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Welche Reaktionen gibt es?


ramhol

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gallowglas,

 

die RKK geht davon aus, daß sie das Recht hat derartige Forderungen an die Staaten zu stellen, da sie sich im Besitz der absoluten Wahrheit sieht; diese Wahrheiten folgern aus den Worten Jesu - ob man diese Wahrheiten als richtig gefolgert ansieht ist im Detail sicherlich strittig, aber die große Linie gegen die "Kultur des Todes" JPII. ist unstrittig.

Selbst wenn wir es auf das Rechtssystem der BRD herunterbrechen, so erlaubt das Strafrecht eine Ausnahme (geändert aus: reißt eine Lücke) in den Tatbeständen gegen das Leben.

Das Grundrecht auf körperl. Unversehrtheit und das Leben wird in diesem Fall vom Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ausgehebelt, da muß die Kirche aufschreien-das verlangt Jesus und dieses Müssen hat er an Simon Petrus weiter gereicht-explizit! Wie man es ausformt, ist dann eine Frage der "Durchführungsbestimmungen" - aber lieber als der Streit um Donum Vitae wäre der Kirche die Streichung des StGB §218f. Der ranghöchste deutsche Politiker Thierse, nennt es "Hilfe für Frauen", die Jäger benutzen den Begriff "Bedienen" für den tötlichen Schuß auf ein angeschossenes Tier das seine Innereien hinter sich her über den Waldboden zieht - man muß es nur nett verpacken.

Jesus trieb die Händler aus dem Tempel, Jesus rettete die Ehebrecherin der Berufer des Petrus war ein Mann der Tat und des Wortes.  :lol:

 

Die Reaktionen der Hasser wundern mich nicht, ehr amüsieren sie mich immer wieder, weil sie im Gegensatz zu Rom, keine blutfreien Lösungen in puncto puncti anzubieten haben, die Kind und Mutter gerecht werden-sondern einzig auf die Wählrstimmer der Mutter zielen statt 18 Jahre zu warten und dann 2 Stimmen zu haben - gilt übrigens auch z.T. für die Partei Gottes (öööööööh CDU) !

 

Eine Abtreibung an und für sich gar eine "Spezialisierung" steht im Widerspruch zu hypkratischen Eid: "Keiner Frau ein Mittel zur Tötung keimenden Lebens zu geben", abtreibende Ärzte sind ein Widerspruch, wie die spanische Inquisition -  :) 

Die Kirche ist heilig weil sie sich auf den Weg zur Heiligkeit befindet nicht weil sie es schon ist, wie wollen es doch als Ziel verstanden wissen am Reich Gottes zu bauen und uns nicht auf dem Titel HEILIG aus zu ruhen.

 

Grüße

Christianus

Du hast recht - die Kirchen haben das Recht dagegen zu steuern.

 

Aber es muss auch das unbestrittene Recht eines saekularen Staates sein, Gesetze zu erlassen, die nicht mit den moralischen Vorstellungen der Kirche konform gehen auch wenn diese berechtigt sein moegen.

Man muss bedenken, dass es Frauen die ausreichend Geld hatten immer moeglich war, Abtreibungen unter anstaendigen medizinischen Umstaenden zu erhalten, waehrend die Armen auf die Engelmacherin angewiesen waren.

Massstab des gesetzlichen Handelns eines Rechtsstaates ist nun einmal nur seine eigene Verfassung, deren Einhaltung wiederum von Verfassungsgerichtshoefen und nicht von der Kirche zu beurteilen ist.

 

Noch viel besser ist das Problem am Beispiel der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften darzustellen. Waehrend naemlich beim Schwangerschaftsabbruch noch das schuetzenswerte Rechtsgut des ungeborenen Lebens in die Waagschale geworfen werden kann, geht es bei den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ueberhaupt nur mehr darum, dass die Kirche den gesetzlichen Schutz ihrer weitgehend umstrittenen Moralvorstellungen verlangt

 

Ich erinnere mich noch an Zeiten, da in Oesterreich Ehebruch strafbar war und auch gelebte Homosexualitaet zwischen Erwachsenen. Als diese Bestimmungen aufgehoben wurden hat es von den Kirchen ein Gezeter gegeben als ob derartiges nun Pflicht waere.

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Nur dass bei Mord der Täter nicht auch Opfer ist.

Kommt drauf an. Unfälle und Verletzungen durch die Wehrhaftigkeit des Opfers wird es da auch einige geben.

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"Jährlich sterben 100.000 Frauen weltweit an illegalen Abtreibungen", sagte sie.

stimmt das?

Nö.

 

Diese Zahl kann gar nicht stimmen, denn illegale Abtreibungen werden heimlich vorgenommen - aus Angst vor Strafe, denn sie sind ja illegal. Daher kann es gar keine seriösen Zahlen darüber geben, nur wilde Schätzungen. Wer will sich schon freiwillig einer Straftat bezichtigen???

Tja, man kann zwar heimlich eine Abtreibung vornehmen, aber man kann nur in den seltensten Fällen heimlich sterben. Meist sind da Anverwandte, oft muss ein Arzt die Todesursache feststellen etc. (das gilt nur für die entwickelten Länder). Insofern kann man zwar nur schlecht abschätzen, wieviel illegale Abtreibungen vorgenommen werden, aber recht gut abschätzen, wieviele Frauen daran sterben. Obwohl es da auch eine Dunkelziffer geben wird (Vertuschung der Todesursache etc.).

 

Ob die Zahl von Frau Schwarzer stimmt, kann ich nicht sagen - ich kann nur sagen, dass es nicht unmöglich sein wird, darüber eine relativ gute Schätzung abzugeben.

 

Und natürlich werden sich die toten Frauen nicht selbst einer Straftat bezichtigen ... das wäre ja absurd. Aber bei "unerklärlichen" Todesfällen ist fast immer jemand zur Stelle, der auf Aufklärung drängt.

 

Elementar, Lucia.

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die RKK geht davon aus, daß sie das Recht hat derartige Forderungen an die Staaten zu stellen, da sie sich im Besitz der absoluten Wahrheit sieht;

Das Problem ist, dass es Tausende von Organisationen gibt, die sich im Besitz der absoluten Wahrheit wähnen, der Staat kann und darf nicht die eine Wahrheit der anderen voranstellen, jedenfalls nicht, wenn er eine moderne pluralistische Demokratie sein will.

 

Aus diesem Grund wurden in früheren Zeiten einfach alle Religionen ausser der, die der Landesherr als richtig anerkannte, verboten.

 

Das ist übrigens genau das, was Ratzinger in der Konklaveneröffnungspredigt als "Relativismus" gegeiselt hat.

 

Natürlich muss er als papst seine Wahrheit für die einzige echte Wahrheit halten, aber ein Staat wie Deutschland oder Österreich kann das eben nicht tun, für einen solchen Staat muss der Relativismus heilig sein.

 

Werner

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die RKK geht davon aus, daß sie das Recht hat derartige Forderungen an die Staaten zu stellen, da sie sich im Besitz der absoluten Wahrheit sieht;

Das Problem ist, dass es Tausende von Organisationen gibt, die sich im Besitz der absoluten Wahrheit wähnen, der Staat kann und darf nicht die eine Wahrheit der anderen voranstellen, jedenfalls nicht, wenn er eine moderne pluralistische Demokratie sein will.

 

Aus diesem Grund wurden in früheren Zeiten einfach alle Religionen ausser der, die der Landesherr als richtig anerkannte, verboten.

 

Das ist übrigens genau das, was Ratzinger in der Konklaveneröffnungspredigt als "Relativismus" gegeiselt hat.

 

Natürlich muss er als papst seine Wahrheit für die einzige echte Wahrheit halten, aber ein Staat wie Deutschland oder Österreich kann das eben nicht tun, für einen solchen Staat muss der Relativismus heilig sein.

 

Werner

Oh schön. Dann kann endlich jeder seine private Ritualmord-Religion einführen und praktizieren. Nee, ehrlich, ich weiß zwar, was Du meinst, aber ganz so platt wie Du es ausgedrückt hast ist es ja nun doch nicht. Und auch nicht so unproblematisch, wenn man nur mal an Drogengeschichten denkt.

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die RKK geht davon aus, daß sie das Recht hat derartige Forderungen an die Staaten zu stellen, da sie sich im Besitz der absoluten Wahrheit sieht;

Das Problem ist, dass es Tausende von Organisationen gibt, die sich im Besitz der absoluten Wahrheit wähnen, der Staat kann und darf nicht die eine Wahrheit der anderen voranstellen, jedenfalls nicht, wenn er eine moderne pluralistische Demokratie sein will.

 

Aus diesem Grund wurden in früheren Zeiten einfach alle Religionen ausser der, die der Landesherr als richtig anerkannte, verboten.

 

Das ist übrigens genau das, was Ratzinger in der Konklaveneröffnungspredigt als "Relativismus" gegeiselt hat.

 

Natürlich muss er als papst seine Wahrheit für die einzige echte Wahrheit halten, aber ein Staat wie Deutschland oder Österreich kann das eben nicht tun, für einen solchen Staat muss der Relativismus heilig sein.

 

Werner

Oh schön. Dann kann endlich jeder seine private Ritualmord-Religion einführen und praktizieren. Nee, ehrlich, ich weiß zwar, was Du meinst, aber ganz so platt wie Du es ausgedrückt hast ist es ja nun doch nicht. Und auch nicht so unproblematisch, wenn man nur mal an Drogengeschichten denkt.

Nochmals: Ein Staat ist in seiner Gesetzgebung ausschliesslich an seine Verfassung gebunden, deren Einhaltung dafuer zustaendige Verfassungsgerichtshoefe pruefen. Niemand sonst also auch nicht die Kirche.

Dies ist sowohl in Deutschland als auch in Oesterreich geschehen und die Verfassungsgerichtshoefe der jeweiligen Laender haben an den Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch keine Verfassungswidrigkeit gefunden. (Detto USA).

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:)

Irgendwie scheint sich niemand an der Grundrechtekollision (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit contra Recht auf Leben) zu reiben und an der Werteumkehr Freiheit der Person plötzlich wichtiger als Lebenrecht zu stören! Für mich war das ein guter Grund mein JusStudium zu knicken! :) Welche Umstände das BVerfG bewogen hat da beide Augen "zuzudrücken" konnte ich nicht eroieren, das muß was mit der Gleichstellung, feministischer Theologie oder :lol: zu tun haben...

 

Christianus

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Der Rückzug des katholischen Glaubens aus der Politik und der Einzug der Vernunft in die Politik waren die große Errungenschaft der Aufklärung. Und der Beginn einer "Zivilgesellschaft", die selbst in Europa noch nicht vollendet ist. Denn dazu gehört die Respektierung persönlicher Überzeugungen und die volle Anerkennung der Religionsgemeinschaften. Nicht jedoch die Rückkehr von religiösen Werten in die Verfassungstexte.

Quelle on line Standard von heute "Trügerischer Ruf nach Einheit

Papst Benedikt XVI. und die vielen Schatten, über die er springen müsste - Von Gerfried Sperl "

 

Das habe ich, zum Thema passend, noch gefunden

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Nochmals: Ein Staat ist in seiner Gesetzgebung ausschliesslich an seine Verfassung gebunden, deren Einhaltung dafuer zustaendige Verfassungsgerichtshoefe pruefen. Niemand sonst also auch nicht die Kirche.

Dies ist sowohl in Deutschland als auch in Oesterreich geschehen und die Verfassungsgerichtshoefe der jeweiligen Laender haben an den Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch keine Verfassungswidrigkeit gefunden. (Detto USA).

Allerdings ist In den USA der Supreme Court sogar noch weiter gegangen, indem er - unter Berufung auf den 11ten Zusatz zur Verfassung - behauptete, dass eine Frau in ihren Rechten beschnitten (abridged) sei, wenn ihr das Recht auf Abtreibung verwehrt bliebe (vgl. Roe v. Wade).

Das geht weit über die Argumentation des BVerfG hinaus, das deutlich gemacht hat, dass ein generelles Recht auf Abtreibung gegen grundsätzliche Normen der Gesellschaft und somit gegen die Verfassung verstieße.

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Irgendwie scheint sich niemand an der Grundrechtekollision (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit contra Recht auf Leben) zu reiben und an der Werteumkehr Freiheit der Person plötzlich wichtiger als Lebenrecht zu stören! Für mich war das ein guter Grund mein JusStudium zu knicken! :) Welche Umstände das BVerfG bewogen hat da beide Augen "zuzudrücken" konnte ich nicht eroieren, das muß was mit der Gleichstellung, feministischer Theologie oder :lol: zu tun haben...

 

Christianus

Das BVerfG hat noch nie aufgrund von "feministischer Theologie" geurteilt. Das ist einfach nur Stuss, was du redest.

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:)

Irgendwie scheint sich niemand an der Grundrechtekollision (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit contra Recht auf Leben) zu reiben und an der Werteumkehr Freiheit der Person plötzlich wichtiger als Lebenrecht zu stören! Für mich war das ein guter Grund  mein JusStudium zu knicken! :) Welche Umstände das BVerfG bewogen hat da beide Augen "zuzudrücken" konnte ich nicht eroieren, das muß was mit der Gleichstellung, feministischer Theologie oder  :lol: zu tun haben...

 

Christianus

Was euer Bundesverfassungsgericht zur Anerekennung einer Fristenregelung veranlasst hat, waere ohne Verdaechtigungen durch Lektuere des Erkenntnisses zu klaeren.

Wenn Du etwas juristisch Fundiertes dazu lesen willst:

www.juridicum.at/component/option,com_docman/ task,doc_download/gid,151/Itemid,91

Es handelt sich dabei um eine Dissertation aus 2003 die auch die Dt. Verfassungsgerichtshoferkenntnisse eingehend behandelt.

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Irgendwie scheint sich niemand an der Grundrechtekollision (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit contra Recht auf Leben) zu reiben und an der Werteumkehr Freiheit der Person plötzlich wichtiger als Lebenrecht zu stören! Für mich war das ein guter Grund  mein JusStudium zu knicken! :) Welche Umstände das BVerfG bewogen hat da beide Augen "zuzudrücken" konnte ich nicht eroieren, das muß was mit der Gleichstellung, feministischer Theologie oder  :lol: zu tun haben...

 

Christianus

Das BVerfG hat noch nie aufgrund von "feministischer Theologie" geurteilt. Das ist einfach nur Stuss, was du redest.

Clown 99!

 

Es geht nicht um die schriftl. Argumentation sondern um die IN DEN RICHTERN wirkenden Ideen, die großteilig gar nicht in der Urteilsbegründung ihren Niederschlag finden - sondern im Hintergrund stille wirken.

 

Dünnhäutiger Diskussionspartner würden übrigens den Begriff Stuss anmarkern...

 

Christianus

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Irgendwie scheint sich niemand an der Grundrechtekollision (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit contra Recht auf Leben) zu reiben und an der Werteumkehr Freiheit der Person plötzlich wichtiger als Lebenrecht zu stören! Für mich war das ein guter Grund  mein JusStudium zu knicken! :) Welche Umstände das BVerfG bewogen hat da beide Augen "zuzudrücken" konnte ich nicht eroieren, das muß was mit der Gleichstellung, feministischer Theologie oder  :lol: zu tun haben...

 

Christianus

Das BVerfG hat noch nie aufgrund von "feministischer Theologie" geurteilt. Das ist einfach nur Stuss, was du redest.

Clown 99!

 

Es geht nicht um die schriftl. Argumentation sondern um die IN DEN RICHTERN wirkenden Ideen, die großteilig gar nicht in der Urteilsbegründung ihren Niederschlag finden - sondern im Hintergrund stille wirken.

 

Dünnhäutiger Diskussionspartner würden übrigens den Begriff Stuss anmarkern...

 

Christianus

Woher weißt du denn, dass die Richter aufgrund von "feministischer Theologie" geurteilt haben, wenn du nicht in der Lage warst, die Gründe für ihre Urteile in den Normenkontrollverfahren herauszufinden?

bearbeitet von Clown99
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:)

*greif sich 'nen Rettungsring und hüpf mal lieber fix über die Rehling*

:)

 

 

P L A T S C H :lol: !

 

*Paddel rüber zu den JungInnen :) mit den Holzschwertern*

 

Christianus

bearbeitet von Christianus
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:)

*greif sich 'nen Rettungsring und hüpf mal lieber fix über die Rehling*

:)

Christianus

 

P L A T S C H  :lol: !

Was will uns der Autor damit sagen? Dass Du lieber ins Wasser springst, als Dein Vorurteil durch Fakten eintrueben zu lassen.

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:)

*greif sich 'nen Rettungsring und hüpf mal lieber fix über die Rehling*

:)

Christianus

 

P L A T S C H  :lol: !

Was will uns der Autor damit sagen? Dass Du lieber ins Wasser springst, als Dein Vorurteil durch Fakten eintrueben zu lassen.

hatte mich verklickt und mußte dann 20 sec warten für das Editieren... :)

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Ich bin zu blöd für diesen Thread. :)

Clown!

Wollte damit humorvoll andeuten, daß es sinnig wäre die Debatte in der Arena fortzuführen... :lol:

Christianus

 

Signatursonderausführung für jetzt:

"Nicht jedem ist es gegeben zu weilen an der Oberfläche des Seins" Onkel Hotte

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