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Im Namen des Volkes...


Clown

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Die wären zum "III. Weg" gegangen. Und was ich letztens in einer Doku auf Phoenix gesehen hatte, ist die NPD im vergleich zum III. Weg ein Kindergeburtstag.

In der Doku wurde das auch so dargestellt das die NPD mittlerweile einen solchen Bedeutungsverlust erfahren habe, dass heute ein Verbot nicht mehr gerechtfertigt sei. Im Gegensatz zu der Zeit des ersten Verfahrens (dem das wegen der V-Leute erst gar nicht verhandelt wurde). Vielleicht finde ich einen LInk.

 

Nachtrag: Für die angesprochene Doku [guggst du hier]

Wir sollten aber nicht übersehen, dass wir während der zwei Verbotsverfahren eine aus taktischen Gründen handzahme NPD erlebt haben. Da nun nicht mehr mit einem dritten Versuch zu rechnen ist, können die Maulkörbe nun abgenommen werden. Und wenn die Partei sich jetzt wieder radikaler gibt, bekommt sie auch wieder Zulauf und damit auch finanzielle Spielräume.

 

Das Häufchen Elend, dass Vosskuhle da heute beschrieben hat, ist zwar Stand heute korrekt, aber sicher kein Dauerzustand.

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Volker Beck sagte in der von mir verlinkten Doku, das der Insolvenzverwalter oder der Gerichtsvollzieher der NPD eher ein Ende machen könne als das Bundesverfassungsgericht. Erstens.

 

Vosskuhle deutete bei der Urteilsverkündung, das es sehr wohl denkbar wäre der NPD Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung streichen, dies festzustellen aber nicht sein Job, sondern der des Grundgesetzgebers. Zweitens.

 

Wenn jetzt - drittens - Bundestag und Bundesrat hingehen und festlegen:
1.: An der staatlichen Parteienfinanzierung nimmt eine Partei nicht teil wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt

2.: Die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele einer Partei stellt das Bundesverfassungsgericht fest

Dann könnte man das finanzielle Ausbluten der NPD vorran treiben und dann erledigt irgendwann wirklich der Gerichtsvollzieher diese Zwergen-Partei

 

Allerdings bin ich mir gerade nicht sicher was unserer Demokratie mehr Gefahr bringt: Eine re-radikalisierte NPD oder ein III. Weg, der vor Kraft - weil ihr Ex-NPDler zuströmen - nicht laufen kann

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Volker Beck sagte in der von mir verlinkten Doku, das der Insolvenzverwalter oder der Gerichtsvollzieher der NPD eher ein Ende machen könne als das Bundesverfassungsgericht. Erstens.

Volker Beck soll heute auch nach dem Urteil gesagt haben, dass Urteil sei eine Niederlage für die NPD. Der redet öfter mal wirr.

Tatsächlich ist es aber doch so, dass die Kassenlage der NPD unter der Gefahr des staatlichen Einzugs gelitten hat. Jetzt, wo diese Gefahr gebannt ist, wird sich der Stau an Parteispenden auflösen und die Kasse wieder füllen.

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Volker Beck sagte in der von mir verlinkten Doku, das der Insolvenzverwalter oder der Gerichtsvollzieher der NPD eher ein Ende machen könne als das Bundesverfassungsgericht. Erstens.

 

Vosskuhle deutete bei der Urteilsverkündung, das es sehr wohl denkbar wäre der NPD Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung streichen, dies festzustellen aber nicht sein Job, sondern der des Grundgesetzgebers. Zweitens.

 

Wenn jetzt - drittens - Bundestag und Bundesrat hingehen und festlegen:

1.: An der staatlichen Parteienfinanzierung nimmt eine Partei nicht teil wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt

2.: Die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele einer Partei stellt das Bundesverfassungsgericht fest

Dann könnte man das finanzielle Ausbluten der NPD vorran treiben und dann erledigt irgendwann wirklich der Gerichtsvollzieher diese Zwergen-Partei

 

Allerdings bin ich mir gerade nicht sicher was unserer Demokratie mehr Gefahr bringt: Eine re-radikalisierte NPD oder ein III. Weg, der vor Kraft - weil ihr Ex-NPDler zuströmen - nicht laufen kann

Rechtssicher wäre nur eine Abschaffung der Parteienfinanzierung. Und damit hat sich das erledigt.

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Rechtssicher wäre nur eine Abschaffung der Parteienfinanzierung. Und damit hat sich das erledigt.

Der Salto-Mortale der Demokratie?

 

Gut - grundsätzlich wäre ich durchaus dafür, daß die Parteienfinanzierung neu geregelt wird. Aber bei einer ersatzlosen Streichung fürchte ich, daß unsere Parteienlandschaft noch weiter ausdünnt und ein zwei-Parteien-System ist keine Demokratie sondern ein schlechter Witz.

bearbeitet von Flo77
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Rechtssicher wäre nur eine Abschaffung der Parteienfinanzierung. Und damit hat sich das erledigt.

Der Salto-Mortale der Demokratie?

 

Gut - grundsätzlich wäre ich durchaus dafür, daß die Parteienfinanzierung neu geregelt wird. Aber bei einer ersatzlosen Streichung fürchte ich, daß unsere Parteienlandschaft noch weiter ausdünnt und ein zwei-Parteien-System ist keine Demokratie sondern ein schlechter Witz.

 

Parteien hat es doch genug bei uns. Der Bundeswahlleiter führt eine Liste. Die meisten Kleinparteien bekommen kein Geld vom Staat. Der Finanzierungsmodus sichert letztlich die Dominanz der großen Parteien.

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Volker Beck sagte in der von mir verlinkten Doku, das der Insolvenzverwalter oder der Gerichtsvollzieher der NPD eher ein Ende machen könne als das Bundesverfassungsgericht. Erstens.

Volker Beck soll heute auch nach dem Urteil gesagt haben, dass Urteil sei eine Niederlage für die NPD. Der redet öfter mal wirr.

Tatsächlich ist es aber doch so, dass die Kassenlage der NPD unter der Gefahr des staatlichen Einzugs gelitten hat. Jetzt, wo diese Gefahr gebannt ist, wird sich der Stau an Parteispenden auflösen und die Kasse wieder füllen.

 

Die Gefahr besteht, da hast du natürlich recht.

Ich bin mir nur nicht so ganz sicher das es so kommt.

 

Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen was passiert ist.

Das Bundesverfassungsgericht sagt, ich gebs jetz mal mit meinen Worten wieder: "Liebe NPD, ihr seid Nazis, ihr seid wiederlich udn ausserdem habt ihr Fussgeruch. Wenn ihr jetzt auch noch Eier in der Hose hättet würden wir euch ja verbieten, aber da euer Schwanz so klein ist das ihr keine Rolle spielt sehen wir keinen Grund dazu"

Und die NPD feiert das als Sieg.

 

Ich mein, Sorry, das ist so grotesk... Wer gibt denen noch freiwillig auch nur einen cent? So dämlich ist man nicht mal in Trier

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Glaube ich nicht, aber es ist trotzdem ein gutes Zeichen. Das Leben und die Gesundheit von Opfern scheint mir von der deutsche Rechtssprechung für mein Empfinden als eher unterdurchschnittlich wichtig betrachtet zu werden. Ich vermute, dass das Langgericht ein drastisches Zeichen setzen wollte, im Bewusstsein, dass das Urteil vermutlich ohnehin einkassiert werden wird. Aber ich vermute das nur. Ich kann auch vollständig daneben liegen. Und dann brummen die A********* vielleicht tatsächlich 15 Jahre im Knast. Mitleid kann ich in mir keins entdecken. Mit den unschuldigen Opfern schon. Sehr viel sogar.

Dale

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Glaube ich nicht, aber es ist trotzdem ein gutes Zeichen. Das Leben und die Gesundheit von Opfern scheint mir von der deutsche Rechtssprechung für mein Empfinden als eher unterdurchschnittlich wichtig betrachtet zu werden.

Speziell im Umgang mit dem Straßenverkehr. Ich gewinne bisweilen den Eindruck, dass es eine Art "Agreement" gibt, möglichst keine vorsätzlichen Taten mit entsprechenden Rechtsfolgen zu "erzeugen", sondern möglichst alles als Fahrlässigkeit zu behandeln - selbst bei extremen Fällen von überhöhter Geschwindigkeit.

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Wer mit derartiger Geschwindigkeit innerorts tatsächlich ohne Tötungsabsicht unterwegs ist, weil er meint, die Sache unter Kontrolle zu haben (so ja die Strategie der Verteidigung), der müsste mMn alternativ in eine geschlossene Anstalt verbracht werden

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Wenn das Mord war, müßte jeder Raser, der niemanden totfährt, wegen versuchten Mordes verurteilt werden. - Mit der Abgrenzung von bewußter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz hapert es hier. Ich bin auf den BGH gespannt. - Zur Generalprävention scheint mir zweckmäßiger, bei Wettrennen die Autos zu beschlagnahmen und der Schrottpresse zuzuführen, mit youtube-Film.

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Wenn das Mord war, müßte jeder Raser, der niemanden totfährt, wegen versuchten Mordes verurteilt werden. - Mit der Abgrenzung von bewußter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz hapert es hier. Ich bin auf den BGH gespannt. - Zur Generalprävention scheint mir zweckmäßiger, bei Wettrennen die Autos zu beschlagnahmen und der Schrottpresse zuzuführen, mit youtube-Film.

Mit 160 innerorts? Da will mir eine Fahrlässigkeit schwer einleuchten.

 

Werner

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Wenn das Mord war, müßte jeder Raser, der niemanden totfährt, wegen versuchten Mordes verurteilt werden

 

Ja, wer mit 160 Sachen innerorts fährt (und dabei natürlich alle rote Ampeln ignoriert), der sollte genau so verurteilt werden, auch wenn niemand zu Schaden kommt. Ich kann keinen Fehler erkennen.

bearbeitet von rince
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Wenn das Mord war, müßte jeder Raser, der niemanden totfährt, wegen versuchten Mordes verurteilt werden. - Mit der Abgrenzung von bewußter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz hapert es hier. Ich bin auf den BGH gespannt. - Zur Generalprävention scheint mir zweckmäßiger, bei Wettrennen die Autos zu beschlagnahmen und der Schrottpresse zuzuführen, mit youtube-Film.

Mit 160 innerorts? Da will mir eine Fahrlässigkeit schwer einleuchten.

 

Werner

 

Umgekehrt wird ein Schuh daraus, ein Tötungsvorsatz, auch ein bedingter, liegt hier m.E nicht vor.

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Umgekehrt wird ein Schuh daraus, ein Tötungsvorsatz, auch ein bedingter, liegt hier m.E nicht vor.

Das mag ja so sein - aber gibt es nicht im Strafrecht eine Regelung, dass jemand analog einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden kann, wenn es die Vernunft gebietet, anzunehmen, dass das Verhalten zum Tod anderer führen kann?

 

Ich habe nachgelesen: Das heißt Eventualvorsatz: Der Beschuldigte musste damit rechnen, dass das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit passieren kann, was dann auch passiert.

 

Wenn ich den Wiki-Artikel über den Eventualvorsatz richtig verstehe, scheint man heute öfters von einem Eventualvorsatz auch in den Konstellationen auszugehen, bei denen man früher von bewusster Fahrlässigkeit ausging.

 

Interessant finde ich den kurzen Absatz über die Entkriminalisierung der Fahrlässigkeit im Wiki-Artikel über Fahrlässigkeit: Bei der heutigen risikoreichen Technologiegesellschaft solle die Bestrafung von Fahrlässigkeit sehr beschränkt bleiben, um zu verhindern, dass die Begehung von Straftaten von der Ausnahme zum Normalfall wird...

Ein Richter erklärte mir das (privat) mal mit anderen Worten so: "es ist nicht erwünscht, dass allgemeines Fehlverhalten größere Teile der Bevölkerung dauerhaft von der Teilnahme als Kraftfahrer ausschließt". Damals hielt ich das für eine Einzelmeinung. Heute allerdings nicht mehr...

bearbeitet von Lothar1962
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Umgekehrt wird ein Schuh daraus, ein Tötungsvorsatz, auch ein bedingter, liegt hier m.E nicht vor.

Das mag ja so sein - aber gibt es nicht im Strafrecht eine Regelung, dass jemand analog einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden kann, wenn es die Vernunft gebietet, anzunehmen, dass das Verhalten zum Tod anderer führen kann?

 

Ich habe nachgelesen: Das heißt Eventualvorsatz: Der Beschuldigte musste damit rechnen, dass das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit passieren kann, was dann auch passiert.

 

Wenn ich den Wiki-Artikel über den Eventualvorsatz richtig verstehe, scheint man heute öfters von einem Eventualvorsatz auch in den Konstellationen auszugehen, bei denen man früher von bewusster Fahrlässigkeit ausging.

 

Interessant finde ich den kurzen Absatz über die Entkriminalisierung der Fahrlässigkeit im Wiki-Artikel über Fahrlässigkeit: Bei der heutigen risikoreichen Technologiegesellschaft solle die Bestrafung von Fahrlässigkeit sehr beschränkt bleiben, um zu verhindern, dass die Begehung von Straftaten von der Ausnahme zum Normalfall wird...

Ein Richter erklärte mir das (privat) mal mit anderen Worten so: "es ist nicht erwünscht, dass allgemeines Fehlverhalten größere Teile der Bevölkerung dauerhaft von der Teilnahme als Kraftfahrer ausschließt". Damals hielt ich das für eine Einzelmeinung. Heute allerdings nicht mehr...

 

Analogie geht im Strafrecht gar nicht. Die Strafvorschrift muß klar im Gesetz stehen.

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Wer mit derartiger Geschwindigkeit innerorts tatsächlich ohne Tötungsabsicht unterwegs ist, weil er meint, die Sache unter Kontrolle zu haben (so ja die Strategie der Verteidigung), der müsste mMn alternativ in eine geschlossene Anstalt verbracht werden

Ja! Aber Mord war es nach geltendem Recht sicher nicht. Ich hab mal kurz einen Rechtsanwalt in Sachen Verkehr gefragt (wir kennen uns persönlich) und der hat auch Zweifel an diesem Urteil.

 

 

sich diesem Zweifel anschließend...................tribald

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Ja! Aber Mord war es nach geltendem Recht sicher nicht. Ich hab mal kurz einen Rechtsanwalt in Sachen Verkehr gefragt (wir kennen uns persönlich) und der hat auch Zweifel an diesem Urteil.

 

So ein überzeugendes Argument habe ich schon lange nicht mehr gehört. ich kenne einen Rechtsanwalt, der ist noch dicker.

 

den hier fehlenden smiley konnte ich nicht einfügen. Fehlermeldung: "Es ist dir nicht erlaubt, diese Bildformat in dieser Community zu verwenden."

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Wenn das Mord war, müßte jeder Raser, der niemanden totfährt, wegen versuchten Mordes verurteilt werden. - Mit der Abgrenzung von bewußter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz hapert es hier. Ich bin auf den BGH gespannt. - Zur Generalprävention scheint mir zweckmäßiger, bei Wettrennen die Autos zu beschlagnahmen und der Schrottpresse zuzuführen, mit youtube-Film.

Mit 160 innerorts? Da will mir eine Fahrlässigkeit schwer einleuchten.

 

Werner

 

Umgekehrt wird ein Schuh daraus, ein Tötungsvorsatz, auch ein bedingter, liegt hier m.E nicht vor.

 

Also wenn ich ohne Tötungsvorsatz mit ner Kalaschnikow in eine Menschenmenge schiesse, weil ich so viel Spass am Schiessen habe, es lustig finde, wenn Menschen schreien und weglaufen, und ich zusätzlich der Meinung bin, alles unter Kontrolle zu haben, dann ist alles O.K. und ich bekomme maximal ne Bewährungsstrafe?

bearbeitet von rince
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So ein überzeugendes Argument habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Nun ja, es stellt sich aber trotz allem die Frage, welches Mordmerkmmal erfüllt ist. Die Aufzählung ist abschließend.

 

Eventuell "Gemeingefährlichkeit"? "Heimtücke"? Fallgruppen 1 und 3 scheiden ja irgendwie aus.

 

Totschlag mit Eventualvorsatz - vorstellbar. Aber Mord? Wie das denn?

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So ein überzeugendes Argument habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Nun ja, es stellt sich aber trotz allem die Frage, welches Mordmerkmmal erfüllt ist. Die Aufzählung ist abschließend.

 

Eventuell "Gemeingefährlichkeit"? "Heimtücke"? Fallgruppen 1 und 3 scheiden ja irgendwie aus.

 

Totschlag mit Eventualvorsatz - vorstellbar. Aber Mord? Wie das denn?

 

Die Berliner Richter gingen von "gemeingefährlichen Mitteln" aus. Das ist durchaus konsequent. - Gleichwohl bleibe ich bei der Auffassung, daß es sich hier um eine Fahrlässige Tötung handelt. - Zwischen dieser Tat und dem Terroranschlag von Anis Amri sollte kein strafrechtlicher Unterschied gemacht werden?

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So ein überzeugendes Argument habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Nun ja, es stellt sich aber trotz allem die Frage, welches Mordmerkmmal erfüllt ist. Die Aufzählung ist abschließend.

 

Eventuell "Gemeingefährlichkeit"? "Heimtücke"? Fallgruppen 1 und 3 scheiden ja irgendwie aus.

 

Totschlag mit Eventualvorsatz - vorstellbar. Aber Mord? Wie das denn?

 

Die Berliner Richter gingen von "gemeingefährlichen Mitteln" aus. Das ist durchaus konsequent. - Gleichwohl bleibe ich bei der Auffassung, daß es sich hier um eine Fahrlässige Tötung handelt. - Zwischen dieser Tat und dem Terroranschlag von Anis Amri sollte kein strafrechtlicher Unterschied gemacht werden?

 

Das versteh ich jetzt nicht. Das waren doch zwei komplett unterschiedliche Taten

 

Die Berliner Raser wollten Spass haben. Das war ein Kräftemessen, wer fährt, unter Missachtung aller Verkehrsregeln am schnellsten von A nach B. Gefahr eines Unfalls gehört zum Thrill und wenn dabei einer drauf geht - Pech gehabt. Alleine wegen der hirnverbrannten Blödheit auf solche Ideen zu kommen gehören die Bestraft.

Aber das ist der Unterschied zu Anis Amri.

Der wollte so viel Menschen wie möglich in den Tod reissen. Das war nicht Blödheit sondern rational durchkalkuliert.

 

War den Berlinern Rasern der Tod von Menschen in kauf (in Kauf?) genommener Kollateralschaden, war es beim Terror-Trucker das erklärte Ziel das Menschen zu Tode kommen.

Ich versteh nicht wie man das strafrechtlich gleich behandeln kann.

 

Gut, so gesehen müsste man - wenn man noch könnte - Anis Amri wohl eher wegen Mord belangen als die Raser. Aber Totschlag oder fahrlässige Tötung werden ja auch hart bestraft. Also selbst wenn der BGH das Urteil über die Berliner Raser aufhebt werden die nicht mit einem "Du Du Du" davon kommen.

bearbeitet von Frank
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So ein überzeugendes Argument habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Nun ja, es stellt sich aber trotz allem die Frage, welches Mordmerkmmal erfüllt ist. Die Aufzählung ist abschließend.

 

Eventuell "Gemeingefährlichkeit"? "Heimtücke"? Fallgruppen 1 und 3 scheiden ja irgendwie aus.

 

Totschlag mit Eventualvorsatz - vorstellbar. Aber Mord? Wie das denn?

 

Die Berliner Richter gingen von "gemeingefährlichen Mitteln" aus. Das ist durchaus konsequent. - Gleichwohl bleibe ich bei der Auffassung, daß es sich hier um eine Fahrlässige Tötung handelt. - Zwischen dieser Tat und dem Terroranschlag von Anis Amri sollte kein strafrechtlicher Unterschied gemacht werden?

 

Das versteh ich jetzt nicht. Das waren doch zwei komplett unterschiedliche Taten

 

Die Berliner Raser wollten Spass haben. Das war ein Kräftemessen, wer fährt, unter Missachtung aller Verkehrsregeln am schnellsten von A nach B. Gefahr eines Unfalls gehört zum Thrill und wenn dabei einer drauf geht - Pech gehabt. Alleine wegen der hirnverbrannten Blödheit auf solche Ideen zu kommen gehören die Bestraft.

Aber das ist der Unterschied zu Anis Amri.

Der wollte so viel Menschen wie möglich in den Tod reissen. Das war nicht Blödheit sondern rational durchkalkuliert.

 

War den Berlinern Rasern der Tod von Menschen in kauf (in Kauf?) genommener Kollateralschaden, war es beim Terror-Trucker das erklärte Ziel das Menschen zu Tode kommen.

Ich versteh nicht wie man das strafrechtlich gleich behandeln kann.

 

Gut, so gesehen müsste man - wenn man noch könnte - Anis Amri wohl eher wegen Mord belangen als die Raser. Aber Totschlag oder fahrlässige Tötung werden ja auch hart bestraft. Also selbst wenn der BGH das Urteil über die Berliner Raser aufhebt werden die nicht mit einem "Du Du Du" davon kommen.

 

Du hast das Fragezeichen übersehen. - Der Raser wird auf jeden Fall wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, Strafmaß immerhin auch maximal 5 Jahre.

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