Jump to content

Bischofsgehalt aus der Staatskasse


Rotnase

Recommended Posts

Warum werden hohe kirchliche Würdenträger wie Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Kanoniker, Domvikare in den meisten Bundesländern aus der Staatskasse bezahlt und nicht wie man vermuten könnte von der Kirchensteuer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum werden hohe kirchliche Würdenträger wie Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Kanoniker, Domvikare in den meisten Bundesländern aus der Staatskasse bezahlt und nicht wie man vermuten könnte von der Kirchensteuer.

Warum selber zahlen, wenn man das Geld anderen aus der Tasche ziehen kann ?

Die Gehälter der Kirchenoberen sind ja nur ein kleiner Teil des Geldes, das die RKK vom Staat geschenkt bekommt ... da meckern sogar die Rechnungshöfe darüber, nur traut sich kein Politiker, der Kirche endlich den Geldhahn zuzudrehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum werden hohe kirchliche Würdenträger wie Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Kanoniker, Domvikare in den meisten Bundesländern aus der Staatskasse bezahlt und nicht wie man vermuten könnte von der Kirchensteuer.

 

das ist eben im preußen-konkordat so festgelegt, als gegenleistung für die säkularisation und enteignung der kirche!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum werden hohe kirchliche Würdenträger wie Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Kanoniker, Domvikare in den meisten Bundesländern aus der Staatskasse bezahlt und nicht wie man vermuten könnte von der Kirchensteuer.

 

Andererseits subventioniert der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) aufgrund von teilweise 200 Jahre alten Verträgen rein innerkirchliche Anliegen (z.B. Religionsunterricht, Militärseelsorge, Bischofsgehälter, Priester- und Theologenausbildung an den theologischen Fakultäten usw.) der Kirchen jährlich mit ca. 20 Mrd Euro.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Konkordat wurde ja 1933 abgeschlossen.

Ich denke, daß der Staat auch mit der Bezahlung der Bischöfe durch den Staat nicht ganz unzufrieden war. (Frei nach dem Motto: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing)...

Vielleicht war der Hintergedanke des dt. Reiches ja, eine bessere Kontrolle über die katholische Kirche zu haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Konkordat wurde ja 1933 abgeschlossen.

Ich denke, daß der Staat auch mit der Bezahlung der Bischöfe durch den Staat nicht ganz unzufrieden war. (Frei nach dem Motto: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing)...

Vielleicht war der Hintergedanke des dt. Reiches ja, eine bessere Kontrolle über die katholische Kirche zu haben.

 

O nein. Die entsprechenden Bestimmungen der Länderkonkordate sind weit älter und wurden im Reichskonkordat lediglich bestätigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Konkordat wurde ja 1933 abgeschlossen.

Ich denke, daß der Staat auch mit der Bezahlung der Bischöfe durch den Staat nicht ganz unzufrieden war. (Frei nach dem Motto: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing)...

Vielleicht war der Hintergedanke des dt. Reiches ja, eine bessere Kontrolle über die katholische Kirche zu haben.

 

Lieber Kurdirektor,

Das würde ja bedeuten dass Adolf Hitler, der das Konkordat mit dem Vatikan geschlossen hat, die Kirchen gekauft hat. Glauben Sie wirklich die Kirchen sind käuflich?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich in diesem Thread bis heute abend nicht noch ein bisschen Ernsthaftigkeit erkennen kann, schmeiße ich ihn auf den Müll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also soweit ich das verstanden habe ist das in deutschland ja durch eigene länderkonkordate geregelt und hat nix mit herrn hitler und dem reichskonkordat zu tun in österreich wird das ja von der kirche selbst geregelt durch die kirchensteuer eben

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also soweit ich das verstanden habe ist das in deutschland ja durch eigene länderkonkordate geregelt und hat nix mit herrn hitler und dem reichskonkordat zu tun in österreich wird das ja von der kirche selbst geregelt durch die kirchensteuer eben

 

Das Reichskonkordat der RKK mit Herrn A.H. aus B. diente lediglich zur gegenseitigen Sicherung der eigenen Pfründe.

Die RKK lies sich bestätigen, daß ihre Vorzugsstellung in Deutschland nicht angetastet wird (die ihr schon vorher durch div. Konkordate und Verträge zugesichert wurde) im Gegenzug dazu sicherte sich der A.H. aus B. die Unterstützung(bzw. das Stillschweigen) der Kirche zu seiner Politik ...

 

Glauben Sie wirklich die Kirchen sind käuflich?

Nicht direkt, allerdings haben sie durch die Geschichte, und besonders im Moment, immer wieder gezeigt, daß sie für Geld zu fast jeder Schandtat bereit sind ...

bearbeitet von Gallowglas
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glauben Sie wirklich die Kirchen sind käuflich?

(...)

Das klingt jetzt aber sehr hart.

Ich würde es lieber so formulieren:

 

Geld hat schon so manchem hartgesottenen Dogmatiker zu einer etwas pragmatischeren Sicht der Dinge verholfen.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich in diesem Thread bis heute abend nicht noch ein bisschen Ernsthaftigkeit erkennen kann, schmeiße ich ihn auf den Müll.

 

Ich kann bisher nicht erkennen, dass hier nicht ernsthaft geantwortet wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei meinem Beitrag ging es mir lediglich darum, die Frage (die ich mir gestellt habe) zu beantworten, weshalb der Staat in jenem Konkordat die Bezahlung der Bischöfe durch den Staat beibehalten hat.

 

An dieser Stelle noch mal einen Danke an MartinO für die Info! Wieder was dazu gelernt!

 

Die Haltung der Kirchen zu diesem Konkordat(ob sie käuflich sind, oder nicht) sollte in meinem obigen Beitrag gar nicht erörtert werden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

O nein. Die entsprechenden Bestimmungen der Länderkonkordate sind weit älter und wurden im Reichskonkordat lediglich bestätigt.

 

Damit die Diskussion ernsthaft bleibt, hier der Text des Konkordats.

Nach meiner Meinung ein zwischen "Deutschem Reich" und "Vatikan" geschlossener Vertrag der aber nie von einem Parlament der BRD bestätigt wurde.

 

http://www.ibka.org/artikel/ag97/reichskonkordat.html

bearbeitet von Rotnase
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

O nein. Die entsprechenden Bestimmungen der Länderkonkordate sind weit älter und wurden im Reichskonkordat lediglich bestätigt.

 

Damit die Diskussion ernsthaft bleibt, hier der Text des Konkordats.

Nach meiner Meinung ein zwischen "Deutschem Reiches" und "Vatikan" geschlossener Vertrag der aber nie von einem Parlament der BRD bestätigt wurde.

 

http://www.ibka.org/artikel/ag97/reichskonkordat.html

Das muss nicht bestätigt werden, weil die BRD als rechtsnachfolger in die Verträge des DR eingestiegen ist.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also soweit ich das verstanden habe ist das in deutschland ja durch eigene länderkonkordate geregelt und hat nix mit herrn hitler und dem reichskonkordat zu tun in österreich wird das ja von der kirche selbst geregelt durch die kirchensteuer eben

 

So sollte es sein! In Deutschland wird aber dieser Personenkreis nicht aus der Kirchensteuer sondern aus den allgemeinen Steuergeldern der Länder bezahlt. Somit bezahlen auch die Religionslosen mit!

 

Beispiel: Haushaltsplan des Freistaates Bayern:

 

http://www.stmf.bayern.de/haushalt/staatsh...splan/epl05.pdf

 

Haushaltsplan 2005/2006 Einzelplan 05

für den Geschäftsbereich

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

 

Kapitel 0550 oder ab Seite 228

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das muss nicht bestätigt werden, weil die BRD als rechtsnachfolger in die Verträge des DR eingestiegen ist.

 

Soll das ein Argument sein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das muss nicht bestätigt werden, weil die BRD als rechtsnachfolger in die Verträge des DR eingestiegen ist.

 

Soll das ein Argument sein?

Das Argument lautet eigentlich

"pacta sunt servanda".

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Argument lautet eigentlich

"pacta sunt servanda".

 

Ich sehe nicht ein, warum das für Verträge gelten sollte, die kein heute noch lebender Deutscher unterschrieben hat. Wenn meine Eltern für mich in meiner KIndheit einen Vertrag eingegangen wären, den ich als Erwachsener nicht kündigen darf, könnte sich der Vertragspartner auch nicht auf "pacta sunt servanda" berufen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Argument lautet eigentlich

"pacta sunt servanda".

 

Ich sehe nicht ein, warum das für Verträge gelten sollte, die kein heute noch lebender Deutscher unterschrieben hat. Wenn meine Eltern für mich in meiner KIndheit einen Vertrag eingegangen wären, den ich als Erwachsener nicht kündigen darf, könnte sich der Vertragspartner auch nicht auf "pacta sunt servanda" berufen.

Doch das kann er.

Und im Völkerrecht erst Recht.

Oder wnn willst du so einen Vertrag auslaufen lassen?

- Wenn beide Unterzeichner tot sind,

- wenn alle ratifizierenden Parlamentarier to sind

- wenn alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung lebenden Staatsbürger tot sind?

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder wnn willst du so einen Vertrag auslaufen lassen?

 

Das ist doch das perfide. In den Konkordaten steht nichts darüber, unter welchen Bedingungen sie gekündigt werden können. Dich interssiert das aber bestimmt nicht, es sind ja Deine Jungs, die davon profitieren.

 

Darum sage ich ja immer: Schliesse nie Verträge mit Christen ab. B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder wnn willst du so einen Vertrag auslaufen lassen?

 

Das ist doch das perfide. In den Konkordaten steht nichts darüber, unter welchen Bedingungen sie gekündigt werden können. Dich interssiert das aber bestimmt nicht, es sind ja Deine Jungs, die davon profitieren.

 

Darum sage ich ja immer: Schliesse nie Verträge mit Christen ab. B)

 

Was ist daran perfide, wenn die Vertragsparteien keine Kündigungsmöglichkeit vereinbaren? Bei grundsätzlichen Veränderungen gibt es auch im Staatskirchenrecht die außerordentliche Vertragskündigung nach der clausula rebus sic stantibus. (Sachkunde schränkt die Möglichkeit zur Polemik leider meistens ein.) Grüße, KAM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder wnn willst du so einen Vertrag auslaufen lassen?

 

Das ist doch das perfide. In den Konkordaten steht nichts darüber, unter welchen Bedingungen sie gekündigt werden können. Dich interssiert das aber bestimmt nicht, es sind ja Deine Jungs, die davon profitieren.

 

Darum sage ich ja immer: Schliesse nie Verträge mit Christen ab. B)

Junge, das ist bei allen völkerrechtlichen Verträgen so!

Das hat doch nix mit dem Konkordat zu tun!

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Junge, das ist bei allen völkerrechtlichen Verträgen so!

 

Ich habe jetzt keine Zeit das zu uberprüfen, aber ich halte das für eine Lüge. Ausserdem: Zu welchem anderen Volk gehört ein Bischof, der aufgrund von Konkordaten aus der Staatskasse finanziert wird? Das ist doch alles ein Riesenbetrug.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Junge, das ist bei allen völkerrechtlichen Verträgen so!

 

Ich habe jetzt keine Zeit das zu uberprüfen, aber ich halte das für eine Lüge. Ausserdem: Zu welchem anderen Volk gehört ein Bischof, der aufgrund von Konkordaten aus der Staatskasse finanziert wird? Das ist doch alles ein Riesenbetrug.

 

Du willst es offenbar gar nicht wissen, also bleib bei deinen Vorurteilen. Grüße, KAM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...