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Ist eine "Nottaufe" wirksam?


Felix1234

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Da die Nottaufe auch (und eigentlich vor allem) dann gilt, wenn der betreffende in Lebensgefahr befindet und also u.U. niemand gefragt werden kann, ob er einverstanden wäre, spricht das dafür, dass ein Einverständnis nicht vorausgesetzt werden muss. Wie gesagt, das würde die Durchführung einer Nottaufe... komplizieren B)

 

 

So locker würde ich das aber nicht auslegen, denn wenn wir im genannten Beispiel bleiben, kann ich keinen "atheistisch denkenden Menschen" in Lebensgefahr "Nottaufen". Wenn zum Beispiel ein Familienangehöriger immer im Leben deutlich gemacht hat, dass er mit dem christlichen Glauben nichts am Hut haben will und sich bewusst hat nicht taufen lassen, kann ich nicht in Lebensgefahr "Nottaufen", so gern ich es als Christ vielleicht auch möchte. Diese Taufe wäre dann nichts anderes als eine "Zwangstaufe" und damit ungültig.

 

Bei der Säuglingstaufe sieht dieser Sachverhalt jedoch anders aus - sie kann in Lebensgefahr auch gegen den Willen beider Eltern gespendet werden.

 

Auch die Zulassung zur Taufe bei Erwachsene in Todesgefahr stellt gewisse Voraussetzungen an den Täufling:

 

- eine gewisse Kenntnis der grundlegenden Glaubenswahrheiten

- der bekundetet Wille zum Taufempfang

- das Vesprechen, sich an die Gebote des christlichen Glaubens zu halten

 

 

Bei der "Nottaufe" muss man nicht immer vom Extremfall ausgehen, dass der Täufling keinen Willen bekunden kann oder kein Angehöriger befragt werden kann.

 

gby

 

bernd

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Ein bisschen Vertrauen in die Allmacht darf man doch haben.

 

Aber es ist so eine Sucht männlicher Katholiken, am besten alles mit Hilfe des CIC regeln zu wollen.

 

Na, solange ihr Spaß dran habt, Jungs...

 

 

Das siehst Du denke ich ein wenig zu eng, Martha.

 

Denn das Vertrauen in Gottes Allmacht kommt ja besonders im Bezug der Taufe in die vom zweiten Vatikanum verkündete Lehre (LG 14 und 16) zum Ausdruck, dass Gott Menschen, die ohne eigene Schuld nicht getauft werden, auch ohne Taufe zum Heil führen kann.

 

Das fehlende Vertrauen in Gottes Allmacht trifft wohl weniger auf die Lehre der Kirche zu - sonder wohl eher auf die katholische Volksfrömmigkeit.

 

gby

 

bernd

bearbeitet von beegee
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Hallo!

 

Ihr scheint Euch überwiegend einig zu sein, das so eine "Nottaufe" prinzipiell gültig ist. Aber wie verfährt dann so ein "Notgetaufter", wenn er viele Jahre später erfährt, das er/sie heimlich getauft worden ist, weiter?

Ich bin nämlich so ein Fall: Ich habe meiner Mutter erzählt das ich mich eventuell taufen lassen wolle, und dann sagte sie mir das sei ich schon, meine Oma habe mich heimlich getauft.

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Hallo!

 

Ihr scheint Euch überwiegend einig zu sein, das so eine "Nottaufe" prinzipiell gültig ist. Aber wie verfährt dann so ein "Notgetaufter", wenn er viele Jahre später erfährt, das er/sie heimlich getauft worden ist, weiter?

Ich bin nämlich so ein Fall: Ich habe meiner Mutter erzählt das ich mich eventuell taufen lassen wolle, und dann sagte sie mir das sei ich schon, meine Oma habe mich heimlich getauft.

 

Wenn zweifelsfrei feststeht, daß Du getauft bist (z.B. wenn Deine Oma noch lebt und bezeugen kann, daß sie Dich getauft hat, oder wenn es Augenzeugen gibt, die das bezeugen können), wird das nachträglich ins Taufbuch eingetragen, und Du giltst ohne Weiteres ganz normal als getaufter Christ. (Ob die Aussage Deiner Mutter reicht, wenn sie nicht selbst dabei war, sondern die Oma es ihr nur gesagt hat, weiß ich leider nicht.)

 

Wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob Du wirklich getauft bist, würdest Du "bedingungsweise getauft" - der einzige Unterschied zu einer "normalen" Taufe wäre dann der Zusatz zur Taufformel: "Wenn du noch nicht getauft bist, taufe ich dich im Namen des Vaters ...".

 

Can. 869 — § 1. Wenn ein Zweifel besteht, ob jemand getauft ist oder ob die Taufe gültig gespendet wurde, der Zweifel aber nach eingehender Nachforschung bestehen bleibt, ist dem Betreffenden die Taufe bedingungsweise zu spenden.
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Also ich kenn verschiedene Fälle, und wenn ich die Beiträge lese, ist mir immer noch nicht alles klar geworden.

Also das einte war vor Jahren, ein mittlerweile älterer Bekannter von mir hatte in einem sozialistischen Staat seine Kinder heimlich taufen lassen, d.h. fernab des Wohnortes, als sie im Urlaub waren, schnell vom Priester in der Sakristei. Wollt eben seine Karriere nicht gefährden.... Glaub das ist normal gültig nehme ich an..

 

Das andere ist, was ich vermehrt beobachtet habe, dass Laien in der Kirche taufen, ohne dass wirklich not besteht. In einem Fall den ich erlebt habe, sass der Priester nebenan und sah einfach zu, wie die Theologin ein Kind taufte. In einem andern Fall wurde ein Kind in einem Wortgottesdienst von der Theologin getauft... den Priester sah ich noch morgens wie er seine Skiausrüstung ins Auto packte und einen sonnigen Wintertag in den Bergen genoss. Ist in einem solchen Fall die Taufe gültig oder nicht? Denn die Eltern sind einverstanden, eine Notlage war es aber nicht. Macht sich in diesem Fall ev. der Priester verantwortlich, wenn er eine Theologin Kinder taufen lässt, obwohl er es selbst hätte durchführen können?

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Hallo Tanja,

 

Das andere ist, was ich vermehrt beobachtet habe, dass Laien in der Kirche taufen, ohne dass wirklich not besteht. In einem Fall den ich erlebt habe, sass der Priester nebenan und sah einfach zu, wie die Theologin ein Kind taufte. In einem andern Fall wurde ein Kind in einem Wortgottesdienst von der Theologin getauft... den Priester sah ich noch morgens wie er seine Skiausrüstung ins Auto packte und einen sonnigen Wintertag in den Bergen genoss. Ist in einem solchen Fall die Taufe gültig oder nicht? Denn die Eltern sind einverstanden, eine Notlage war es aber nicht. Macht sich in diesem Fall ev. der Priester verantwortlich, wenn er eine Theologin Kinder taufen lässt, obwohl er es selbst hätte durchführen können?

 

Die Taufe ist gültig, solange der Taufende die trinitarische Taufformel verwendet und den Täufling untertaucht oder mit Wasser übergießt. Ein Laie ist lediglich "außerordentlicher Spender", d.h. er braucht eine Beauftragung vom Bischof, dass er taufen darf und sein Pfarrer darf nichts dagegen haben.

 

Ob die von dir geschilderten Fälle erlaubt sind, ist schwer zu beurteilen - allerdings dürfte wohl selbst ein strenger Bischof kaum tätig werden, solange es sich um Einzelfälle handelt. Gültig ist die Taufe, d.h. sie braucht nicht wiederholt zu werden.

 

Gruß

Martin

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Ob die von dir geschilderten Fälle erlaubt sind, ist schwer zu beurteilen - allerdings dürfte wohl selbst ein strenger Bischof kaum tätig werden, solange es sich um Einzelfälle handelt.

Ich denke, daß zumindestens der Fall, in dem der Priester daneben sitzt, wenn die Theologin tauft, ganz einfach und glasklar zu beurteilen ist: eindeutig unerlaubt und Mißbrauch, aber gültig. Selbst wenn die Theologin eine Beauftragung zum Taufen hätte (was ich in Deutschland noch nicht gehört habe), würde sie als außerordentliche Spenderin nur zum Zuge kommen dürfen, wenn kein Geistlicher verfügbar ist. Der Pfarrer ist hier eindeutig für einen Mißstand verantwortlich und sollte auch von einem nicht zu strengen Bischof zur Ordnung gerufen werden. In welcher Form er dies tut, liegt im Ermessen des Bischofs.

 

Zur Gültigkeit: ohne Glauben keine Taufe, deshalb dürfte die zugegebenermaßen verlockende Vorstellung der überfallartigen A+A-Taufe ausfallen. Die heimliche Taufe durch die Oma auf deren stellvertretenden Glauben hin dürfte uneingeschränkt gültig sein. (Bei einem heimlichen Taufüberfall auf Nachbarskinder kann das aber schon wieder anders aussehen.)

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Ich staune eine weiteres Mal darüber, was Christen alles so wichtig ist. Ein Kind lebt doch, egal ob getauft oder ungetauft. Hier hört sich das so an, als wäre eine Taufe oder Nichttaufe eine existenzielle Frage, die unwahrscheinlich über das Schicksal des Kindes entscheidet. Ist es religiös, so ist es eben halt getauft, ist es das nicht, so wurde es einfach mal durchs Wasser gezogen.

 

Ich frage mich manchmal, ob Religionsgründer Jesus sich nicht bei manchem Gebrauch der Vokabel "Gültigkeit" im Grabe herumdrehen würde. Ach so, für Christen lebt er ja noch. Also: ob er der "Gültigkeit" manchmal nicht kopfschüttelnd gegenübersteht.

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