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Das neue Kompendium zum KKK


Gert

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Das finde ich jetzt aber ein bißchen widersprüchlich!

 

Offensichtlich besteht ja Einigkeit bei der Beantwortung der Frage, ob der Priester - eben aufgrund der Vollmacht - von den Sünden lossprechen kann. Wenn aber nun der Priester von den Sünden lossprechen kann, warum soll er dann nicht auch von den zeitlichen Sündenstrafen lossprechen können?

Diese zeitlichen Sündenstrafen sind doch eine direkte Folge der Sünde, oder etwa nicht?

Wenn der Priester nun die Sünden vergibt, wäre es doch nur eine "halbe" Vergebung, wenn er die zeitlichen Sündenstrafen nicht auch erläßt ......

Jein.

 

Die katholische Beichte besteht aus

 

Gewissenserforschung

 

Reue

 

Beichte

 

Lossprechung

 

Genugtuung/Buße

 

a-c erledigt der Beichtende (bei c ist der Priester passiv-zuhörend)

d erledigt der Priester

 

e kann der Priester nicht lösen, da die Genugtuung aus zwei Teilen besteht: der irdischen Busse (Gebet, gute Werke, etc) und der himmlischen, da trotz aller irdischen Bußwerke immer ein Schatten auf der weißen Weste bleibt, der abgewaschen werden muss.

 

Diese himmlische Buße erfolgt im sog. Fegefeuer.

 

Die röm. Kirche lehrt, daß Gott dem Sünder zwar vergibt, daß der Sünder aber trotzdem eine Wiedergutmachung zu leisten hat.

 

Die "Unordnung", die die Sünde verursacht hat muss ja wieder aufgeräumt werden.

 

Das erfolgt über sog. "zeitliche Sündenstrafen" (im Unterschied zur "ewigen Verdammnis").

 

Der hl. Vater hat die nicht deligierbare Vollmacht, die Bedingungen zu formulieren, unter denen man diese "zeitlichen Sündenstrafen" schon vor Antritt wieder los wird.

 

Erfüllt man diese Bedingungen erwirbt man einen "Ablass", je nachdem einen vollkommenen (dann sind alle Sündenstrafen erlassen) oder einen teilweisen, dann verkürzt sich die Zeit im Fegefeuer.

 

(Ich finde das ganze in sofern etwas schwierig, als das bei dieser Art der Betrachtung suggeriert wird, das Fegefeuer würde noch unserer Zeit unterliegen).

Ach so, jetzt habe ich das verstanden. Danke!

 

Aber wo liegen denn dann die Probleme einer Frau Käßmann?

Es geht doch ganz offensichtlich um eine rein innerkatholische Angelegenheit. Meint sie etwa den Papst belehren zu müssen?

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Ach so, jetzt habe ich das verstanden. Danke!

 

Aber wo liegen denn dann die Probleme einer Frau Käßmann?

Es geht doch ganz offensichtlich um eine rein innerkatholische Angelegenheit. Meint sie etwa den Papst belehren zu müssen?

Nein, sie wurde nur im Interview gefragt, wie sie zu den Ereignissen rund um den WJT denkt. Daraufhin hat sie unter anderem geantwortet, dass der Erlass einen Ablasses für die Protestanten sehr problematisch ist, weil sie hier eine andere Theologie haben als die KK.

 

Daraufhin hat der Reporter nachgefragt, ob es hier klärungsbedarf zwischen der EKD und der KK gäbe. Bischöfin Käßmann hat daraufhin den evangelischen Glauben von Sündenvergebung dargelegt. Dies deshalb, weil der katholische Ablass aus der Absolution in der Beichte herrührt und beides auf dem gleichen theologischen Fundament, der Binde- und Lösegewalt, beruht.

 

Nach evangelischem Verständnis ist der Papst ja auch nichts höheres als ein Bischof. Von daher darf sich eine Bischöfin schon "anmaßen", einem anderen Bischof ihre theologische Haltung zu unterbreiten. Obwohl die Bischöfin das nicht gemacht hat, sähe ich hierin keine Anmaßung, sondern ein gutes Recht zwischen zwei Menschen im Bischofsamt - auch wenn deren Kirchen dieses Amt verschieden deuten.

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Ach so, jetzt habe ich das verstanden. Danke!

 

Aber wo liegen denn dann die Probleme einer Frau Käßmann?

Es geht doch ganz offensichtlich um eine rein innerkatholische Angelegenheit. Meint sie etwa den Papst belehren zu müssen?

Frau Käßmann hat kein Problem, sondern hat ein Interview gegeben, mit dem einige Leute aus einer bestimmten Ecke ein Problem haben ...

 

Allerdings ist es in gewisser Weise schon ein ökumenisches Problem.

 

Vorausgesetzt, der Heidelberger Katechismus gilt noch, ist der Mensch nach lutheranischer Lehre gerechtfertigt (also bereit ins Himmelreich einzugehen) nur durch seinen Glauben (Frage 59ff.).

 

Nach katholischer Lehre s.o. muss die Genugtuung und die Buße erfolgen.

 

 

Für die Ökumene stellt sich also die Frage, ob mit dem Ablass am WJT ein besonderes Zeichen gesetzt werden sollte.

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Für die Ökumene stellt sich also die Frage, ob mit dem Ablass am WJT ein besonderes Zeichen gesetzt werden sollte.

Das ist doch Käse, Flo. Da könntest Du bei jeder Priester- oder Bischofsweihe, bei jeder sakramentalen Beichte, jeder Krankensalbung, ja jeder Eucharistiefeier fragen, ob damit ein antiökumenisches Zeichen gesetzt werden soll.

Ökumene kann ja wohl schlecht so vorrangig sein, daß die katholische Kirche dafür auf ihre ureigensten Lebensäußerungen verzichtet.

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Für die Ökumene stellt sich also die Frage, ob mit dem Ablass am WJT ein besonderes Zeichen gesetzt werden sollte.

Das ist doch Käse, Flo. Da könntest Du bei jeder Priester- oder Bischofsweihe, bei jeder sakramentalen Beichte, jeder Krankensalbung, ja jeder Eucharistiefeier fragen, ob damit ein antiökumenisches Zeichen gesetzt werden soll.

Ökumene kann ja wohl schlecht so vorrangig sein, daß die katholische Kirche dafür auf ihre ureigensten Lebensäußerungen verzichtet.

Das anziehende an der katholischen Kirche ist eigentlich das katholische.

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Für die Ökumene stellt sich also die Frage, ob mit dem Ablass am WJT ein besonderes Zeichen gesetzt werden sollte.

Das ist doch Käse, Flo. Da könntest Du bei jeder Priester- oder Bischofsweihe, bei jeder sakramentalen Beichte, jeder Krankensalbung, ja jeder Eucharistiefeier fragen, ob damit ein antiökumenisches Zeichen gesetzt werden soll.

Ökumene kann ja wohl schlecht so vorrangig sein, daß die katholische Kirche dafür auf ihre ureigensten Lebensäußerungen verzichtet.

Bitte?

 

Mir ist völlig egal, ob es am WJT Ablass gibt oder nicht.

 

Warum es Idea nicht egal war kann ich nun beim besten Willen nicht sagen.

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Ach so, jetzt habe ich das verstanden. Danke!

 

Aber wo liegen denn dann die Probleme einer Frau Käßmann?

Es geht doch ganz offensichtlich um eine rein innerkatholische Angelegenheit. Meint sie etwa den Papst belehren zu müssen?

Nein, sie wurde nur im Interview gefragt, wie sie zu den Ereignissen rund um den WJT denkt. Daraufhin hat sie unter anderem geantwortet, dass der Erlass einen Ablasses für die Protestanten sehr problematisch ist, weil sie hier eine andere Theologie haben als die KK.

 

Daraufhin hat der Reporter nachgefragt, ob es hier klärungsbedarf zwischen der EKD und der KK gäbe. Bischöfin Käßmann hat daraufhin den evangelischen Glauben von Sündenvergebung dargelegt. Dies deshalb, weil der katholische Ablass aus der Absolution in der Beichte herrührt und beides auf dem gleichen theologischen Fundament, der Binde- und Lösegewalt, beruht.

 

Nach evangelischem Verständnis ist der Papst ja auch nichts höheres als ein Bischof. Von daher darf sich eine Bischöfin schon "anmaßen", einem anderen Bischof ihre theologische Haltung zu unterbreiten. Obwohl die Bischöfin das nicht gemacht hat, sähe ich hierin keine Anmaßung, sondern ein gutes Recht zwischen zwei Menschen im Bischofsamt - auch wenn deren Kirchen dieses Amt verschieden deuten.

Danke.

Das bringt es m.E. auf den Punkt.

 

 

Andere Frage: Heißen die Nummern im KKK tatsächlich Canones wie im Kirchenrecht? :lol:

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Für die Ökumene stellt sich also die Frage, ob mit dem Ablass am WJT ein besonderes Zeichen gesetzt werden sollte.

Das ist doch Käse, Flo. Da könntest Du bei jeder Priester- oder Bischofsweihe, bei jeder sakramentalen Beichte, jeder Krankensalbung, ja jeder Eucharistiefeier fragen, ob damit ein antiökumenisches Zeichen gesetzt werden soll.

Ökumene kann ja wohl schlecht so vorrangig sein, daß die katholische Kirche dafür auf ihre ureigensten Lebensäußerungen verzichtet.

Ja.

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Das das Ding am 12.08. auf Deutsch raus kommt (und bei kath.net 7,20 Euro als TB kosten soll) ist denke ich bekannt.

Das Ding gibt's jetzt (solange Vorrat reicht) für schlappe 1,75 EUR Versandkostenanteil, Buch selbst ist gratis.

 

näheres hier. Inklusive Online-Bestellmöglichkeit.

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Das das Ding am 12.08. auf Deutsch raus kommt (und bei kath.net 7,20 Euro als TB kosten soll) ist denke ich bekannt.

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näheres hier. Inklusive Online-Bestellmöglichkeit.

Schon vor 2(?) Wochen bestellt - allerdings bis jetzt noch keine Antwort.

bearbeitet von Flo77
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Wir haben es im Buchhandel gekauft.

Dito.

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Vorausgesetzt, der Heidelberger Katechismus gilt noch, ist der Mensch nach lutheranischer Lehre gerechtfertigt (also bereit ins Himmelreich einzugehen) nur durch seinen Glauben (Frage 59ff.).

 

Nach katholischer Lehre s.o. muss die Genugtuung und die Buße erfolgen.

Moment, da gibt es eine gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, daraus zitiert:

 

Die Rechtfertigung wird uns zuteil durch Christus Jesus, „den Gott dazu bestimmt hat, Sühne zu leisten mit seinem Blut, Sühne, wirksam durch Glauben“ (Röm 3,25; vgl. 3,21-28). „Denn aus Gnade seid ihr durch den Glauben gerettet, nicht aus eigener Kraft – Gott hat es geschenkt –, nicht aufgrund eurer Werke“ (Eph 2,8f.).

 

11. Rechtfertigung ist Sündenvergebung (Röm 3,23-25; Apg 13,39; Lk 18,14), Befreiung von der herrschenden Macht der Sünde und des Todes (Röm 5,12-21) und vom Fluch des Gesetzes (Gal 3,10-14).

 

GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR RECHTFERTIGUNGSLEHRE

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Gert sagt nichts mehr, er hats wohl gelesen.

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Mein Erzbischof hatte ja vor einiger Zeit seiner Teilkirche ans Herz gelegt, das Kompendium mal durchzuarbeiten (und es ggf. wieder zur Grundlage für Religionsunterricht, Firmvorbereitung, etc. zu machen).

 

Hat das Werk noch jemand mit Bleistift gelesen und mal angemarkert, wo man NICHT zustimmt.

 

Welche Konsequenz aus den markierten Absätzen folgen soll liegt zwar noch etwas im Dunkeln (aber ich bin auch erst durch das Glaubensbekenntnis).

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Nach evangelischem Verständnis ist der Papst ja auch nichts höheres als ein Bischof. Von daher darf sich eine Bischöfin schon "anmaßen", einem anderen Bischof ihre theologische Haltung zu unterbreiten. Obwohl die Bischöfin das nicht gemacht hat, sähe ich hierin keine Anmaßung, sondern ein gutes Recht zwischen zwei Menschen im Bischofsamt - auch wenn deren Kirchen dieses Amt verschieden deuten.

 

Nun, wenn man es ganau nimmt, haben die heutigen deutschen Lutheraner keinen Begriff mehr davon, was ein katholischer Bischof ist. Dieses Amt haben sie nämlich vor sehr sehr langer Zeit faktisch und theoretisch abgeschafft. Evangelische Bischöfe haben nur noch den Namen mit einem katholischen Bischof gemein. Frau Bischöfin Käßmann befindet sich also auch nach ihrer eigenen Ansicht nicht mit dem Papst im gleichen Bischofsamt, wie Du es suggeriert hast.

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Vorausgesetzt, der Heidelberger Katechismus gilt noch, ist der Mensch nach lutheranischer Lehre gerechtfertigt (also bereit ins Himmelreich einzugehen) nur durch seinen Glauben (Frage 59ff.).

 

Nach katholischer Lehre s.o. muss die Genugtuung und die Buße erfolgen.

 

Seit wann gilt der Heidelberger Katechismus für Lutheraner? Der ist calvinistisch.

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Der KKKK ist jetzt bei www.vatican.va auch online ...

 

 

 

 

 

... auf französisch, italienisch, portugiesisch, rumänisch und spanisch ...

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Wer denkt sich eigentlich immer die Veröffentlichungssprachen aus?

 

Rumänisch ist ja jetzt alles andere als eine Weltsprache. Englisch wäre wenigstens nicht schlecht gewesen.

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Wer denkt sich eigentlich immer die Veröffentlichungssprachen aus?

 

Rumänisch ist ja jetzt alles andere als eine Weltsprache. Englisch wäre wenigstens nicht schlecht gewesen.

Ich hätte selbst Chinesisch oder Hindi als sinnvoll empfunden - auf jeden Fall also Sprachen mit katechetischem Bedarf - die rumänsische Orthodoxie dürfte sich allerdings bedanken.
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Ich hab ja auch nichts gegen rumänisch, hindi, chinesisch (obwohl die Seite in China wohl sowieso gesperrt ist), aber bei dem doch sehr internationalem Publikum dieser Seite sollten doch wenigstens die Weltsprachen vertreten sein, die natürlich immer noch durch andere Sprachen ergänzt werden können.

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