Jump to content

Ist eine "Nottaufe" wirksam?


Felix1234

Recommended Posts

Kann mir jemand etwas zur Wirksamkeit einer Nottaufe durch einen Laien sagen, die nicht in einer wirklichen Notsituation (ein Priester wäre zu erreichen) gespendet wird? Ist die "Taufe" wirksam oder unwirksam?

 

Vielen Dank im Voraus!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine echte Formpflicht wie bei der Ehe gibt es meines Wissens bei der Taufe nicht. Wen ein Priester erreichbar wäre, und trotzdem tauft ein Laie, wäre das zwar zwar vermutlich im kirchenrechtlichen Graubereich, aber in jedem Fall gültig, wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind (Wasser, trinitarische Formel, Absicht, den Täufling in die Gemeinschaft der Heiligen aufzunehmen)

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei ich mir vorstellen könnte, daß der Täufling nochmal sub conditione offiziell getauft wird um die Form zu wahren.

Wobei die Zweifel aber nur in der Form begründet sein können, nicht in der Gültigkeit der Laientaufe an sich

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei ich mir vorstellen könnte, daß der Täufling nochmal sub conditione offiziell getauft wird um die Form zu wahren.

Wobei die Zweifel aber nur in der Form begründet sein können, nicht in der Gültigkeit der Laientaufe an sich

 

Werner

 

 

Danke für die Antworten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine solche Taufe ist gültig aber unerlaubt.

 

romeroxav

 

 

Dem Kind, um dessen Wohl es in erster Linie geht, wird es egal sein!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geht es da um einen konkreten Fall?

 

Werner

 

 

Ja! In meinem Bekanntenkreis hat eine Großmutter - nur mit Wissen des Vaters - ihren Enkel getauft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geht es da um einen konkreten Fall?

 

Werner

 

 

Ja! In meinem Bekanntenkreis hat eine Großmutter - nur mit Wissen des Vaters - ihren Enkel getauft.

War die Mutter dagegen? Dann könnte es ja sogar eine echte (erlaubte) Nottaufe gewesen sein.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei ich mir vorstellen könnte, daß der Täufling nochmal sub conditione offiziell getauft wird um die Form zu wahren.

Nein!!! Eine Taufe sub conditione wird nur gespendet, wenn es begründete Zweifel an der Gültigkeit gibt. Allerdings gibt es einen Ritus zur feierlichen Nachholung der ausdeutenden Riten (Salbung, Kleid, Kerze, Effata), der gefeiert wird, wenn der Täufling die bedrohliche Situation überstanden hat, und der auch im Taufrituale enthalten ist. Eine erneute Taufe gibt es aber nicht.

 

Fälle unerlaubter Taufen gibt es immer mal. Ich kenne einen Fall aus eigener Erfahrung. In meiner Gemeinde hatte eine Frau eine ganze Reihe Enkel. Ihre vier Kinder waren alle eher abständig und hatte ungetaufte Ehepartner oder Lebensgefährten. Die Frau hat alle ihre Enkel heimlich getauft, ohne jemals davon zu sprechen. Nur ihr Mann dürfte davon gewußt haben. Das Ganze kam heraus, als das jüngste Enkelkind an plötzlichem Kindstod verstarb. Die trauernde Mutter machte sich Vorwürfe, daß sie ihr Kind nicht hatte taufen lassen. Der Gedanke an die Heilsnotwendigkeit der Taufe war noch irgendwo im Hinterkopf. In dieser Situation hat die Oma davon berichtet und wurde unter den gegebenen Umständen natürlich nicht angemacht, sondern alle waren irgendwie froh über diese Eigenmächtigkeit der Oma. Ich weiß nicht, ob die Taufen nachträglich in die Bücher eingetragen wurden. Die heimlich taufende Oma ist inzwischen verstorben. Ihre Tochter hat nach dem verstorbenen Jungen (und zwei deutlich älteren Kindern, die auch schon lange vorher heimlich getauft waren) noch eine Tochter bekommen, die sie in diesem Jahr selbst zur Taufe gebracht hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein!!! Eine Taufe sub conditione wird nur gespendet, wenn es begründete Zweifel an der Gültigkeit gibt. Allerdings gibt es einen Ritus zur feierlichen Nachholung der ausdeutenden Riten (Salbung, Kleid, Kerze, Effata), der gefeiert wird, wenn der Täufling die bedrohliche Situation überstanden hat, und der auch im Taufrituale enthalten ist. Eine erneute Taufe gibt es aber nicht.
Ok - dann halt "Ausdeutungsfeier" :lol:

 

Das die Taufe selbst nicht wiederholt wird war mir schon klar. B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok - dann halt "Ausdeutungsfeier" :lol:

 

Das die Taufe selbst nicht wiederholt wird war mir schon klar. B)

 

Sorry, aber Ausdeutungsfeier klingt ein wenig nach Aussegnungsfeier. :ph34r:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok - dann halt "Ausdeutungsfeier" :lol:

 

Das die Taufe selbst nicht wiederholt wird war mir schon klar. B)

 

Sorry, aber Ausdeutungsfeier klingt ein wenig nach Aussegnungsfeier. :ph34r:

:ph34r: Aber dann nur für Scheintote, wo nicht sicher war, ob sie richtig ausgesegnet worden waren :ph34r:

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geht es da um einen konkreten Fall?

 

Werner

 

 

Ja! In meinem Bekanntenkreis hat eine Großmutter - nur mit Wissen des Vaters - ihren Enkel getauft.

 

 

Das kanonische Recht verlangt für die Taufe die Zustimmung der Eltern oder mindestens eines Elternteils. (c. 868 §1,1) sofern der Täufling das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Gemäß c. 868 §2 ist die Taufe eines Kindes in Todesgefahr auch gegen den Willen der Eltern zulässig. Im Hintergrund dieser Vorschrift steht offensichtlich die "Heilsnotwendigkeit der Taufe"

 

Festzuhalten und der Grossmutter möglichst auch schwarz auf weiss zu überbringen ist die vom zweiten Vatikanum verkündete Lehre (LG 14 und 16) dass Gott Menschen, die ohne eigene Schuld nicht getauft werden, auch ohne Taufe zum Heil führen kann.

 

Wird die (auch von der Kirche anerkannte) Religionsfreiheit der Eltern im Hinblick auf die Erziehung ihrer Kinder verletzt muss tatsächlich die Frage gestellt werden, ob eine solche Taufe überhaupt gültig ist.

 

Mindestens ein Elternteil muss wie oben genannt der Taufe zustimmen. Liegt kein Notfall vor, setzt die Taufe eine Zulassung durch die zuständige kirchliche Autorität voraus.

 

gby

 

bernd

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geht es da um einen konkreten Fall?

 

Werner

 

 

Ja! In meinem Bekanntenkreis hat eine Großmutter - nur mit Wissen des Vaters - ihren Enkel getauft.

 

 

Das kanonische Recht verlangt für die Taufe die Zustimmung der Eltern oder mindestens eines Elternteils. (c. 868 §1,1) sofern der Täufling das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Gemäß c. 868 §2 ist die Taufe eines Kindes in Todesgefahr auch gegen den Willen der Eltern zulässig. Im Hintergrund dieser Vorschrift steht offensichtlich die "Heilsnotwendigkeit der Taufe"

 

Festzuhalten und der Grossmutter möglichst auch schwarz auf weiss zu überbringen ist die vom zweiten Vatikanum verkündete Lehre (LG 14 und 16) dass Gott Menschen, die ohne eigene Schuld nicht getauft werden, auch ohne Taufe zum Heil führen kann.

 

Wird die (auch von der Kirche anerkannte) Religionsfreiheit der Eltern im Hinblick auf die Erziehung ihrer Kinder verletzt muss tatsächlich die Frage gestellt werden, ob eine solche Taufe überhaupt gültig ist.

 

Mindestens ein Elternteil muss wie oben genannt der Taufe zustimmen. Liegt kein Notfall vor, setzt die Taufe eine Zulassung durch die zuständige kirchliche Autorität voraus.

 

gby

 

bernd

Na der Vater hat ja offensichtlich Bescheid gewusst und es nicht verhindert.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wird die (auch von der Kirche anerkannte) Religionsfreiheit der Eltern im Hinblick auf die Erziehung ihrer Kinder verletzt muss tatsächlich die Frage gestellt werden, ob eine solche Taufe überhaupt gültig ist.

 

Mindestens ein Elternteil muss wie oben genannt der Taufe zustimmen. Liegt kein Notfall vor, setzt die Taufe eine Zulassung durch die zuständige kirchliche Autorität voraus.

das ist aber eben eine rein rechtliche Frage, also die nach der Erlaubtheit. Und daß, mit der besagten Ausnahme der Taufe in Notfällen, also Lebensgefahr, eine solche wilde Tauferei nicht im Sinne der Kirche ist, steht außer Frage. Trotzdem ist die Gültigkeit davon nicht betroffen. Eine andere Frage stellt sich dahingehend, wie das Sakrament wirksam werden soll, wenn niemand da ist, der so ein Kind im Glauben erzieht. Da können Großeltern höchstens für sich geltend machen, daß sie, quasi im "familiären Untergrund", die Verantwortung übernehmen. Bei den erlaubten Taufen sieht das ja in sehr vielen Fällen nicht anders aus, nur eben mit der formalen Zustimmung der Eltern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn wir das Kirchenrecht streng auslegen so muss man sagen, dass die Säuglingstaufe durch einen Laien ungültig ist, sofern kein (Notfall, hier Lebensgefahr) vorliegt.

 

Denn man könnte den Fall ja auch so deuten:

 

Eine Grossmutter tauft mit Wissen ihres Sohnes aber gegen den Willen ihrer Schwiegertochter den kleinen Enkel, obwohl überhaupt keine Not (Lebensgefahr) vorliegt.

 

Ist diese Taufe wirksam?

 

Und wenn tatsächlich kein Notfall vorlag, muss man sich fragen, warum hat dann der Vater des Kindes nicht die Taufe beim zuständigen Pfarrer beantragt?

 

Ein Sakrament kann nicht in einem Konflikt eines Ehepaares durch die Grossmutter missbraucht werden, selbst wenn der Wunsch von Oma und Vater für die Säuglingstaufe noch so gross ist, denn dann geraten wir sehr schnell in die "Arten der Zwangstaufe" hinein und die bleiben unwirksam.

bearbeitet von beegee
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob Gott jetzt durch diese Taufe wirken kann, dürftet ihr gar nicht bestimmen wollen. Die Frage lautet sicher nach der Gültigkeit.

 

Aber ehrlich gesagt: Warum macht man sich wegen sowas einen Kopf? Man hat ja nicht mal als regulär Getaufter die Sicherheit, bestimmt in den Himmel zu kommen... Man kann allerhand anstellen, und die Gnade ist verloren.

 

Also warum lässt man nicht gleich die Verantwortung bei Gott?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...und uns maßlos überfordert, was?

 

Ein bisschen Vertrauen in die Allmacht darf man doch haben.

 

Aber es ist so eine Sucht männlicher Katholiken, am besten alles mit Hilfe des CIC regeln zu wollen.

 

Na, solange ihr Spaß dran habt, Jungs...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn wir das Kirchenrecht streng auslegen so muss man sagen, dass die Säuglingstaufe durch einen Laien ungültig ist, sofern kein (Notfall, hier Lebensgefahr) vorliegt.

 

Nein, muss man nicht. Im Kirchenrecht ist nämlcih, wie schon mehrfach angeklungen, zwischen Güligkeit und Erlaubtheit ein Unterschied. Die kirchenrechtliche Vorschrift "nur in Notfällen usw." tangiert die Gültigkeit der Taufe ebenso wenig, wie die kirchenrechtliche Vorschrift, dass Bischöfe nur im ZUsammenwirken mit dem Papst geweiht werden dürfen usw. die Gültigkeit einer evtl. Bischofsweihe aufheben würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hat denn der Wille des Täuflings einen Einfluss auf die Gültigkeit?

 

Bei einem Kind ist das natürlich schwer zu sagen. Wenn die Eltern das entscheiden dürfen, wäre es immer noch eine gültige, wenn auch unerlaubte Taufe gewesen, wenn der Vater auch keine Taufe gewollt hätte?

 

Und was wäre bei einem erwachsenen Täufling, der nicht getauft werden will? Wäre es eine gültige Taufe, wenn beim nächsten mykath.de-Treffen ein Katholik in bester Absicht einem ungetauften Atheisten ein Glas Wasser über den Kopf gießt? B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da die Nottaufe auch (und eigentlich vor allem) dann gilt, wenn der betreffende in Lebensgefahr befindet und also u.U. niemand gefragt werden kann, ob er einverstanden wäre, spricht das dafür, dass ein Einverständnis nicht vorausgesetzt werden muss. Wie gesagt, das würde die Durchführung einer Nottaufe... komplizieren B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und was wäre bei einem erwachsenen Täufling, der nicht getauft werden will? Wäre es eine gültige Taufe, wenn beim nächsten mykath.de-Treffen ein Katholik in bester Absicht einem ungetauften Atheisten ein Glas Wasser über den Kopf gießt? B)

Definitiv: Nein. Sakramente werden erbeten, nicht aufgenötigt.

 

Bei einem unmündigen Kind ist das etwas anderes als bei einem Erwachsenen: Hier dürfen und sollen die Eltern in seinem Namen handeln. Die Eltern dürfen ihr Kind ja auch im örtlichen Sportverein anmelden, aber ich hätte z. B. nicht das Recht, Lissie beim FC Bayern-München anzumelden, auch,wenn es in bester Absicht geschähe.

 

P. S.: Es ist mir klar, dass der Vergleich mit dem Sportverein hinkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...