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Meisner wünscht Koadjutor ...


Flo77

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Eben der gute Kardinal kann ja ensprechende Ernnenngen im Kapitel vornehmen um eine entsprechende wahl günstig zu beeinflußen

 

ich glaube nicht daß in einem konkordat etwas enthalten ist was den handlungspielraum des Papstes beeinträchtigt

bearbeitet von Siri
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In Luxemburg schickt das Domkapitel eine Dreierliste nach Rom, und Rom entscheidet. Aber es kommen sowieso kaum mehr als drei in Frage, weil der Luxemburger Bischof nämlich die Luxemburger Nationalität haben muss (steht im Konkordat).

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Hallo zusammen,

 

ich bin über de Artikel etwas erstaunt. Zu einen ist es falsch, dass ein Koadjutor immer und automatisch das Nachfolgerecht hat. Es gibt Koadjutoren mit nachfolgerecht und andere ohne.

Grundsätzlich ist das auch kein Problem, da der Papst nach dem allgemeinen Kirchenrecht die Bischöfe nach eigenem Gutdünken ernennt. In Deutschland sieht es allerdings anders aus. Wenn ein Papst hier einen Koadjutor mit Nachfolgerecht bestimmt, was ja nach dem Kirchenrecht auch in Deutschland möglich ist, dann wird damit das Recht eines Domkapitels beschnitten. Das wird nicht gerade für Frieden sorgen.

Falls die Geschichte stimmt, dann dokumentiert sie ein wenig entspanntes Verhältnis zwischen Meisner und seinem Domkapitel.

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Falls die Geschichte stimmt, dann dokumentiert sie ein wenig entspanntes Verhältnis zwischen Meisner und seinem Domkapitel.
Ach nee - dafür hätte es diese dreifach dementierte Story nun wirklich nicht gebraucht (wobei Domkapitel und Erzbistum hier fast ausgetauscht werden können). B):lol:
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Falls die Geschichte stimmt, dann dokumentiert sie ein wenig entspanntes Verhältnis zwischen Meisner und seinem Domkapitel.
Ach nee - dafür hätte es diese dreifach dementierte Story nun wirklich nicht gebraucht (wobei Domkapitel und Erzbistum hier fast ausgetauscht werden können). B):lol:

 

Hallo Flo,

 

jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa (gähn), natürlich war das schonvorher klar. Zumindest pfeifen es die Adler von den Dächern. Es wäre eine weitere schöne Dokumentation. Es würde auch gut passen, weil es das diplomatische Geschick von Meisner wiederum zeigen würde usw....

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Hallo zusammen,

 

ich bin über de Artikel etwas erstaunt. Zu einen ist es falsch, dass ein Koadjutor immer und automatisch das Nachfolgerecht hat. Es gibt Koadjutoren mit nachfolgerecht und andere ohne.

Grundsätzlich ist das auch kein Problem, da der Papst nach dem allgemeinen Kirchenrecht die Bischöfe nach eigenem Gutdünken ernennt. In Deutschland sieht es allerdings anders aus. Wenn ein Papst hier einen Koadjutor mit Nachfolgerecht bestimmt, was ja nach dem Kirchenrecht auch in Deutschland möglich ist, dann wird damit das Recht eines Domkapitels beschnitten. Das wird nicht gerade für Frieden sorgen.

Falls die Geschichte stimmt, dann dokumentiert sie ein wenig entspanntes Verhältnis zwischen Meisner und seinem Domkapitel.

soweit ich weiß gibt es Koadjutoren ohne nachfolgerecht seit dem CIC nicht mehr

sind kirchenrechtler unter uns?

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Hallo zusammen,

 

ich bin über de Artikel etwas erstaunt. Zu einen ist es falsch, dass ein Koadjutor immer und automatisch das Nachfolgerecht hat. Es gibt Koadjutoren mit nachfolgerecht und andere ohne.

Grundsätzlich ist das auch kein Problem, da der Papst nach dem allgemeinen Kirchenrecht die Bischöfe nach eigenem Gutdünken ernennt. In Deutschland sieht es allerdings anders aus. Wenn ein Papst hier einen Koadjutor mit Nachfolgerecht bestimmt, was ja nach dem Kirchenrecht auch in Deutschland möglich ist, dann wird damit das Recht eines Domkapitels beschnitten. Das wird nicht gerade für Frieden sorgen.

Falls die Geschichte stimmt, dann dokumentiert sie ein wenig entspanntes Verhältnis zwischen Meisner und seinem Domkapitel.

soweit ich weiß gibt es Koadjutoren ohne nachfolgerecht seit dem CIC nicht mehr

sind kirchenrechtler unter uns?

 

Du hast Recht.

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Wobei man auch sehen muß um was es geht: Um den Erzbischofssitz einer der bedeutendsten Diözesen der Kirche.

Schon allein damit scheidet ja der Weihbischof Wölki aus, denn Erzbischof von Köln und (traditionell automatischen) Kardinal kommt sicher nicht irgendein unbekannter Weihbischof in Betracht für den Vatikan.

 

Werner

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Wobei man auch sehen muß um was es geht: Um den Erzbischofssitz einer der bedeutendsten Diözesen der Kirche.

Schon allein damit scheidet ja der Weihbischof Wölki aus, denn Erzbischof von Köln und (traditionell automatischen) Kardinal kommt sicher nicht irgendein unbekannter Weihbischof in Betracht für den Vatikan.

Ich weiß nicht, ob mich das nicht eher beunruhigt ... B)
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Wobei man auch sehen muß um was es geht: Um den Erzbischofssitz einer der bedeutendsten Diözesen der Kirche.

Schon allein damit scheidet ja der Weihbischof Wölki aus, denn Erzbischof von Köln und (traditionell automatischen) Kardinal kommt sicher nicht irgendein unbekannter Weihbischof in Betracht für den Vatikan.

Ich weiß nicht, ob mich das nicht eher beunruhigt ... B)

Ganz sicher wird sich der papst die Nachfolge in Köln nicht aus der Hand nehmen lassen.

Andererseits halte ich Benedikt für einen zu guten Kenner deutscher Interna und Empfindlichkeiten, als daß er einen Fehler wie den, Meisner gegen den Widerstand der Erzdiözese durchzudrücken, wiederholen wird.

 

Er wird sicherlich einen Mann finden, der ihm passt, und gegen den die Kölner nichts prinzipielles einwenden können werden.

 

Werner

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Mir wurde heute gesagt, das Preußische Konkordat verböte einen Koadjutor.

Ich finde dazu nchts Konkretes, nur den § 7.

Kann mir jemand dazu etwas sagen?

Artikel 7 des Preußenkonkordats steht im Zusammenhang mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 3. Danach darf der Papst einen Gewählten nur zum (Erz-)Bischof ernennen, wenn er vorher durch Anfrage bei der preußischen Staatsregierung (heute: der zuständigen Landesregierung) festgestellt hat, daß diese gegen den Gewählten keine Bedenken politischer Art hat. Dadurch soll ein der Regierung nicht genehmer Kandidat verhindert werden können, um Konflikte zwischen Staat und Kirche möglichst zu vermeiden.

 

Arrtikel 7 bestimmt daher für den Fall, daß der Papst einen Koadjutor ernennt, er vorher ebenfalls durch Anfrage bei der Regierung feststellen muß, ob gegen den Kandidaten Bedenken politischer Art bestehen. Dadurch wird sichergestellt, daß der Papst das Recht der Regierung, einen ihr nicht genehmen Kandidaten ablehen zu können, durch die Ernennung eines Koadjutors nicht umgeht. Mit der Vorschrift soll also das Ablehnungsrecht der Regierung gewahrt werden, nicht das Wahlrecht des Domkapitels. Das grundsätzliche Recht des Papstes, einen Koadjutor zu ernennen und damit das Wahlrecht des Domkapitels zu umgehen, wird durch Artikel 7 nicht beeinträchtigt.

 

Artikel 7 des Preußenkonkordats stünde daher der Ernnenung eines Koadjutors für Köln nicht entgegen.

 

Preußenkonkordat

 

 

Artus

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Artikel 7 des Preußenkonkordats stünde daher der Ernnenung eines Koadjutors für Köln nicht entgegen.

 

Preußenkonkordat

Mit anderen Worten ausgerechnet Jürgen Rüttgers entscheidet unter Umständen mit darüber, wer Bischof von Köln wird???
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Ich sags nochmal: Beim preussischen Konkordat hat doch der Papst eh alle Fäden in der Hand (siehe nur Meisner!), er kann doch nicht so dumm sein, und mit einem Koadjutor für zusätzlich böses Blut sorgen wollen!

 

Das hat seinen Sinn in den Deutschschweizer Bistümern, wo die Kapitel völlig unabhängig vom Papst einen Bischof wählen (daher der "Fall" Haas!)

 

Das mag auch noch ein stückweit unter dem bayerischen Konkordat Sinn haben, wo das Kapitel viel mehr Möglichkeiten der Auswahl hat als beim preussischen, aber beim preussischen Konkordat wäre ein Koadjutor schon als Fall vorsätzlicher Unruhestiftung zu betrachten.

 

Werner

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Artikel 7 des Preußenkonkordats stünde daher der Ernnenung eines Koadjutors für Köln nicht entgegen.

 

Preußenkonkordat

Mit anderen Worten ausgerechnet Jürgen Rüttgers entscheidet unter Umständen mit darüber, wer Bischof von Köln wird???

Nein, er kann höchstens mitentscheiden, wer es nicht wird, indem er ein Veto einlegt.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Artikel 7 des Preußenkonkordats stünde daher der Ernnenung eines Koadjutors für Köln nicht entgegen.

Preußenkonkordat

Mit anderen Worten ausgerechnet Jürgen Rüttgers entscheidet unter Umständen mit darüber, wer Bischof von Köln wird???
Nein, er kann höchstens mitentscheiden, wer es nicht wird, indem er ein Veto einlegt.
Na und dann wählt er ausgerechnet den aus, den der Papst gerne hätte und wir kriegen den "Blinden" oder den "Tauben" ...

 

Ich bin ja sowieso der Meinung, das der hl. Stuhl sich aus der Besetzung eher zurückziehen sollte aber solche Verträge sind doch ein Witz.

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Artikel 7 des Preußenkonkordats stünde daher der Ernnenung eines Koadjutors für Köln nicht entgegen.

 

Preußenkonkordat

Mit anderen Worten ausgerechnet Jürgen Rüttgers entscheidet unter Umständen mit darüber, wer Bischof von Köln wird???

Wie Werner schon sagte, er entscheidet mit. Genauer gesagt: Er kann einen ihm nicht genehmen Kandidaten ablehnen. Das gilt sowohl für einen durch das Domkapitel gewählten (Fall des Art. 6. Abs. Satz 3 Konkordat) als auch für einen vom Papst bestellten Koadjutor (Artikel 7). Gegen ein Nein der Landesregierung kann Rom keinen Kandidaten durchdrücken.

 

Das Wahlrecht des Domkapitels dagegen kann der Papst durch die Bestellung eines Koadjutors umgehen. Sofern in der Person des Ortsbischofs keine Gründe dafür vorliegen, ist die Berufung eines Koadjutors eine "kirchenpolitische Entscheidung", und da schließe ich mich meinen Vorrednern an: Ich sehe dafür weder einen Grund noch halte ich Benedikt XVI. für so dumm, unnötig Porcellan zu zerschlagen. Ich glaube nicht, daß an dem Gerücht etwas dran ist. Mit solchen Geschichten wird Sand ins Getriebe gestreut, und das klappt immer dann besonders gut, wenn – wie hier - das Gegenteil sich nicht beweisen läßt.

 

 

Artus

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Na und dann wählt er ausgerechnet den aus, den der Papst gerne hätte und wir kriegen den "Blinden" oder den "Tauben" ...

 

Ich bin ja sowieso der Meinung, das der hl. Stuhl sich aus der Besetzung eher zurückziehen sollte aber solche Verträge sind doch ein Witz.

Nein, das Vetorecht wird erst ganz zum Schluss ausgeübt, direkt vor der Ernennung.

 

Erst wählt also das Kapitel aus dem Blinden, dem Tauben, und dem Wunschkandidat einen aus, dann wird der designierte Bischof den betroffenen Landesregierungen vorgestellt, die dürfen ein Veto einlegen. wenn sie das nicht tun, wird die wahl bekannt gegeben.

 

Wenn die Landesregierung ihr Veto einlegt, beginnt das Ganze von vorne, mit neuer Dreierliste.

 

Werner

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wiso gibt es in deutschland verschiedene konkordate bei uns gibts ein konkordat aus dem jahr 1934 auch darf die regierung zwar einspruch ereben gegen einen bischof aber daran ist der papst nicht gebunden

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wiso gibt es in deutschland verschiedene konkordate bei uns gibts ein konkordat aus dem jahr 1934 auch darf die regierung zwar einspruch ereben gegen einen bischof aber daran ist der papst nicht gebunden

 

Ihr seids halt doch a bissl kloa....

Tu felix Austria, gell?

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Das kommt daher, weil die Beziehungen zum Heiligen Stuhl bis 1918ausschliesslich Ländersache und nicht Reichssache waren.

Auch heute noch sind sie größtenteils Ländersache, weil sie unter die Kulturhoheit der Länder fallen.

 

Werner

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Hallo zusammen,

 

ich bin über de Artikel etwas erstaunt. Zu einen ist es falsch, dass ein Koadjutor immer und automatisch das Nachfolgerecht hat. Es gibt Koadjutoren mit nachfolgerecht und andere ohne.

Grundsätzlich ist das auch kein Problem, da der Papst nach dem allgemeinen Kirchenrecht die Bischöfe nach eigenem Gutdünken ernennt. In Deutschland sieht es allerdings anders aus. Wenn ein Papst hier einen Koadjutor mit Nachfolgerecht bestimmt, was ja nach dem Kirchenrecht auch in Deutschland möglich ist, dann wird damit das Recht eines Domkapitels beschnitten. Das wird nicht gerade für Frieden sorgen.

Falls die Geschichte stimmt, dann dokumentiert sie ein wenig entspanntes Verhältnis zwischen Meisner und seinem Domkapitel.

soweit ich weiß gibt es Koadjutoren ohne nachfolgerecht seit dem CIC nicht mehr

sind kirchenrechtler unter uns?

 

Stimmt, Can 403. Ich hatte mich geirrt

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Ja, ist ja gut, ich machte nur Spaß.

In Deutschland haben wir mehrere Konkordate: Bayerisch (1924), Badisch (1932), Preußisch (1929) - das "Reichskonkordat" (1933) hatte andere Sorgen als die Bischofswahlen.

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