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Im Namen des Volkes...


Clown

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Ob es legitim ist, diesen Bewerber auch einzustellen, nachdem er so offen zugibt eine ruhige Kugel schieben zu wollen, halte ich für zweifelhaft.

Das hängt von der Persönlichkeit des Bewerbers ab. Es gibt Menschen, die laufen erst unter Druck zur Hochform auf, andere brauchen genau das Gegenteil, um effizient arbeiten zu können. Wer sich also gut einschätzen kann (und dem Arbeitgeber glaubhaft machen kann), daß er am effizienstesten arbeitet, wenn die Rahmenbedingungen eher "ruhig" sind - warum sollte man eine solche Person nicht einstellen?!

Ehrlichkeit ist eine wichtige Sache. Ich kriege den Hals, wenn ich das so Sachen höre "Es war schon immer mein großer Wunsch hier zu sein ..."

Natürlich sagt keiner direkt "Ich halte den Druck nicht aus" aber zu sagen "Ich arbeite gerne aber meine Familie bedeutet mir auch viel und ich sehe hier Freiräume es unter einen Hut zu bringen ..." beeindruckt mich.

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Also in meinem Namen wurde dieses Urteil so bestimmt nicht gesprochen.

 

Ich dachte ja es gäbe in D keine Sippenhaft mehr.

Ist aber schon lange so. Du bist haftbar sowohl für deine Eltern als auch deine Kinder, für deine Geschwister bzw, andere Verwandte dagegen nicht.

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Also in meinem Namen wurde dieses Urteil so bestimmt nicht gesprochen.

 

Ich dachte ja es gäbe in D keine Sippenhaft mehr.

Was hast du denn? Du stichst im Forum doch allgemein durch deinen Lobpreis des Familienzusammenhalts und der Familie als Solidargemeinschaft hervor. Aber wenn das mal durchgesetzt wird, meckerst du?

 

Außerdem handelt es sich hierbei nicht um eine Haftung, denn die Schulden der erwachsenen Kinder muss nach wie vor niemand bezahlen.

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Also in meinem Namen wurde dieses Urteil so bestimmt nicht gesprochen.

 

Ich dachte ja es gäbe in D keine Sippenhaft mehr.

 

Was hat das mit Sippenhaft zu tun? Dass Verwandte in gerader Linie einander Unterhalt schulden, ist nun keine Neuigkeit.

bearbeitet von Clown
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Es sieht so aus, als neigten Instanzgerichte bei politisch mißliebigen Tätern zu mangelnder Präzision. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei relativ spektakuläre Entscheidungen aufgehoben. http://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextremismus/urteil-zu-volksverhetzung-aufgehoben-juedischer-weltkongress-empoert-ueber-bundesverfassungsgericht/6246436.html

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Nicht ganz. Das BVerfG hat in einem Fall zwei Urteile (nämlich das Revisions- und das Berufungsurteil aufgehoben); im Williamson-Fall hat das OLG Nürnberg die Sache eingestellt.

 

Richtig. Die bayerische Justiz arbeitet besser. (Aber mir war lieber, wenn das jemand anders merkt.)

bearbeitet von kam
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Nicht ganz. Das BVerfG hat in einem Fall zwei Urteile (nämlich das Revisions- und das Berufungsurteil aufgehoben); im Williamson-Fall hat das OLG Nürnberg die Sache eingestellt.

 

Richtig. Die bayerische Justiz arbeitet besser. (Aber mir war lieber, wenn das jemand anders merkt.)

 

Richtig. Die bayerische Justiz ist von außerordentlicher Güte:

 

http://blog.beck.de/2009/11/19/trotz-ueberraschendem-leichenfund-lg-landshut-lehnt-wiederaufnahme-in-neuburger-totschlagsfall-ab

 

http://openjur.de/u/168221.html

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Nicht ganz. Das BVerfG hat in einem Fall zwei Urteile (nämlich das Revisions- und das Berufungsurteil aufgehoben); im Williamson-Fall hat das OLG Nürnberg die Sache eingestellt.

 

Richtig. Die bayerische Justiz arbeitet besser. (Aber mir war lieber, wenn das jemand anders merkt.)

 

Richtig. Die bayerische Justiz ist von außerordentlicher Güte:

 

http://blog.beck.de/2009/11/19/trotz-ueberraschendem-leichenfund-lg-landshut-lehnt-wiederaufnahme-in-neuburger-totschlagsfall-ab

 

http://openjur.de/u/168221.html

 

Wie hat im ersten Fall das OLG entschieden? - Der zweite Fall ist mir zu langwierig, dafür hab ich jetzt keine Zeit.

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Nicht ganz. Das BVerfG hat in einem Fall zwei Urteile (nämlich das Revisions- und das Berufungsurteil aufgehoben); im Williamson-Fall hat das OLG Nürnberg die Sache eingestellt.

 

Richtig. Die bayerische Justiz arbeitet besser. (Aber mir war lieber, wenn das jemand anders merkt.)

 

Richtig. Die bayerische Justiz ist von außerordentlicher Güte:

 

http://blog.beck.de/2009/11/19/trotz-ueberraschendem-leichenfund-lg-landshut-lehnt-wiederaufnahme-in-neuburger-totschlagsfall-ab

 

http://openjur.de/u/168221.html

 

Wie hat im ersten Fall das OLG entschieden? - Der zweite Fall ist mir zu langwierig, dafür hab ich jetzt keine Zeit.

Ich habe den zweiten gelesen, erkenne aber im Moment nicht, was so skandalös daran sein sollte.

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Wie hat im ersten Fall das OLG entschieden? - Der zweite Fall ist mir zu langwierig, dafür hab ich jetzt keine Zeit.

 

Im ersten Fall hat das OLG München letztendlich die Wiederaufnahme angeordnet, im zweiten Prozess wurden die Angeklagten freigesprochen. Aber schon der erste Prozess war ein Justizskandal, in denen die betroffenen Behörden hart an der Grenze der Verfolgung Unschuldiger operiert haben. Dass die Staatsanwaltschaft trotz des Leichenfunds der Wiederaufnahme entgegengetreten ist, ist unfassbar.

 

Im zweiten Fall geht es darum, dass die Staatsanwaltschaft am Landgericht Nürnberg-Fürth mit fadenscheinigen Vorwürfen eine Hexenjagd auf einen Strafverteidiger gestartet hat (und unter anderem ein vorläufiges Berufsverbot gegen diesen erwirken wollte). Wer nicht erkennt, was daran skandalös ist, dem fehlt jedes Verständnis für die Aufgabe der Strafverteidigung im Rechtsstaat.

 

Hinzu kommt die skandalöse Linie der bayerischen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung des Besitzes geringfügiger Mengen Betäubungsmittel zum Eigenverbrauch, die die Entscheidung des BVerfG hierzu und das geltende Recht bewusst ignoriert.

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Künstliche Befruchtung danebengegangen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,828545,00.html - Was ich nicht verstehe ist, warum der Schadensersatzanspruch des Vaters beschränkt wurde. Denn er kann ja zu weitergehendem Unterhalt verpflichtet werden. (Aber möglicherweise gabs da noch einen Feststellungsantrag nebenher, den der Journalist eines Qualitätsblattes nicht verstanden hat.)

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Künstliche Befruchtung danebengegangen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,828545,00.html - Was ich nicht verstehe ist, warum der Schadensersatzanspruch des Vaters beschränkt wurde. Denn er kann ja zu weitergehendem Unterhalt verpflichtet werden. (Aber möglicherweise gabs da noch einen Feststellungsantrag nebenher, den der Journalist eines Qualitätsblattes nicht verstanden hat.)

Dazu gibt es schon einen thread: http://www.mykath.de/topic/29898-arzt-und-unterhalt/

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VGH München, Beschl. v. 16.1.2012: "Die Taufe kann von einem staatlichen Gericht nicht für nichtig erklärt werden." - Der Kläger, ein geschiedener Vater, klagte gegen die Katholische Gemeinde, die das Kind auf Bitte der Mutter getauft hatte. Interessantes aus der Begründung: "Die Taufe als solche verstößt nicht gegen Grundprinzipien unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Sie wird vielmehr von ihr vorausgesetzt. Während des gesamten Zeitraums, in dem sich diese Grundordnung herausgebildet hat, war der weit überwiegende Teil der Bevölkerung getauft. ... Die vom Kl. geäußerte Befürchtung, seine Tochter könne infolge der Taufe der erhöhten Gefahr eines Mißbrauchs ausgesetzt sein, entbehrt jeder Grundlage." aus: NJW 2012, 1162

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Künstliche Befruchtung danebengegangen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,828545,00.html - Was ich nicht verstehe ist, warum der Schadensersatzanspruch des Vaters beschränkt wurde. Denn er kann ja zu weitergehendem Unterhalt verpflichtet werden. (Aber möglicherweise gabs da noch einen Feststellungsantrag nebenher, den der Journalist eines Qualitätsblattes nicht verstanden hat.)

Der Journalist des Qualitätsblattes hat lediglich die Meldung der Qualitätsagentur dpa abgeschrieben, wie weitere Qualitätsblätter auch. Die Formulierungen wiederholen sind. Leider hat das Gericht immer noch keine Presseerklärung online gestellt. Aber ich behalte das über Juris im Auge :)

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Qualitätssicherung beim EuGH: http://www.bild.de/g...67956.bild.html

 

Das ist eine typische Bild-Nullmeldung. Wenn es ein Casino beim EuGH gibt, in dem Empfänge stattfinden, wird man dafür auch Wein kaufen müssen und je nachdem, wieviele Empfänge da stattfinden, kostet das auch ein bisschen Geld. Die "edlen Tropfen", die Bild als Beleg für die Verschwendungssucht anführt, zeigen eher das Gegenteil, denn Chateu Bellegrave ist lediglich ein Cru Bourgeois und mit ca 25 EUR pro Flasche auch eher günstig (bei Großabnehmern kann man da auch noch ein paar Euro abziehen).

Aber was schlägst du vor? Sollen die Gäste beim EuGH Dornfelder von Aldi trinken müssen?

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Qualitätssicherung beim EuGH: http://www.bild.de/g...67956.bild.html

 

Das ist eine typische Bild-Nullmeldung. Wenn es ein Casino beim EuGH gibt, in dem Empfänge stattfinden, wird man dafür auch Wein kaufen müssen und je nachdem, wieviele Empfänge da stattfinden, kostet das auch ein bisschen Geld. Die "edlen Tropfen", die Bild als Beleg für die Verschwendungssucht anführt, zeigen eher das Gegenteil, denn Chateu Bellegrave ist lediglich ein Cru Bourgeois und mit ca 25 EUR pro Flasche auch eher günstig (bei Großabnehmern kann man da auch noch ein paar Euro abziehen).

Aber was schlägst du vor? Sollen die Gäste beim EuGH Dornfelder von Aldi trinken müssen?

 

Bei einem öffentlichen Empfang finde ich einen Wein zu 25 Euro die Flasche unangemessen. Hierzuland ist üblich, daß ein Amtsgerichtsdirektor über keinerlei Etat für Bewirtung verfügt. Wenn der zB die Notare seines Bezirkes zu einer Begrüßungsbesprechung einlädt, gibt es Kaffe, den er aus der privaten Tasche bezahlt. (Das ist grad hier um die Ecke passiert.)

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:blink: :blink: :blink:

 

Sich nach 46 Jahren noch auf einen Irrtum zu berufen ist doch abwegig! Das Ganze ist m.E. verjährt, jedenfalls verwirkt, mindestens aber doch grob unbillig!!

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Bei einem öffentlichen Empfang finde ich einen Wein zu 25 Euro die Flasche unangemessen. Hierzuland ist üblich, daß ein Amtsgerichtsdirektor über keinerlei Etat für Bewirtung verfügt. Wenn der zB die Notare seines Bezirkes zu einer Begrüßungsbesprechung einlädt, gibt es Kaffe, den er aus der privaten Tasche bezahlt. (Das ist grad hier um die Ecke passiert.)

 

Der EuGH ist eine herausragende Instititution der Europäischen Union und hat als solche Repräsentationsaufgaben, die mit einem Amtsgericht nicht vergleichbar sind. Da ist die Anschaffung von Wein, der im Einzelhandel für 25 EUR gehandelt wird (im Großhandel also wesentlich günstiger ist), nur angemessen. Von dir hätte ich eine solche Stellungnahme nicht erwartet.

bearbeitet von Clown
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Sich nach 46 Jahren noch auf einen Irrtum zu berufen ist doch abwegig! Das Ganze ist m.E. verjährt, jedenfalls verwirkt, mindestens aber doch grob unbillig!!

Ich sage ja, die haben einen Knall.

 

Die sollen ihn einmal für den überflüssig geleisteten Präsenzdienst bezahlen, am besten mit Zinsen für 46 Jahre, eine Entschädigung für die damit versäumte Zeit löhnen und seelisches Schmerzensgeld für ihre eigene Blödheit.

 

Die Kohle legen wir dann gut an - und schon reicht das Einkommen. :evil:

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Sich nach 46 Jahren noch auf einen Irrtum zu berufen ist doch abwegig! Das Ganze ist m.E. verjährt, jedenfalls verwirkt, mindestens aber doch grob unbillig!!

Wenn er sich das heimtückisch erschlichen hätte, könnte ich es ja noch halbwegs nachvollziehen. Aber es hat sich ja anscheinend die Behörde geirrt.

 

Aber bei dem Thema kommt mir zur Zeit eh die Galle hoch. Asylbewerber, seit 11 jahren in D, bestens integriert und qualifiziert, würde gern Deutscher werden, dazu fehlt ihm aber die Geburtsurkunde, die er aber nicht besorgen kann, weil ihm sein Aufenthaltsstatus verbietet, sich eine zu holen (Warum hat er wohl Asyl?). Der Hauptmann von Köpenick lässt grüßen.

 

Werner

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