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Sanatio in radice


Flo77

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letztlich ist für die gültige eheschließung nur der freie wille der eheleute konstitutiv. und den hat es auch vor 10 jahren schon gegeben. wenn also eine santio in radice vorgenommen wird, dann werden die bestehenden formmängel von damals rückwirkend dispensiert.

 

im gegensatz zur sanatio gibts noch die konvalidierung einer ehe. dazu braucht es aber einen neuen positiven willensakt und die ehe ist dann nicht ex tunc, sondern ex nunc sakramental.

 

Hallo Stefan,

 

wird die santio nur auf Antrag der Eheleute gewährt oder kann dies auch ohne deren Wissen geschehen? Das war eigentlich mein Verständnis des Themas: Zwei Katholien haben nur standesamtlich geheiratet und aus der Ehe sind Kinder hevorgegangen, dann etwa, könnte die Ehe durch die sanatio in einem Verwaltungsakt gültig gemacht werden, ohne dass die Eheleute das wissen.

Angeblich soll es da auch zu 'bösen' Überraschungen' gekommen sein, da katholische Eheparner die allein standesamtlich verheiratet waren im festen Glauben, sie könnten nach einer Scheidung nun kirchlich heiraten, waren und dann plötzlich doch noch ein bestehendes Eheband als Ehehidernis angeführt wurde.

 

Hallo mat,

 

das kirchliche Recht lässt schon die Möglichkeit zu, die Ehe "ohne Kenntnis eines oder beider Partner" in der Wurzel zu heilen (vgl. c. 1164 CIC). Das kann aber nur auf Ausnahmefälle beschränkt sein. Vorstellen könnte ich mir den Fall, dass der trauende Priester wenige Tage nach der kirchlichen Trauung feststellt, dass er bei einer religionsverschiedenen Ehe vergessen hat, die entsprechende Dispens beim Ordinariat einzuholen. Um dann keine Verwirrung bei frisch Getrauten zu stiften, wäre eine Heilung in der Wurzel ohne Wissen der Eheleute denkbar. Das war's dann aber auch schon. Dass aber irgendjemand reine Zivilehen von formpflichtigen Katholiken ohne deren Wissen heilt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn da jemand ein belegbares Beispiel kennt, wäre ich daran sehr interessiert!!!

 

"Böse Überraschungen" sind jedoch vorstellbar, wenn ausgetretene Katholiken auf dem Standesamt heiraten und dann nach Scheidung noch einmal kirchlich heiraten wollen. Nach jetziger Rechtslage geht das nicht ohne Ehenichtigkeitsverfahren.

 

Grüße von Iudex

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Folgende Möglichkeiten gibt es:

- die Sanatio ist ein sakramentaler Akt und sie konstituiert ein vorher nicht vorhandenes Ehesakrament

- Die Sanatio stellt fest, daß von Anfang an ein Sakrament vorhanden war, nunmehr wird es offiziell anerkannt

- die Sanatio hat lediglich kanonische Bedeutung, also für die Rechtsfolgen, aber keinerlei sakramentale Bedeutung.

 

Die erste Möglichkeit ist ziemlich unwahrscheinlich, denn ein Kirchenjurist kann kein Sakrament spenden und die Eheleute spenden sich hier ja auch nichts, da eben keine Konsenserneuerung stattfindet.

 

Die zweite Möglichkeit hiesse, daß ein Sakrament auch dann zustande kommen kann, wenn die Kirche Gegenteiliges feststellt, ist also nicht möglich.

 

Und die dritte Möglichkeit schliesslich würde heissen, daß eine solche Ehe auch weiterhin nicht sakramental ist und Gott nichts damit zu tun hat, daß lediglich die Rechtsfolgen so behandelt werden, als gäbe es ein Sakrament.

Interessante Frage. Was macht denn genau das Sakrament aus? Ist es eine besondere Beziehung zwischen Gott und Mensch, die einen genau bestimmbaren Anfang haben muss?

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Interessante Frage. Was macht denn genau das Sakrament aus? Ist es eine besondere Beziehung zwischen Gott und Mensch, die einen genau bestimmbaren Anfang haben muss?

Das hast du sehr interessant formuliert.

Das mit dem genau bestimmbaren Anfang ist der Knackpunkt, und die Kirche ist selbstverständlich der Ansicht, daß ein Sakrament einen solchen haben muß, denn andernfalls könnte sie (die Kirche) ja nicht die Sakramentsverwalterin sein, wenn nämlich Gott quasi an der Kirche vorbei die Menschen mit seinen Sakramenten bedenkt.

 

Allerdings ist es glaube ich genau so, und, ohne das aber so explizit zugeben zu wollen und zu können, weiß die Kirche das auch, weshalb es Dinge wie "Begierdentaufe", "Geistige Kommunion", "Vergebung auch ohne Beichte" oder eben "Sanatio in Radice" gibt.

 

Was aber in krassem Gegensatz zu diesem Sakramentsverständnis steht ist der Umgang mit dem Ehesakrament, das man, so erscheint es mir jedenfalls, hauptsächlich formaljuristisch betrachtet (die Existenz bzw. das Zustandekommen, nicht das Sakrament als solches)

 

Allerdings ist mMn eine solche rein formaljuristische Betrachtungsweise nicht angebracht

 

Nehmen wir mal die taufe als vergleich.

 

Jemand kann nur sakramental getauft sein oder überhaupt nicht, dazwischen gibt es nichts.

 

Oder die Eucharistie: Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann ist es ein Sakrament, andernfalls eben nicht

 

Oder die Weihe: Hier gilt dasselbe.

 

Oder die Beichte: Idem.

 

Bei der Ehe aber ist es anders. Hier kann ganz explizit kein Sakrament vorhanden sein, trotzdem ist es eine gültige und unauflösliche Ehe. Andererseits kann es sein, daß die zum Zustandekommen des Sakramentes angeblich unbedingt nötigen Voraussetzungen fehlen, und es ist trotzdem eines? (oder doch keines, die Frage ist ja noch offen)

Aber auch wenn es keines ist, kann es trotzdem eine gültige Ehe sein, obwohl genau die selbe Ehe gestern noch keine Ehe war?

 

Ich komme mehr und mehr zu dem Schluß, daß die Kirche hier etwas durcheinanderbringt:

 

Da ist einmal das Sakrament der Ehe,

und dann ist da der Bund für das Leben, den zwei Menschen miteinander schliessen, und der auch Ehe genannt wird.

 

Das gesammte katholische Eherecht ist auf dem 2. Punkt aufgebaut, dieser Bund wird als heilig und unauflöslich gesehen, obwohl er mit dem ersten zunächst mal gar nichts zu tun hat, denn den ersten gibt es ja nur für Katholiken.

 

Was folgt daraus in der Praxis?

 

Kleines Brainstorming:

 

Luther hat eigentlich Recht, die Ehe als Lebensbund zwischen zwei Menschen ist tatsächlich "ein weltlich Ding"

 

Es ist das gute Recht der KK, von ihren Gläubigen zu verlangen, daß sie diesen Bund nur im Paket mit dem Sakrament eingehen

 

Es ist nicht richtig (und widerspricht ihrer eigenen Logik) wenn die KK Menschen, die den Bund für's Leben eingehen ohne das Sakrament, eine Ehe abspricht (Katholiken ohne Dispens von der Formpflicht)

 

Logisch wäre, entweder auch nur standesamtlich verheiratete Katholiken als gültig verheiratet anzusehen, oder generell jeden der nicht sakramental geheiratet hat als unverheiratet anzusehen.

 

Eine Änderung im Bereich des Lebensbundes (z. B. indem man solches homosexuellen Paaren ermöglicht) hat nichts mit dem Sakrament zu tun und ist kein Angriff darauf.

 

Es ist Unsinn von der "heiligen Institution Ehe" zu sprechen wenn man damit etwas meint, was mit dem Sakrament nichts direkt zu tun hat.

 

.... kann noch fortgesetzt werden....

 

Werner

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Mir geht es um das Sakrament und die Beteiligung Gottes.

 

Über das Sakrament wird mit der Heilung doch gar nichts ausgesagt.

 

Can. 1161 — § 1. Die Heilung einer ungültigen Ehe in der Wurzel ist ihre ohne Konsenserneuerung von der zuständigen Autorität gewährte Gültigmachung; sie bringt mit sich die Dispens von einem etwa vorhandenen Hindernis und von der kanonischen Form, wenn diese nicht eingehalten worden ist, sowie die Rückverlegung der kanonischen Wirkungen auf die Vergangenheit.

 

Die "kanonischen Wirkungen" sind doch nicht Teil des Sakraments, sondern eben nur Juristerei.

Hmm, dann wurde mir das falsch dargestellt.

 

Dann ergibt sich allerdings sofort die Folgefrage: Welche sakramentale Bedeutung hat die Sanatio?

 

Folgende Möglichkeiten gibt es:

- die Sanatio ist ein sakramentaler Akt und sie konstituiert ein vorher nicht vorhandenes Ehesakrament

- Die Sanatio stellt fest, daß von Anfang an ein Sakrament vorhanden war, nunmehr wird es offiziell anerkannt

- die Sanatio hat lediglich kanonische Bedeutung, also für die Rechtsfolgen, aber keinerlei sakramentale Bedeutung.

 

Die erste Möglichkeit ist ziemlich unwahrscheinlich, denn ein Kirchenjurist kann kein Sakrament spenden und die Eheleute spenden sich hier ja auch nichts, da eben keine Konsenserneuerung stattfindet.

 

Die zweite Möglichkeit hiesse, daß ein Sakrament auch dann zustande kommen kann, wenn die Kirche Gegenteiliges feststellt, ist also nicht möglich.

 

Und die dritte Möglichkeit schliesslich würde heissen, daß eine solche Ehe auch weiterhin nicht sakramental ist und Gott nichts damit zu tun hat, daß lediglich die Rechtsfolgen so behandelt werden, als gäbe es ein Sakrament.

 

Am plausibelsten ist die dritte Möglichkeit.

 

Werner

 

 

Ein Sakrament ist ja ein "sichtbares Zeichen göttlichen Wirkens". Von kath. Kirchenrechtler als sakramental anerkannte Ehen halten ja nicht besser oder verlaufen besser als andere.

 

Worin besteht für euch die sakramentale Wirkung ?

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Ein Sakrament ist ja ein "sichtbares Zeichen göttlichen Wirkens". Von kath. Kirchenrechtler als sakramental anerkannte Ehen halten ja nicht besser oder verlaufen besser als andere.

Worin besteht für euch die sakramentale Wirkung ?

 

Ach, die sakramentale Wirkung sieht man auch bei anderen Sakramenten im Leben nur beschränkt. Mit dem gleichen Recht kann doch jemand sagen: die Christen (also die Getauften) sind auch nicht (immer) besser als Ungetaufte, handeln nicht immer moralisch richtig, verhalten sich nicht eher solidarisch usw.

 

Gott hat den Menschen mit einem freien Willen geschaffen (so sagt es das die Lehre vom christlichen Menschenbild)....... das ist es eben.

bearbeitet von Elima
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Ein Sakrament ist ja ein "sichtbares Zeichen göttlichen Wirkens". Von kath. Kirchenrechtler als sakramental anerkannte Ehen halten ja nicht besser oder verlaufen besser als andere.

Worin besteht für euch die sakramentale Wirkung ?

 

Ach, die sakramentale Wirkung sieht man auch bei anderen Sakramenten im Leben nur beschränkt. Mit dem gleichen Recht kann doch jemand sagen: die Christen (also die Getauften) sind auch nicht (immer) besser als Ungetaufte, handeln nicht immer moralisch richtig, verhalten sich nicht eher solidarisch usw.

 

Gott hat den Menschen mit einem freien Willen geschaffen (so sagt es das die Lehre vom christlichen Menschenbild)....... das ist es eben.

 

Die Taufe ist die Aufnahme in die Kirche (Leib Christi). Abendmahl ist die zugesprochene Aktualisierung der Sündenvergebung, Beichte ist Voraussetzung zur Sündenvergebung. Hier kann ich eine sakramentale Wirkung erkennen.

 

Bei Ehe und Krankensalbung verstehe ich nicht, wo die liegen soll. Eine Ehe funktioniert auch zwischen zwei Nicht-Christen genausogut, wenn diese sich fest lieben und immer zusammenhalten. Das bewirken in dem Fall allein die Liebe und der Glauben aneinander. Sollte hier eine göttliche Wirkung im Spiel sein, dann wirkt sie doch bei allen verheirateten Paaren - unabhängig von ihrem Glauben und Art der Eheschließung.

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Sollte hier eine göttliche Wirkung im Spiel sein, dann wirkt sie doch bei allen verheirateten Paaren - unabhängig von ihrem Glauben und Art der Eheschließung.
Darum kennt die katholische Kirche ja auch die Naturehe (die nur deshalb nicht zwangsläufig sakramental ist, weil nur getaufte Sakramente gültig empfangen können ...)

 

Nichts desto Trotz sind Ehe und Weihe Sakramente der Sendung - quasi ein Auftrag (und jetzt bitte keine Diskussion über mangelnde Ehekatechese - die Problematik ist denke hinreichend bekannt) durch seine Ehe, den Bund zwischen Gott und den Menschen zu verkörpern und durch das eigene Paarleben Zeugnis für die Liebe Gottes zu sein.

 

Wie Elima schon sagte - wir sind alle nur Menschen, von daher macht dieser Anspruch keinerlei Aussagen über die Realität.

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Interessante Frage. Was macht denn genau das Sakrament aus? Ist es eine besondere Beziehung zwischen Gott und Mensch, die einen genau bestimmbaren Anfang haben muss?

Das hast du sehr interessant formuliert.

Das mit dem genau bestimmbaren Anfang ist der Knackpunkt, und die Kirche ist selbstverständlich der Ansicht, daß ein Sakrament einen solchen haben muß, denn andernfalls könnte sie (die Kirche) ja nicht die Sakramentsverwalterin sein, wenn nämlich Gott quasi an der Kirche vorbei die Menschen mit seinen Sakramenten bedenkt.

 

Allerdings ist es glaube ich genau so, und, ohne das aber so explizit zugeben zu wollen und zu können, weiß die Kirche das auch, weshalb es Dinge wie "Begierdentaufe", "Geistige Kommunion", "Vergebung auch ohne Beichte" oder eben "Sanatio in Radice" gibt.

 

Was aber in krassem Gegensatz zu diesem Sakramentsverständnis steht ist der Umgang mit dem Ehesakrament, das man, so erscheint es mir jedenfalls, hauptsächlich formaljuristisch betrachtet (die Existenz bzw. das Zustandekommen, nicht das Sakrament als solches)

 

Allerdings ist mMn eine solche rein formaljuristische Betrachtungsweise nicht angebracht

 

Nehmen wir mal die taufe als vergleich.

 

Jemand kann nur sakramental getauft sein oder überhaupt nicht, dazwischen gibt es nichts.

 

Oder die Eucharistie: Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann ist es ein Sakrament, andernfalls eben nicht

 

Oder die Weihe: Hier gilt dasselbe.

 

Oder die Beichte: Idem.

 

Bei der Ehe aber ist es anders. Hier kann ganz explizit kein Sakrament vorhanden sein, trotzdem ist es eine gültige und unauflösliche Ehe. Andererseits kann es sein, daß die zum Zustandekommen des Sakramentes angeblich unbedingt nötigen Voraussetzungen fehlen, und es ist trotzdem eines? (oder doch keines, die Frage ist ja noch offen)

Aber auch wenn es keines ist, kann es trotzdem eine gültige Ehe sein, obwohl genau die selbe Ehe gestern noch keine Ehe war?

 

Ich komme mehr und mehr zu dem Schluß, daß die Kirche hier etwas durcheinanderbringt:

 

Da ist einmal das Sakrament der Ehe,

und dann ist da der Bund für das Leben, den zwei Menschen miteinander schliessen, und der auch Ehe genannt wird.

 

Das gesammte katholische Eherecht ist auf dem 2. Punkt aufgebaut, dieser Bund wird als heilig und unauflöslich gesehen, obwohl er mit dem ersten zunächst mal gar nichts zu tun hat, denn den ersten gibt es ja nur für Katholiken.

 

Was folgt daraus in der Praxis?

 

Kleines Brainstorming:

 

Luther hat eigentlich Recht, die Ehe als Lebensbund zwischen zwei Menschen ist tatsächlich "ein weltlich Ding"

 

Es ist das gute Recht der KK, von ihren Gläubigen zu verlangen, daß sie diesen Bund nur im Paket mit dem Sakrament eingehen

 

Es ist nicht richtig (und widerspricht ihrer eigenen Logik) wenn die KK Menschen, die den Bund für's Leben eingehen ohne das Sakrament, eine Ehe abspricht (Katholiken ohne Dispens von der Formpflicht)

 

Logisch wäre, entweder auch nur standesamtlich verheiratete Katholiken als gültig verheiratet anzusehen, oder generell jeden der nicht sakramental geheiratet hat als unverheiratet anzusehen.

 

Eine Änderung im Bereich des Lebensbundes (z. B. indem man solches homosexuellen Paaren ermöglicht) hat nichts mit dem Sakrament zu tun und ist kein Angriff darauf.

 

Es ist Unsinn von der "heiligen Institution Ehe" zu sprechen wenn man damit etwas meint, was mit dem Sakrament nichts direkt zu tun hat.

 

.... kann noch fortgesetzt werden....

 

Werner

Krieg dich mal wieder ein. Natürlich ist die ganze Ehekiste gewaltig kompliziert und ich würde mich nicht erdreisten, mich für einen Experten zu halten. Aber du überziehst hier gewaltig und wenn deine Halbinformationen keinen Bestand haben, siehe die Frage der rückwirkenden Sakramentenspendung, weichst du auf die nächsten kruden Argumentationslinien aus.

 

Nicht alles, was hinkt, ist auch schon ein Vergleich: "Begierdentaufe", "Geistige Kommunion", "Vergebung auch ohne Beichte" oder eben "Sanatio in Radice" stehen wohl kaum auf einer Ebene. Begierdetaufe und Vergebung ohne Beichte spielen in dieser Form in der Lehre der Kirche in erster Linie eine Rolle, wenn der Mensch vor Gottes Angesicht steht, der Wirkungsbereich von Kirche und Sakrament also zuende ist, und die Geistige Kommunion ist eine andere Form der Vereinigung mit Christus, als dies beim Empfang der Eucharistie geschieht.

 

Die Begründung einer sakramentalen Ehe auf dem Weg der Sanatio ist nur über die Bindegewalt der Kirche zu verstehen. Das Sakrament wird durch das Handeln der Kirche bewirkt, auch wenn Kirchenrechtler diese Form der Sakramentenspendung durch Verwaltungsakt ohne anwesende Sakramentenempfänger mitunter sehr belustigt kommentieren. Der Ernsthaftigkeit tut dies keinen Abbruch, auch werden die Voraussetzungen für die Ehe dadurch nicht obsolet. Der Ehekonsens muß vorhanden sein, d.h. bei einer Sanatio eines Formfehlers unmittelbar nach der Trauung kann dieser vorausgesetzt werden, da er gerade erklärt wurde, bei einer späteren Sanatio muß der Wille der Eheleute zur Sanierung ihrer Ehe selbstverständlich erklärt worden sein.

 

Ohne die Sanierung ist die Ehe nach kirchlichem Verständnis keine Ehe, weder Naturehe noch sakramentale Ehe. Auch wenn das keiner gemerkt haben sollte, weil den Eheleuten z.B. die Formpflicht nicht bewußt war und sie erst später darauf hingewiesen wurden.

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Krieg dich mal wieder ein. Natürlich ist die ganze Ehekiste gewaltig kompliziert und ich würde mich nicht erdreisten, mich für einen Experten zu halten. Aber du überziehst hier gewaltig und wenn deine Halbinformationen keinen Bestand haben, siehe die Frage der rückwirkenden Sakramentenspendung, weichst du auf die nächsten kruden Argumentationslinien aus.

 

Nicht alles, was hinkt, ist auch schon ein Vergleich: "Begierdentaufe", "Geistige Kommunion", "Vergebung auch ohne Beichte" oder eben "Sanatio in Radice" stehen wohl kaum auf einer Ebene. Begierdetaufe und Vergebung ohne Beichte spielen in dieser Form in der Lehre der Kirche in erster Linie eine Rolle, wenn der Mensch vor Gottes Angesicht steht, der Wirkungsbereich von Kirche und Sakrament also zuende ist, und die Geistige Kommunion ist eine andere Form der Vereinigung mit Christus, als dies beim Empfang der Eucharistie geschieht.

 

Die Begründung einer sakramentalen Ehe auf dem Weg der Sanatio ist nur über die Bindegewalt der Kirche zu verstehen. Das Sakrament wird durch das Handeln der Kirche bewirkt, auch wenn Kirchenrechtler diese Form der Sakramentenspendung durch Verwaltungsakt ohne anwesende Sakramentenempfänger mitunter sehr belustigt kommentieren. Der Ernsthaftigkeit tut dies keinen Abbruch, auch werden die Voraussetzungen für die Ehe dadurch nicht obsolet. Der Ehekonsens muß vorhanden sein, d.h. bei einer Sanatio eines Formfehlers unmittelbar nach der Trauung kann dieser vorausgesetzt werden, da er gerade erklärt wurde, bei einer späteren Sanatio muß der Wille der Eheleute zur Sanierung ihrer Ehe selbstverständlich erklärt worden sein.

 

Ohne die Sanierung ist die Ehe nach kirchlichem Verständnis keine Ehe, weder Naturehe noch sakramentale Ehe. Auch wenn das keiner gemerkt haben sollte, weil den Eheleuten z.B. die Formpflicht nicht bewußt war und sie erst später darauf hingewiesen wurden.

Aber mal ne Frage dazu.

Ist so einer sanierte Ehe ab dem Zeitpunkt der Sanatio eich echtes Sakrament (was logisch wäre) oder rückwirkend? Die Frage ist noch offen.

 

Was auf jeden Fall absurd ist, ist, wenn die Kirche bei jedem Heiden, Ketzer und Atheisten eine Naturehe unterstellt, die als ebenso heilig und unantastbar angesehen wird wie eine sakramentale, während bei einem Katholiken mit einem simplen Formfehler gar nichts vorhanden sein soll, nicht einmal eine nicht-sakramentale Naturehe.

 

Das ist komplett unlogisch und widersinnig.

 

Werner

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Aber mal ne Frage dazu.

Ist so einer sanierte Ehe ab dem Zeitpunkt der Sanatio eich echtes Sakrament (was logisch wäre) oder rückwirkend? Die Frage ist noch offen.

 

Was auf jeden Fall absurd ist, ist, wenn die Kirche bei jedem Heiden, Ketzer und Atheisten eine Naturehe unterstellt, die als ebenso heilig und unantastbar angesehen wird wie eine sakramentale, während bei einem Katholiken mit einem simplen Formfehler gar nichts vorhanden sein soll, nicht einmal eine nicht-sakramentale Naturehe.

 

Das ist komplett unlogisch und widersinnig.

 

Zwischen Katholiken gibt es keine Ehe, ohne Mitwirken der Kirche, entweder Sakramental oder nichtsakramental mit Dispens. Eine sanierte Ehe ist sakramental durch die Sanatio, die Rechtsfolgen der Ehe gelten rückwirkend. (Deshalb auch der Verweis auf "Sakramentenspendung durch Verwaltungsakt")

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Zwischen Katholiken gibt es keine Ehe, ohne Mitwirken der Kirche, entweder Sakramental oder nichtsakramental mit Dispens. Eine sanierte Ehe ist sakramental durch die Sanatio, die Rechtsfolgen der Ehe gelten rückwirkend. (Deshalb auch der Verweis auf "Sakramentenspendung durch Verwaltungsakt")

 

Hervorhebung von mir, weil ich das nicht ganz verstehe: dass eine Ehe zwischen zwei Katholiken, die in der rechten Absicht, also mit unverkürztem Ehewillen, ohne trennende Hindernisse vor dem zuständigen Pfarrer geschlossen wurde, eine sakramentale Ehe ist, ist mir klar.

Was meinst du aber mit "nichtsakramental mit Dispens"? Ich war immer so stolz auf meine Eherechtskenntnisse (allerdings "alter" CIC) und hatte auch immer gute Noten. Du brauchst dich also nicht auf ein Unterstufenniveau für deine Erklärung zu begeben.

bearbeitet von Elima
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Was meinst du aber mit "nichtsakramental mit Dispens"? Ich war immer so stolz auf meine Eherechtskenntnisse (allerdings "alter" CIC) und hatte auch immer gute Noten. Du brauchst dich also nicht auf ein Unterstufenniveau für deine Erklärung zu begeben.

Zum Sakrament gehören zwei Getaufte. Ist ein Partner nicht getauft, besteht das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit. Davon kann dispensiert werden, so daß die beiden eine auch vor der Kirche gültige Ehe führen, die aber nicht sakramental sein kann, weil die Taufe eines Partners fehlt. Das ist freilich weniger eine kirchenrechtliche, als eine dogmatische Betrachtung. Ich hab dazu ein bisserl krudes Zeug gefunden und lese gern gelegentlich nochmal nach, um das besser zu belegen.

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So kenne ich das auch. Wenn du den Satz nicht mit "zwischen Katholiken" eingeleitet hättest, wäre alles klar gewesen. In dem von dir jetzt geschilderten Fall ist es eben nicht die Ehe zwischen Katholiken, sondern zwischen einem Katholiken und einem/einer Ungetauften. Das heißt, es besteht das (trennende) Hindernis der Religionsverschiedenheit. Jetzt ist alles klar.

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So kenne ich das auch. Wenn du den Satz nicht mit "zwischen Katholiken" eingeleitet hättest, wäre alles klar gewesen. In dem von dir jetzt geschilderten Fall ist es eben nicht die Ehe zwischen Katholiken, sondern zwischen einem Katholiken und einem/einer Ungetauften. Das heißt, es besteht das (trennende) Hindernis der Religionsverschiedenheit. Jetzt ist alles klar.

Sorry, die Katholiken habe ich hingeschrieben, weil nur für diese die Mitwirkung der Kirche verpflichtend ist, entweder durch die kanonische Eheschließungsform und/oder durch eine Dispens. Ich habe zur Sakramentalität bei Religionsverschiedenheit ein paar alte Spekulationen gefunden (u.a. beim alten Scheeben), die eine halbe Sakramentalität beim getauften Partner erwogen haben und für den ungetauften Teil die Heiligung durch den Partner als eine Art Sakramentalität beschreiben. Das dürfte aber eben eher ex opere operantis zu sehen sein. Die kirchliche Eheschließung bei Religionsverschiedenen dürfte so m.E. im Gegensatz zur Eheschließung zwischen (auch konfessionsverschiedenen) Getauften als Sakramentale gelten.

 

Bei Auer/Ratzinger in meiner alten Ausgabe (vor CIC 1983) steht zu den Anforderungen an Spender und Empfänger: "Nur die Gliedschaft durch die Taufe, nicht das kirchenrechtliche Personsein in der Kirche gemäß CIC, can. 87 ist gefordert, da auch die formgerecht geschlossene Ehe zwischen katholischen und nichtkatholischen Christen Sakrament ist, ja selbst die nicht kirchlich geschlossene Ehe zwischen nichtkatholischen Christen unauflöslich ist..."

und

"Damit das Sakrament zustande komme, muß jeder der beiden Nupturienten in einer Person zugleich Spender und Empfänger des Sakramentes sein..." (fett von mir, kursiv im Original)

Quelle: Auer, Ratzinger, Kleine Katholische Dogmatik, Bd. VII, Die Sakramente der Kirche, Regensburg 1979(2.Aufl.), S. 286f

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