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Im Namen des Volkes...


Clown

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vor 12 Stunden schrieb Frank:

Der Gesetzgeber will, wenn ich nichts verpasst hab, momentan gar nichts. Der Bundesgerichtshof hat heute geurteilt das die Regeln, die für Erbe in der analogen Welt gelten, auch für die digitale Welt gelten. Und ich sag mal so: Was in der analogen Welt Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind, sind in der digitalen Welt Homepages, Soziale-Netzwerk-Konten und etwaige Urheberrechtsverstöße.

Facebook war ja zu seiner Verteidigung auf die Idee gekommen, daß Persönlichkeitsrechte Dritter im Raum stünden, da deren Beiträge für die Erben auch sichtbar werden. Das ist aber ein Scheinargument, denn im Fall eines ererbten Briefkonvoluts hat man es ja auch mit Schriftstücken eines Dritten zu tun. FB geht es vermutlich darum, seine Datenbestände sauber zu halten, d.h. um die Identifizierbarkeit und Klassifizierbarkeit der Nutzer. Deshalb wollte man ja auch durchsetzen, daß sich alle mit Klarnamen anmelden müßten. Wenn jetzt Accounts vererblich sind, können sie auch weiter genutzt werden. Nur paßt das Profil des neuen Nutzers nicht mit dem des alten Nutzers zusammen. Die Daten werden also unschärfer und damit auch wertloser. 

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Zitat

Eine Verharmlosung des Holocaust erfülle allerdings nicht automatisch den Straftatbestand der Volksverhetzung, urteilte das Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall. Die Verharmlosung müsse darauf angelegt sein, Hemmschwellen herabzusetzen oder zu Rechtsbrüchen aufzufordern.

https://www.zeit.de/gesellschaft/2018-08/volksverhetzung-holocaust-verharmlosung-bundesverfassungsgericht

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vor 3 Stunden schrieb rince:

Sind Frankfurter hier? Alle Knöllchen der letzten 2 Jahre wegen Falschparkens sind nichtig...

 

https://www.sueddeutsche.de/panorama/frankfurt-falschparken-gericht-urteil-1.4764092

 

 

Schlimm - weil damit Falschparken erst recht zum Kavaliersdelikt wird. Als ob wir nicht schon genug Rücksichtslosigkeit im ruhenden Verkehr hätten. Gerade in Städten, in denen der Platz (zu) knapp für alle Bedürfnisse ist.

 

Und ich habe auch eine rechtliche Frage dazu: Logisch weitergedacht heißt das doch, daß ich meinen Nachbarn nicht mehr anzeigen darf, wenn der wieder mal den Bürgersteig zuparkt. Weil, ich bin ja nicht hoheitlich. Darf eine Stadt wirklich keine fremden Leute losschicken, die Verkehrsverstöße aufnehmen? Die Bußgelder müssen dann natürlich von der zuständigen staatlichen Stelle kommen.

 

Andererseits finde ich es gut und richtig, daß hoheitliche Aufgaben beim Staat bleiben müssen. Anders geht's garnicht!

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vor 12 Minuten schrieb Moriz:

Und ich habe auch eine rechtliche Frage dazu: Logisch weitergedacht heißt das doch, daß ich meinen Nachbarn nicht mehr anzeigen darf, wenn der wieder mal den Bürgersteig zuparkt. Weil, ich bin ja nicht hoheitlich.

Du darfst deine Anzeige selbstverständlich als Privatmann erstatten. Dann wird eventuell ein ein hoheitlich Tätiger nach Überprüfung einen Gebührenbescheid erlassen. Es darf nur nicht die Behörde private Dienstleister zu Kontrollen losschicken. Bei uns ist die Politesse (m/w/d) eine Angestellte der jeweiligen Stadt, der die Parküberwachung obliegt. 

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Schon die Bibel berichtet von Zollpächtern und den Versuchungen denen die privaten Dienstleister ausgesetzt sind.

 

Das größte Problem sehe ich dabei in den KPI's also den Kennzahlen, die erreicht werden müssen. Es würde mich schon sehr überraschen, wenn in den Frankfurter Verträgen kein Kontingent an zu erbringenden Anzeigen vereinbart wäre...

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vor einer Stunde schrieb Flo77:

Schon die Bibel berichtet von Zollpächtern und den Versuchungen denen die privaten Dienstleister ausgesetzt sind.

Früher waren das wenigstens noch Kunstmäzene. Das wird heute wohl auch nicht mehr der Fall sein.

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Habe ich da was falsch verstanden oder gibt es keine vernünftigen Journalisten mehr.

 

Nachdem es gestern im Radio hörte steht es heute auch in meiner Zeitung: "40.000 € Strafe für Ankündigung von Amoklauf".

Da hatte ein junger Mann vor Jahren einen Amoklauf an einer Schule angedroht, ist nach Geständnis dafür zu zwei Jahren Jugendknast verknackt worden und soll nun, nach längerem Rechtsstreit, auch für die Kosten des Polizeieinsätzen aufkommen. Das ist doch keine Strafe sondern ganz normaler Schadenersatz!

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vor 12 Stunden schrieb Flo77:

Das größte Problem sehe ich dabei in den KPI's also den Kennzahlen, die erreicht werden müssen. Es würde mich schon sehr überraschen, wenn in den Frankfurter Verträgen kein Kontingent an zu erbringenden Anzeigen vereinbart wäre...

Höchst problematisch! Dann wird nämlich nur da kontrollier, wo viele erwischt werden während in weiten Teilen der Stadt parktechnische Anarchie herrscht.

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vor 5 Minuten schrieb Moriz:

Habe ich da was falsch verstanden oder gibt es keine vernünftigen Journalisten mehr.

 

Nachdem es gestern im Radio hörte steht es heute auch in meiner Zeitung: "40.000 € Strafe für Ankündigung von Amoklauf".

Da hatte ein junger Mann vor Jahren einen Amoklauf an einer Schule angedroht, ist nach Geständnis dafür zu zwei Jahren Jugendknast verknackt worden und soll nun, nach längerem Rechtsstreit, auch für die Kosten des Polizeieinsätzen aufkommen. Das ist doch keine Strafe sondern ganz normaler Schadenersatz!

Die Zeiten, als Journalisten noch den Unterschied zwischen Strafe und Schadensersatz kannten, sind unwiederbringlich vorbei. 

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vor 57 Minuten schrieb Wunibald:

Und wie oft liest man, dass die Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlässt...

 

Das wohl auch.

 

Wobei es der Öffentlichkeit erst mal ziemlich egal sein dürfte, wer nun die richtige Stelle ist, einen Haftbefehl auszustellen.

 

40 k€ an Kosten tragen zu müssen ist natürlich übel und dürfte womöglich auch schwerer wiegen als zwei Jahre Haft (auf Bewährung?). Da kann man sich durchaus gestraft vorkommen.

Nur: Es ist eben keine Strafe, sondern selbstverständlicher Schadenersatz. Der u.U. von einer Haftpflichtversicherung getragen wird (vielleicht auch nicht, wegen Vorsatz). Ein Richter mag bei der Strafbemessung auch berücksichtigen, was ein Täter an Entschädigung zu zahlen hat. Trotzdem ist das keine Strafe.

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auf gut katholisch:

Die Beichte ist für die 2 Jahre zuständig, der Ablass für die 40.000 €

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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vor 6 Stunden schrieb Moriz:

Habe ich da was falsch verstanden oder gibt es keine vernünftigen Journalisten mehr.

 

Nachdem es gestern im Radio hörte steht es heute auch in meiner Zeitung: "40.000 € Strafe für Ankündigung von Amoklauf".

Da hatte ein junger Mann vor Jahren einen Amoklauf an einer Schule angedroht, ist nach Geständnis dafür zu zwei Jahren Jugendknast verknackt worden und soll nun, nach längerem Rechtsstreit, auch für die Kosten des Polizeieinsätzen aufkommen. Das ist doch keine Strafe sondern ganz normaler Schadenersatz!

 

 

Also in meiner Tageszeitung wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen korrekt wiedergegeben.

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"Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen"

So das Oberverwaltungsgericht in Hamburg, das damit einer Schülerin erlaubt, im Niqab am Unterricht teilzunehmen.

Ich will jetzt nicht die 7963. Verschleierungsdiskussion führen, die unterschiedlichen Meinungen sind ja bekannt. Mich interessiert vielmehr, was es denn mit dieser "Glaubensfreiheit" auf sich hat. Es gibt, da sind sich ja eigentlich alle einig, im Islam kein explizites Vollverschleierungsgebot. Die allermeisten Muslimas sind nicht vollverschleiert. Wenn jemand wie dieses Mädchen unbedingt vollverschlleiert sein will, ist das also kein explizites religiöses Gebot, sondern ein subjektiver, persönlicher Glaube. Damit ließe sich aber dann ja wirklich alles rechtfertigen. Ich müsste nur behaupten, das sei halt mein Glaube, es wäre sofort "vorbehaltlos" geschützt.

Nun scheint es mir allerdings so nicht zu sein. Oder ist es nur nicht so, weil die meisten Leute "es nicht drauf ankommen lassen"?

Oder ist der Glaube nur dann "vorbehaltlos" geschützt, wenn ich eine gewisse Anzahl ähnlich Glaubender vorweisen kann? Wo sind da die Grenzen? Gibt es überhaupt Grenzen? Ist eine funktionierende Gesellschaft überhaupt möglich, wenn unter Berufung auf "persönlichen Glauben" alles erlaubt ist? Oder ist das eine von den Freiheiten, die nur existieren können, wenn die allermeisten darauf verzichten, sich auf sie zu berufen?

 

Werner

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Just now, Marcellinus said:

Erwartest du eine andere Antwort als Kopfschütteln?

Hatte ich gehofft, ja.

Vermutlich gibt es die aber nicht.

Es ist wie mit der Menschenwürde. Wenn man alles damit begründet, wird der Begriff inhaltsleer.

Ich vermute allerdings, wenn ich splitternackt vor dieser Kammer des Oberverwaltungsgerichtes erscheinen würde und würde behaupten, mein persönlicher Glaube gebiete mir selbiges, wäre das Ende der "vorbehaltlosen Glaubensfreiheit" recht schnell erreicht.

 

Werner

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vor 49 Minuten schrieb Werner001:

....Es gibt, da sind sich ja eigentlich alle einig, im Islam kein explizites Vollverschleierungsgebot. Die allermeisten Muslimas sind nicht vollverschleiert. Wenn jemand wie dieses Mädchen unbedingt vollverschlleiert sein will, ist das also kein explizites religiöses Gebot, sondern ein subjektiver, persönlicher Glaube. ....

es gibt nur subjektive persönliche glaubensäußerungen. dieser ist grundsätzlich geschützt, d.h. einschränkungen müssen mit gefahr für leib und leben anderer begründet werden.

 

das tragen eines sprengstoffgürtels wäre nicht geschützt. auch ein schwertertanz mit einem japanischen schwert in einer vollen u-bahn wäre zu verbieten. die weibliche beschneidung wäre zu verbieten. die männliche beschneidung wäre ein grenzfall.

 

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Zitat

die weibliche beschneidung wäre zu verbieten. die männliche beschneidung wäre ein grenzfall.

 

Wieso ein Grenzfall? Auch dabei hat es schon Todesfälle gegeben. Deine Maßstäbe sind genauso beliebig wie alles im Zusammenhang mit Religion. Religionsfreiheit ist  die Freiheit etwas zu glauben oder auch nicht. Alles andere ist eine Sache der Gesetze.

 

bearbeitet von Marcellinus
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vor 3 Minuten schrieb Marcellinus:

Religionsfreiheit ist  die Freiheit etwas zu glauben oder auch nicht. Alles andere ist eine Sache der Gesetze.

 

Das ist Deine Auffassung. Das deutsche Grundgesetz subsumiert unter die Religionsfreiheit auch die möglichst freie Ausübung der religiösen Gebräuche. Was aus meiner Sicht systematisch durchaus nachvollziehbar ist: Nach Deiner Definition würde man keine Religionsfreiheit benötigen, da diese dann vollumfänglich in den anderen Grundrechten inkludiert wäre.

 

Und was heißt "beliebig"? Jedes Gesetz ist "beliebig", weil es üblicherweise eine Kompromissformel enthält (auch das Recht auf Leben ist durch jede Menge "Kompromissformeln" eingeschränkt). Wenn man Rechtspositivismus als "Beliebigkeit" bezeichnet, fürchte ich, dass jedes Rechtssystem beliebig ist. Sogar die Allgemeinen Menschenrechte. Auch wenn ich (und viele andere) es gerne anders sehen würden.

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4 minutes ago, Lothar1962 said:

die möglichst freie Ausübung der religiösen Gebräuche

Womit wir wieder bei meiner ersten Frage wären. Was sind "religiöse Gebräuche"?

Prinzipiell kann man doch alles dazu erklären.

 

Werner

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Long John Silver
vor 1 Stunde schrieb Werner001:

Hatte ich gehofft, ja.

Vermutlich gibt es die aber nicht.

Es ist wie mit der Menschenwürde. Wenn man alles damit begründet, wird der Begriff inhaltsleer.

Ich vermute allerdings, wenn ich splitternackt vor dieser Kammer des Oberverwaltungsgerichtes erscheinen würde und würde behaupten, mein persönlicher Glaube gebiete mir selbiges, wäre das Ende der "vorbehaltlosen Glaubensfreiheit" recht schnell erreicht.

 

Werner

 

Es ist ganz einfach. 

Der Staat legt fest, was als Religion gilt (jedenfalls bei uns). Damit ist auch festgelegt der allgemein gueltige Glaubensinhalt, wie er in offiziellen Bekenntnissen und Aussagen sich darstellt. Mit dieser Festsetzung werden auch alle Inhalte, die eventuell gegen die Gesetze verstossen koennten, als illegal festgesetzt, da nicht jede Glaubensgemeinschaft ihre Glaubensinhalte als legal anerkannt bekaeme,  nur weil sie etwas als Glauben deklariert, da gibt es durchaus Grenzen, und darum gibt es auch keine Kirche der Kannibalen, Menschenopfer oder sonst welche eigenartigen Verbaende.  Es muss also die Religionsfreiheit sich immer sowieso im Rahmen der gueltigen Gesetze definiert werden und niemals ausserhalb. 


Das ist das eine. Im Islam gibt es eigentlich, nach meinem Wissen, keine Definition des Islam als Religion der Verschleierung/Vollverschleierung von Frauen. Demzufolge ist die Vollverschleierung eine persoenliche Form des Vollzugs von Glauben, aber keine offiziell definierte, die genuin zum Islam gehoert, um ihn zu kennzeichnen. Wenn ich ein Kreuz um den Hals trage, ist das genauso, das ist auch meine persoenliche Sache, nicht mehr nicht weniger. 


Es ist also Unsinn, sich bei der Sache auf die Religionsfreiheit zu berufen, und in solcher unsinnigen Argumentation liegt dann auch das Problem. Ob eine Gemeinschaft einem Individuum das Recht einraeumt, sich auf bestimmte Weise zu kleiden, die gesellschaftlich problematisch scheint und Fragen aufwirft,  liegt dann auf einer anderen Ebene. Man koennte mit der freien Entfaltung der Persoenlichkeit  argumentieren, falls man wollte, das kaeme noch eher hin als Argument. Und dann obliegt es der Gemeinschaft, ob sie ein solches Argument anerkannt oder nicht. (Oder geschickten Anwaelten :-))  ) 

 

 

 

 

bearbeitet von Long John Silver
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