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Hochzeit - Dispens usw.


Lucia Sonnenschein

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Lucia Sonnenschein

Hallo,

 

mein Lebensgefährte und ich möchte heiraten. Er ist evangelisch und war bereits einmal verheiratet. Ich bin katholisch. Stellt es ein Problem da, wenn wir kirchlich heiraten möchten? Die Trauung soll ökumenisch sein, aber in einer ev. Kirche stattfinden, möglichst mit zwei Pfarrern. Sie wird damit wohl evangelisch sein.

 

Wie ist nun das weitere Vorgehen. Muss ich nun diese zwei Dispensen beantragen, von denen ich gelesen habe?

 

Kann es Probleme geben wegen seiner geschiedenen Ehe (die nach ev. Recht war)?

 

Uns ist es aufgrund unseres Glaubens sehr wichtig kirchlich zu heiraten, ausserdem studiere ich Theologie und und es heisst in meinen Unterlagen, dass ich nicht im kirchlichen Dienst arbeiten kann, wenn ich nicht kirchlich verheiratet bin?

 

Was kann ich nun tun?

 

Danke für eure Hilfe.

 

Eine etwas verwirrte Lucia

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Lucia Sonnenschein

Kann mir hier im Forum niemand etwas dazu sagen?

 

Mir ist es wirklich sehr wichtig.

 

Danke noch einmal für die Mithilfe.

 

Lucia

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Liebe Lucia,

 

es ist tatsächlich schwierig, da die Bedingungen von Bistum zu Bistum verschieden sind. Wenn ich wüsste, wo du lebst, könnte ich vielleicht helfen.

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Das Kernproblem liegt m.E. in der Frage, ob die Ehe deines Lebensgefährten nach katholischem Recht gültig war. Das muss auf jeden Fall festgestellt werden.

Ist sie nicht gültig, ist alles andere von geringerer Problematik. War die Ehe gültig, sehe ich wenig Chance für eine kirchliche Trauung, die von der kath. Kirche anerkannt wird.

bearbeitet von Elima
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In diesem Thread geht es um ein ähnliches Thema. Zumindest gibt er einen Vorgeschmack darauf, um wieviele Ecken das katholische Eherecht denkt.

 

Ich habe hier zumindest soviel gelernt, dass die Frage unter anderem von der Konfession der geschiedenen Ehefrau abhängt. Wenn die katholisch war und ohne Dispens geheiratet hat, wars vermutlich ziemlich ungültig. (Aber ich bin nicht katholisch, deshalb diese Info unter Vorbehalt.)

 

z in ein s gewandelt

bearbeitet von Tirunesh
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Heißt es nicht "Dispens" ?

Hierin muß man Dir ausnahmsweise einmal rechtgeben.

Macht nichts, ich verkrafte auch eine Zustimmung von Dir - ausnahmsweise :lol:.

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Was kann ich nun tun?

Ruf den Offizial Deines Bistums an und stell ihm all diese Fragen. Es dürfte auch ein einfacher Pfarrer genügen.

Das mit dem Pfarrer kann ich nicht unterstreichen - ich habe letzten Sonntag eine Predigt gehört, die die ganze Ahnungslosigkeit des Predigers in Sachen Eherecht offenbarte. Den Pfarrer fragt besser keiner.

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Das Kernproblem liegt m.E. in der Frage, ob die Ehe deines Lebensgefährten nach katholischem Recht gültig war. Das muss auf jeden Fall festgestellt werden.

Ist sie nicht gültig, ist alles andere von geringerer Problematik. War die Ehe gültig, sehe ich wenig Chance für eine kirchliche Trauung, die von der kath. Kirche anerkannt wird.

Genau so ist es.

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Hallo Lucia,

du kannst auch im Offizialat deines Bistums nachfragen, die wissen das ganz genau, die Herren Kirchenrechtler.

Die Trauung soll ökumenisch sein, aber in einer ev. Kirche stattfinden, möglichst mit zwei Pfarrern. Sie wird damit wohl evangelisch sein.

Nur nebenbei, das hängt nicht von der Kirche ab, sondern vom Pfarrer, der euch zu Mann und Frau erklärt.

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Lucia Sonnenschein

Hallo,

 

ich habe nun bereits verschiedenes darüber gelesen.

 

Immer wieder stosse ich beim Thema Heirat von konfessionslosen auf diese Dispensen. Man benötigt wohl zwei davon. Eine wegen der Konfessionsverschiedenheit und eine damit man in einer evangelischen Kirche überhaupt heiraten kann.

 

Wird zur Erstellung diese Schreiben denn abgefragt, ob ein Partner schon verheiratet war?

 

Mein Lebensgefährte war evangelisch verheiratet. Nun habe ich gelesen, dass die ev. kirchl. Hochzeit nicht in der kath. Kirche anerkannt wird. Aber die standesamtliche Hochzeit von evangelischen Paaren wird in der kath. Kirche scheinbar als Ehe anerkannt und somit ist nach kath. Sicht keine erneute Heirat mehr möglich. Stimmt das wirklich so?

 

Gibt es da Ausnahmen?

 

Was bedeutet es hinsichtlich meiner späteren Möglichkeiten in der Kirche zu arbeiten? In meinen Unterlagen steht, dass eine Mitarbeit im kirchlichen Dienst eine kirchliche Hochzeit voraussetzt (natürlich nicht bei Singles). Kann ich dann überhaupt nicht mehr für die Kirche arbeiten, weil die Ehe dann nicht als kirchlich gilt, selbst wenn wir evangelisch heiraten würden?

 

Ich möchte in der Seelsorge arbeiten? Ist dieses denn auch unabhängig von der Kirche möglich?

 

Was für Möglichkeiten habe ich denn nach meinem Theologiestudium zu arbeiten, wenn ich nicht in der Kirche arbeiten kann?

 

Ich weiss, es sind sehr viele Fragen.

 

Ich wünsche mir sehr, dass ihr mir darauf noch ein paar Antworten geben könnt.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Liebe Grüsse

 

Lucia

 

 

P. S. Mein Pater, der bei der Trauung dabei sein soll, informiert sich nun über die kirchenrechtlichen Dinge. Er hat gestern Abend einen Kirchenrechtler diesbzgl. angefragt.

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Es ist sicher besser, wenn sich jemand (dieser Pater) konkret mit dem Fall beschäftigt, als wenn wir hier herumspekulieren. Das katholische Eherecht umfasst doch eine ganze Anzahl von Bestimmungen, die man im Einzelfall prüfen muss.

 

Eine Arbeitsmöglichkeit für eine Theologin außerhalb der Kirche ist vielleicht im Medienbereich zu finden. Allerdings sind die Anstellungsmöglichkeiten bei der Kirche auch nicht eben üppig (Personaleinsparungen aus finanziellen Gründen). Oder studierst du Lehrfach? Da sind die Aussichten besser, aber du brauchst die Zustimmung der Kirche.

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[Das mit dem Pfarrer kann ich nicht unterstreichen - ich habe letzten Sonntag eine Predigt gehört, die die ganze Ahnungslosigkeit des Predigers in Sachen Eherecht offenbarte. Den Pfarrer fragt besser keiner.

War das ein älterer Pfarrer, der noch den alten CIC studiert hat? Eigentlich gehört das doch zur Ausbildung (zu meiner Studienzeit in WÜ mussten die "Volltheologen" sogar einen Schein in den eherechtlichen Übungen haben, die Lehramtler nicht, aber ich habe ihn trotzdem). Solange man noch arbeitet, sollte es selbstverstänlich sein, dass man sich auf dem Laufenden hält (zumal wenn man öffentlich über ein solches Thema redet)

*kopfschüttel*

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Was kann ich nun tun?

Ruf den Offizial Deines Bistums an und stell ihm all diese Fragen. Es dürfte auch ein einfacher Pfarrer genügen.

Das mit dem Pfarrer kann ich nicht unterstreichen - ich habe letzten Sonntag eine Predigt gehört, die die ganze Ahnungslosigkeit des Predigers in Sachen Eherecht offenbarte. Den Pfarrer fragt besser keiner.

Was hat er denn so verkündet?

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Hallo Lucia,

 

eine ökumenische Trauung gibt es nicht, es gibt nur eine katholische, bei der auch ein evangelischer Pfarrer dabei ist, oder eine evangelische, bei der auch ein katholischer Pfarrer dabei ist.

 

In welcher Kirche das stattfindet ist dabei egal, aber ist halt normalerweise so, dass der erste fall in einer katholischen Kirche und der zweite in einer evangelischen stattfindet (muss aber nicht)

 

Für den zweiten Fall brauchst du eine Dispens (ich kennen diesen Fall von meinem Bruder)

 

Das andere ist die frühere Ehe deines Zukünftigen: Da gibt es keine Dispens.

 

Entweder das war eine gültige Ehe, dann könnt ihr nicht katholisch anerkannt kirchlich heiraten, oder es war keine gültige Ehe, dann muss sie kirchenamtlich für ungültig erklärt werden, und dann könnt ihr heiraten.

 

Ob diese Ehe (nach katholischem Recht) gültig war oder nicht, klärt ein Ehenichtigkeitsverfahren.

 

Werner

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Liebe Lucia Sonnenschein,

 

ich vermute mal, daß der springende Punkt auch bei einem Ehenichtigkeitsverfahren die Frage sein wird, ob die frühere Ehe Deines Partners vollzogen wurde oder nicht; d.h. wenn Kinder da sind, wird wohl definitiv angenommen, daß sie vollzogen wurde. Damit wäre sie auch unauflöslich. Das Problem liegt darin, daß eine Ehe grundsätzlich kirchenrechtlich "Rechtsgunst" genießt, d.h. der Vollzug und damit ihre Gültigkeit und Unauflöslichkeit wird so lange angenommen, bis das Gegenteil erwiesen ist. Vielleicht würde eine Segnungsfeier (die grundsätzlich möglich ist) für das Ordinariat einen gangbaren Weg darstellen, das allerdings ist tatsächlich von Bistum zu Bistum verschieden.

Gruß, Yeti

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Lucia Sonnenschein
Vielleicht würde eine Segnungsfeier (die grundsätzlich möglich ist) für das Ordinariat einen gangbaren Weg darstellen, das allerdings ist tatsächlich von Bistum zu Bistum verschieden.

Hallo,

 

das hört sich interessant an, denn der evangelische Pfarrer hat uns eben auch etwas in dieser Richtung empfohlen.

 

Ich werde dann wirklich mal genau nachfragen müssen, ob dieses eine Möglichkeit wäre. Ich hoffe doch sehr.

 

Vielen herzlichen Dank für die Antwort.

 

Lucia

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Vielleicht würde eine Segnungsfeier (die grundsätzlich möglich ist) für das Ordinariat einen gangbaren Weg darstellen,

Bitte was soll das denn sein?

 

Die Legalisierung des "Bösen"? Eine inoffizielle Adaption des ostkirchlichen Rechts?

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Liebe Lucia,

 

du solltest dich auch schon vorher in deinen Bistum erkundigen, ob du mit einer "Segensfeier" oder einer evangelischen Trauung überhaupt als Theologin eine Chance hast. Das dürfte bei euren Planungen ja eine große Rolle spielen.

Wenn ihr evangelisch heiratet, brauchst du eine Dispens - aber bei einer (zukünftigen) kath. Theologin wird man da vielleicht schon mehr nachfragen (warum evangelisch??????) als bei Herrn und Frau XY.

 

Ich kenne einen Theologen der im Hospizbereich arbeitet. Eine andere arbeitet in einer Erziehungsberatungsstelle. (Ich glaube aber das sie auch noch Soz-Päd. studiert hat.) Auch im journalistischen Bereich gibt es manchmal was. (Nach einem Praktikum/Voluntariat).

 

Was wäre denn der Vorteil einer Segnungsfeier???? Würde den eine Anulierungsverfahren in Frage kommen?

 

Alles Gute

 

Veronica

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Unabhängig von der Frage der vorherigen Ehe, ist auch d. Dispens nicht unproblematisch. Es gibt Bischöfe, die "dispensierte" Pastoralkräfte unter Berufung auf das Folgende generell (!) nicht einstellen:

Obwohl nach dem Verständnis der katholischen Kirche die konfessionsverschiedene Ehe, als Ehe zwischen Getauften, eine sakramentale Ehe ist und auf diese Weise ein besonderes Zeichen für die personal-partnerschaftliche Gemeinschaft des Lebens und der Liebe, des dauerhaften Bundes vor Gott und den Menschen darstellt, kann das Fehlen der vollen Einheit der Partner im Glauben und die Zugehörigkeit zu verschiedenen christlichen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften die Ausübung eines pastoralen Dienstes behindern. Eine Zulassung zum pastoralen Dienst oder die Fortsetzung eines pastoralen Dienstes hängt deshalb von der Zustimmung des Diözesanbischofs ab, die dieser unter Abwägung aller pastoralen Momente erteilen kann. Bei der Erteilung der Zustimmung berücksichtigt er auch, ob die Ehe in der kanonischen Eheschließungsform geschlossen wird. Auch wenn es dem Katholiken , der eine konfessions- oder religionsverschiedene Ehe eingehen will, möglich ist, mit Dispens von der kanonischen Eheschießungsform in einer anderen öffentlichen Form eine kirchenrechtlich gültige Ehe einzugehen (vgl. c. 1127 § 2 CIC), so wird für die im pastoralen Dienst Tätigen die Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform, d. h. der Eheabschluß in der katholischen Kirche, als wichtiges Indiz für die notwendige Beheimatung der Ehe in der katholischen Kirche gewertet.

Quelle: "Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie" der DBK

- würde ich getrost als Pflichtlektüre bezeichnen wollen für Theologen, die den kirchlichen Dienst anstreben... :ph34r:

bearbeitet von polyglotta
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