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Im Namen des Volkes...


Clown

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In dem Zusammenhang bemerkenswert:

Hermann Büttner, Rechtsanwalt der vier klagenden Firmen, verteidigte vor dem BGH diese Auffassung. Der Fall werfe "ein grelles Licht" darauf, dass für viele Eltern der Begriff "Erziehungsaufgabe" zu einem "Fremdwort" geworden sei. Während früher "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet" habe, dürften Kinder heute "an freier Leine" durchs Netz stromern.

http://www.welt.de/vermischtes/article111166151/Eltern-haften-nicht-fuer-Musiktausch-der-Kinder.html

bearbeitet von Elrond
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In dem Zusammenhang bemerkenswert:

Hermann Büttner, Rechtsanwalt der vier klagenden Firmen, verteidigte vor dem BGH diese Auffassung. Der Fall werfe "ein grelles Licht" darauf, dass für viele Eltern der Begriff "Erziehungsaufgabe" zu einem "Fremdwort" geworden sei. Während früher "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet" habe, dürften Kinder heute "an freier Leine" durchs Netz stromern.

http://www.welt.de/vermischtes/article111166151/Eltern-haften-nicht-fuer-Musiktausch-der-Kinder.html

Tja, so reagiert wohl jemand, dessen Geschäftsmodell gerade baden geht. Nachdem die Musikindustrie über 10 Jahre lang versucht hat, ihre Kunden zu kriminalisieren, ist jetzt endlich Schluss mit dem Spuk. Die Schlossgespenster rasseln noch ein letztes mal mit ihren Ketten.

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In dem Zusammenhang bemerkenswert:

Hermann Büttner, Rechtsanwalt der vier klagenden Firmen, verteidigte vor dem BGH diese Auffassung. Der Fall werfe "ein grelles Licht" darauf, dass für viele Eltern der Begriff "Erziehungsaufgabe" zu einem "Fremdwort" geworden sei. Während früher "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet" habe, dürften Kinder heute "an freier Leine" durchs Netz stromern.

http://www.welt.de/vermischtes/article111166151/Eltern-haften-nicht-fuer-Musiktausch-der-Kinder.html

 

Is der Typ vielleicht mit einer gewissen Userin hier aus dem Forum verwandt ? B)

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In dem Zusammenhang bemerkenswert:

Hermann Büttner, Rechtsanwalt der vier klagenden Firmen, verteidigte vor dem BGH diese Auffassung. Der Fall werfe "ein grelles Licht" darauf, dass für viele Eltern der Begriff "Erziehungsaufgabe" zu einem "Fremdwort" geworden sei. Während früher "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet" habe, dürften Kinder heute "an freier Leine" durchs Netz stromern.

http://www.welt.de/vermischtes/article111166151/Eltern-haften-nicht-fuer-Musiktausch-der-Kinder.html

 

Is der Typ vielleicht mit einer gewissen Userin hier aus dem Forum verwandt ? B)

Na wenn Ohrfeigen nicht schaden, kann man ihn ja ohne Folgen ohrfeigen, es entsteht ja laut Büttner kein Schaden.

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Na wenn Ohrfeigen nicht schaden, kann man ihn ja ohne Folgen ohrfeigen, es entsteht ja laut Büttner kein Schaden.

Entsteht er in der Regel auch nicht.

 

Das wäre übrigens eine weitere Frage, die man in einer Verfassungsmäßigkeit von Kinder-Grundrechten klären müßte: was ist denn wirklich strafbar? Jeder Klaps? Jedes grobe Festhalten? Wäre eine völlig gewaltfreie Erziehung überhaupt möglich? Und wenn nein (alles andere ist Nonsens), wie behandeln wir dann vor dem Gesetz die verschiedenen Gewaltanwendungen?

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Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife stelle der Kunde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her.

Wenn das Hohe Gericht damit richtig liegt, sollte Lindt-Sprüngli froh sein, den Prozess zu verlieren.

(Im übrigen sollten die Damen und Herren Richter mehr Lindt-Schokolade essen. Dann wüssten sie nämlich, dass der normale Kunde nur die Verbindung zu den goldenen Lindt-Osterhasen mit roter Schleife herstellt.)

bearbeitet von Edith1
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Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife stelle der Kunde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her.

Wenn das Hohe Gericht damit richtig liegt, sollte Lindt-Sprüngli froh sein, den Prozess zu verlieren.

(Im übrigen sollten die Damen und Herren Richter mehr Lindt-Schokolade essen. Dann wüssten sie nämlich, dass der normale Kunde nur die Verbindung zu den goldenen Lindt-Osterhasen mit roter Schleife herstellt.)

So hatte Lindt ja auch argumentiert. Nur essen die Damen und Herren Richter offenbar die falsche Schokolade. ;)

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Hierzu würde mich jetzt doch mal eine Stellungnahme des ZdJ und des ZdM interessieren.

 

Ein deutsches Gericht versucht sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einzumischen...

 

(Und wenn sich die Mutter auf den Kopf stellt: Wenn das Wasser geflossen ist und die trinitarische Formel gesprochen wurde ist das Kind iure ecclesiae getauft. Punkt. Das wird sie sowenig rückgängig machen können wie die Geburt des Kindes... Festzustellen, ob das Kind getauft und in die römisch-katholische Kirche aufgenommen wurde ist Aufgabe des Ortsbischofs und nicht eines Amtsrichters.)

bearbeitet von Flo77
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Hierzu würde mich jetzt doch mal eine Stellungnahme des ZdJ und des ZdM interessieren.

 

Ein deutsches Gericht versucht sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einzumischen...

 

(Und wenn sich die Mutter auf den Kopf stellt: Wenn das Wasser geflossen ist und die trinitarische Formel gesprochen wurde ist das Kind iure ecclesiae getauft. Punkt. Das wird sie sowenig rückgängig machen können wie die Geburt des Kindes... Festzustellen, ob das Kind getauft und in die römisch-katholische Kirche aufgenommen wurde ist Aufgabe des Ortsbischofs und eines Amtsrichters.)

fehlt da nicht ein "nicht"? (beim Amtsrichter)

 

Werner

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Danke. Das "nicht" ist vermutlich dem "dahergelaufenen" mit zum Opfer gefallen...

Das ist die Folge aus der Sache mit der KdöR.

Da ja letztens festgestellt wurde (unter dem Beifall der Bischöfe und hiesiger Forumskatholiken), dass es keinen Unterschied geben kann zwischen Mitgliedschaft in der Kirche und Mitgliedschaft in der KdöR, ist klar, dass ein Amtsrichter, der durchaus befugt ist, über die Mitgliedschaft in einer KdöR zu entscheiden, damit auch über die Mitgliedschaft in der Kirche entscheidet. Wenn der zuständige Bischof das Urteil nicht anerkennt und eine Kirchenmitgliedschaft behauptet, zeigt er damit, dass er davon ausgeht, dass KdöR und Kirche eben doch zwei unterschiedliche Dinge sind, und hat wieder die Kirchensteuerdebatte am Hals.

Also wird man im Ordinariat das Gerichtsurteil hinnehmen und das Mädchen aus dem Taufregister löschen.

Mit der Heilsnotwendigkeit der Kirche und der Taufe sieht man es ja heute nicht mehr so eng.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Danke. Das "nicht" ist vermutlich dem "dahergelaufenen" mit zum Opfer gefallen...

Das ist die Folge aus der Sache mit der KdöR.

Da ja letztens festgestellt wurde (unter dem Beifall der Bischöfe und hiesiger Forumskatholiken), dass es keinen Unterschied geben kann zwischen Mitgliedschaft in der Kirche und Mitgliedschaft in der KdöR, ist klar, dass ein Amtsrichter, der durchaus befugt ist, über die Mitgliedschaft in einer KdöR zu entscheiden, damit auch über die Mitgliedschaft in der Kirche entscheidet. Wenn der zuständige Bischof das Urteil nicht anerkennt und eine Kirchenmitgliedschaft behauptet, zeigt er damit, dass er davon ausgeht, dass KdöR und Kirche eben doch zwei unterschiedliche Dinge sind, und hat wieder die Kirchensteuerdebatte am Hals.

Also wird man im Ordinariat das Gerichtsurteil hinnehmen und das Mädchen aus dem Taufregister löschen.

Mit der Heilsnotwendigkeit der Kirche und der Taufe sieht man es ja heute nicht mehr so eng.

Die jüdischen Gemeinden sind auch KdöR. Nichts desto trotz dürfte das Mädchen nach katholischem Brauch nur noch sub conditione "neu" getauft werden...

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Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife stelle der Kunde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her.

Wenn das Hohe Gericht damit richtig liegt, sollte Lindt-Sprüngli froh sein, den Prozess zu verlieren.

(Im übrigen sollten die Damen und Herren Richter mehr Lindt-Schokolade essen. Dann wüssten sie nämlich, dass der normale Kunde nur die Verbindung zu den goldenen Lindt-Osterhasen mit roter Schleife herstellt.)

 

Auf alle Fälle habe ich beschlossen, die Gummibärchen-Firma solange zu boykottieren, wie sie mich für zu blöd hinstellt, einen Schokolade von Gummibär zu unterscheiden.

 

(Gilt natürlich nur beim selberkaufen. Wenn mir jemand irgendetwas essbares anbietet, bin ich der personifizierte Beweis für die Nichtexistenz des freien Willens...)

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Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife stelle der Kunde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her.

Wenn das Hohe Gericht damit richtig liegt, sollte Lindt-Sprüngli froh sein, den Prozess zu verlieren.

(Im übrigen sollten die Damen und Herren Richter mehr Lindt-Schokolade essen. Dann wüssten sie nämlich, dass der normale Kunde nur die Verbindung zu den goldenen Lindt-Osterhasen mit roter Schleife herstellt.)

 

Auf alle Fälle habe ich beschlossen, die Gummibärchen-Firma solange zu boykottieren, wie sie mich für zu blöd hinstellt, einen Schokolade von Gummibär zu unterscheiden.

 

(Gilt natürlich nur beim selberkaufen. Wenn mir jemand irgendetwas essbares anbietet, bin ich der personifizierte Beweis für die Nichtexistenz des freien Willens...)

Ich war die Tage im Werksverkauf von Lindt (es steht ja Weihnachten vor der Tür...) und habe mich über den Bären gewundert. Aber auf Gummibärchen wäre ich beim Anblick nie gekommen. Instinktiv habe ich nach einem Schokoweihnachtsmann in Gold mit roter Schleife Ausschau gehalten, aber die Lindt-Weihnachtsmänner waren leider alle rot-weiß.

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http://www.welt.de/politik/deutschland/article112148883/Bundesgerichtshof-schraenkt-Massengentests-ein.html

 

Für mich als Laie nicht nachvollziehbar. Klar, wird das Urteil den Buchstaben des Gesetzes gerecht werden, aber im Endeffekt heisst das doch, das Ermittlungsarbeiten kurz vorm Durchbruch behindert werden?

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(Und wenn sich die Mutter auf den Kopf stellt: Wenn das Wasser geflossen ist und die trinitarische Formel gesprochen wurde ist das Kind iure ecclesiae getauft. Punkt. Das wird sie sowenig rückgängig machen können wie die Geburt des Kindes... Festzustellen, ob das Kind getauft und in die römisch-katholische Kirche aufgenommen wurde ist Aufgabe des Ortsbischofs und nicht eines Amtsrichters.)

 

Die Kirche wird davon aber nicht (mehr) wissen dürfen:

 

Amtsrichter Dr. Harald Barkam verurteilte „die eigenmächtig vollziehende Großmutter“ zum Widerruf der Taufanzeige gegenüber der katholischen Kirchengemeinde und dem Pfarrer.

 

Und schau, was es alles gibt:

 

 

Dieses sei auch von der Kirche zu beachten, weil in das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Mutter eingegriffen worden sei.
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Franciscus non papa

Hierzu würde mich jetzt doch mal eine Stellungnahme des ZdJ und des ZdM interessieren.

 

Ein deutsches Gericht versucht sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einzumischen...

 

(Und wenn sich die Mutter auf den Kopf stellt: Wenn das Wasser geflossen ist und die trinitarische Formel gesprochen wurde ist das Kind iure ecclesiae getauft. Punkt. Das wird sie sowenig rückgängig machen können wie die Geburt des Kindes... Festzustellen, ob das Kind getauft und in die römisch-katholische Kirche aufgenommen wurde ist Aufgabe des Ortsbischofs und eines Amtsrichters.)

fehlt da nicht ein "nicht"? (beim Amtsrichter)

 

Werner

 

 

bei dem Amtsrichter scheint deutlich mehr zu fehlen.... mir fällt grad keine forumstaugliche Formulierung ein.

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Franciscus non papa
Dieses sei auch von der Kirche zu beachten, weil in das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Mutter eingegriffen worden sei.

 

 

 

der mutter???? der Amtsrichter scheint ein volltrottel zu sein.

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(Und wenn sich die Mutter auf den Kopf stellt: Wenn das Wasser geflossen ist und die trinitarische Formel gesprochen wurde ist das Kind iure ecclesiae getauft. Punkt. Das wird sie sowenig rückgängig machen können wie die Geburt des Kindes... Festzustellen, ob das Kind getauft und in die römisch-katholische Kirche aufgenommen wurde ist Aufgabe des Ortsbischofs und nicht eines Amtsrichters.)

Die Kirche wird davon aber nicht (mehr) wissen dürfen:

 

Amtsrichter Dr. Harald Barkam verurteilte „die eigenmächtig vollziehende Großmutter“ zum Widerruf der Taufanzeige gegenüber der katholischen Kirchengemeinde und dem Pfarrer.
Und schau, was es alles gibt:

 

Dieses sei auch von der Kirche zu beachten, weil in das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Mutter eingegriffen worden sei.
Ich hab's gelesen. Allerdings war die Taufe kein Eingriff in die religiöse Selbstbestimmung der Mutter (selbige wurde ja nicht zwangskonvertiert).

 

Wie wir durch die aktuelle Gesetzgebung wissen ist die religiöse oder sonstige Markierung seines Nachwuchses ja kein Ausdruck der eigenen Religionsfreiheit sondern geschieht in Ausübung des Elternrechts.

 

Nichts desto trotz: Das Wasser ist geflossen, die Formel ist gesprochen. Der Baum ist gefällt und das Holz verheizt. Wie will der Richter das Wasser wieder in den Hahn kriegen???

 

Der Richter maßt sich nunmehr an, daß die Kirche wenn das Mädchen irgendwann doch noch getauft werden soll eine Wiedertaufe spenden MUSS, was ihre inneren Regeln verbieten (und auch wenn Werner meint mit der Heilsnotwendigkeit hätte man es nicht mehr so - da sollte Rom sich eigentlich mal einschalten).

 

Entschuldige, aber für mich ist das nur wieder ein Beispiel für die völlige Beliebigkeit der Rechtsprechung und Gesetzgebung.

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Wenn ich das richtig lese, behauptet die Oma nur, dass Wasser geflossen sei und zwar erst jetzt nach zehn Jahren. Das Gericht hält diese Behauptung für falsch und urteilt deshalb, dass die Oma nicht weiter behaupten darf getauft zu haben. Dass Selbstbestimmungsrecht der Kirche hat damit nichts zu tun. Schon allein, weil es hier nicht um Mitglieder der Kirche geht. Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche kann nicht erzwungen werden. Selbst wenn die Behauptung der Oma wahr wäre. Wenn ich mit einem Eimer Wasser durch die Fußgängerzone laufe, um mich spritze und die Taufformel rufe, wird dadurch ja auch kein Sakrament gespendet. Die Taufe setzt zumindest eine hypothetische Zustimmung voraus.

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