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Ausschluß von den Sakramenten -Wann üblich?


Tammy_D

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Ich darf weiter differenzieren: Der Ausschluß von der hl. Kommunion (z.B. nach Scheidung/ Wiederheirat) ist KEINE Exkommunikation.
danke Dir!

 

der Unterschied war mir nie klar, und ist mir immer noch nicht klar. Mir ist auch nicht klar, ob das ein echter Unterschied ist, oder nur so ein künstlich gemachter, "damit das nicht so hart klingt ..." Vielleicht können wir gemeinsam etwas Klarheit da für mich schaffen?

 

Ex-Kommunikation heißt, meine ich "Ausschluß von der Gemeinschaft". Der Ausschluß von der hl. Kommunion ist für mich das gleiche.

 

aber bitte klärt mich gern auf, wo da der Unterschied ist. Falls es einen gibt.

Natürlich ist da ein Unterschied.

Jeder Katholik weiß, daß man die Kommunion nicht empfangen darf, wenn man im Stande ungebeichteter Sünden gravierender Art steht - Keine Beichte, Keine Kommunion.

JEDER ist dann - bis zur Beichte - von der Kommunion ausgeschlossen, oder sollte es durch sein Gewissen sein.

Wer im Stande ÖFFENTLICHER Sünde lebt, also nach außen das bekundet, wird dann eben - theoretisch - auch öffentlich ausgeschlossen, sollte er dennoch versuchen, die Kommunion zu bekommen.

Wer sich zivilrechtlich scheiden läßt, und wieder heiratet lebt nach kirchlichem Verständnis im öffentlichen Ehebruch, und gleiches gilt natürlich - plus Homosexuellem Verhalten - bei eingetragener Partnerschaft nach Scheidung.

Beichte nützt natürlich nichts, wenn ich gar nicht die Absicht habe, mich künftig der Sünde zu enthalten, was ich durch das Aufrechterhalten des Zustandes der öffentlichen Sünde ja dokumentiere.

Das "Öffentlichmachen" der Sünde besteht nicht im Zusammenleben, sondern in der zivilen Eheschliessung.

 

Die Ehe ist ein öffentlicher Akt, wird auch von der Kirche als solcher angesehen, daher das spezielle Thema vom Kommunionausschluss für wiederverheiratete Geschiedene.

 

Wenn die Kirche nun herginge, und würde diesen Automatismus auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften anwenden, würde sie diese damit auf eine Stufe mit der Ehe stellen, was sie aber als die Kardinalsünde der heutigen Zeit ansieht.

 

Folglich darf sie das nicht tun, und muss Leute, die in einer ELP leben, behandeln, wie Leute, die unverheiratet zusammenleben, und für die habe ich noch nie von einem expliziten und automatischen Kommunionausschluss gehört.

 

Auch in Frankreich hat der Papst explizit nur von den wiederverheirateten Geschiedenen gesprochen.

 

Leute in Lebenspartnerschaften fallen da also auf jeden Fall nicht drunter.

 

Werner

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Nunja, daß sich in der RKK jeder sein eigenes Süppchen kocht, wie es ihm gerade passt, ist ja bekannt B)

Und wenns ums Geld geht, kennen die deutschen Bischöfe bekanntlich keine Gnade ...

Es fällt mir schwer, aber irgendwie muss ich dir da schweren Herzens Recht geben! :)
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Um etwas zum eigentlichen Thema zu sagen: Was das "Forum externum" betrifft, muss man wohl Werner Recht geben, allerdings ist auch das "Forum internum" zu beachten: Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist eine schwere Sünde, die, solange sie nicht gebeichtet wird, von der Kommunion ausschließt. So gesehen ist die hier angezettelte Diskussion mehr oder weniger ein Streit um des Kaisers Bart.

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Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist eine schwere Sünde, die, solange sie nicht gebeichtet wird, von der Kommunion ausschließt.
Die Frage betraf den staatlichen Rechtsakt des Eingehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
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Franciscus non papa
Um etwas zum eigentlichen Thema zu sagen: Was das "Forum externum" betrifft, muss man wohl Werner Recht geben, allerdings ist auch das "Forum internum" zu beachten: Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist eine schwere Sünde, die, solange sie nicht gebeichtet wird, von der Kommunion ausschließt. So gesehen ist die hier angezettelte Diskussion mehr oder weniger ein Streit um des Kaisers Bart.

 

 

naja - das sagst du so einfach daher. die weitaus meisten katholiken sehen das mit sicherheit anders.

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Das "Öffentlichmachen" der Sünde besteht nicht im Zusammenleben, sondern in der zivilen Eheschliessung.

 

Die Ehe ist ein öffentlicher Akt, wird auch von der Kirche als solcher angesehen, daher das spezielle Thema vom Kommunionausschluss für wiederverheiratete Geschiedene.

 

Wenn die Kirche nun herginge, und würde diesen Automatismus auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften anwenden, würde sie diese damit auf eine Stufe mit der Ehe stellen, was sie aber als die Kardinalsünde der heutigen Zeit ansieht.

 

Folglich darf sie das nicht tun, und muss Leute, die in einer ELP leben, behandeln, wie Leute, die unverheiratet zusammenleben, und für die habe ich noch nie von einem expliziten und automatischen Kommunionausschluss gehört.

 

Auch in Frankreich hat der Papst explizit nur von den wiederverheirateten Geschiedenen gesprochen.

 

Leute in Lebenspartnerschaften fallen da also auf jeden Fall nicht drunter.

 

Werner

 

Hm. In gewisser Weise hast Du sicherlich recht. Vermutlich hat es damit zu tun, daß die Kirche die ELP nicht einmal in die Nähe der Ehe rücken möchte.

 

Aber andererseits stellt die zweite zivile Eheschließung doch für die Kirche ebensowenig ein gültiges Bündnis dar wie eine ELP.

Wieso konstituiert eine (aus katholischer Sicht) ungültige standesamtliche Eheschließung eine Öffentlichkeit der Sünde, und das Eingehen einer ELP, die ja aus gesellschaftlicher Sicht ein ähnlicher öffentlicher Akt ist wie eine Eheschließung, nicht?

 

Worauf beruht diese "Veröffentlichungswirkung" der Zivilehe, wenn man ihr doch gleichzeitig die Gültigkeit abspricht?

 

Oder umgekehrt:

Warum kann man nicht der ELP die Gültigkeit absprechen und trotzdem ihre "Veröffentlichungswirkung", die eben zum Ausschluß von der Kommunion führt, anerkennen?

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...Warum kann man nicht der ELP die Gültigkeit absprechen und trotzdem ihre "Veröffentlichungswirkung", die eben zum Ausschluß von der Kommunion führt, anerkennen?
Kann man .... wird sicherlich auch noch kommen!
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...Warum kann man nicht der ELP die Gültigkeit absprechen und trotzdem ihre "Veröffentlichungswirkung", die eben zum Ausschluß von der Kommunion führt, anerkennen?

Kann man .... wird sicherlich auch noch kommen!

Das würde aber die Anerkennung der ELP als gleichwertig mit der Zivilehe bedeuten.

 

Ich glaube auch, dass das sicherlich kommen wird, es wird aber noch sehr viel Wasser den Tiber hinunterfliessen bis das soweit ist.

 

So in 100 Jahren sehen wir vielleicht mal weiter....

 

Werner

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...Warum kann man nicht der ELP die Gültigkeit absprechen und trotzdem ihre "Veröffentlichungswirkung", die eben zum Ausschluß von der Kommunion führt, anerkennen?

Kann man .... wird sicherlich auch noch kommen!

Das würde aber die Anerkennung der ELP als gleichwertig mit der Zivilehe bedeuten.

Werner

Nicht unbedingt! Man könnte es auch als öffentliches Konkubinat interpretieren!
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Das "Öffentlichmachen" der Sünde besteht nicht im Zusammenleben, sondern in der zivilen Eheschliessung.

 

Die Ehe ist ein öffentlicher Akt, wird auch von der Kirche als solcher angesehen, daher das spezielle Thema vom Kommunionausschluss für wiederverheiratete Geschiedene.

 

Wenn die Kirche nun herginge, und würde diesen Automatismus auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften anwenden, würde sie diese damit auf eine Stufe mit der Ehe stellen, was sie aber als die Kardinalsünde der heutigen Zeit ansieht.

 

Folglich darf sie das nicht tun, und muss Leute, die in einer ELP leben, behandeln, wie Leute, die unverheiratet zusammenleben, und für die habe ich noch nie von einem expliziten und automatischen Kommunionausschluss gehört.

 

Auch in Frankreich hat der Papst explizit nur von den wiederverheirateten Geschiedenen gesprochen.

 

Leute in Lebenspartnerschaften fallen da also auf jeden Fall nicht drunter.

 

Werner

 

Hm. In gewisser Weise hast Du sicherlich recht. Vermutlich hat es damit zu tun, daß die Kirche die ELP nicht einmal in die Nähe der Ehe rücken möchte.

 

Aber andererseits stellt die zweite zivile Eheschließung doch für die Kirche ebensowenig ein gültiges Bündnis dar wie eine ELP.

Wieso konstituiert eine (aus katholischer Sicht) ungültige standesamtliche Eheschließung eine Öffentlichkeit der Sünde, und das Eingehen einer ELP, die ja aus gesellschaftlicher Sicht ein ähnlicher öffentlicher Akt ist wie eine Eheschließung, nicht?

 

Worauf beruht diese "Veröffentlichungswirkung" der Zivilehe, wenn man ihr doch gleichzeitig die Gültigkeit abspricht?

 

Oder umgekehrt:

Warum kann man nicht der ELP die Gültigkeit absprechen und trotzdem ihre "Veröffentlichungswirkung", die eben zum Ausschluß von der Kommunion führt, anerkennen?

Die Zivilehe als solche wird in gleichem Maße anerkannt wie die kirchliche Eheschliessung.

Das kann man daran erkennen, dass Christen beim Standesamt nach katholischer Lehre ein Sakrament eingehen, auch Katholiken, wenn sie bestimmte Formvorschriften beachten.

 

Die Standesamtliche Eheschliessung steht damit auf der gleichen Stufe wie die kirchliche Eheschliessung.

 

Dass dabei unter gewissen Umständen (Erstehe) keine gültige Ehe entsteht, ändert daran nichts, denn das ist bei der kirchlichen Ehe ja genau so der Fall.

 

Das Eingehen einer solchen Zivilehe durch Geschiedene ist daher die Öffentlichmachung der Sünde.

 

bei einer ELP, wenn man diese nicht auf die gleiche Stufe stellen will wie die Ehe, muss das daher anders aussehen.

 

Werner

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...Warum kann man nicht der ELP die Gültigkeit absprechen und trotzdem ihre "Veröffentlichungswirkung", die eben zum Ausschluß von der Kommunion führt, anerkennen?

Kann man .... wird sicherlich auch noch kommen!

Das würde aber die Anerkennung der ELP als gleichwertig mit der Zivilehe bedeuten.

Werner

Nicht unbedingt! Man könnte es auch als öffentliches Konkubinat interpretieren!

Und was soll das sein? Was ist das "öffentliche" daran?

 

Werner

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Ich darf weiter differenzieren: Der Ausschluß von der hl. Kommunion (z.B. nach Scheidung/ Wiederheirat) ist KEINE Exkommunikation.
danke Dir!

 

der Unterschied war mir nie klar, und ist mir immer noch nicht klar. Mir ist auch nicht klar, ob das ein echter Unterschied ist, oder nur so ein künstlich gemachter, "damit das nicht so hart klingt ..." Vielleicht können wir gemeinsam etwas Klarheit da für mich schaffen?

 

Ex-Kommunikation heißt, meine ich "Ausschluß von der Gemeinschaft". Der Ausschluß von der hl. Kommunion ist für mich das gleiche.

 

aber bitte klärt mich gern auf, wo da der Unterschied ist. Falls es einen gibt.

Natürlich ist da ein Unterschied.

Jeder Katholik weiß, daß man die Kommunion nicht empfangen darf, wenn man im Stande ungebeichteter Sünden gravierender Art steht - Keine Beichte, Keine Kommunion.

JEDER ist dann - bis zur Beichte - von der Kommunion ausgeschlossen, oder sollte es durch sein Gewissen sein.

Wer im Stande ÖFFENTLICHER Sünde lebt, also nach außen das bekundet, wird dann eben - theoretisch - auch öffentlich ausgeschlossen, sollte er dennoch versuchen, die Kommunion zu bekommen.

Wer sich zivilrechtlich scheiden läßt, und wieder heiratet lebt nach kirchlichem Verständnis im öffentlichen Ehebruch, und gleiches gilt natürlich - plus Homosexuellem Verhalten - bei eingetragener Partnerschaft nach Scheidung.

Beichte nützt natürlich nichts, wenn ich gar nicht die Absicht habe, mich künftig der Sünde zu enthalten, was ich durch das Aufrechterhalten des Zustandes der öffentlichen Sünde ja dokumentiere.

Das "Öffentlichmachen" der Sünde besteht nicht im Zusammenleben, sondern in der zivilen Eheschliessung.

 

Die Ehe ist ein öffentlicher Akt, wird auch von der Kirche als solcher angesehen, daher das spezielle Thema vom Kommunionausschluss für wiederverheiratete Geschiedene.

 

Wenn die Kirche nun herginge, und würde diesen Automatismus auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften anwenden, würde sie diese damit auf eine Stufe mit der Ehe stellen, was sie aber als die Kardinalsünde der heutigen Zeit ansieht.

 

Folglich darf sie das nicht tun, und muss Leute, die in einer ELP leben, behandeln, wie Leute, die unverheiratet zusammenleben, und für die habe ich noch nie von einem expliziten und automatischen Kommunionausschluss gehört.

 

Auch in Frankreich hat der Papst explizit nur von den wiederverheirateten Geschiedenen gesprochen.

 

Leute in Lebenspartnerschaften fallen da also auf jeden Fall nicht drunter.

 

Werner

 

Das sehe ich nicht so. "Öffentlich" ist auch das Zusammenleben, schlicht und einfach, weil es für jeden erkennbar ist. Auch "wilde Ehen" sind EIGENTLICH ein Grund für Kommunionversagung. Dass a) meistens der Pfarrer das ja nicht weiß (ebenso wie die Wiederverheiratung) wenn er die Betreffenden nicht gerade persönlich kennt und daher auch nicht entsprechend reagiert und B) viele Pfarrer da zu lax sind.

 

Ich persönlich würde - solange ich mich da im Stande der Sünde befände - gar nicht WOLLEN... ich wüßte ja, daß ich mir dadurch die Kommunion sozusagen "erschleiche" - was eine Sünde an sich ist.

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...Warum kann man nicht der ELP die Gültigkeit absprechen und trotzdem ihre "Veröffentlichungswirkung", die eben zum Ausschluß von der Kommunion führt, anerkennen?

Kann man .... wird sicherlich auch noch kommen!

Das würde aber die Anerkennung der ELP als gleichwertig mit der Zivilehe bedeuten.

Werner

Nicht unbedingt! Man könnte es auch als öffentliches Konkubinat interpretieren!

Und was soll das sein? Was ist das "öffentliche" daran?

 

Werner

Bei der ELP ist der zivilrechtliche Akt ebenso öffentlich, wie bei der Trauung.

Was das Zusammenleben anbelangt... die gleiche Wohnung zu haben ist schon eine ziemlich öffentliche Tatsache. Nicht weniger öffentlich, als die Eheschließung, von der ja auch nur was mitbekommt, wer´s mitbekommen will oder soll.

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Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist eine schwere Sünde,

 

Was so apodiktisch heute auch kaum mehr von Beichtvätern gesehen wird........

 

Mit ist eine Frau bekannt, der von ihrem Beichtvater auch der "gute Rat" gegeben wurde, einen geschiedenen Mann zu heiraten. Diese Frau hat 22 Jahre darunter gelitten. Zur Sünde raten, die Sünde verharmlosen wirkt zwar nach außen hin lieb und barmherzig- ist aber meiner Meinung nach unbarmherzig und treibt den Menschen immer tiefer ins Verderben, da es ihn blind für die Sünde macht.

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und B) viele Pfarrer da zu lax sind.

Nein .......die meisten Pfarrer haben vielmehr ein alltagstaugliches Hirn, samt entsprechendem gedanklichem Zugang zur Epikie und zur Barmherzigkeit.

 

Nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken hat einmal einer gesagt.

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und B) viele Pfarrer da zu lax sind.

Nein .......die meisten Pfarrer haben vielmehr ein alltagstaugliches Hirn, samt entsprechendem gedanklichem Zugang zur Epikie und zur Barmherzigkeit.

 

Nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken hat einmal einer gesagt.

War das jener der zur Ehebrecherin sagte: Ich vergebe dir- gehe hin und sündige nicht mehr? Wenn man natürlich in keinem Vergehen Sünde sieht- ist das menschlich zwar eine einfache Lösung- vor Gott wird man damit wohl kaum bestehen können.
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Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist eine schwere Sünde,

 

Was so apodiktisch heute auch kaum mehr von Beichtvätern gesehen wird........

 

Mit ist eine Frau bekannt, der von ihrem Beichtvater auch der "gute Rat" gegeben wurde, einen geschiedenen Mann zu heiraten. Diese Frau hat 22 Jahre darunter gelitten. Zur Sünde raten, die Sünde verharmlosen wirkt zwar nach außen hin lieb und barmherzig- ist aber meiner Meinung nach unbarmherzig und treibt den Menschen immer tiefer ins Verderben, da es ihn blind für die Sünde macht.

Amen.

 

Und icih muß wohl nicht sagen, was von einem "Beichtvater" zu halten ist, der zu Sünde auch noch rät, oder diesbezüglich die klare Lehre der Kirche ignoriert. Mich hätte der das letztemal gesehen.

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und B) viele Pfarrer da zu lax sind.

Nein .......die meisten Pfarrer haben vielmehr ein alltagstaugliches Hirn, samt entsprechendem gedanklichem Zugang zur Epikie und zur Barmherzigkeit.

 

Nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken hat einmal einer gesagt.

Ja, aber wer Lungenkrebs hat, braucht KEINEN Arzt, der ihm sagt, Rauchen sei schon in Ordnung.

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Franciscus non papa

naja, andererseits ist der arzt ein depp, der einem über 80jährigen die geliebte zigarre nach dem mittagessen verbietet.....

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Und icih muß wohl nicht sagen, was von einem "Beichtvater" zu halten ist, der zu Sünde auch noch rät, oder diesbezüglich die klare Lehre der Kirche ignoriert. Mich hätte der das letztemal gesehen.
Das hängt aber damit zusammen, dass du den Glauben offensichtlich sehr ernst nimmst. Es soll Leute geben, die sich die "milden" Beichtväter aussuchen. Du kennst vielleicht die Geschichte von dem tauben Beichtvater: Einem Pönitenten sind seine Sünden sehr peinlich und er fragt Mitbrüder, ob es da nicht einen empfehlenswerten Beichtvater gibt. "Aber sicher - geh zu dem in dem und dem Beichtstuhl- der ist derrisch." Der Pönitent folgt dem Rat- geht in den Beichtstuhl und sagt: "Tätterätä - tätteretä..." worauf ihm von der anderen Seite des Beichtstuhl die Antwort kommt: "Titteritie - der Derrische sitzt vis a vis."
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naja, andererseits ist der arzt ein depp, der einem über 80jährigen die geliebte zigarre nach dem mittagessen verbietet.....

Die Analogie solltest Du für den "klassischen" fall des außer- bzw. vorehelichen Verkehrs mal erläutern... "Schad eh´nicht mehr"... wo ist da die Parallele?

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Und icih muß wohl nicht sagen, was von einem "Beichtvater" zu halten ist, der zu Sünde auch noch rät, oder diesbezüglich die klare Lehre der Kirche ignoriert. Mich hätte der das letztemal gesehen.

Das hängt aber damit zusammen, dass du den Glauben offensichtlich sehr ernst nimmst. Es soll Leute geben, die sich die "milden" Beichtväter aussuchen. Du kennst vielleicht die Geschichte von dem tauben Beichtvater: Einem Pönitenten sind seine Sünden sehr peinlich und er fragt Mitbrüder, ob es da nicht einen empfehlenswerten Beichtvater gibt. "Aber sicher - geh zu dem in dem und dem Beichtstuhl- der ist derrisch." Der Pönitent folgt dem Rat- geht in den Beichtstuhl und sagt: "Tätterätä - tätteretä..." worauf ihm von der anderen Seite des Beichtstuhl die Antwort kommt: "Titteritie - der Derrische sitzt vis a vis."

Ich bin keine Heilige, leider. B)

Aber ich versuche wenigstens nicht, meine Fehler und Versagen als "schon okay" kleinzureden. Das was solche "Beichtväter" tun (und was nix mit MIlde, und viel mit Feigheit zu tun hat) ist schlimmer als die Sünde selber... sie untergräbt das WISSEN darum, dass etwas sündhaft IST. Diese "Beichtväter" versündigen sich an ihrem Auftrag.

Ein wirklich milder Beichtvater ist wie Jesus - Vergebung, ABER mit dem klaren Bewußtsein, dass es etwas zu vergeben GIBT, und eben NICHT "alles okay" war, das man getan hat.

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Franciscus non papa

ich erzähle dann mal einen fall aus meiner erfahrungskiste:

 

 

vor vielen jahren sprach mich eine frau an. sie war mit einem mann - den ich auch kannte - glücklich verheiratet, hatte mit ihm zusammen eine tochter und aus jeweils der vorehe der beiden stammten noch jeweils eine tochter. es war, wie ich aus eigenem erleben wusste eine insgesamt intakte und glückliche familie.

 

der erste mann der frau war, sowas kommt wirklich vor, einfach abhanden gekommen. der hatte sich abgesetzt und nie mehr gemeldet.

 

nach jahren der glaubens- und kirchenferne kam die frau wieder zum glauben zurück und beschloss ihr leben mit gott wieder in ordnung zu bringen.

 

sie ging also zur beichte.

 

der beichtvater verweigerte ihr die lossprechung und verlangte, sie solle vor allem ihre ehebrecherische beziehung beenden.

 

 

 

nun scheitern ehen wohl fast immer nicht ganz ohne schuld. aber von der frau zu verlangen, sie solle diese (intakte und glückliche) familie sprengen, indem sie mit ihrer tochter den abhanden gekommenen mann suche und versuchen solle, mit ihm wieder eine ehe zu führen ist ja wohl kompletter schwachsinn. sie hätte leid über 5 menschen gebracht, einzig eines unrealistischen zieles wegen. was hätte mit der gemeinsamen tochter geschehen sollen???

 

das gesetz ist für den menschen da - nicht aber der mensch für das gesetz. und - der geist ist es, der lebendig macht, der buchstabe allein tötet.

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ich erzähle dann mal einen fall aus meiner erfahrungskiste:

 

 

vor vielen jahren sprach mich eine frau an. sie war mit einem mann - den ich auch kannte - glücklich verheiratet, hatte mit ihm zusammen eine tochter und aus jeweils der vorehe der beiden stammten noch jeweils eine tochter. es war, wie ich aus eigenem erleben wusste eine insgesamt intakte und glückliche familie.

 

der erste mann der frau war, sowas kommt wirklich vor, einfach abhanden gekommen. der hatte sich abgesetzt und nie mehr gemeldet.

 

nach jahren der glaubens- und kirchenferne kam die frau wieder zum glauben zurück und beschloss ihr leben mit gott wieder in ordnung zu bringen.

 

sie ging also zur beichte.

 

der beichtvater verweigerte ihr die lossprechung und verlangte, sie solle vor allem ihre ehebrecherische beziehung beenden.

 

 

 

nun scheitern ehen wohl fast immer nicht ganz ohne schuld. aber von der frau zu verlangen, sie solle diese (intakte und glückliche) familie sprengen, indem sie mit ihrer tochter den abhanden gekommenen mann suche und versuchen solle, mit ihm wieder eine ehe zu führen ist ja wohl kompletter schwachsinn. sie hätte leid über 5 menschen gebracht, einzig eines unrealistischen zieles wegen. was hätte mit der gemeinsamen tochter geschehen sollen???

 

das gesetz ist für den menschen da - nicht aber der mensch für das gesetz. und - der geist ist es, der lebendig macht, der buchstabe allein tötet.

Nun, so abhanden gekommen kann der Mann nicht gewesen sein, da sonst keine Scheidung zivilrechtlich möglich gewesen wäre und ohne die hätte auch der Standesbeamte ihr die Trauung verweigert... bischen dramatisch geschildert, wie? B)

Im Übrigen sollte sie sich in einem solchen Falle erst einmal nach der Wirksamkeit ihrer ersten Eheschließung erkundigen... die scheint mir hier fraglich, wenn sie z.Zt der Eheschließung die Kirche verlassen hatte.

Außerdem sprachen wir von Beichtvätern, die vorehelichen Verkehr für i.O. halten.

bearbeitet von jupo
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