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Hochzeit in weiß


Sacerdos

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das hier kapier ich nicht ganz

 

Die Ehe, die von Teilen eingegangen wurde, von denen wenigstens einer nicht getauft war, kann vom Papst zu Gunsten des Glaubens aufgelöst werden, sofern die Ehe nicht vollzogen wurde, nachdem beide Eheleute die Taufe empfangen haben

 

Kein Sex nach der Taufe. Das ist doch mal was Neues, ich kannte bisher nur "kein Sex vor der Ehe".

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Bei den Orthodoxen heisst es: Nur zwei Orthodoxe bekommen das Sakrament.
Was bedeutet hätte, daß ich nicht hätte kirchlich heiraten können.

 

Heißt das eigentlich, daß nicht-kirchlich verheiratete Paare dann grundsätzlich nicht kommunionfähig sind (wegen auf Dauer gepflegter außerehelicher sexueller Beziehung) oder gibt es da einen "Ersatzritus"?

Du hättest nicht kirchlich heiraten können, aber was ausser einer ergreifenden Zeremonie hat dir denn die kirchliche Hochzeit im Vergleich zum Standesamt gebracht (mal etwas provokativ gefragt)? Das Ehesakrament ja nicht. OK, der Segen usw., aber damit landet deine kirchliche Hochzeit ja irgendwo auf einer Ebene mit einer Partnerschaftssegnung.

 

Zu den Orthodoxren: Gute Frage.

Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung.

 

Werner

 

Das sehe ich ein bisschen anders. Dass keine sakramentale Ehe geschlossen wird, schließt doch nicht aus, dass ein Katholik die Heirat vor einem katholischen Geistlichen als die eigentliche Begründung der ehelichen Gemeinschaft versteht. Ob das eine inhaltslose Zeremonie ist, liegt auch im Auge des Betrachters...

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Wie ist das eigentlich?

 

Gesetzt den Fall meine Frau als Antragstellerin möchte die Aufhebung um sich neu zu verheiraten und boxt die Auflösung tatsächlich durch.

 

Meine Wenigkeit hätte ja dann logischerweise die Hauptverantwortung zugeschoben bekommen - dürfte ich dann trotzdem nochmal heiraten?

 

Das ist ein bisschen kurz gedacht. Wenn einer nicht die Hauptverantwortung trägt, muss ja nicht zwangsläufig der andere sie tragen...

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das hier kapier ich nicht ganz

 

Die Ehe, die von Teilen eingegangen wurde, von denen wenigstens einer nicht getauft war, kann vom Papst zu Gunsten des Glaubens aufgelöst werden, sofern die Ehe nicht vollzogen wurde, nachdem beide Eheleute die Taufe empfangen haben

 

Kein Sex nach der Taufe. Das ist doch mal was Neues, ich kannte bisher nur "kein Sex vor der Ehe".

 

Hier geht es einfach darum, dass eine sakramentale und vollzogene Ehe nicht mehr aufgelöst werden kann. Daher diese Bestimmung.

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Hm, also, mit dem PP ist jetzt klar, Danke Iudex.

 

Aber...mit der Taufe....also seh ich das richtig so: Angenommen, mein künftiger Partner (ungetauft) und ich erlangen das Priv. Petrinum, muss er sich dann taufen lassen oder nicht? Und wenn er sich taufen lässt, dürfen wir ab da keinen Sex haben bis wir heiraten? Ja? Aber lässt er sich NICHT taufen dürfen wir???? B)

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dürfen wir ab da keinen Sex haben bis wir heiraten? Ja? Aber lässt er sich NICHT taufen dürfen wir???? B)

 

Man darf sowieso keinen Sex vor der Ehe haben. Sowas weiß man doch.

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Bei den Orthodoxen heisst es: Nur zwei Orthodoxe bekommen das Sakrament.
Was bedeutet hätte, daß ich nicht hätte kirchlich heiraten können.

 

Heißt das eigentlich, daß nicht-kirchlich verheiratete Paare dann grundsätzlich nicht kommunionfähig sind (wegen auf Dauer gepflegter außerehelicher sexueller Beziehung) oder gibt es da einen "Ersatzritus"?

Du hättest nicht kirchlich heiraten können, aber was ausser einer ergreifenden Zeremonie hat dir denn die kirchliche Hochzeit im Vergleich zum Standesamt gebracht (mal etwas provokativ gefragt)? Das Ehesakrament ja nicht. OK, der Segen usw., aber damit landet deine kirchliche Hochzeit ja irgendwo auf einer Ebene mit einer Partnerschaftssegnung.

 

Zu den Orthodoxren: Gute Frage.

Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung.

 

Werner

 

Das sehe ich ein bisschen anders. Dass keine sakramentale Ehe geschlossen wird, schließt doch nicht aus, dass ein Katholik die Heirat vor einem katholischen Geistlichen als die eigentliche Begründung der ehelichen Gemeinschaft versteht. Ob das eine inhaltslose Zeremonie ist, liegt auch im Auge des Betrachters...

Ich habe ja nichts von eienr inhaltslosen Zeremonie geschrieben.

Es ist eine Partnerschaftssegnung, nicht mehr und nicht weniger, vergleichbar mit den Partnerschaftssegnungen, die es etwa bei den Alt-Katholiken für homosexuelle Paare gibt. Auch die sind den Betreffenden natürlich wichtig und sie sind auch nicht inhaltslos, aber es ist halt keine sakramentale Ehe.

 

Werner

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Hm, also, mit dem PP ist jetzt klar, Danke Iudex.

 

Aber...mit der Taufe....also seh ich das richtig so: Angenommen, mein künftiger Partner (ungetauft) und ich erlangen das Priv. Petrinum, muss er sich dann taufen lassen oder nicht? Und wenn er sich taufen lässt, dürfen wir ab da keinen Sex haben bis wir heiraten? Ja? Aber lässt er sich NICHT taufen dürfen wir???? :)

 

Keine PANIK! Eine Taufe Deines Partners ist zur Erlangung des Privilegium Petrinums nicht notwendig. Ob Ihr Sex haben dürft oder nicht, hat mit seiner Taufe rein gar nichts zu tun. Die entsprechende Bestimmung bezieht sich auf die Vorehe Deines Partners. Aber es steht ja nicht wirklich zu befürchten, dass er sich taufen lässt und dann nochmal Sex mit der Ex hat... Nehme ich wenigstens an B) und ansonsten: Siehe Clown.

 

Entspannte Grüße von Iudex

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Wie ist das eigentlich?

 

Gesetzt den Fall meine Frau als Antragstellerin möchte die Aufhebung um sich neu zu verheiraten und boxt die Auflösung tatsächlich durch.

 

Meine Wenigkeit hätte ja dann logischerweise die Hauptverantwortung zugeschoben bekommen - dürfte ich dann trotzdem nochmal heiraten?

Das heisst also Flo, du kannst dich ganz offiziell kirchlich scheiden lassen! Da haben wir ja endlich den Unterschied zwischen Sakrament und nichtsakramentaler Ehe.

 

Das bedeutet dann aber, dass ganz offensichtlich die lebenslange (!) Einehe doch nicht in der Schöpfungsordnung festgelegt ist, sondern nur die zeitlich begrenzte

 

Werner

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Ich habe ja nichts von eienr inhaltslosen Zeremonie geschrieben.

Es ist eine Partnerschaftssegnung, nicht mehr und nicht weniger, vergleichbar mit den Partnerschaftssegnungen, die es etwa bei den Alt-Katholiken für homosexuelle Paare gibt. Auch die sind den Betreffenden natürlich wichtig und sie sind auch nicht inhaltslos, aber es ist halt keine sakramentale Ehe.

 

Werner

 

Ich glaube, ich kann mich nicht ganz verständlich machen. Vielleicht liegt es aber auch nicht mir, sondern an der kirchlichen Ehelehre. Wäre ja immerhin möglich. Nach katholischem Verständnis schließt ein katholischer Christ auch mit einem Ungetauften erst vor dem Pfarrer und zwei Zeugen die Ehe, auch wenn diese nicht als sakramental gilt. Es handelt sich dabei nach katholischem Verständnis um eine echte Eheschließung und nicht um Segnung einer bereits bestehenden Ehe.

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Das heisst also Flo, du kannst dich ganz offiziell kirchlich scheiden lassen! Da haben wir ja endlich den Unterschied zwischen Sakrament und nichtsakramentaler Ehe.

 

Werner

 

Jo Werner,

 

genau das habe ich schon mal vor laaaaaaaaanger Zeit zu erklären versucht, als ich das hier geschrieben habe:

 

Ich kann mich an dieser Stelle nur noch mal wiederholen. Die katholische Kirche macht hinsichtlich der Auflösbarkeit einer sakramentalen und vollzogenen Ehe und einer Naturehe sehr wohl einen Unterschied. Ich erinnere hier an c. 1056 CIC: Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen ."

 

In der kirchenrechtlichen Konsequenz bedeutet das, dass eine Naturehe vergleichsweise leicht aufgelöst werden kann, während bei einer sakramentalen und vollzogenen Ehe nur der Weg eines Ehenichtigkeitsverfahrens bleibt, das nicht immer möglich ist und nicht immer zum Ziel führt. Ich empfinde diesen Unterschied in meiner Tätigkeit nicht als marginal...

 

Schöne Grüße zum Wochenbeginn von Iudex

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Das heisst also Flo, du kannst dich ganz offiziell kirchlich scheiden lassen! Da haben wir ja endlich den Unterschied zwischen Sakrament und nichtsakramentaler Ehe.

 

Werner

 

Jo Werner,

 

genau das habe ich schon mal vor laaaaaaaaanger Zeit zu erklären versucht, als ich das hier geschrieben habe:

 

Ich kann mich an dieser Stelle nur noch mal wiederholen. Die katholische Kirche macht hinsichtlich der Auflösbarkeit einer sakramentalen und vollzogenen Ehe und einer Naturehe sehr wohl einen Unterschied. Ich erinnere hier an c. 1056 CIC: Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen ."

 

In der kirchenrechtlichen Konsequenz bedeutet das, dass eine Naturehe vergleichsweise leicht aufgelöst werden kann, während bei einer sakramentalen und vollzogenen Ehe nur der Weg eines Ehenichtigkeitsverfahrens bleibt, das nicht immer möglich ist und nicht immer zum Ziel führt. Ich empfinde diesen Unterschied in meiner Tätigkeit nicht als marginal...

 

Schöne Grüße zum Wochenbeginn von Iudex

Nur ist das Zitat aus dem CIC schlicht und einfach falsch (nicht das Zitat, sondern der CIC an dieser zitierten Stelle)

 

Die Unauflöslichkeit ist eben keine Wesenseigenschaft der Ehe, sondern nur der sakramentalen Ehe. Darum hat vor anderthalb Jahren das hier auch niemand verstanden.

 

Ich bin bis heute nachmittag davon ausgegangen, dass für die Kirche jede Ehe unauflöslich ist. Wenn das gar nicht der Fall ist, dann verstehe ich allerdings vieles von dem Aufhebens nicht, das die Kirche wegen Ehescheidung oder eingetragenen Partnerschaften macht.

 

Werner

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Ich glaube, ich kann mich nicht ganz verständlich machen. Vielleicht liegt es aber auch nicht mir, sondern an der kirchlichen Ehelehre. Wäre ja immerhin möglich. Nach katholischem Verständnis schließt ein katholischer Christ auch mit einem Ungetauften erst vor dem Pfarrer und zwei Zeugen die Ehe, auch wenn diese nicht als sakramental gilt. Es handelt sich dabei nach katholischem Verständnis um eine echte Eheschließung und nicht um Segnung einer bereits bestehenden Ehe.
Meine Frau und ich haben schließlich vor Gott, einem Priester und zwei Zeugen den Konsens erklärt.

 

Also gültige Ehe aber nicht sakramental.

 

Greift PrivPetr für uns noch oder nicht?

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Wenn das gar nicht der Fall ist, dann verstehe ich allerdings vieles von dem Aufhebens nicht, das die Kirche wegen Ehescheidung oder eingetragenen Partnerschaften macht.

 

Werner

 

Auch die nicht-sakramentale Ehe zwischen Ungetauft - Getauft ist geheiligt. Die Auflösungsmöglichkeit bedeutet nicht, dass man "einfach" so eine Beziehung beenden will (z.B. weil man sich "auseinandergelebt hat" o.ä.) sondern die Möglichkeit der Auflösung besteht erstens sowieso nur gnadenhalber (d.h. es gibt darauf keinen Rechtsanspruch) und wenn bestimmte Gründe und Voraussetzungen zusammenkommen.

 

Beim Paulinischen Privileg z.B. erfordert es u.a. , dass der ungetauft bleibende Partner dem (inzwischen) Getauften die friedliche Fortsetzung der Ehe verweigern will. Hier geht es also darum, den Getauften als solchen in der Ehe zu schützen, zur Not auch dann eben durch Auflösung derselben. Einen Antrag zur Auflösung kann auch nur der Teil stellen, der inzwischen getauft wurde oder ein Taufversprechen abgegeben hat. Das ist also eine Art Schutzabwägung in der Glaubensausübung, wenn es hart auf hart kommt.

 

Im Falle der Auflösung aufgrund des Glaubensprivilegs wird die Ehe zwischen Getauft- Ungetauft nicht aktiv aufgelöst, sondern passiv, d.h. sie wird erst dann faktisch aufgelöst, wenn eine neue Ehe (mit einem Katholiken) eingegangen wird. Auch hier geht es um den Schutz des Getauften, der in seinem Glaubensleben nicht behindert werden soll. Falls Getauft Nichtkatholik heiraten will, muss Nichtkatholik "schriftlich zusichern, dem katholischen Partner die Freiheit zu lassen, die eigene Religion zu bekennen sowie die eventuell aus ihrer Verbindung hervorgehenden Kinder katholisch taufen zu lassen und zu erziehen."

 

Es geht also bei der Auflösung nicht-sakramentaler, aufgrund der Schöpfungsordnung aber nichtsdestotrotz geheiligter und normalerweise immerfort bestehender Ehen, um Schutz von Glaube in vereinzelten und individuell zu entscheidenden Notfällen.

 

Daher bedingen diese Verfahren weder Einlassungen auf die standesamtliche Ehescheidungspraxis, noch auf eingetragene Partnerschaften.

 

LG

 

Katarina

bearbeitet von Katarina
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Ich glaube, ich kann mich nicht ganz verständlich machen. Vielleicht liegt es aber auch nicht mir, sondern an der kirchlichen Ehelehre. Wäre ja immerhin möglich. Nach katholischem Verständnis schließt ein katholischer Christ auch mit einem Ungetauften erst vor dem Pfarrer und zwei Zeugen die Ehe, auch wenn diese nicht als sakramental gilt. Es handelt sich dabei nach katholischem Verständnis um eine echte Eheschließung und nicht um Segnung einer bereits bestehenden Ehe.
Meine Frau und ich haben schließlich vor Gott, einem Priester und zwei Zeugen den Konsens erklärt.

 

Also gültige Ehe aber nicht sakramental.

 

Greift PrivPetr für uns noch oder nicht?

 

Sollte Eure Ehe jemals scheitern, was ich Euch weder wünsche noch hoffe, wäre die Einleitung eines PrivPetr-Verfahrens zu prüfen. Rechtlich steht dem zunächst einmal nichts entgegen.

bearbeitet von Iudex
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Nur ist das Zitat aus dem CIC schlicht und einfach falsch (nicht das Zitat, sondern der CIC an dieser zitierten Stelle)

 

Die Unauflöslichkeit ist eben keine Wesenseigenschaft der Ehe, sondern nur der sakramentalen Ehe. Darum hat vor anderthalb Jahren das hier auch niemand verstanden.

 

Werner

 

Das ist so nicht ganz korrekt. Die Kanonistik unterscheidet zwischen einer relativen und absoluten Unauflöslichkeit der Ehe. Die relative Unauflöslichkeit gilt für jede Ehe, auch die nichtsakramentale. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Eheleute selbst das Eheband nicht lösen können. Die kirchliche Autorität jedoch sieht sich in folgenden Ausnahmefällen zu einer Lösung des Ehebandes (vulgo Scheidung) berechtigt:

 

- Die Ehe wurde zwischen zwei Ungetauften geschlossen.

- Die Ehe wurde zwischen einem Christen und einer ungetauften Person geschlossen.

- Die Ehe unter Christen wurde nicht geschlechtlich vollzogen.

 

Als absolut unauflöslich gilt die sakramentale und geschlechtlich vollzogene Ehe.

 

Ausführlicher Kommentar hierzu mit kritischen Anmerkungen bei Klaus Lüdicke, in: Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici zu c. 1056, Rdn. 6-10 (41. Lfg., Juli 2006).

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- Die Ehe wurde zwischen zwei Ungetauften geschlossen.

Verständnisfrage:

Laut c. 1 ist der Geltungsbereich des CIC die lateinische Kirche, laut c. 11 gelten rein kirchliche Gesetze – also auch die rein kirchlichen Gesetze des CIC – nur für diejenigen, die in der katholischen Kirche getauft oder zur katholischen Kirche konvertiert sind.

Die Zuständigkeit der kirchlichen Autorität bezüglich der Lösung des zitierten Falles (scheint mir der fragwürdigste zu sein) kommt dann woher? Naturrecht?

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Mal eine Frage zur Hochzeit "in weiss". Ich hatte frueher mal gelernt, dass die Braut nur dann ein weisses Hochzeitskleid traegt, wenn sie noch Jungfrau ist (im engeren technischen Sinne von Hymen). Wenn sie nicht mehr Jungfrau ist (Witwe, "geschieden" im oben diskutierten Sinne, oder hat die beichtbare und absolvierbare Suende des Sex nach der Taufe und vor der Ehe begangen), dann heiratet sie halt in einem Gelben oder Rosa oder fliederblauen Kleid. Und heutzutage wuerde ich mal annehmen, dass bei einem Grossteil der katholisch geschlossenen Ehe die Brautlaute nicht mehr jungfaeulich sind.

 

Ich nehme mal stark an, dass dies keine Kirchenrechtliche Vorschrift ist (so laecherlich kann der CIC nicht sein). Ist dies wirklich Tradition? Und wenn ja, haelt sich noch irgendjemand an diese Tradition? Sieht man gelegentlich Brautkleider in anderen Farben?

 

P.S. Natuerlich ist die Maennerkleidung da viel einfacher. Bei der letzten Hochzeit, auf der wir waren, waren beide Brautleute Maenner. Beide im schwarzen Frack, einer mit hellblauer und der andere mit rosa Weste, und farblich passenden Ohrringen. Natuerlich war es keine katholische Hochzeit.

bearbeitet von Baumfaeller
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Als absolut unauflöslich gilt die sakramentale und geschlechtlich vollzogene Ehe.

 

In der Praxis scheint mir das auch nicht zu stimmen (zumindest soweit ich das aus Jahren von Diskussionen hier gelernt habe). Eine sakramentale (d.h. beide Partner sind katholisch) und geschlechtlich vollzogene kann vielleicht nicht aufgeloest werden, sie kann aber nachtraeglich nichtexistent deklariert werden, indem man in der urspruenglichen Ehe nach Formfehlern sucht. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das vor allem einfach, wenn keine Kinder da sind: Man behauptet einfach, bei einem Partner haette der Kinderwunsch gefehlt. Das ist zwar vielleicht keine Aufloesung, ist aber in der Realitaet davon nicht zu unterscheiden: Vorher denken alle (ausser Gott) dass die beiden verheiratet sind. Dann wird eine Menge Papier hin- und hergeschickt, und man verbringt ein paar peinliche Stunden im Ordinariat, und nachher ist man nicht verheiratet. Bis auf den Namen laeuft das auf eine Scheidung oder Aufloesung raus.

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Als absolut unauflöslich gilt die sakramentale und geschlechtlich vollzogene Ehe.

 

In der Praxis scheint mir das auch nicht zu stimmen (zumindest soweit ich das aus Jahren von Diskussionen hier gelernt habe). Eine sakramentale (d.h. beide Partner sind katholisch) und geschlechtlich vollzogene kann vielleicht nicht aufgeloest werden, sie kann aber nachtraeglich nichtexistent deklariert werden, indem man in der urspruenglichen Ehe nach Formfehlern sucht. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das vor allem einfach, wenn keine Kinder da sind: Man behauptet einfach, bei einem Partner haette der Kinderwunsch gefehlt. Das ist zwar vielleicht keine Aufloesung, ist aber in der Realitaet davon nicht zu unterscheiden: Vorher denken alle (ausser Gott) dass die beiden verheiratet sind. Dann wird eine Menge Papier hin- und hergeschickt, und man verbringt ein paar peinliche Stunden im Ordinariat, und nachher ist man nicht verheiratet. Bis auf den Namen laeuft das auf eine Scheidung oder Aufloesung raus.

 

So ganz kann ich mich dieser Auffassung nicht anschließen. Richtig ist: Nicht wenige, die ein Ehenichtigkeitsverfahren durchführen wollen frei sein, um hinterher erneut kirchlich heiraten zu können. Ihnen ist es oftmals schnuppe, ob das jetzt eine Scheidung oder eine Annullierung ist. Rechtstheoretisch ist es sehr wohl zu unterscheiden und manchmal ist diese Unterscheidung auch für die Betroffenen wichtig:

 

Ich denke z.B. an den Fall einer Zwangsverheiratung. Eine Frau, die die Ehe nicht will, wird gegen ihren Willen zu einer Heirat genötigt, weil z.B. die Eltern das so entschieden haben, weil sie schwanger ist oder warum auch immer. Für sie kann es durchaus einen Unterschied machen, dass festgestellt wird, diese Ehe war im kirchlichen Rechtsbereich nicht gültig. Damit wird nämlich ihr eigener Ehewille oder besser gesagt Nicht-Wille zur Ehe ernstgenommen. Daher wird in einem solchen Verfahren auch nicht bloß irgendein "Formfehler" verhandelt, sondern es geht ums Eingemachte, um die Freiheit ihres Ja-Wortes.

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- Die Ehe wurde zwischen zwei Ungetauften geschlossen.

Verständnisfrage:

Laut c. 1 ist der Geltungsbereich des CIC die lateinische Kirche, laut c. 11 gelten rein kirchliche Gesetze – also auch die rein kirchlichen Gesetze des CIC – nur für diejenigen, die in der katholischen Kirche getauft oder zur katholischen Kirche konvertiert sind.

Die Zuständigkeit der kirchlichen Autorität bezüglich der Lösung des zitierten Falles (scheint mir der fragwürdigste zu sein) kommt dann woher? Naturrecht?

 

Der Hinweis auf den Geltungsbereich des CIC ist korrekt. Als erstes will ich sagen, dass die Ehen von Ungetauften die katholische Kirche grundsätzlich nicht berührt. Das kann sich aber ändern, wenn ein Partner dieser Ehe nach der zivilen Scheidung einen Katholiken heiraten möchte. Damit begibt er sich selbst in den Rechtsbereich der katholischen Kirche.

 

Erst dann stellt sich die Frage, ob der ungetaufte Partner ledig oder nicht ledig ist. Die Kirche betrachtet ihn nicht als ledig, weil auch dieses Eheband nicht mit der zivilen Scheidung endet. Eine Auflösung der nichtchristlichen Vorehe wird ermöglicht mit Blick auf das Seelenheil des katholischen Partners. Wenn dieser sein Lebensglück in einer Ehe zu dem Ungetauften sieht, wird ihm eine Eheschließung mit dem Ungetauften ermöglicht.

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Cool. Danke Iudex. Jetzt ist alles klar B). Ich mein, viellt lässt sich mein Partner ja irgendwann sogar taufen. Aber gut zu wissen, daß ers nicht MÜSSTE und wir dennoch die Möglichkeit einer kk- Trauung haben :).

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Nur ist das Zitat aus dem CIC schlicht und einfach falsch (nicht das Zitat, sondern der CIC an dieser zitierten Stelle)

 

Die Unauflöslichkeit ist eben keine Wesenseigenschaft der Ehe, sondern nur der sakramentalen Ehe. Darum hat vor anderthalb Jahren das hier auch niemand verstanden.

 

Werner

 

Das ist so nicht ganz korrekt. Die Kanonistik unterscheidet zwischen einer relativen und absoluten Unauflöslichkeit der Ehe. Die relative Unauflöslichkeit gilt für jede Ehe, auch die nichtsakramentale. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Eheleute selbst das Eheband nicht lösen können. Die kirchliche Autorität jedoch sieht sich in folgenden Ausnahmefällen zu einer Lösung des Ehebandes (vulgo Scheidung) berechtigt:

 

- Die Ehe wurde zwischen zwei Ungetauften geschlossen.

- Die Ehe wurde zwischen einem Christen und einer ungetauften Person geschlossen.

- Die Ehe unter Christen wurde nicht geschlechtlich vollzogen.

 

Als absolut unauflöslich gilt die sakramentale und geschlechtlich vollzogene Ehe.

 

Ausführlicher Kommentar hierzu mit kritischen Anmerkungen bei Klaus Lüdicke, in: Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici zu c. 1056, Rdn. 6-10 (41. Lfg., Juli 2006).

Ich halte das für reine Sophisterei (nicht von dir, sondern von offizieller Seite)

Auch eine zivile Ehe könne die Ehepartner nicht nach Belieben selbst scheiden, sondern nur die Staatsautorität.

 

Fakt ist, eine nichtsakramentale Ehe ist nicht unauflöslich wie fälschlicherweise von offizieller Seite suggeriert wird und ebenfalls Fakt ist, es gibt kirchliche Ehescheidungen, was von offizieller Seite nach Kräften zu verschleiern versucht wird.

 

Werner

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Eine Auflösung der nichtchristlichen Vorehe wird ermöglicht mit Blick auf das Seelenheil des katholischen Partners. Wenn dieser sein Lebensglück in einer Ehe zu dem Ungetauften sieht, wird ihm eine Eheschließung mit dem Ungetauften ermöglicht.

Und wenn der getaufte Partner sein Lebensglück in einer Scheidung sieht, dann kann geschieden werden.

Da ist also (ausser in der Schärfe der Bedingungen für die Scheidung angeht) kein Unterschied zum staatlichen Recht.

 

Ich sehe seit gestern, als mir das klar (gemacht) wurde, einiges in einem neuen Licht, und das Licht, das dabei auf die Amtskirche (siehe Definition in einem anderen Thread) fällt, ist nicht unbedingt ein Gutes.

 

Werner

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Ich nehme mal stark an, dass dies keine Kirchenrechtliche Vorschrift ist (so laecherlich kann der CIC nicht sein). Ist dies wirklich Tradition? Und wenn ja, haelt sich noch irgendjemand an diese Tradition? Sieht man gelegentlich Brautkleider in anderen Farben?
Es zwar "Tradition", aber das einzige, was an einer heutigen "Hochzeit in weiß" wirklich alt ist, ist der Schleier.

 

Das weiße Brautkleid als Massenphänomen ist in D noch keine 100 Jahre alt. Davor wurde in Tracht oder in einem anderen Festtagskleid geheiratet (eine meiner Urgroßmütter 1919 z.B. noch in schwarzer Seide).

 

Auf der letzten (allerdings evangelische) Hochzeit bei der wir waren trug die katholische Braut ein cremefarbenes Kleid mit gestickten oder applizierten dunkelroten Rosen.

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