglicherweise durch eine nähere Beschäftigung mit Papst Paul VI. in Erfahrung bringen.

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Zitat von Cano am 12:11 - 5.Juni.2001

>> Mit welchem Dokument wurde der Index hinfaellig ? << (Jakob)

 

 

"Montini schaffte 1966 den Index librorum prohibitorum [Verzeichnis der verbotenen Bücher] ab."

 

 

Mit welchem Dokument dies geschah, läßt sich möglicherweise durch eine nähere Beschäftigung mit Papst Paul VI. in Erfahrung bringen.

 

 


 

Oh, Cano, da hast Du ja eine erfahrungsgemäß in allen Details zuverlässige Quelle aufgetan. Tausend Dank.laugh.gif

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@Steffen

 

Dein Argument, dass sich eine Verbotsliste ad absurdum

fuehrt, hat etwas :)

 

Warum das fuer mich wichtig ist ?

Eine Lutheranerin erkundigte sich bei mir nach dem Hintergrund dieses obskuren Index. Es ging um die damalige taegliche Praxis im katholischen Milieu. Sie fragte, ob es zutreffe, daß Boell auf der Liste stehe.

Ich kann (zum Glueck) nicht aus eigener Erfahrung sprechen, auch habe ich mich bisher nicht besonders fuer den ILP interessiert, aber die Frage zu klaeren habe ich versprochen.

Ich habe zwischenzeitlich uebrigens herausgefunden, dass der ILP am 14.6.1966 abgeschafft wurde. Auf WDR 5 gibt es an diesem Tag um 9.05 eine Sendung (Zeitzeichen) zu dem Thema.

 

Gruesse Jakob

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>> Ich habe zwischenzeitlich uebrigens herausgefunden, dass der ILP am 14.6.1966 abgeschafft wurde. << (Jakob)

 

 

Meine sedisvakante Quelle scheint im vorliegenden Fall sooo unzuverlässig nicht zu sein, TomTom.

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Franciscus non papa


Zitat von Ketelhohn am 7:01 - 5.Juni.2001

Lieber Jakob,

 

der Syllabus wurde natürlich nie aufgehoben. Gott sei Lob. Irrtum bleibt Irrtum.

 

Gruß

Robert


 

richtig, mein lieber, auch wenn es der irrtum des lehramtes oder des papstes ist - lol

 

ketzerische grüsse

 

franz

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Tach zusammen -das II.Vaticanum hat wesentliche Aussagen des Syllabus dadurch "aufgehoben", daß es etwas anderes als Lehre der Kirche aussagt.  Die Religionsfreiheit, Demokratie, Meinungs- und Pressefreiheit wird seither von der r.k. Kirche ausdrücklich als Teil der Menschenrechte anerkannt. Auf einen ausdrücklichen Bezug auf den Syllabus haben die Konzilsväter allerdings - vermutlich aus Respekt vor Pius IX - verzichtet.

 

Liebe Grüße

 

Thomas

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Gast Ketelhohn


Betrifft: Beitrag von ThomasBloemer, 5. Juni 2001.

Zitat: »Tach zusammen -das II.Vaticanum hat wesentliche Aussagen des Syllabus dadurch "aufgehoben", daß es etwas anderes als Lehre der Kirche aussagt.  Die Religionsfreiheit, Demokratie, Meinungs- und Pressefreiheit wird seither von der r.k. Kirche ausdrücklich als Teil der Menschenrechte anerkannt. Auf einen ausdrücklichen Bezug auf den Syllabus haben die Konzilsväter allerdings - vermutlich aus Respekt vor Pius IX - verzichtet.«

Lieber Thomas,

 

das trifft nicht zu. Die Aussagen der Vaticanum II betreffen die kirchliche Soziallehre im weiteren Sinne: Es geht darum, welche Rechte die Staaten den Bürgern gewähren sollen oder wie wir Christen uns in der heutigen Gesellschaft gegenüber Andersgläubigen verhalten sollen; somit handelt es sich sogar um Aussagen und Forderungen, die bestimmten historischen und gesellschaftlichen Situationen angepaßt, unter gewandelten Umständen natürlich auch änderbar sind, wie zum Beispiel seinerzeit das päpstliche Verbot für die katholischen Italiener, an den Pseudo-Wahlen des risorgimentalen Freimaurerregimes teilzunehmen („non expedit“, war damals das Motto).

 

Bei den Dokumenten des Vaticanum II geht es nicht wie beim Syllabus um „göttliches Recht“, um Rechte oder Pflichten des Menschen gegen Gott, die Kirche, sein eigenes Gewissen etc. Die Unterscheidung der Begriffe hat schon lange vor dem Vaticanum II Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika „Libertas præstantissimum“ geleistet. Zur Lektüre empfohlen.

 

Gruß

Robert

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Franciscus non papa


Zitat von Ketelhohn am 22:15 - 5.Juni.2001


Betrifft: Beitrag von ThomasBloemer, 5. Juni 2001.

Zitat: »Tach zusammen -das II.Vaticanum hat wesentliche Aussagen des Syllabus dadurch "aufgehoben", daß es etwas anderes als Lehre der Kirche aussagt.  Die Religionsfreiheit, Demokratie, Meinungs- und Pressefreiheit wird seither von der r.k. Kirche ausdrücklich als Teil der Menschenrechte anerkannt. Auf einen ausdrücklichen Bezug auf den Syllabus haben die Konzilsväter allerdings - vermutlich aus Respekt vor Pius IX - verzichtet.«

Lieber Thomas,

 

das trifft nicht zu. Die Aussagen der Vaticanum II betreffen die kirchliche Soziallehre im weiteren Sinne: Es geht darum, welche Rechte die Staaten den Bürgern gewähren sollen oder wie wir Christen uns in der heutigen Gesellschaft gegenüber Andersgläubigen verhalten sollen; somit handelt es sich sogar um Aussagen und Forderungen, die bestimmten historischen und gesellschaftlichen Situationen angepaßt, unter gewandelten Umständen natürlich auch änderbar sind, wie zum Beispiel seinerzeit das päpstliche Verbot für die katholischen Italiener, an den Pseudo-Wahlen des risorgimentalen Freimaurerregimes teilzunehmen („non expedit“, war damals das Motto).

 

Bei den Dokumenten des Vaticanum II geht es nicht wie beim Syllabus um „göttliches Recht“, um Rechte oder Pflichten des Menschen gegen Gott, die Kirche, sein eigenes Gewissen etc. Die Unterscheidung der Begriffe hat schon lange vor dem Vaticanum II Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika „Libertas præstantissimum“ geleistet. Zur Lektüre empfohlen.

 

Gruß

Robert

 

lieber robert,

 

leider legst du dir alles so zurecht, wie du es gerne sehen willst. festzuhalten bleibt, dass jesus vor der entscheidungsfreiheit der menschen einen ungeheuer großen respekt hatte.

wie du im syllabus "göttliches recht" erkennen kannst, ist mir unbegreiflich. mir scheint eher, dass einfach nicht sein kann, was deiner ansicht nicht sein darf, nämlich, dass das lehramt, und in diesem fall insbesondere auch päpste einen ziemlichen zeitgebundenen unfug erklärt haben.

 

gruß

 

franz

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>nämlich, dass das lehramt, und in diesem fall insbesondere auch päpste einen ziemlichen zeitgebundenen unfug erklärt haben.<

 

Gut, dass das der arme alte josef nicht mehr lesen muss ....... shakehead.gif

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Franciscus non papa


Zitat von Ute am 23:57 - 5.Juni.2001

>nämlich, dass das lehramt, und in diesem fall insbesondere auch päpste einen ziemlichen zeitgebundenen unfug erklärt haben.<

 

Gut, dass das der arme alte josef nicht mehr lesen muss .......
shakehead.gif

 

was soll's - liebe ute - man muss halt mit der wahrheit leben, am ende setzt sie sich ja doch durch.

 

liebe grüsse

 

franz

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Aber weißt du denn gar nicht mehr, franz, dass der HeiGei den Päpsten die Unfehlbarkeit angeschafft hat? Seit 1870? (oder 71??)

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