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Katholische Trauung möglich?


snigel

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Hallo,

 

ich habe eine Frage, auf die wir bisher keine Antwort gefunden haben:

 

Meine Schwester ist standesamtlich mit einen ausgetrettenen und ausgeschlossenen Zeugen Jehowa verheiratet. Er ist jetzt sozusagen gar nichts, nach katholischen Verständniss wohl nicht mal getauft. Mein Schwager ( US -Bürger) war als junger Mann schon einmal verheiratet. Die Ehe wurde in einer Kirche geschlossen, aber er weiß nicht mehr, was das eigentlich für eine Kirche war. Ebenso weiß er nicht, zu welcher Kirche seine damalige Frau eigentlich gehörte. (Sie haben sich vor der Trauung nur zwei Mal gesehen!!!) Die Ehe hielt auch nur sechs Monate, weil er dann nach Deutschland versetzt wurde und seine Frau einen anderen Mann kennenlernte und mit ihm zusammenzog. Viel später lernte er dann meine Schwester kennen.

Die beiden haben inzwischen auch einen kleinen Sohn, der bald getauft wird und nun stellt sich die Frage, ob die beiden eigentlich kirchlich heiraten könnten, oder nicht?

Wer weiß etwas?

 

 

Liebe Grüße

Snigel

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Hallo,

 

ich habe eine Frage, auf die wir bisher keine Antwort gefunden haben:

 

Meine Schwester ist standesamtlich mit einen ausgetrettenen und ausgeschlossenen Zeugen Jehowa verheiratet. Er ist jetzt sozusagen gar nichts, nach katholischen Verständniss wohl nicht mal getauft. Mein Schwager ( US -Bürger) war als junger Mann schon einmal verheiratet. Die Ehe wurde in einer Kirche geschlossen, aber er weiß nicht mehr, was das eigentlich für eine Kirche war. Ebenso weiß er nicht, zu welcher Kirche seine damalige Frau eigentlich gehörte. (Sie haben sich vor der Trauung nur zwei Mal gesehen!!!) Die Ehe hielt auch nur sechs Monate, weil er dann nach Deutschland versetzt wurde und seine Frau einen anderen Mann kennenlernte und mit ihm zusammenzog. Viel später lernte er dann meine Schwester kennen.

Die beiden haben inzwischen auch einen kleinen Sohn, der bald getauft wird und nun stellt sich die Frage, ob die beiden eigentlich kirchlich heiraten könnten, oder nicht?

Wer weiß etwas?

 

 

Liebe Grüße

Snigel

Zuerst mal herzlich willkommen.

 

Er wird aber doch hoffentlich noch wissen, WO er geheiratet hat.

 

Dann wäre es ja schon mal nicht ganz so schwierig herauszufinden, WAS das für eine Gemeinde war.

 

Und dann wird ja wohl auch noch irgendwo seine Heiratsurkunde und sein Scheidebrief für die erste Ehe existieren.

 

Die Taufe der ZJ gilt in der Tat nicht als christliche Taufe, da sie nicht "im Namen des Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes" erfolgt.

 

Das bedingt z.B., daß wenn seine Ex-Frau Katholikin war und keine Dispens des zuständigen Ordinariats vorlag die erste Ehe sowieso ungültig war.

 

Wurde die Ehe allerdings gültig katholisch geschlossen, müsste das Nichtigkeitsverfahren eingeleitet werden.

 

Soweit ich weiß nimmt die kath. Kirche auch die Ehe zwischen getauften Nichtkatholiken als gültig an. Wie es mit kultverschiedenen Ehen aussieht, zwischen einem ungetauften und einer Protestantin ist mir allerdings unbekannt.

 

In jedem Fall sollten sich die beiden mit dem Ortspfarrer in Verbindung setzen.

bearbeitet von Flo77
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Lieber Flo, ist es nicht so, daß die Kirche jede Trauung (nach welcher Zeremonie auch immer), die zwischen Nichtkatholiken vorgenommen wird, als gültige Ehe ansieht? Denn Nichtkatholiken unterliegen nicht der sakramentalen Formpflicht, soweit ich weiß.

 

Der Mann war kein Katholik. Er unterlag nicht der Formpflicht.

Die Frau war ???. Wenn sie Katholikin war und nicht katholisch geheiratet wurde, erfaßt die nichtsakramentale Trauung und die daraus folgende Nichtanrechnung für eine spätere katholische Trauung dann auch den nichtkatholischen Partner? Oder ist der als nicht der Formpflicht unterliegend damit schon gültig verheiratet, somit die Scheidung unerlaubt, somit eine nachfolgende katholische Trauung nicht möglich? Oder gibt es eine solche Trennung der Wirkungen wegen des einheitlichen Ehebandes nicht?

 

*Etwas verwirrt, nicht nur wegen der tatsächlichen Verwirrtheiten. :lol: *

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Lieber Flo, ist es nicht so, daß die Kirche jede Trauung (nach welcher Zeremonie auch immer), die zwischen Nichtkatholiken vorgenommen wird, als gültige Ehe ansieht? Denn Nichtkatholiken unterliegen nicht der sakramentalen Formpflicht, soweit ich weiß.

 

Der Mann war kein Katholik. Er unterlag nicht der Formpflicht.

Die Frau war ???. Wenn sie Katholikin war und nicht katholisch geheiratet wurde, erfaßt die nichtsakramentale Trauung und die daraus folgende Nichtanrechnung für eine spätere katholische Trauung dann auch den nichtkatholischen Partner? Oder ist der als nicht der Formpflicht unterliegend damit schon gültig verheiratet, somit die Scheidung unerlaubt, somit eine nachfolgende katholische Trauung nicht möglich? Oder gibt es eine solche Trennung der Wirkungen wegen des einheitlichen Ehebandes nicht?

 

*Etwas verwirrt, nicht nur wegen der tatsächlichen Verwirrtheiten. :lol: *

Die Bedingungen betreffen immer das Paar und nicht die einzelnen Brautleute.

 

Die möglichen Kombinationen sind:

 

kath & kath = unterliegt der Formpflicht, ggf. der nötigen Dispense

 

kath & ev = unterliegt der Formpflicht, bedarf in jedem Fall Dispens wegen Bekenntnisverschiedenheit. Der ev. Partner kann nach einer Scheidung ohne Nichtigkeitserklärung nicht wieder einen Katholiken sakramental heiraten.

 

kath & ungetauft = unterliegt der Formpflicht, bedarf in jedem Fall Dispens wegen Religionsverschiedenheit. Der ungläubige Partner kann nach einer Scheidung ohne Nichtigkeitserklärung nicht wieder einen Katholiken sakramental heiraten.

 

Wird bei der Eheschließung mit einem Katholiken gegen die Formpflicht verstoßen (oder die Dispense vergessen) ist die Ehe ungültig bzw. nicht zustandegekommen.

 

Mit der katholischen Trauung gilt für den nichkatholischen Partner automatisch das kirchliche Eherecht.

 

ev & ev = unterliegt nicht der kath. Formpflicht, gilt aber als sakramentale Ehe, wenn ein Partner nach einer Scheidung einen Katholiken heiraten will benötigt er glaube ich mind. Dispens wenn nicht sogar die Nichtigkeitsbestätigung.

 

ev. & ungetauft = unterliegt nicht der Formpflicht, ob diese Ehe als Naturehe anerkannt ist weiß ich eben nicht.

 

ungetauft & ungetauft = gilt wie Du gesagt hast als Naturehe.

 

Die Naturehe greift mW nach nur, wenn beide ungetauft sind.

 

Sobald ein Partner getauft ist wird's schwierig.

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Vielen Dank für die Erläuterung.

Nur um das nochmal deutlich zu machen:

 

Sicher bin ich mir bei allen Fällen, in denen mind. ein Katholik beteiligt ist und bei der Ehe von zwei Ungetauften (wobei ich nicht die Details kenne, wie diese Ehe für nichtig erklärt wird).

 

Der eigentlich interessante Fall der kultverschiedenen-nicht-katholischen Ehe taucht so im CIC leider nicht auf. Von daher weiß ich auch leider nichts über die Möglichkeiten eine solche Ehe für gültig bzw. ungültig zu erklären.

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Hallo,

 

das ist genauso schwierig wie wir es uns gedacht haben. Nun, mein Schwager hat in der Stützpunktkirche geheiratet, meint aber, die wäre mehreren Konfessionen offen gestanden. Er hat damals nicht nachgefragt, war direkt nach seinen Balkaneinsatz, der ihn schon sehr mitgenommen hat.

Da man sich in den Staaten aussuchen kann, ob man im Standesamt oder der Kirche heiratet ist es halt so "gekommen". In den Scheidungspapieren steht dazu leider gar nichts. Da steht nur der Ort der Trauung.....

 

Wenn man nach katholischen Verständnis auch als nicht Katholik für die katholische Obrigkeit gültige Ehen schließen kann, kann man sie dann auch anulieren lassen? Oder fühlt sich dafür dann niemand zuständig?

 

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für eure Antworten

 

Snigel

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Hallo,

 

das ist genauso schwierig wie wir es uns gedacht haben. Nun, mein Schwager hat in der Stützpunktkirche geheiratet, meint aber, die wäre mehreren Konfessionen offen gestanden. Er hat damals nicht nachgefragt, war direkt nach seinen Balkaneinsatz, der ihn schon sehr mitgenommen hat.

Da man sich in den Staaten aussuchen kann, ob man im Standesamt oder der Kirche heiratet ist es halt so "gekommen". In den Scheidungspapieren steht dazu leider gar nichts. Da steht nur der Ort der Trauung.....

 

Wenn man nach katholischen Verständnis auch als nicht Katholik für die katholische Obrigkeit gültige Ehen schließen kann, kann man sie dann auch anulieren lassen? Oder fühlt sich dafür dann niemand zuständig?

 

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für eure Antworten

 

Snigel

Wie gesagt: das ist ein Fall für den Ortspfarrer (der wahrscheinlich eh ans Ordinariat geht).

 

Ganz banale Frage:

 

Was trug der Priester/Geistliche?

 

Sonst würde ich mir wirklich die Heiratsurkunde kommen lassen um zu sehen, wer unterschrieben hat. (u.U. steht sogar drauf, nach welchem Ritus getraut wurde.)

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Müssen katholische Geistliche nicht Buch führen, wen sie trauen? Dadurch könnte man doch zumindest herausfinden, ob eine katholische Trauung vorlag. Und wenn keine katholische Trauung vorlag, war doch die Frau keine Katholikin; sollte sie es doch gewesen sein, hätte sie zumindest gegen die Formpflicht verstoßen und nach Deinen Ausführungen, Flo, keine gültige Ehe zustandegebracht.

 

Was ist aber, wenn sie nicht Katholikin war und nicht katholisch geheiratet hat?

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Hallo snigel,

herzlich willkommen! Ich versuche mal einen Lösungsansatz:

 

Grundlegend entscheidend ist die erste Eheschließung deines Schwagers. Als ZJ unterlag er nicht der Formpflicht, es kann also wenn überhaupt nur eine halbchristlich Ehe gewesen sein. Ist die Exfrau katholisch gewesen, ist für die Gültigkeit dieser Ehe entscheidend, ob diese Eheschließung dispensiert wurde oder nicht, wenn nicht, ist sie eh ungültig und sie können heiraten, denn gem. der Interpretationskommission gilt eine unter Missachtung der kanonischen Formpflicht geschlossene Ehe als Nichtehe. Falls sie doch dispensiert wurde, so muss ein Ehenichtigkeitsverfahren eingeleitet werden. Aber das hatte Flo ja schon ausgeführt.

 

War die erste Frau deines Schwagers nicht katholisch aber anerkannt katholisch getauft, ist es ebenfalls eine halbchristliche Ehe. Es gilt auch die Feststellung der Ehenichtigkeit durch ein kirchegerichtliches Verfahren.

 

Gut wäre es, wenn die erste Frau weder katholisch noch anerkannt christlich getauft wäre. Dann wäre das ganze eine nichtchristliche Ehe oder auch “Naturehe“, schlimmsten Falles eine Putativehe. Wäre diese Ehe nur vor eine staatlichen Behörde geschlossen worden (egal in welchen Räumlichkeiten), wäre es noch nicht einmal eine Putativehe (CIC c. 1061 §3) denn als Putativehe gelten nur die Ehen, die unter Anwendung von CIC 1108 und dessen Ausnahmen geschlossen wurden, aber ungültig sind.

Aber bleiben wir mal dabei, dass die beiden weder getauft waren, noch eine Putativehe eingegangen sind. Dann würde, wenn dein Schwager zum katholischen (oder anerkannt trinitarisch taufenden christlichen (dann aber wieder dispenspflichtig!) Glauben konvertiert, das paulinische Privileg unter folgenden Bedingungen zur Anwendung kommen.

 

1. die 1. Ehe deines Schwagers wurde gültig geschlossen (nach welchem nichtkirchlichen Recht auch immer) wobei sowohl Staatsrecht als auch Naturrecht zur Prüfung heranzuziehen sind.

 

2. Einer der beiden Partner (also im Optimalfall hier dein Schwager) muss zwischenzeitlich die gültige trinitarische Taufe empfangen haben (sollte die Exfrau zwischenzeitlich jedoch auch getauft sein, dann kann und darf das Paulinische Privileg nicht zur Anwendung kommen!!!!)

 

3. Die Exfrau weigert sich mit deinem Schwager zusammenzuwohnen und die Ehe “friedlich“ d.h. auf das gegenseitige Wohl hingerichtet fortzuführen und sie weigert sich ebenfalls die Taufe zu empfangen.

 

Das Schöne am paulinischen Privileg ist, dass es gem. Canon 1150 auch dann angewendet werden kann, wenn die o.g. Punkte nicht zweifelsfrei geklärt werden können. Ist die Nichttaufe der Exfrau deines Schwagers jedoch nicht zweifelsfrei feststellbar, so kann nur die Glaubenskongregation in Rom entscheiden.

 

Sollte dein Schwager nicht beabsichtigen sich christlich taufen zu lassen, so kann durch päpstlichen Erlass zugunsten des Seelenheils einer dritten Person die bestehende Naturehe aufgelöst werden. Das ist eine Rechtsnorm die in der Einleitung der Instruktion der Glaubenskongregation vom 6.12.1973 steht: “Der Heilige Vater, Papst Paul VI., hat nach reiflicher Überlegung diese Normen approbiert, in denen die Vorraussetzungen für die Eheauflösung zugunsten des Glaubens enthalten sind, sei es, dass der bittstellende Teil sich taufen lässt oder nicht.“

 

Liebe Grüßles

ficb

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Ich möchte anmerken, dass dieses Forum nicht die Rota Romana ersetzen kann und will und jeder Lösungsansatz hier eine persönliche Sichtweise darstellt.

 

(Diese Bemerkung nur, da manche hauptberuflichen Kirchenrechtler diese - oft sehr kompente - Eherechtsberatung hier im Forum gar nicht gerne sehen)

 

"Stellt Euch vor, es kommen Mandanten, die schon vorinformiert sind"

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Vielen Dank nochmals. Nach viel Nachforschungen haben wir jetzt folgendes weiteres herausgefunden: getraut wurden sie warscheinlich von einen Diakon, mein Schwager meint aber, daß seine Ex-Frau vielleicht gar nicht katholisch war.

Eine Dispenz lag seines Wissens nicht vor. Ihm wurde auch nichts näher erklärt und zwischen Anmeldung der Trauung und Durchführung lagen nur ein paar Tage, so das er sich nicht vorstellen kann wann eine Dispenz eingeholt worden sein sollte.

 

Zu den Kirchenrechtlern: Wer kennt den gute Kirchenrechtler die einem da weiterhelfen könnten? Was kostet so etwas?

Der Ortspfarrer ist damit auf jeden Fall heftig überfordert - wendet man sich dann von sich aus ans Bistum? Wenn ja an welche Stelle?

 

Fragen über Fragen!

 

Vielen Dank für die Antworten

 

snigel

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Vielen Dank nochmals. Nach viel Nachforschungen haben wir jetzt folgendes weiteres herausgefunden: getraut wurden sie warscheinlich von einen Diakon, mein Schwager meint aber, daß seine Ex-Frau vielleicht gar nicht katholisch war.

Eine Dispenz lag seines Wissens nicht vor. Ihm wurde auch nichts näher erklärt und zwischen Anmeldung der Trauung und Durchführung lagen nur ein paar Tage, so das er sich nicht vorstellen kann wann eine Dispenz eingeholt worden sein sollte.

 

Zu den Kirchenrechtlern: Wer kennt den gute Kirchenrechtler die einem da weiterhelfen könnten? Was kostet so etwas?

Der Ortspfarrer ist damit auf jeden Fall heftig überfordert - wendet man sich dann von sich aus ans Bistum? Wenn ja an welche Stelle?

 

Fragen über Fragen!

 

Vielen Dank für die Antworten

 

snigel

Also ich will ja niemand zu nahe treten, aber dieses Ausmaß an Uninformiertheit über die vorige Ehefrau und die ja gar nicht so weit zurückliegende Trauung würde mich veranlassen, die Problematik der nunmehr zu schließenden Ehe auf einer ganz anderen Ebene zu behandeln, als auf der kirchenrechtlichen. Grüße, KAM.

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Sorry, stimmt nicht ganz. Unterschrieben hat ein chaplain, wir dachten, daß hieße ausschließlich Kaplan, ist aber wohl auch eine Dienstbezeichnung der US - Army (mein Schwager ist wieder von der Arbeit da :-) )

Er kann sich nur daran erinnern, daß etwas aus der Bibel vorgelesen wurde, aber er sagt, es könnte alles mögliche gewesen sein: Mormone, Babtist, Lutheraner.....

 

Liebe Grüße

 

snigel

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Hallo KAM,

 

ja - ich kann mir gut vorstellen, wie der Fall auf Sie wirkt. Es erging mir ja am Anfang nicht anders.

Man muß dazu nicht nur die amerikanische Herkunft meines Schwagers berücksichtigen, sondern auch sein Elternhaus (strenggläubige Zeugen Jehowas). Er selber hat alle Sozialkontakte beim Ausschluß aus den Zeugen verlohren! Nicht mal seine Eltern hatten Kontakt mit ihm.

Direkt vor seiner Hochzeit war er im Bosnienkonflikt eingesetzt und hat dort (für ihn) schlimme Dinge erlebt.

Vielleicht war es der Griff nach einem Stück heiler Welt, ich weiß es nicht, aber ich kann ihn nicht verurteilen dafür. Er hat sich in seinen Leben so verändert und er hat sich soviel hart erarbeiten müssen!

 

Das nur als kurze Erklärung.

 

snigel

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Bei einem Militärgeistlichen müsste sich doch die Konfession feststellen lassen.

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Name des Geistlichen? Stützpunkt?

 

DAS ist für erfahrene Googler ja wohl ein Kinderspiel :lol:

 

Leider hat snigel keinen Wohnort angegeben, sonst könnte man das Generalvikariat schon mal raussuchen.

 

Um den Weg über den Ortspfarrer werdet Ihr allerdings nicht rumkommen.

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Chaplain macht einen Militaergeistlichen wahrscheinlich, garantiert es aber nicht. Diese Bezeichnung wird manchmal auch fuer zivile Geistliche verwendet.

 

Eine besser Frage ist: Ist vor oder hinter dem Namen des Geistlichen eine Abkuerzung fuer den Grad? Zum Beispiel "Chaplain Lt. Colonel John Doe" oder "Cpt. Chaplain John Doe" (oder Kaplan Oberleutnant oder Hauptmann Johann Dumm"? Damit waere es eindeutig das Militaer.

 

Wenn die Trauung innerhalb der USA stattfand (nicht auf einem Militaerstuetzpunkt), dann ist es nur eine legale Ehe, wenn im zustaendigen Landkreis oder der zustaendigen Stadt eine "marriage license" ausgestellt war. Und der Kreis (county) oder die Stadt wird dann in ihrem Zivilregister (normalerweise "registrar of birth, marriages and deaths" oder einfach "county register" genannt) einen Eintrag haben, von wem die Ehe geschlossen wurde (ob es nun ein Geistlicher oder ein Richter war, die meisten Staaten kennen den Standesbeamten nicht). Man sollte also beim Kreis/Stadt der Trauurkunde anfragen: Welcher Geistliche, welche Kirche, und dann hat man ganz schnell mit ein paar Telefonaten auch die Religion dieser Kirche.

 

Wenn die Trauung auf einem US-Militaerstuetzpunkt ausserhalb der USA stattfand, dann muessten eigentlich aehnliche Regeln gelten, und ich nehme mal an, dass das Militaer all dies schoen buerokratisch nachhaelt. Beim Stuetzpunkt nachfragen, oder direkt bei der Verwaltung im Pentagon. Zur Not einfach auf der Webseite fuer das gesamte Militaer nachsehen, da gibt es sicher eine Telefonnummer fuer Personalfragen ehemaliger Soldaten, die werden schon weiterhelfen.

 

Wenn die Trauung auf einem Militaerstuetzpunkt (base) aber innerhalb der USA stattfand, dann habe ich keine Ahnung, ob hier die Ehe rechtlich auf ziviler (Landkreis/Stadt) oder militaerischer Buchfuehrung erfasst ist, also am besten beides probieren.

 

Der Link www.usachcs.army.mil fuehrt zur Ausbildungsstaette fuer Militaer-Seelsorger; ich fuerchte, dass die nicht die standesamtlichen Funktionen der Buchfuehrung uebernehmen. Aber eine schnelle E-mail zu der Stelle koennte sicher auch nicht schaden (im Zweifelsfall an das Buero des Kommandanten). In Anbetracht der Tatsache, dass die Leute dort nicht nur Offiziere, sondern auch Geistliche sind, nehme ich mal an, dass es sich um nette und hilfsbereite Leute handelt.

 

Noch ein Tip: Die "army" ist nur ein Viertel des US-Militaers, und die beiden angegebenen Webseiten sind in der Army. Es ist durchaus moeglich, dass der Schwager in der Air Force, Navy oder bei den Marines war, welche hoechstwahrscheinlich ihre eigenen "chaplaincy programs" und ihre eigene Verwaltung haben (die Gattungen des amerikanischen Militaers moegen sich ueberhaupt nicht, und arbeiten nicht gerne zusammen).

 

Es gibt uebrigens logischerweise im US-Militaer auch Chaplains, die Juedische Rabbiner oder Muslimische Imams sind. Ich nehme aber mal ganz stark an, dass der Schwager sich noch dran erinnern koennte, wenn er den geistlichen mit "Rabbi" angesprochen haette. Dazu gibt es eine koestliche Szene am Ende von "Men in Tights" (der Robin-Hood Parodie von Mel Brooks), bei der ein Rabbi (von Mel Brooks gespielt) Robin und Maid Marion verheiratet, und Richard Loewenherz verwechselt dauernd die Bezeichnungen "Father" und "Rabbi", und wird vom Rabbi korrigiert. Zur Strafe verwechselt der Rabbi die Bezeichnung "sword" mit "knife", als der Koenig sein Schwert benoetigt, um damit Robin zum Ritter zu schlagen. Sehr lustig.

 

Viel Glueck, es scheint als werden sie es brauchen.

bearbeitet von Baumfaeller
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Zu den Kirchenrechtlern: Wer kennt den gute Kirchenrechtler die einem da weiterhelfen könnten? Was kostet so etwas?

Der Ortspfarrer ist damit auf jeden Fall heftig überfordert - wendet man sich dann von sich aus ans Bistum? Wenn ja an welche Stelle?

 

Fragen über Fragen!

 

Vielen Dank für die Antworten

 

snigel

Ihr wendet euch am besten an euer jeweiliges Ordinariat >>> Stabsstelle oder Dezernat Kirchliches Recht. Unter kath.de findest du die Telefonnummern der Bistümer.....

Im Zweifelsfall sollte aber der Orstpfarrer einen geeigneten Ansprechpartner auf Ordinariatsebene nenen können, wenigstens die telefonnummer des generalvikariates - da weiß man garantiert wer zuständig ist in dem Bistum.

Kosten entstehen durch die reine Baratung m. W. keine.

 

liebe grüßles

ficb

 

P.S.: Dass der Orstpfarrer überfordert ist, ist nicht wirkich verwunderlich, denn diese Konstruktion ohne konkrete Hinweise auf dei Vorehe ist schon eher ungewöhnlich.... :lol:

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Hallo und vielen, vielen Dank!

 

Wir haben inzwischen intensiv an den Problem gearbeitet und auch schon einen guten Fortschritt erziehlt. So wissen wir jetzt den vollen Namen des Priesters/Pastors oder was auch immer (Chaplain Ltc. William A. Robertson, damals wohnhaft in Damascus, Maryland). Wir haben den guten Mann auch im Internet gefunden, leider geht aus keinen der Seiten seine Kirchenzugehörigkeit hervor. Wir denken aber momentan, daß er nicht katholisch ist, denn weder in Damascus noch im näheren Umland gibt es eine katholische Kirche (nach unseren Erkundigungen) und das wäre ja schon komisch für einen katholischen Geistlichen, oder?

Die Trauung fand in Fort Ritchie/ Maryland statt. Eine Anfrage dorthin läuft. Mal sehen was da raus kommt.

Außerdem versucht mein Schwager seine Ex-Frau irgendwo aufzutreiben, (was sich auch seeehr schwierig gestaltet) vielleicht weiß sie ja noch ein wenig mehr von damals.....

 

Meine Schwester wohnt im Bistum München-Freising, daß Problem an dem Ortspfarrer ist, daß er als Afrikaner wohl nur vorübergehend auf dieser Pfarrstelle ist. (So hat sie es auf jeden Fall verstanden)

 

Nochmals vielen, vielen Dank an alle für eure Beiträge und eure Mühe!

 

snigel

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Hallo und vielen, vielen Dank!

 

Wir haben inzwischen intensiv an den Problem gearbeitet und auch schon einen guten Fortschritt erziehlt. So wissen wir jetzt den vollen Namen des Priesters/Pastors oder was auch immer (Chaplain Ltc. William A. Robertson, damals wohnhaft in Damascus, Maryland). Wir haben den guten Mann auch im Internet gefunden, leider geht aus keinen der Seiten seine Kirchenzugehörigkeit hervor. Wir denken aber momentan, daß er nicht katholisch ist, denn weder in Damascus noch im näheren Umland gibt es eine katholische Kirche  (nach unseren Erkundigungen) und das wäre ja schon komisch für einen katholischen Geistlichen, oder?

Die Trauung fand in Fort Ritchie/ Maryland statt. Eine Anfrage dorthin läuft. Mal sehen was da raus kommt.

Außerdem versucht mein Schwager seine Ex-Frau irgendwo aufzutreiben, (was sich auch seeehr schwierig gestaltet) vielleicht weiß sie ja noch ein wenig mehr von damals.....

 

Meine Schwester wohnt im Bistum München-Freising, daß Problem an dem Ortspfarrer ist, daß er als Afrikaner wohl nur vorübergehend auf dieser Pfarrstelle ist. (So hat sie es auf jeden Fall verstanden)

 

Nochmals vielen, vielen Dank an alle für eure Beiträge und eure Mühe!

 

snigel

Hier hab ich was für dich:

Our Pastor

 

Reverend William A Robertson is our pastor. Rev. Robertson is very experienced minister who preaches and teaches the word od God. He holds a Masters of Divinity degree from Southern Baptist Theological Seminary and trained in Clinical Pastoral Education at Walter Reed Army Medical Center. In addition to being a pastor, he has been an Army chaplain, a hospital chaplain, and a Hospice chaplain. Our Pastor also looks forward to meeting you in worshiping God.

 

Vielleicht ist er es (er ist Baptist)!

 

Hier ist seine Adresse und Telefonnummer!

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Ja, der Herr Robertson passt. Vielen, vielen Dank für eure ganze Hilfe. Wir haben jetzt Konakt mit dem Herrn Wolf vom Ordinariat in München aufgenommen. Mal sehen wie es weiter geht.

 

Danke nochmals

 

snigel

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