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Ehefähigkeit


Werner001

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Flo, weißt du eine Antwort darauf?
Tja, als wir geheiratet haben, wollten wir noch Kinder, jetzt nicht mehr. Ist unsere Ehe dann im Nachhinein unkatholisch geworden???

Wie gesagt, jede Ehe ist gültig, solange sie nicht für ungültig erklärt wird.

 

Also auch eine Ehe, bei der man von vornherein Kinder ausschliesst, ist solange eine gültige Ehe, bis jemand die Gültigkeit vor einem katholischen Ehegericht anzweifelt und dieses Gericht die ehe für ungültig erklärt hat.

 

Wenn ihr beim Beginn der Ehe noch Kinder wolltet, dann ist es auf jeden Fall (was diesen Punkt angeht) eine gültige Ehe, und im Nachhinein kann eine ehe nicht ungültig werde.

 

Entweder sie ist von Anfang an ungültig, oder eben nicht.

 

Werner

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Flo, weißt du eine Antwort darauf?
Tja, als wir geheiratet haben, wollten wir noch Kinder, jetzt nicht mehr. Ist unsere Ehe dann im Nachhinein unkatholisch geworden???

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Eheschließung - da Kinder damals gewünscht waren, ist die Ehe gültig

... und damit ist auch nix mehr mit "in Nullkommanix Ehe anullieren".

 

Eine richtig katholische Ehe also, asia. :lol:

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Flo, weißt du eine Antwort darauf?
Tja, als wir geheiratet haben, wollten wir noch Kinder, jetzt nicht mehr. Ist unsere Ehe dann im Nachhinein unkatholisch geworden???

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Eheschließung - da Kinder damals gewünscht waren, ist die Ehe gültig

... und damit ist auch nix mehr mit "in Nullkommanix Ehe anullieren".

 

Eine richtig katholische Ehe also, asia. :lol:

Genau, dann geht das nicht mehr so einfach mit einer Anullierung.

 

Aber das will Asia ja eh nicht und wird es hoffentlich auch nie wollen.

 

Werner

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Gut - nachdem das geklärt ist stellt sich jetzt noch die Frage:

 

Ist der Zölibat nur die Verpflichtung auf ein keusches Leben oder kann nur jemand zölibatär leben, der auch ehefähig ist?

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Gut - nachdem das geklärt ist stellt sich jetzt noch die Frage:

 

Ist der Zölibat nur die Verpflichtung auf ein keusches Leben oder kann nur jemand zölibatär leben, der auch ehefähig ist?

Wie es mit dem Zölibat steht weiß ich nicht, aber meines Wissens kann nur ein ehefähiger Mann zum Priester geweiht werden.

 

Werner

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Gut - nachdem das geklärt ist stellt sich jetzt noch die Frage:

 

Ist der Zölibat nur die Verpflichtung auf ein keusches Leben oder kann nur jemand zölibatär leben, der auch ehefähig ist?

Wie es mit dem Zölibat steht weiß ich nicht, aber meines Wissens kann nur ein ehefähiger Mann zum Priester geweiht werden.

 

Werner

Dann wäre es ja logisch, wenn Homosexuelle NICHT geweiht werden können ... :lol:

 

Korrektur:

 

Er muss getauft und berufen sein.

 

KKK can. 1577 + 1578

bearbeitet von Flo77
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Flo, weißt du eine Antwort darauf?
Tja, als wir geheiratet haben, wollten wir noch Kinder, jetzt nicht mehr. Ist unsere Ehe dann im Nachhinein unkatholisch geworden???

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Eheschließung - da Kinder damals gewünscht waren, ist die Ehe gültig

... und damit ist auch nix mehr mit "in Nullkommanix Ehe anullieren".

 

Eine richtig katholische Ehe also, asia. :lol:

puh, da bin ich aber beruhigt. Jetzt kann ich endlich wieder schlafen :)

Spaß beiseite, danke für die Klärung.

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Gut - nachdem das geklärt ist stellt sich jetzt noch die Frage:

 

Ist der Zölibat nur die Verpflichtung auf ein keusches Leben oder kann nur jemand zölibatär leben, der auch ehefähig ist?

Wie es mit dem Zölibat steht weiß ich nicht, aber meines Wissens kann nur ein ehefähiger Mann zum Priester geweiht werden.

 

Werner

Dann wäre es ja logisch, wenn Homosexuelle NICHT geweiht werden können ... :lol:

 

Korrektur:

 

Er muss getauft und berufen sein.

 

KKK can. 1577 + 1578

Wieso, wie weiter oben dargelegt und wie eine Menge Beispiele beweisen (frag mal Oestemer) ist doch ein schwuler Mann nicht per se zur Ehe ungeeignet!

 

Werner

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Wieso, wie weiter oben dargelegt und wie eine Menge Beispiele beweisen (frag mal Oestemer) ist doch ein schwuler Mann nicht per se zur Ehe ungeeignet!

Sag ich doch - jeder Mann, der getauft und berufen ist kann geweiht werden.

 

Die Ehefähigkeit ist KEIN Muss.

 

Wenn die in dem neuen Dokument als Voraussetzung stünde wäre das ein Traditionsbruch ...

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Flo, weißt du eine Antwort darauf?
Tja, als wir geheiratet haben, wollten wir noch Kinder, jetzt nicht mehr. Ist unsere Ehe dann im Nachhinein unkatholisch geworden???

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Eheschließung - da Kinder damals gewünscht waren, ist die Ehe gültig

... und damit ist auch nix mehr mit "in Nullkommanix Ehe anullieren".

 

Eine richtig katholische Ehe also, asia. :lol:

puh, da bin ich aber beruhigt. Jetzt kann ich endlich wieder schlafen :)

Spaß beiseite, danke für die Klärung.

eine richtige katholische Ehe wo wir lieber unseren Willen folgen als Gottes Willen? Hmmm, das wage ich aber zu bezweifeln :)

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Flo, weißt du eine Antwort darauf?
Tja, als wir geheiratet haben, wollten wir noch Kinder, jetzt nicht mehr. Ist unsere Ehe dann im Nachhinein unkatholisch geworden???

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Eheschließung - da Kinder damals gewünscht waren, ist die Ehe gültig

... und damit ist auch nix mehr mit "in Nullkommanix Ehe anullieren".

 

Eine richtig katholische Ehe also, asia. :lol:

puh, da bin ich aber beruhigt. Jetzt kann ich endlich wieder schlafen :)

Spaß beiseite, danke für die Klärung.

eine richtige katholische Ehe wo wir lieber unseren Willen folgen als Gottes Willen? Hmmm, das wage ich aber zu bezweifeln :)

Vielleicht ist das ja Gottes Wille? :)

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Bei welchen von den folgenden Beispielen kann die Ehe noch am ehesten annulliert werden?

 

 

1. Ein Paar heiratet nur standesamtlich, beide sind (und bleiben) in der ev. Kirche.

 

2. Ein Paar heiratet kirchlich (und standesamtlich), beide verwitwet, katholisch und haben aus der ersten Ehe Kinder. Sie beschließen, wegen der halbwüchsigen Kinder und weil es mit Ende 30 nicht mehr so prickelnd mit Babys ist, auf gemeinsame Kinder zu verzichten. (Allerdings keine Josefsehe)

 

3. Ein Paar heiratet standesamtlich, beide sind katholisch.

 

4. Ein Paar heiratet kirchlich, unterlässt aber alle Aktivitäten die zu Kindern führen könnten. (Josefsehe)

 

5. Ein kath. Paar heiratet standesamtlich, unterlässt aber aus Glaubensgründen alle Aktivitäten, die zu Kindern führen könnten. (Josefsehe)

 

Meine Vermutung steht hier:

 

 

“Katholische Ehen“ sind Nr. 1 und 5, Nr. 2,3, 4 können leicht annulliert werden. Oder?

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Bei welchen von den folgenden Beispielen kann die Ehe noch am ehesten annulliert werden?

 

 

1. Ein Paar heiratet nur standesamtlich, beide sind (und bleiben) in der ev. Kirche.

 

2. Ein Paar heiratet kirchlich (und standesamtlich), beide verwitwet, katholisch und haben aus der ersten Ehe Kinder. Sie beschließen, wegen der halbwüchsigen Kinder und weil es mit Ende 30 nicht mehr so prickelnd mit Babys ist, auf gemeinsame Kinder zu verzichten. (Allerdings keine Josefsehe)

 

3. Ein Paar heiratet standesamtlich, beide sind katholisch.

 

4. Ein Paar heiratet kirchlich, unterlässt aber alle Aktivitäten die zu Kindern führen könnten. (Josefsehe)

 

5. Ein kath. Paar heiratet standesamtlich, unterlässt aber aus Glaubensgründen alle Aktivitäten, die zu Kindern führen könnten. (Josefsehe)

 

Meine Vermutung steht hier:

 

 

“Katholische Ehen“ sind Nr. 1 und 5, Nr. 2,3, 4 können leicht annulliert werden. Oder?

Paar 3 und 5 sind nach katholischem Recht gar nicht verheiratet da sie nicht der Formpflicht genügt haben.

 

Paar 1 unterliegt an sich eh nicht dem katholischen Recht - erst wenn die Ehe geschieden wird und einer einen Katholiken heiraten wird muss das Nichtzustandekommen einer gültigen Naturehe festgestellt werden.

 

Paar 2 hat mMn geringe Chancen auf eine Annulierung, aber das müsste pastoral geprüft werden.

 

Paar 4 muss nachweisen, daß die Josefsehe nicht vereinbart war.

 

Deine Vermutung würde ich daher als leicht daneben liegend betrachten ...

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Bei welchen von den folgenden Beispielen kann die Ehe noch am ehesten annulliert werden? 

 

 

1. Ein Paar heiratet nur standesamtlich, beide sind (und bleiben) in der ev. Kirche.

 

2. Ein Paar heiratet kirchlich (und standesamtlich), beide verwitwet, katholisch und haben aus der ersten Ehe  Kinder. Sie beschließen, wegen der halbwüchsigen Kinder und weil es mit Ende 30 nicht mehr so prickelnd mit Babys ist, auf gemeinsame Kinder zu verzichten. (Allerdings keine Josefsehe)

 

3. Ein Paar heiratet  standesamtlich, beide sind katholisch.

 

4. Ein  Paar heiratet kirchlich, unterlässt aber alle Aktivitäten die zu Kindern führen könnten. (Josefsehe)

 

5. Ein kath. Paar heiratet standesamtlich, unterlässt aber aus Glaubensgründen alle Aktivitäten, die zu Kindern führen könnten. (Josefsehe)

 

Meine Vermutung steht hier:

 

 

“Katholische Ehen“ sind Nr. 1 und 5, Nr. 2,3, 4 können leicht annulliert werden. Oder?

Paar 3 und 5 sind nach katholischem Recht gar nicht verheiratet da sie nicht der Formpflicht genügt haben.

 

Paar 1 unterliegt an sich eh nicht dem katholischen Recht - erst wenn die Ehe geschieden wird und einer einen Katholiken heiraten wird muss das Nichtzustandekommen einer gültigen Naturehe festgestellt werden.

 

Paar 2 hat mMn geringe Chancen auf eine Annulierung, aber das müsste pastoral geprüft werden.

 

Paar 4 muss nachweisen, daß die Josefsehe nicht vereinbart war.

 

Deine Vermutung würde ich daher als leicht daneben liegend betrachten ...

Im Prinzip stimme ich zu, aber meiner Ansicht nach hätte Paar 2 sogar sehr gute Chancen auf eine Anullierung, weil ja beide wahrheitsgemäß aussagen können, daß sie sich von Anfang an gegen Kinder entschieden hatten.

 

Paar 4 müsste doch nur glaubhaft versichern, daß die Ehe nie "vollzogen" wurde, oder?

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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