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Hochzeit - Dispens usw.


Lucia Sonnenschein

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Wäre es nicht ehrlicher und stimmiger, nicht katholisch zu sein, wenn man der Meinung ist, daß nichteinmal Päpste und Bischöfe nicht wissen können, was Gott will und wie er ist?

 

:lol::):) Frage: Sind Atheisten ehrlicher als Katholens ???

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Wäre es nicht ehrlicher und stimmiger, nicht katholisch zu sein, wenn man der Meinung ist, daß nichteinmal Päpste und Bischöfe nicht wissen können, was Gott will und wie er ist?

 

:lol::):) Frage: Sind Atheisten ehrlicher als Katholens ???

Antwort: Nicht alle.

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Hallo,

 

langsam werde ich nachdenklich. Vielleicht haben ja einige mein Tread gelesen. Mykath.de

 

In 1. Instanz wurde unsere Ehe ja nicht für ungültig erklärt, aber was ist, wenn in 2. Instanz nun doch?

 

Dann bin ich zwar so gesehen wieder ledig, lebe aber mit meinem Lebensgefährten in einer kirchlich nicht legalisierten Beziehung. Vor Annulierung der Ehe lebte ich dann quasi im Ehebruch und nach einer Annullierung in Unzucht. Folglich müssten wir also wieder heiraten!

 

Was aber wenn wir das beide nicht mehr wollen?

Werde ich dann für den Rest meines Lebens verschmäht?

Ich hab in der letzten Zeit immer häufiger Probleme, z. B. mit der Sache nicht mehr zur Kommunion gehen zu dürfen. Ich komme mir manchmal wie eine Ausgestossene vor.

 

Was, wenn wir uns (nach einer Annulierung meiner 1. Ehe) doch dazu entschließen sollten nochmal kirchlich zu heiraten? Meine 1. Ehe würde somit kein Problem mehr darstellen, aber wie ist es mit der 1. Ehe meines Lebensgefährten? Er war nie kirchlich verheiratet sondern nur standesamtlich und das mit einer Zeugin (oder damals auch schon gar nix mehr???) Wird diese Ehe vor der katholischen Kirche anerkannt?

 

Ich weiss langsam echt nicht mehr was ich tun soll, damit ich das richtige tu???

 

Gruß

EISFEE

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aber wie ist es mit der 1. Ehe meines Lebensgefährten? Er war nie kirchlich verheiratet sondern nur standesamtlich und das mit einer Zeugin (oder damals auch schon gar nix mehr???) Wird diese Ehe vor der katholischen Kirche anerkannt?

Die Frage nach der Gültigkeit der 1. Ehe deines jetzigen Mannes ergibt sich aus der Beantwortung folgender Fragen:

 

1. war es die erste Ehe sowohl deines jetzigen Mannes als auch seiner damaligen Frauß

2. ist er katholisch .......... war sie katholisch?

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Hallo Lucia,

 

Diese Segnungsfeiern werden in unserem Bistum nicht gern gesehen, ähneln sie wohl zu sehr den eigentlichen kirchl. Trauungen.

 

Also ich war evang. verheiratet, bin dann geschieden worden, habe dann meine große Liebe (einen Katholiken, katholisch verheiratet dann geschieden) standesamtlich geheiratet und bin dann zum kath. Glauben konvertiert. Soviel zum Status ;-)), also wir sind u.a. von der Kommunion ausgeschlossen. Es war keine leichte Zeit aber inzwischen haben wir gelernt damit umzugehen. Wir geben die Hoffnung nie auf :-)) und ja auch wir sind gläubige Katholiken. Allerdings würde ich jetzt nicht evangelisch heiratet wollen ;-)). Du musst schauen wie Du damit zurecht kommst, ihr werdet auf jeden Fall keine kath. rechtl. Ehe haben, da die erste Ehe (wie auch meine damals) gültig ist. Eine evang. Ehe wird erstmal anerkannt und kann ggf. (wie bei uns) annulliert werden. Wenn das bei euch nicht geht, kannst Du auch nicht zur Kommunion, Beichte etc. Du heiratest ja quasi einen verheirateten Mann und das könnte dann dementsprechend Schwierigkeiten mit der kirchl. Arbeit geben - keine Ahnung aber man hört es immer wieder...

 

Zum Thema Kommunion, also wenn man mal ganz genau nach dem Gewissenspiegel geht (Mein Pfarrer meinte mal, man sollte eigentlich alle 6 Wochen zur Beichte) dürften wohl die wenigsten zur Kommunion. Allerdings können eben die meisten durch die Beichte ja wieder im Stand der Gnade sein. Wir als geschiedene Wiederverheiratete können das eben nicht, da wir im Stand der Sünde stehen. Es sei denn wir ziehen die Josefsehe vor.

 

Liebe Lucia, auch wenn ich nicht verstehe warum ihr eine evang. Hochzeit anstrebt, mir war die Liebe zu meinem Mann sehr wichtig und ist es noch. Ich kann für diesen Schritt trotz meines Glaubens einstehen und ich hoffe das es eines Tages leichtere Wege gibt, ausgeschlossen aus meiner Kirche fühle ich mich dennoch nicht. Vergiss nicht Jesus schaut in dein Herz:-).

 

Mein Bischof sagte einmal zu mir, dass es vor Gott wohl mehr in Ordnung ist sich dazu zu bekennen nicht zur Kommunion zu gehen und von der geistigen Kommunion zu leben und trotzdem Spaß am Glauben zu haben als die die einfach so nach vorne latschen - um es mal salopp auszudrücken.

 

Dir/Euch alles Gute auf eurem weiteren Weg.

 

Sina

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Hallo Eisfee,

 

also wenn dein Lebensgefährte nur standesamtlich verheiratet war und deine Ehe annuliert wird/bleibt, dürfte einer kirchl. Trauung nix im Wege stehen.

 

Nicht zu kommunizieren ist manchmal wirklich schwer, weißt Du während der Wandlung stelle ich mir Jesus immer ganz nah bei mir vor und ich schliesse die Augen und rede mit ihm und bete - so fühle ich mich ganz geborgen. Weißt Du, ich weiß ja dass er mich da sitzen sieht und er weiß wie schwer dass ist und ich weiß auch das er mich liebt - genau eben auch deswegen...

 

LG Sina

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Eine Diskussion über den Grad des Gehorsams, den ein Katholik dem Lehramt schuldet, ist zwar sinnvoll, führt aber vom Thema weg. Deshalb hierhin abgesplittet.

 

Könnt ihr bitte innerhalb eines Threads beim Thema bleiben? Danke!

 

Hansjo hat ja schon etwas geschrieben: Erich et al., wer in nächster Zeit meint, in F&A andere User persönlich und ohne Themenbezug angreifen zu müssen, kann mit einer Verwarnung rechnen.

bearbeitet von MartinO
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Die Frage nach der Gültigkeit der 1. Ehe deines jetzigen Mannes ergibt sich aus der Beantwortung folgender Fragen:

 

1. war es die erste Ehe sowohl deines jetzigen Mannes als auch seiner damaligen Frauß

2. ist er katholisch .......... war sie katholisch?

@ umusungu

 

Es war sowohl für ihn als auch für sie die 1. Ehe, wobei er ev. bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits aus der Kirche ausgetreten und sie Zeugin Jehovas bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits auch o.B. gewesen ist.

 

Sollte in dieser Hinsicht kein Ehehindernis für uns bestehen müsste er sich allerdings zum Wiedereintritt entscheiden.

 

Dann wären wir wieder beim nächsten Thema: ich bin kath. er wäre dann wieder ev.

 

Eigentlich bin ich es leid über derartige Dinge nachzudenken.

Für mich gibt und gab es nur 1x den Gang zum Altar, ob nun kirchlich anerkannt oder nicht. Für mich war es absolut gültig.

 

Ich weiß was ich glaube, an wen ich glaube und wie ich glaube.

 

Mit der Tatsache in "Wilder Ehe" zu leben würde ich, denke ich, ganz gut klar kommen. Es heißt doch immer, Gott ist ein Gott der Liebe.

Warum sollte er zwei Menschen die zwar über Umwege und doch irgendwie schicksalhaft begegnet sind und füreinander bestimmt sind strafen indem er sie später einmal nicht in sein Himmelreich lässt?!

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Die Frage nach der Gültigkeit der 1. Ehe deines jetzigen Mannes ergibt sich aus der Beantwortung folgender Fragen:

 

1. war es die erste Ehe sowohl deines jetzigen Mannes als auch seiner damaligen Frauß

2. ist er katholisch .......... war sie katholisch?

@ umusungu

 

Es war sowohl für ihn als auch für sie die 1. Ehe, wobei er ev. bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits aus der Kirche ausgetreten und sie Zeugin Jehovas bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits auch o.B. gewesen ist.

Wenn die erste Frau Zeugin Jehovas war und nur die Taufe der Zeugen Jehovas empfangen hat (und nicht z.B.als Kind katholisch oder evangelisch getauft wurde), gilt sie als ungetauft, da die Taufe der ZJ keine als christlich anerkannte Taufe ist. Damit wäre diese Ehe zumindest nicht sakramental und könnte möglicherweise nach Privilegium Petrinum zugunsten der Ehe mit einem getauften / katholischen Partner aufgelöst werden.

 

Ich kann verstehen, daß Dir das alles Leid ist. Trotzdem - ich würde an Deiner Stelle bis zum letzten dafür kämpfen, eine gültige Ehe schließen zu können.

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Hallo,

 

mein Lebensgefährte und ich möchte heiraten. Er ist evangelisch und war bereits einmal verheiratet. Ich bin katholisch. Stellt es ein Problem da, wenn wir kirchlich heiraten möchten? Die Trauung soll ökumenisch sein, aber in einer ev. Kirche stattfinden, möglichst mit zwei Pfarrern. Sie wird damit wohl evangelisch sein.

 

Wie ist nun das weitere Vorgehen. Muss ich nun diese zwei Dispensen beantragen, von denen ich gelesen habe?

 

Kann es Probleme geben wegen seiner geschiedenen Ehe (die nach ev. Recht war)?

 

Uns ist es aufgrund unseres Glaubens sehr wichtig kirchlich zu heiraten, ausserdem studiere ich Theologie und und es heisst in meinen Unterlagen, dass ich nicht im kirchlichen Dienst arbeiten kann, wenn ich nicht kirchlich verheiratet bin?

 

Was kann ich nun tun?

 

Danke für eure Hilfe.

 

Eine etwas verwirrte Lucia

Hallo Lucia Sonnenschein,

 

frage doch noch einmal einen anderen Pfarrer als den, den du mit der Klärung deiner Frage betraut hast.

 

Mein Mann war auch evangelisch kirchlich verheiratet.

Grundsätzlich ist eine solche Ehe auch für die katholische Kirche gültig.

 

Es gibt aber viele Punkte, die zu klären sind: Wer hat die Ehe "auflösen" wollen? Waren die beiden Partner gläubig?

Vor allem aber: Wollten beide Kinder oder einer keine?

 

In unserem Fall war die Ehe meines Mannes eindeutig ungültig, weil sie nie Kinder wollte; sie sogar abgetrieben hat gegen seinen Willen.

 

Ich habe erst durch einen Kollegen und einen Pfarrer in Sizilien eine eindeutige Klärung erhalten während ein Mitglied einer reaktionären katholischen Vereinigung, das mich schon ohne Näheres darüber zu wissen, regelrecht verdammte, die "Hölle heiss" gemacht hat.

 

Es ist in der Tat sehr vom Pfarrer abhängig, wie die Entscheidung ausfällt.

Wie genau ist er informiert über das Kirchenrecht und wie genau und differenziert fragt er nach.

 

Die Aufgabe des Pfarrers ist es, den Menschen im Ganzen zu sehen, zu versuchen, soweit wie möglich ins Detail zu gehen, denn Jesus hat die Menschen auch nicht pauschal verurteilt und in eine "Schublade" gesteckt.

 

Die "Kirche" versucht auch, dem Menschen gerecht zu werden; du darfst nur nicht nachlassen in deinen Bemühungen und musst solange dranbleiben bis du einen solchen Pfarrer findest.

 

Es könnte auch sein, dass diese erste "Absage" deines Paters eine Herausforderung an deine Hartnäckigkeit bedeutet.

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Hallo Lucia Sonnenschein,

 

frage doch noch einmal einen anderen Pfarrer als den, den du mit der Klärung deiner Frage betraut hast.

pfarrer haben keine ahnung. sie soll direkt im offizialat nachfragen.

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Die Kirche wird hier zu Unrecht zum Buhmann gestempelt. :lol:

 

Wenn einer meint, zu 2 oder gar mehr Personen zum Versprechen "Ich will Dich lieben, achten und ehren und Dir die Treue halten, bis daß der Tod uns scheidet!" JA sagen zu können, dann ist ihm das unbenommen. Es gibt genügend Wege dafür.

Aber wir können nicht von der Kirche erwarten, daß auch sie einfach so ihren Sanktus dazu abgibt, ohne näher zu prüfen oder gar ohne die Ungültigkeit der 1. Ehe festzustellen. Das wäre dann kein Ehesakrament mehr, sondern das verkäme zur Farce!

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