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Im Namen des Volkes...


Clown

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Sylvia Stolz wurde vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung in vier Fällen und anderer Delikte zu einer Gesamtstrafe von 3,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurden. Weiterhin wurde auf ein Berufsverbot von 5 Jahren erkannt. Vom Vorwurf der Verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen wurde sie freigesprochen.

 

http://www.lgmannheim.de/servlet/PB/menu/1...ml?ROOT=1160629

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Das House of Lords hat in A v. Hoare dem Appeal einer Klägerin stattgeben und eine freie Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche aus Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angenommen. Damit wurde Stubbington v. Webb overruled und der Klägerin ist es möglich, ihren mittlerweile aus dem Gefängnis entlassenen und in Folge eines Lottogewinns millioneneschweren Peiniger auf Schadensersatz zu verklagen.

http://www.publications.parliament.uk/pa/l...130/hoare-1.htm

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Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass das Rauchverbot am 15. Februar insoweit nicht in Kraft tritt, als es inhabergeführten Gaststätten ein Rauchverbot auferlegt.

 

Nicht schlecht!

 

http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/793/79...1bb63b81ce4.htm

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BGH Beschl. v. 10.10.2007, XII ZB 26/05:

 

"Eine nicht existente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann ... die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen."

 

Ein Beispiel für esoterische Justiz. Grüße, KAM

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BGH Beschl. v. 10.10.2007, XII ZB 26/05:

 

"Eine nicht existente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann ... die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen."

 

Ein Beispiel für esoterische Justiz. Grüße, KAM

 

Das lässt mich für die Kostenentscheidung beim Jüngsten Gericht bangen! Man sollte schon mal sparen, denn angesichts des Streitwerts wird da auch eine Kostengrundentscheidung ganz schon teuer.

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BGH Beschl. v. 10.10.2007, XII ZB 26/05:

 

"Eine nicht existente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann ... die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen."

 

Ein Beispiel für esoterische Justiz. Grüße, KAM

 

Das lässt mich für die Kostenentscheidung beim Jüngsten Gericht bangen! Man sollte schon mal sparen, denn angesichts des Streitwerts wird da auch eine Kostengrundentscheidung ganz schon teuer.

 

Und in welcher Währung, glaubst du, würdest du da zur Kasse gebeten? Laß dir deine AmexCard vorsichtshalber mit ins Grab geben....(Charonspfennig war geradezu preiswert dagegegen). B) Grüße, KAM

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Franciscus non papa

ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt.

 

und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche.

 

er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile.

 

da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen.

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ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt.

 

und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche.

 

er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile.

 

da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen.

 

Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM

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ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt.

 

und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche.

 

er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile.

 

da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen.

 

Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM

Hienieden meistens die, die es besser als ihr Anwalt wissen.

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ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt.

 

und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche.

 

er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile.

 

da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen.

 

Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM

Hienieden meistens die, die es besser als ihr Anwalt wissen.

 

Da wird auch beim Jüngsten Gericht nichts anderes gelten. Grüße, KAM

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ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt.

 

und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche.

 

er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile.

 

da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen.

 

Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM

Hienieden meistens die, die es besser als ihr Anwalt wissen.

 

Da wird auch beim Jüngsten Gericht nichts anderes gelten. Grüße, KAM

 

Kann man denn beim Jüngsten Gericht beim Anwalt im Falle des Prozessverlustes Regress nehmen?

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ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt.

 

und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche.

 

er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile.

 

da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen.

 

Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM

Hienieden meistens die, die es besser als ihr Anwalt wissen.

 

Da wird auch beim Jüngsten Gericht nichts anderes gelten. Grüße, KAM

 

Kann man denn beim Jüngsten Gericht beim Anwalt im Falle des Prozessverlustes Regress nehmen?

 

Wie denn, wenn der Anwalt rechtzeitig gesagt hat, wie es geht und der Mandant sich trotzdem nicht dran hält? (Von der Frage des Rechtsweges mal abgesehen.) Grüße, KAM

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Wie denn, wenn der Anwalt rechtzeitig gesagt hat, wie es geht und der Mandant sich trotzdem nicht dran hält? (Von der Frage des Rechtsweges mal abgesehen.) Grüße, KAM

 

Wenn der Anwalt, da allwissend, wusste, dass seine Ermahnungen nicht fruchten werden, kann er dennoch m. E. der Haftung nicht ergehen. Denn da er auch allmächtig ist, ist es ihm auch zumutbar, jeden Schritt zu ergreifen, um den Prozessverlust zu hindern und den Mandanten zur Einhaltung der Anweisungen anzuhalten.

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Wenn der Anwalt, da allwissend, wusste, dass seine Ermahnungen nicht fruchten werden, kann er dennoch m. E. der Haftung nicht ergehen. Denn da er auch allmächtig ist, ist es ihm auch zumutbar, jeden Schritt zu ergreifen, um den Prozessverlust zu hindern und den Mandanten zur Einhaltung der Anweisungen anzuhalten.

In die Haftung ist er schon eingetreten - am Kreuz. Allerdings kann kein Mandant gezwungen werden, die Regressleistung anzunehmen.

bearbeitet von ThomasB.
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In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerden

1.a) der Frau W...,

B) des Herrn B..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan,

Müllerstraße 153, 13353 Berlin - gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11 in Verbindung mit § 7 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 5a Abs. 1 und § 13 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 (GVBl NW 2006, S. 620) - 1 BvR 370/07 -,

 

2.a) des Herrn B...,

B) des Herrn Dr. R...,

c) des Herrn S... - Bevollmächtigte:

  1. Rechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen,
    Benrather Schlossallee 121, 40597 Düsseldorf,
  2. Rechtsanwalt Peter Schantz,
    Schaperstraße 10, 10719 Berlin,
    Bevollmächtigter der Beschwerdeführer zu 2a und 2b -

gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit §§ 10, 11 und § 17 Abs. 1 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 (GVBl NW 2006, S. 620) - 1 BvR 595/07 -

 

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat – unter Mitwirkung der Richterin und Richter

 

Präsident Papier,

Hohmann-Dennhardt,

Hoffmann-Riem,

Bryde,

Gaier,

Eichberger,

Schluckebier,

Kirchhof,

 

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Oktober 2007 durch

 

Urteil

für Recht erkannt:

 

  1. § 5 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 620) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

 

Strike!

bearbeitet von Clown
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Strike!

 

B):):)

 

*InErmangelungeinesBeckerfaust-Smilies*

bearbeitet von Inge
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http://ingeb.org/spiritua/nundanke.html

Hee, wer hat da meinen Domainnamen geklaut??

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http://ingeb.org/spiritua/nundanke.html

Hee, wer hat da meinen Domainnamen geklaut??

Anstatt hier rumzuzicken solltest Du 1. meinen ökumenischen Geist bewundern und 2. mitsingen.

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Du heißt Ingeborg?

Es gibt kaum eine Inge, die nicht heimlich "Ingeborg" heißt. B)

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Du heißt Ingeborg?

Es gibt kaum eine Inge, die nicht heimlich "Ingeborg" heißt. B)

 

 

 

Ich kenne nur eine und die war ihren Eltern lange noch böse.........nichteinmal einen ganzen Namen (sie ist noch vier Jahre älter als ich :) ), heutzutage werden ja jede Menge Kurzformen als "ganzer Name" gehandelt.

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In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerden

.....

 

für Recht erkannt:

 

  1. § 5 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 620) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

 

Strike!

 

Das Urteil ist für alle, die mit zeitgemäßer Informatonstechnik umgehen, also jedenfalls für alle Nutzer dieses Forums lesenswert.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr037007.html

 

Weit über den konkreten Anlass hinaus stellt es neue Maßstäbe auf für ein an den Freiheitsrechten orientiertes Verständnis der Informationstechnik. Mit der Ausformulierung eines "Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" betritt es Neuland. Zugespitzt könnte man sagen, dass seit heute jeder privat genutzte Computer Grundrechtsschutz genießt.

 

Das Bundesverfassungsgerichts legt ausführlich dar, dass die herkömmlichen Grundrechte auf Schutz der individuellen Telekommunikation oder auf informationelle Selbstbestimmung ("Datenschutz") zwar nach wie vor einschlägig sind, aber nicht ausreichen. Der grundrechtliche Schutz setzt vielmehr wesentlich früher und zwar - unabhängig von kommunikativer Nutzung oder Offenbarung von Informationen aus der Privatsphäre - ein.

 

Dabei darf nicht übersehen werden, dass das Gericht diesen Grundrechtsschutz nicht uneingeschränkt gewährleistet sieht. Vielmehr sind Eingriffe - auch und gerade durch den Verfassungsschutz - für "überragend wichtige Rechtsgüter" zulässig. "Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen."

 

Das heißt, es wird auch künftig Gesetze geben, die die "Online-Durchsuchung" privater Computer ermöglichen. Die Hürden werden aber vom Gericht hoch gesetzt.

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</h1>

<h1>Im Namen des Volkes

 

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerden

1.a) des Herrn S..., B) des Herrn P... gegen § 14 Abs. 5 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl I, S. 14) - 1 BvR 2074/05 -,

 

2.des Herrn P... gegen § 184 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen

vom 13. April 2007 (GVBl, S. 234) - 1 BvR 1254/07 -

 

- Bevollmächtigter für beide Verfahren: Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß,

Herrenstraße 62, 79098 Freiburg - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterin und Richter

 

Präsident Papier,

Hohmann-Dennhardt,

Hoffmann-Riem,

Bryde,

Gaier,

Eichberger,

Schluckebier,

Kirchhof

 

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. November 2007 durch

 

a>

U r t e i l

für Recht erkannt:

 

  • § 14 Absatz 5 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Seite 14) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
  • § 184 Absatz 5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung von Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b des Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 13. April 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 234) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
  • Das Land Hessen hat den Beschwerdeführern zu 1, das Land Schleswig-Holstein dem Beschwerdeführer zu 2 deren notwendige Auslagen zu erstatten.

 

 

Noch ein Sieg!


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