Jump to content

Kirchenbeitragsboykott in Linz


tomlo

Recommended Posts

Quelle

 

Gernot Steier, der Sprecher von „Kirchentreu“, hatte bereits im Sommer klargestellt, dass es im Falle einer Klage Rom entscheiden, ob der Bischof tatsächlich berechtigt ist, Kirchenbeiträge einzuheben, um Häretiker zu bezahlen.

 

Wie wird denn der Einzug der Kirchensteuer in Österreich geregelt, übernehmen dass die Diözesen oder die Finanzämter?

 

Kann man das Linzer Modell auch in Deutschland anwenden, obwohl die Kirchensteuer von den Finanzämtern eingezogen wird?

bearbeitet von tomlo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann man das Linzer Modell auch in Deutschland anwenden, obwohl die Kirchensteuer von den Finanzämtern eingezogen wird?

Nein. In Österreich wird der sogenannte Kirchenbeitrag von der Kirche selbst erhoben. Wenn einer nicht zahlt, dann muss die Kirche das einklagen. Man kann das tun, wie man einen Vereinsbeitrag einklagen kann. Die Aktion "Kirchentreu" in Linz funktioniert nur deswegen, weil der Bischof von Linz so ein Weichei ist und sich nicht traut, gegen die Nichtzahler vorzugehen.

 

In Deutschland sieht das vollkommen anders aus. In Deutschland wird die Kirchensteuer direkt zusammen mit der Einkommensteuer erhoben. Zahlt einer nicht, treibt das Finanzamt den Beitrag ein, und das geht schneller, als man "klick" sagen kann. Die korrekte Vorgehensweise in Deutschland, wenn Du das probieren willst, sieht so aus:

 

1. Formal auf dem Standesamt (oder wer bei dir zuständig ist) aus der Kirche austreten. Damit erlischt die Kirchensteuerpflicht.

2. Gleichzeitig dem Pfarramt, bei dem dein Taufregister geführt wird, einen Brief schreiben, in dem du ihnen untersagst, dich aus dem Taufregister zu streichen. (Am besten per Einschreiben mit Rückschein)

3. Darauf warten, dass dir das Pfarramt widerspricht. Die streichen dich nämlich automatisch, sobald du aus der Kirche ausgetreten bist.

4. Gegen diesen ablehnenden Bescheid beim Bischof Einspruch erheben (das ist der Einstieg in den innerkirchlichen Rechtsweg). Wenn der Bischof dir nicht recht gibt (worauf du dich verlassen kannst, das ist die Policy in der Bischofskonferenz), musst du beim Vatikanischen Gerichtshof gegen die Entscheidung des Bischofs klagen, und beantragen, dass das Streichen aus dem Taufregister rückgängig gemacht wird. Dort wirst du ziemlich sicher recht bekommen, weil es da ein entsprechendes Schreiben von der Glaubenskongregation gibt, dass man den Austritt nur gegenüber einem Geistlichen erklären kann, nicht vor dem Standesamt. Der Spaß dürfte dich allerdings etwa 2000 Euro für römischen Anwalt und Gebühren kosten. Ob du die zurückbekommst, weiß ich nicht.

 

Ich weiß nicht, ob das schon mal einer probiert hat, ich habe gehört, ein pensionierter Theologieprofessor zieht das gerade durch. Funktionieren dürfte das Ganze ziemlich sicher.

 

Nachtrag, nur zur Sicherheit:

 

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung. B)

bearbeitet von Sokrates
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß nicht, ob das schon mal einer probiert hat, ich habe gehört, ein pensionierter Theologieprofessor zieht das gerade durch. Funktionieren dürfte das Ganze ziemlich sicher.

Du meinst sicher diesen Herrn: Hartmut Zapp

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung. B)

Danke für deinen hochinteressanten Beitrag.

bearbeitet von tomlo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3. Darauf warten, dass dir das Pfarramt widerspricht. Die streichen dich nämlich automatisch, sobald du aus der Kirche ausgetreten bist.
Darauf würde ich mich nicht verlassen.

 

Ich habe letztens von einem Insider gehört, daß die Streichungen im Taufregister wohl kaum aktuell sein können.

 

Die zivile Stelle meldet zwar dem Ordinariat den Austritt, aber immer nur mit dem Geburtsort - nicht mit der Taufpfarrei. Die Ordinariate geben also an die infragekommenden Pfarrämter Suchlisten raus und hoffen, daß alle zugeordnet werden können.

 

Auf diesem Weg würde mein Taufeintrag nie und nimmer gefunden werden - zwischen Geburtsort und Taufort liegen bei mir ca. 25km (wenn auch im gleichen Bistum).

 

Das einzige, was einigermaßen aktuell wäre sind die Meldedaten der jeweiligen Wohnortpfarrei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde sicher auch Traditionalisten erfreuen. Diese könnten ihren Kirchenbeitrag direkt nach Rom überweisen.

Wie kommst du zu dieser Ansicht? Natürlich können sie ihr Geld nach Rom überwiesen. Aber sie sind dann nicht Mitglied der lokalen Kirche.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde sicher auch Traditionalisten erfreuen. Diese könnten ihren Kirchenbeitrag direkt nach Rom überweisen.
Soso, du bist aber (wie ich annehme) kein Katholik des Bistums Rom, sondern eines deutschen Bistums.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das einzige, was einigermaßen aktuell wäre sind die Meldedaten der jeweiligen Wohnortpfarrei.

Sei Dir da mal nicht so sicher. Ich kenne da so in Ansätzen unsere Kartei... B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das einzige, was einigermaßen aktuell wäre sind die Meldedaten der jeweiligen Wohnortpfarrei.

Sei Dir da mal nicht so sicher. Ich kenne da so in Ansätzen unsere Kartei... B)

Da versteh ich dann, warum Kard. Meisner seinen Taufschein immer bei sich trägt :)

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde sicher auch Traditionalisten erfreuen. Diese könnten ihren Kirchenbeitrag direkt nach Rom überweisen.

Wie kommst du zu dieser Ansicht? Natürlich können sie ihr Geld nach Rom überwiesen. Aber sie sind dann nicht Mitglied der lokalen Kirche.

Das ist mir schon klar, dass das kirchenrechtlich nicht funktioniert. Es war nur ein Gedankenspiel, was wäre, wenn man sich selbst seine Diözese aussuchen könnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist mir schon klar, dass das kirchenrechtlich nicht funktioniert. Es war nur ein Gedankenspiel, was wäre, wenn man sich selbst seine Diözese aussuchen könnte.
Kannst du ja. Wenn du EU-Bürger bist, hast du inklusive Rom hunderte von Diözesen zur Auswahl. Du must halt nur umziehen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde sicher auch Traditionalisten erfreuen. Diese könnten ihren Kirchenbeitrag direkt nach Rom überweisen.

Wie kommst du zu dieser Ansicht? Natürlich können sie ihr Geld nach Rom überwiesen. Aber sie sind dann nicht Mitglied der lokalen Kirche.

Das ist mir schon klar, dass das kirchenrechtlich nicht funktioniert. Es war nur ein Gedankenspiel, was wäre, wenn man sich selbst seine Diözese aussuchen könnte.

Was sollte Partenia denn mit all dem Geld machen.... Obwohl, soziale Projekte gäbe es ja genug.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde sicher auch Traditionalisten erfreuen. Diese könnten ihren Kirchenbeitrag direkt nach Rom überweisen.
Wie kommst du zu dieser Ansicht? Natürlich können sie ihr Geld nach Rom überwiesen. Aber sie sind dann nicht Mitglied der lokalen Kirche.
Das ist mir schon klar, dass das kirchenrechtlich nicht funktioniert. Es war nur ein Gedankenspiel, was wäre, wenn man sich selbst seine Diözese aussuchen könnte.
Was sollte Partenia denn mit all dem Geld machen.... Obwohl, soziale Projekte gäbe es ja genug.
Wir bekommen doch demnächst Personalpfarreien (zumindest wenn der Heilige Geist nicht langsam seine Stimme wiederfindet) - der Weg zum Personalbistum ist dann doch nur noch ein sehr kurzer.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Apostolischen Adiminstrationen für jene die den außerordentlichen Ritus wünschen kommen keine sorge neugierig bin ich wer in linz mehr zussagen hat der bischof oder die finsnzkammer

bearbeitet von Siri
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Apostolischen Adiminstrationen für jene die den außerordentlichen Ritus wünschen kommen keine sorge neugierig bin ich wer in linz mehr zussagen hat der bischof oder die finsnzkammer

Um den außerordentlichen Ritus geht es hier gar nicht - abgesehen davon, dass ich schwer hoffe, dass es keine ausschließlich für diesen zuständigen Administraturen geben wird.

 

Es geht hier um eine sich katholisch nennende Gruppe, die meint, ihren Diözesen keinen Beitrag zahlen zu müssen, weil die Herrschaften der Auffassung sind, besser als ihre Bischöfe beurteilen zu können, was katholisch ist und was nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde sicher auch Traditionalisten erfreuen. Diese könnten ihren Kirchenbeitrag direkt nach Rom überweisen.

Wie kommst du zu dieser Ansicht? Natürlich können sie ihr Geld nach Rom überwiesen. Aber sie sind dann nicht Mitglied der lokalen Kirche.

Also wenn man die Aussagen aus Rom und die von Kirchenrechtler Zapp vergleicht, dann ist man formal nicht aus der Kirche ausgetreten, sondern nur aus einer öffentlichen Körperschaft. Auch wenn die Lehmänner das nicht gerne hören wollen, kann man mit seinen Beitrag machen, was man will. Entweder Partenia oder Rom. Die zuständige Diözese würde im diesem Falle in die Röhre schauen und sich in den Hintern beissen, da man nach wie vor in der Kirche ist und weiterhin die Sakramente empfangen kann.

 

Richtig!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn man die Aussagen aus Rom und die von Kirchenrechtler Zapp vergleicht, dann ist man formal nicht aus der Kirche ausgetreten, sondern nur aus einer öffentlichen Körperschaft. Auch wenn die Lehmänner das nicht gerne hören wollen, kann man mit seinen Beitrag machen, was man will. Entweder Partenia oder Rom. Die zuständige Diözese würde im diesem Falle in die Röhre schauen und sich in den Hintern beissen, da man nach wie vor in der Kirche ist und weiterhin die Sakramente empfangen kann.

Sag mal, hast Du meinen Beitrag weiter oben nicht gelesen? Da habe ich doch alles erläutert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn man die Aussagen aus Rom und die von Kirchenrechtler Zapp vergleicht, dann ist man formal nicht aus der Kirche ausgetreten, sondern nur aus einer öffentlichen Körperschaft. Auch wenn die Lehmänner das nicht gerne hören wollen, kann man mit seinen Beitrag machen, was man will. Entweder Partenia oder Rom. Die zuständige Diözese würde im diesem Falle in die Röhre schauen und sich in den Hintern beissen, da man nach wie vor in der Kirche ist und weiterhin die Sakramente empfangen kann.

 

Richtig!

Das stimmt nicht ganz. Rom hat lediglich festgestellt, dass derjenige, der Kirchensteuer bzw. Kirchenbeitrag verweigert, nicht exkommuniziert ist.

Niedrigere Kirchenstrafen (Verbot der Annahme von Ämtern etc.) wäre dagegen möglich.

 

Zum Aufruf zur Verweigerung des Kirchenbeitrags hat sich Rom überhaupt nicht geäußert. Somit könnte der Fall Zapp rechtlich anders liegen als der Fall der "Aktion Kirchentreu".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Aufruf zur Verweigerung des Kirchenbeitrags hat sich Rom überhaupt nicht geäußert. Somit könnte der Fall Zapp rechtlich anders liegen als der Fall der "Aktion Kirchentreu".

Also wenn ich das richtig verstanden habe, will diese Gruppierung gar nicht den Kirchenbeitrag verweigern, sondern ihn nur treuhänderisch an Rom auszahlen. Das wäre genauso, als würde man nur einen Teil der Gasrechnung überweisen, mit dem Verweis der Unbilligkeit und das zurückbehaltene Geld treuhänderisch verwalten lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja,

 

Rom hat ja mit Recht darauf hingewiesen, dass die in Deutschland praktizierte Verbindung von Kirchensteuer und Mitgliedschaft so ihre Probleme mit sich bringt. Wobei grundsätzlich natürlich jedes Kirchenmitglied sich auch um den ökonomischen Fortbestand seiner Kirche kümmern sollte.

 

Die Idee, dass ich mir jetzt aber meinen Bischof aussuche, in dem ich nur mir genehmen Bischöfen meinen Obulus zukommen lasse, halte ich für sehr befremdlich. Genauso wie die Idee der Personalbistümer und -pfarreien.

 

Entweder sind wir eine Gemeinschaft und dann sind mir die übrigen Mitlgleider der Gemeinschaft gegeben oder wir sind keine. Dann brauche ich aber auch keine Großkirche mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Aufruf zur Verweigerung des Kirchenbeitrags hat sich Rom überhaupt nicht geäußert. Somit könnte der Fall Zapp rechtlich anders liegen als der Fall der "Aktion Kirchentreu".

Also wenn ich das richtig verstanden habe, will diese Gruppierung gar nicht den Kirchenbeitrag verweigern, sondern ihn nur treuhänderisch an Rom auszahlen. Das wäre genauso, als würde man nur einen Teil der Gasrechnung überweisen, mit dem Verweis der Unbilligkeit und das zurückbehaltene Geld treuhänderisch verwalten lassen.

Wenn du das tun solltest, wird dir dennoch über kurz oder lang der Gashahn abgedreht werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier nochmals ein paar Klarstellungen (grundsätzlich hat Soki die Dinge ja schon richtig dargestellt)

 

1. Anders als in Deutschland ist die Zahlung an die Kirche keine "Steuer", die hoheitlich eingehoben wird, sondern ein Mitgliedsbeitrag wie ihn jeder Verein einheben kann.

 

2. Demzufolge muß die "Kirche" wenn jemand nicht zahlt den gleichen Weg gehen, wie jede andere juristische Person und muß klagen und eventuell Exekution führen.

 

3. Nach der Versendung der Jugend CD haben ein paar rechts rechte Fundis - iim wesentlichen die selbe Gruppe, die Bischof Aichern permanent angegriffen und schließlich weggemobbt hat - beschlossen dass sie solange ihren Kirchenbeitrag auf ein Treuhandkonto einzahlen, bis der Bischof nicht formell zu Kreuze kriecht den CD Inhalt offiziell widerruft und die Leute aus dem Kommunikationsamt in die Wüste schickt.

 

4. Wie bei kath net zu lesen, wollen sie, wenn die Diözese klagt - und sei wird klagen müssen um kein böses Beispiel zu schaffen - Rom anrufen......was das bringen soll ist mit völlig schleierhaft denn

 

4.1. Das staatliche Gericht prüft lediglich ob man Kirchenmitglied ist, wenn ja ist man den Beitrag schuldig und Urteil und aus.

Wenn da einer auf der kath net Seite schreibt, dass kein Gericht verurteilen wird wenn Rom qausi sagt das sei unrechtmäßig, ist das schlichter Schwachfug, denn der Kläger ist die Diözese und nicht der Papst. Der Papst könnte nie auf den Anspruch rechtswirksam verzichten, weil er und die Klägerin verschiedene Rechtspersonen sind.

 

4.2. Auch kirchenrechtlich wäre es wohl schwer vorstellbar, dass der Vatikan dem Bischof von Linz auf diesem Weg sein Mißtrauen ausspricht.

 

Da sind einfach schwachsinnige Querulanten am Werk.....zu deren Logik passen tomlos Beiträge nahtlos.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es gibt diese dinge ja schon seit jahren

viele freunde von mir zahlen den kirchenbeitrag auf euro uns cent an die FSSPX die ein treuhandkonto eingerichtet hat und bisher hatr noch keine diözese gewagt zu klagen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...