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Blasphemie


Gast Ketelhohn

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<<<<<<<<<Ein italienisches Paar feiert Hochzeit.

 

>Braut und Bräutigam hatten vom Gemeindepfarrer die Erlaubnis erhalten, auf dem Kirchplatz einen kleinen Empfang zu veranstalten. Aber es regnete, und so fiel das Fest ins Wasser. Deshalb fragten sie den Pfarrer: “Wären Sie damit einverstanden, wenn wir den Empfang in die Kirche verlegen?“

Der Pfarrer war keineswegs davon angetan, einen Empfang in seiner Kirche stattfinden zu lassen. Aber das Brautpaar beteuerte. „Wir essen nur ein bisschen Kuchen, singen ein kleines Liedchen, trinken ein Schlückchen Wein und gehen dann wieder nach Hause.“ So konnte der Pfarrer schließlich zur Zusage bewegt werden. Doch als lebensfrohe Italiener tranken die Hochzeitsgäste einen Schluck Wein, sangen ein Liedchen, tranken dann ein bisschen Wein, sangen noch ein Liedchen und nach einer halben Stunde war das schönste Fest im Gange. Alle hatten ihren Spaß und amüsierten sich prächtig. Der Pfarrer aber wurde nervös.  Aufgebracht ging er in der Sakristei auf und ab. Da kam der Vikar herein und sagte: “Sie sind ja ganz aufgeregt!“ „Natürlich bin ich aufgeregt. Hören Sie doch einmal den Krach, den die machen, und das in einem Gotteshaus, um Himmels Willen!“

„Aber Herr Pfarrer, die Leute konnten doch nirgendwo anders hin.“

„Das weiß ich auch! Aber muss man dabei so einen Lärm machen?“

„Vergessen wir doch nicht, Herr Pfarrer, dass Jesus selbst einmal auf einer Hochzeit war!“

„Ich weiß, dass Jesus selbst einmal auf einer Hochzeit war, das müssen Sie mir nicht erzählen, dass Jesus einmal selbst auf einer Hochzeitsfeier war! Dort war aber nicht das Allerheiligste! “ <

 

(von Kardinal Martini erzählte Geschichte, aus: “Der springende Punkt“ von A. de Mello) >>>>>>>> Lara

 

 

LOL

 

Die Geschichte ist toll Lara!

 

Und ich glaube,vor lauter ernsthaften Diskussionen,hat sie keiner mitbekommen.

 

Tja-Hier gibt es wenige mit Humor.

Ist mir aber auch schon aufgefallen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Geändert von Moni um 21:33 - 22.Dezember..2002)

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Zitat von Heidi am 18:57 - 22.Dezember..2002

>>Heidi hat recht. Deiner Position kann ich nicht zustimmen, denn die "Segensfeier" wäre genauso eine Blasphemie.<<

(Lucia an Martin im Heiratsthread)

 

Blasphemie wird in meinem Lexikon mit Gotteslästerung übersetzt.

 

Jetzt frage ich mich warum es Blasphemie ist, wenn in der Kirche geheiratet wird, ohne ein gestrenger Sonntagpflicht-Kirchgänger zu sein.

 

Oder andersherum:

 

Wo fängt aus eurer Sicht die Blasphemie an.

- Wenn Nichtkatholiken kath. Kirchen betreten?

nein.

- Wenn Nichtkirchgänger doch mal am Gottesdienst teilnehmen?

nein.

- Wenn sich für eine Hochzeit schön gemacht wird?

nein.

- Wenn Evangelische am kath. Gottesdienst beisitzen?

nein.

- Wenn AA's in der Kirche auftauchen?

nein.

- Wenn Kinder in der Kirche schreien?

nein, meine tun das auch.

- Wenn ein Katholik, der den Rosenkranz nicht betet, ein Ave-Maria zu seiner Hochzeit hören will?

nein.

 

Wenn jemand, den Jesus und Kirche "einen feuchten Kehricht angeht" dennoch eine kirchliche Trauung wünscht - mit dem festen Gedanken im Hinterkopf "wenn's schief geht, lassen wir uns wieder scheiden - laß den Pfarrer doch quatschen - hauptsache salbungsvoll." Das nenne ich blasphemisch:  Ein Sakrament erbitten und es in Gedanken mit Füßen treten.

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>Wenn jemand, den Jesus und Kirche "einen feuchten Kehricht angeht" dennoch eine kirchliche Trauung wünscht - mit dem festen Gedanken im Hinterkopf "wenn's schief geht, lassen wir uns wieder scheiden - laß den Pfarrer doch quatschen - hauptsache salbungsvoll." Das nenne ich blasphemisch:  Ein Sakrament erbitten und es in Gedanken mit Füßen treten.<

 

Das klingt ein wenig so, als hätten Sakramente Personenstatus und wären beleidigt, wenn sie dahinterkommen, daß manb sie auf sich genommen hat ohne sie erntszunehmen.

 

Im übrigen dürfte das recht häufig der Fall sein: Ich kenne viele Taufscheinchristen, die aus Mitleid mit ihren (religiösen) Eltern und um des lieben Frieden willens Sakramente wie Taufe und kirchliche Hochzeit auf sich nehmen, ohne das im geringsten ernst zu nehmen. Fällt es auch unter "Blasphemie", wenn sie das tun, nur um die Eltern oder Großeltern zu schonen?

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Ihr versteht aber schon, liebe Christen, daß jemand, der nicht sakramentengläubig ist, diese Sache unmöglich so ernst nehmen kann, daß es ihn irgendwie tangiert, ob er jetzt durch ein öffentliches Sakramentenzeremoniell "Blasphemie" begeht oder nicht?  Das einzige was hierbei von Bedeutung ist, sind die Gefühle der eventuellen gläubigen Mitwisser. (Die gilt es natürlich zu respektieren).

 

Losgelöst von den Gläubigen selbst, ist Blasphemie allerdings für unsereins etwas Inexistentes. Das ist einfach unvermeidbar, wenn man nicht an die Heiligkeit der Glaubensinhalte glaubt.

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Zitat von Lichtlein am 22:13 - 22.Dezember..2002
Ein Sakrament erbitten

Das Sakrament der Ehe wird nicht vom Priester oder von der Kirche erbeten; die Brautleute spenden es sich selbst.

 

Das, was wir "kirchliche Trauung" nennen, ist nichts anderes als ein Rechtsakt (kirchlichen, nicht staatlichen Rechts):

 

Seit dem Konzil von Trient erkennt die römisch-katholische Kirche die Ehe im Normalfall nur dann als gültig an, wenn sie vor einem Priester und zwei Zeugen geschlossen wurde ("Formpflicht" ); die Kirche kann (und tut dies auch von Fall zu Fall) durch Rechtsakt ("Dispens" ) auch Ehen, die in der evangelischen Kirche oder vor einem Standesbeamten geschlossen werden, als gültig (sakramental gültig!) anerkennen.

 

Und in den ersten Jahrhunderten der Kirche hat sich die Kirche übrigens nicht die Bohne für eine "kirchliche Trauung" interessiert ...

 

Ich würde mal die Geschichte "Blasphemie bei kirchlicher Trauung" nicht allzu hoch aufhängen.

 

(Geändert von Petrus um 23:26 - 22.Dezember..2002)

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Und wie geht es dann weiter, Steffen? Da Sakrament ist empfangen, gleichgültig. Alle gehen aus der Kirche raus, machen Photos und dann? Ist es, als sei nichts gewesen - eine Kulisse wie im Film? Belanglosigkeit, Beliebigkeit?

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Zitat von Heidi am 21:22 - 22.Dezember..2002


Zitat von Martin am 19:31 - 22.Dezember..2002

Nein, Heidi, zu all diesen Punkten würde ich nein sagen.

 

Das überrascht mich, Martin. Bei Punkt vier hätte ich indifferentes Magenkneifen prognostiziert, welches bei Punkt fünf in ein ausgereiftes, hochprozentiges  blasphemisches Leiden, überwechselt.


 

 

Damit nicht die Gefahr eines Mißverständnisses vorliegt, Heidi. Es bleibt bei dem klaren Nein.

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Zitat von Heidi am 21:22 - 22.Dezember..2002


Zitat von Martin am 19:31 - 22.Dezember..2002

Nein, Heidi, zu all diesen Punkten würde ich nein sagen.

 

Das überrascht mich, Martin. Bei Punkt vier hätte ich indifferentes Magenkneifen prognostiziert, welches bei Punkt fünf in ein ausgereiftes, hochprozentiges  blasphemisches Leiden, überwechselt.


 

Warst du einfach nur überrascht, Heidi?

Negativ, neutral oder positiv?

 

Warum waren es gerade die genannten Punkte?

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Nö, lissie.

Heidi wollte wissen, wo Blasphemie für uns anfängt - und sich nicht der Blasphemie widmen. Der Thread ist hier schon am rechten Platz. Und zu dem Beitrag von Angelocrator, den ich entfernt habe, hatte Martin schon einen Thread in der Arena eröffnet; hier.

 

Gruß,

Lucia

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@ThomasBloemer

 

"Ganz einfach, liebe Heidi: wenn ein Ungläubiger die Riten und Feiern der Kírche als Zierrat mißbraucht, auch wenn er sie eigentlich nicht glaubt oder gar ablehnt."

 

Der Ungläubige hat doch dann nicht Gott gelästert sondern höchstens die Institution Kirche, weil er diese für etwas benutzt hat, wofür sie vielleicht nicht dasein will.

 

Der christliche Stil gehört aber zu unserer Kultur. Und es ist nicht nur ein Stil sondern auch eine Mentalität, eine Denkweise, eine Ethik. Das gilt auch für Atheisten, die unserem Kulturraum angehören.

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Blasphemie ist schon lange kein Straftatbestand in der BRD mehr.

 

Das hat auch seinen guten Grund:

Es fehlt ganz einfach der Ankläger vor einem menschlichen Gerichtshof.

 

Welcher Mensch möchte denn sicher darüber entscheiden, ob Gott  durch ein bestimmtes Handeln gelästert wird

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Jens schreibt: "Blasphemie ist schon lange kein Straftatbestand in der BRD mehr. "

 

Mmm, dann habe ich wohl ein ziemlich altes StGB

 

§ 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

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Der Knackpunkt ist das, was nach dem Komma steht:

 

"die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören "

 

Was stört denn noch unseren öffentlichen Frieden? Welches Szenario würde uns noch ein erzürntes "Blasphemie" auf die Lippen bringen, um auf die Ausgangsfrage von Heidi zurückzukehren.

 

 

Also Achternbuschfilme findet hier niemand Gotteslästerlich - höchstens Hirnlästerlich.

 

 

(Geändert von jouaux um 18:11 - 2.Januar.2003)

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>> Jens schreibt: "Blasphemie ist schon lange kein Straftatbestand in der BRD mehr. " << (jouaux)

 

Gotteslästerung ist tatsächlich kein Straftatbestand (mehr). Das ist juristisch gesehen auch sehr klug, denn die Gotteslästerung setzt tatbestandlich voraus, daß es Gott auch tatsächlich gibt. Der entsprechende Beweis wurde bislang noch nicht erbracht.

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Dann gibt es für mich auch keine Beamtenbeleidigung mehr. Denn ich glaube nicht an die Existenzberechtigung von Behörden. ;-)

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Sind Beamte etwa so was wie die rosa Einhörner?

Gibt es so welche tatsächlich?

 

mtoto

 

PS: Beamtenmikado = Wer sich zuerst bewegt verliert..

O.K. Der iss alt!

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Zitat von jouaux am 18:28 - 2.Januar.2003

Dann gibt es für mich auch keine Beamtenbeleidigung mehr. Denn ich glaube nicht an die Existenzberechtigung von Behörden. ;-)

 


Eine Beamtenbeleidigung gibt es tatsächlich nicht  -  jedenfalls nicht als speziellen Straftatbestand (oder hab' ich da was übersehen?).

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joaux schreibt:

 

Jens schreibt: "Blasphemie ist schon lange kein Straftatbestand in der BRD mehr. "

 

Mmm, dann habe ich wohl ein ziemlich altes StGB

 

§ 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

 

 

Lieber joaux,

 

nein du hast kein veraltetes StGB, aber wie die Überschrift schon sagt, es geht um den Straftatbestand der "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" und eben nicht um Blasphemie.

 

Das ist ganz etwas anderes.

Wie das Gesetz ja auch in seiner Ausführung beschreibt:

wenn ich mich zu derartigen Beschimpfungen hinreißen lasse, dann lästere ich nicht Gott, sondern dann störe ich den öffentlichen Frieden.

 

Und auch nur dann, wenn meine Beschimpfungen derart sind, daß sie den öffentlichen Frieden stören, kann ich belangt werden.

 

Bekenntnisse, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sind menschliche Einrichtungen.

Ob sie sich selbst von Gott eingesetzt verstehen, sei mal dahin gestellt, denn es ist für das StGb ohne Belang.

 

Diese zu beschimpfen hat mit Blasphemie nichts zu tun.

 

Liebe Grüße

JensM

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