Jump to content

Hier gehts zum Wahlomat


kam

Recommended Posts

Man zahlt natuerlich auch GEMA, wenn man ein Lied oeffentlich vortraegt und keinen Eintritt verlangt.

 

aber nicht wenn ein Pfadfindergruppe unter sich "let me entertain you" singen....

 

bei uns NOCH nicht ... in den USA sind sie da schon weiter, da haben ja Musikverlage schon versucht, Kindergärten und Schulen zu verklagen, wenn sie im Unterricht bestimmte Lieder gesungen/gespielt haben.

Ok, dort darf aber der Verlag auch bestimmen, er wann welches Musikstück mit welchem Gerät hören darf und ein gekauftes Stück gegebenenfalls auch wieder von deiner Platte/MP3-Player/Handy etc. löschen (siehe die Amazon-Affäre), von Apple red ich erst garnicht ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch ich machs nochmal deutlicher :

1. es geht um Musik, ergo sind nur Komponisten und Musiker betroffen ... für Software gibt es sogar ein explizites Recht auf Privatkopie, ist im Gesetz festgeschrieben, also fällt die schonmal weg, Bilder & Co sind von der Problematik nicht oder kaum betroffen, ergo?

 

Vielleicht verstehe ich dich nicht richtig, aber wie kommst du darauf, dass nur Komponisten und Musiker betroffen sind und Bilder und Co von der Problematik kaum betroffen sind. Also ich bin von der Urheberrechtsproblematik sehr wohl betroffen, bin aber weder Musiker noch Maler!!

 

Nebenbei, du hast bei der Musik die Verlage vergessen!

 

Dale

 

In wie fern bist du betroffen ?

 

Die Verlage können garnicht genug geschädigt werden ... Blutsauger, elende ... (nur meine Meinung als Musiker :lol: )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn hier gerade ein paar Experten anwesend sind:

 

Warum muss der Musiker eigentlich GEMA zahlen, wenn er seine eigenen Stucke auffuehrt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn hier gerade ein paar Experten anwesend sind:

 

Warum muss der Musiker eigentlich GEMA zahlen, wenn er seine eigenen Stucke auffuehrt?

 

Habe ich weiter oben ja schon erklärt : weil ein Großteil der Gebühren an die GEMA selbst und die paar "Großen" Mitglieder (Ralph Siegel, z.B: ) gezahlt werden ...

Müssten Musiker für die Aufführung ihrer eigenen Stücke nichts zahlen, würde das die GEMA und deren "Befehlshaber" Geld kosten.

Ok, offiziell heißt es, daß i.d.R. die Veranstalter die Gebühren zahlen und diese deswegen, zusätzlich zur Gage, ein Einkommen für die Musiker darstellen.

 

Nebenbei sind die Geschäftspraktiken der GEMA desöftern ... sagen wir mal "grenzwertig", um das Wort "Betrug" zu vermeiden, wer sich nicht ein bischen auskennt und sich unter Druck setzen läßt, wird schon ganz gerne mal übern Tisch gezogen ....

 

 

btw: mir ist grade aufgefallen, daß die RKK auch hier ne Sonderstellung hat. Im Gegensatz zu Freikirchen und anderen Religions-/Weltanschauungsgemeinschaften, müssen RKK und EKD keine Gebühren an die GEMA abdrücken, wenn sie geschützte Musik z.B. im Gottesdienst verwenden .... :lol:

bearbeitet von Gallowglas
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man zahlt natuerlich auch GEMA, wenn man ein Lied oeffentlich vortraegt und keinen Eintritt verlangt.

 

aber nicht wenn ein Pfadfindergruppe unter sich "let me entertain you" singen....

 

Das ist aber auch nicht öffentlich.

 

was heißt öffentlich....da können gerne externe zuhöhren und sich anschließen... :lol:

 

Gema ist KEIN Urheberschutz...sondern eine reine Verrechnungsstelle von vordefinierten Rechten und Pflichten....

bearbeitet von marius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Müssten Musiker für die Aufführung ihrer eigenen Stücke nichts zahlen, würde das die GEMA und deren "Befehlshaber" Geld kosten.

Ok, offiziell heißt es, daß i.d.R. die Veranstalter die Gebühren zahlen und diese deswegen, zusätzlich zur Gage, ein Einkommen für die Musiker darstellen.

 

moment, wenn ich als Interpret meine eigenen Stücke vortrage, muss ich nichts zahlen - keinen CEnt!

Was hier inoffiziell deine Erfahrungen sind, ob Veranstalter dies von der Gage abziehen, tut überhaupt nichts zur Sache..

ich kenne das nicht und ich bin seit über 20 jahren live unterwegs mit eigenem Material...

 

die Praxis schaut doch so aus, dass die wenigsten Veranstalter die GEMA Meldung machen - und wir als GEMA Mitgleider - ich bin eines - die immer wieder darauf ansprechen, dass sie es machen sollten.

 

Bei 15-20 Auftritten im Jahr wachsen dann mal 50 - 100 € rüber und man zahlt 25 € Jahresbeitrag....

 

das ist der ganze Terz....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

btw: mir ist grade aufgefallen, daß die RKK auch hier ne Sonderstellung hat. Im Gegensatz zu Freikirchen und anderen Religions-/Weltanschauungsgemeinschaften, müssen RKK und EKD keine Gebühren an die GEMA abdrücken, wenn sie geschützte Musik z.B. im Gottesdienst verwenden .... :lol:

 

Lieder mit religiösen Inhalten bringen meines Wissens mehr GEMA Auszahlung..

deshalb wird auch gemunkelt, dass der Xavier so gerne religiöses Geschwubbel verwendet.

 

hab ich aber nur gehört - keine Ahnung ob das stimmt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Müssten Musiker für die Aufführung ihrer eigenen Stücke nichts zahlen, würde das die GEMA und deren "Befehlshaber" Geld kosten.

Ok, offiziell heißt es, daß i.d.R. die Veranstalter die Gebühren zahlen und diese deswegen, zusätzlich zur Gage, ein Einkommen für die Musiker darstellen.

 

moment, wenn ich als Interpret meine eigenen Stücke vortrage, muss ich nichts zahlen - keinen CEnt!

 

Das dürfte dann aber eine recht neue Regelung sein, denn das war mit ein Grund, warum ich wieder ausgetreten bin ...

Auch gab es lange das Gezanke, daß Musiker ihre eigenen Stücke nicht z.B. bei MySpace, YouTube & Co einstellen durften, ohne dafür massiv Gebühren abzudrücken .... Golem.de

Was hier inoffiziell deine Erfahrungen sind, ob Veranstalter dies von der Gage abziehen, tut überhaupt nichts zur Sache..

ich kenne das nicht und ich bin seit über 20 jahren live unterwegs mit eigenem Material...

Seltsamerweise gab es gerade erst vor kurzem ein entsprechendes Gerichtsurteil, weil eine Musikerin dagegen geklagt hat, daß sie für ihr eigenes Material zahlen soll ... und kaum was davon von der GEMA wieder ausgezahlt wird.Barbara Clear
die Praxis schaut doch so aus, dass die wenigsten Veranstalter die GEMA Meldung machen - und wir als GEMA Mitgleider - ich bin eines - die immer wieder darauf ansprechen, dass sie es machen sollten.

 

Bei 15-20 Auftritten im Jahr wachsen dann mal 50 - 100 € rüber und man zahlt 25 € Jahresbeitrag....

 

das ist der ganze Terz....

 

Bei 50-100 € würde das bedeuten, daß du 5x davon in einer Zweizimmerwohnung gespielt hast, und dafür kein Eintritt genommen wurde ... denn der Mindestsatz für Veranstaltungen in einer Lokalität bis 100 qm und ohne Eintritt beträgt 21,50 €

Oder natürlich 1x in einer Zweizimmerwohnung mit 10-20 € Eintritt (85-100 €) :lol:

 

Naja

Auch Urheber, die Interpreten ihrer eigenen Werke sind, müssen - sofern sie selbst als Veranstalter auftreten - die Veranstaltungsgebühren an die GEMA abführen. Bei mehr als 80 % eigenem Repertoire können sie mit der so genannten Nettoeinzelverrechnung (auch: Direktverrechnung) diese Beträge zurückerwarten - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Dies allerdings nur, wenn sämtliche Urheber einer Veranstaltung erfasst sind, was z. B. bei Festivals und für Vorgruppen nicht vorgesehen ist.
Wikipedia
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

diese "das-urheberrecht-immer-durch-die-'urheber-sind-musiker'-brille" zu sehen, nervt wirklich...

Also bitte, kalinka, jetzt mach mal halblang. Ich bin nunmal Musiker, und kenne mich in dem Bereich der Musik-Verwertung eben besser aus, als im Bereich der Text-Verwertung. Außerdem wird hier laufend mit der Vereinfachung Urheberrecht = Verwertungsrecht argumentiert, da kannst du mir doch meine Vereinfachung, dass ich die Angelegenheit aus der Sicht eines Musikers sehe doch nicht zum Vorwurf machen. D. h. können kannst du schon, aber ich versteh es nicht wirklich.

googles bücherscanns gingen (und gehen) weiter als die machenschaften von motormusic und sonstigen music-labels... (google hat eben nicht alte analoge bücher, für deren veröffentlichung es die rechte hatte, ohne vertrags- und tantiemenanpassung als digitale bücher neu aufgelegt. vgl. motormusic)

... und zwar durchaus in die richtung der piratenpartei "was immer ein mensch geschrieben hat, sollen andere gratis kopieren und verteilen dürfen".

 

 

edith: typo

Ich sag es nochmal. Wenn du meinen ursprünglichen Beitrag gelesen hättest, wäre dir klar geworden, dass das was Google-Books macht, in etwa der Tatsache entspricht, dass Blues- und Folkmusikern in den USA bis in die 1970er hinein mit einen Appel und ein Ei für Milllionenseller abgefertigt wurden. Bis in die 1940er hinein waren 2-3$ pro Song das Einzige, was den Musikern an Tantiemen pro Aufnahmesession (1-4 Songs) gegönnt wurde. Bei den Hillbillies wurde oft auch gar nicht bezahlt.

 

Aber genug der Musik, jetzt zu den Texten. Ich schrieb ja schon, dass ich mich da nicht so auskenne, deshalb ein paar Fragen.

-Wenn ein Autor öffentlich seine eigenen Werke vorträgt, muss er dann dafür Beiträge für die VG Wort leisten? (in etwa "Konzert")

-Wenn Werke eines Autors von anderen vorgetragen werden, wie ist es dann mit der Vergütung. Wie treibt die VG Wort die Beiträge ein, und wie ist der Ausschüttungsschlüssel? (in etwa "Komposition")

-Wenn Werke eines Autors von einem Verlag verlegt werden wie sind dann Nachverwertungen (z. B. Verfilmung) geregelt. Wird der Nachverwertungsvertrag vom Autor oder vom Verlag eingegangen? Wie wird die Vergütung weiterer Auflagen geregelt? Wie wird die Anfertigung von Privatkopien geregelt, und wie ist der Verteilungsschlüssel. (in etwa "Tonträger")

 

Vielleicht eignen sich ja Autoren besser als Beispiel in einer Diskussion über Urheber-, Verwertungs-, und Vergütungsrechte. Nur war mir das in aus dem einen Satz über google-Books nicht gleich einsichtig. Mehr ist halt manchmal mehr.

 

Da ich weder Mitglied der Piratenpartei bin, noch deren Parteigänger (ihre Vorschläge zur Schutzfrist find ich undurchdacht, um nur ein Beispiel zu nennen), noch mich aktiv oder passiv am Parteiprogramm beteiligte, bitte ich darum, Fragen zum Programm der Piratenpartei in Zukunft doch bitte an die Piratenpartei selbst zu stellen (oder sie zu fragen, ob sie mich bezahlten, würbe ich hier für sie :lol: ).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Müssten Musiker für die Aufführung ihrer eigenen Stücke nichts zahlen, würde das die GEMA und deren "Befehlshaber" Geld kosten.

Ok, offiziell heißt es, daß i.d.R. die Veranstalter die Gebühren zahlen und diese deswegen, zusätzlich zur Gage, ein Einkommen für die Musiker darstellen.

 

moment, wenn ich als Interpret meine eigenen Stücke vortrage, muss ich nichts zahlen - keinen CEnt!

 

Das dürfte dann aber eine recht neue Regelung sein, denn das war mit ein Grund, warum ich wieder ausgetreten bin ...

Auch gab es lange das Gezanke, daß Musiker ihre eigenen Stücke nicht z.B. bei MySpace, YouTube & Co einstellen durften, ohne dafür massiv Gebühren abzudrücken ....

 

das ist und war immer schon so...ich kenne es nicht anders.

 

Myspace etc. kostet keine GEMA Gebühr.

Freedownloads auf der HP die jeder runterladen kann hingegen schon...

 

das ist mein aktueller Kenntnisstand. Dafür habe ich vor kurzem eine Ergängzungsvereinbarung unterschrieben.

auf den anderen Quatsch mit deiner 2 raumwohnung geh ich jetzt nicht ein... wenn von 15-20 Veranstaltungen 2-3 Veranstalter die Meldung machen ist das viel - daher die Summe.

 

mag aber auch sein, dass du mehr zahlen musst, weil bei deiner Musik ein Körperverletzungsaufpreis enthalten ist......(kleiner Scherz) :lol:

bearbeitet von marius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo siehst Du denn das Problem bei Google Books?

 

auch der derzeit auf dem tisch liegende google-urheberrechtsvergleich beinhaltet, daß google vergriffene nicht-freie bücher, ohne sich beim rechteinhaber die erlaubnis einzuholen, einscannt (bzw. schon eingescannt hat) und zur volltextanzeige verwendet. volltextanzeige beinhaltet hier: abo-verkauf, vertrieb als e-book, print-on-demand und pdf-download (wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht mehr von auszügen, sondern von ganzen büchern).

 

wenn das vergriffene buch eines autors urheberechtswidrig bei google erhältlich ist, schwinden die möglichkeiten des autors, das buch bei einem regulären verlag neu auflegen zu lassen.

 

und auch wenn das buch eines autors vergriffen ist, entscheidet nach geltendem recht immer noch der autor/rechteinhaber, wo und von wem sein werk zu welchen konditionen verwertet wird. dieses geltende recht versucht google durch fakten-schaffen auszuhebeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch Urheber, die Interpreten ihrer eigenen Werke sind, müssen - sofern sie selbst als Veranstalter auftreten - die Veranstaltungsgebühren an die GEMA abführen. Bei mehr als 80 % eigenem Repertoire können sie mit der so genannten Nettoeinzelverrechnung (auch: Direktverrechnung) diese Beträge zurückerwarten - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Dies allerdings nur, wenn sämtliche Urheber einer Veranstaltung erfasst sind, was z. B. bei Festivals und für Vorgruppen nicht vorgesehen ist.

kannte ich bis dato nicht....

ging in den geringen Summen scheinbar verrechnungstechnisch unter....

ich denke das ist eine Reaktion darauf, weil sich immer mehr Veranstalter um die Meldung gedrückt haben...jetzt macht sie

der Künstler halt selber....lieber so als gar nicht....

bearbeitet von marius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also bitte, kalinka, jetzt mach mal halblang. Ich bin nunmal Musiker, und kenne mich in dem Bereich der Musik-Verwertung eben besser aus, als im Bereich der Text-Verwertung.

 

dann sprich doch einfach von deiner branche - und nicht allgemein vom urheber-/verwertungsrecht künstlerischer werke. :lol:

 

Ich sag es nochmal. Wenn du meinen ursprünglichen Beitrag gelesen hättest, wäre dir klar geworden, dass das was Google-Books macht, in etwa der Tatsache entspricht, dass Blues- und Folkmusikern in den USA bis in die 1970er hinein mit einen Appel und ein Ei für Milllionenseller abgefertigt wurden.

 

ohne, daß die musiker von den labels gefragt wurden, ob sie für einen appel und ein ei verkaufen möchten? ohne, daß die musiker überhaupt darüber informiert wurden, daß die labels ihre werke vertreiben?

 

selbst wenn dem so wäre: legitimiert alte scheiße neue scheiße?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Kalinka,

 

selbst wenn dem so wäre: legitimiert alte scheiße neue scheiße?

 

warum heisst es eigentlich "veröffentlicht" und nicht "verkauft"?

 

Gruss, Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo siehst Du denn das Problem bei Google Books?

 

auch der derzeit auf dem tisch liegende google-urheberrechtsvergleich beinhaltet, daß google vergriffene nicht-freie bücher, ohne sich beim rechteinhaber die erlaubnis einzuholen, einscannt (bzw. schon eingescannt hat) und zur volltextanzeige verwendet. volltextanzeige beinhaltet hier: abo-verkauf, vertrieb als e-book, print-on-demand und pdf-download (wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht mehr von auszügen, sondern von ganzen büchern).

 

wenn das vergriffene buch eines autors urheberechtswidrig bei google erhältlich ist, schwinden die möglichkeiten des autors, das buch bei einem regulären verlag neu auflegen zu lassen.

 

und auch wenn das buch eines autors vergriffen ist, entscheidet nach geltendem recht immer noch der autor/rechteinhaber, wo und von wem sein werk zu welchen konditionen verwertet wird. dieses geltende recht versucht google durch fakten-schaffen auszuhebeln.

 

Das wirft nicht nur finanzielle Fragen auf. Es soll ja Autoren geben, die bestimmte Werke gar nicht mehr auflegen lassen wollen. (Urheberpersönlichkeitsrecht) Und was ist mit Büchern, die aufgrund von Einsprüchen Dritter nicht mehr in der ursprünglichen Fassung erscheinen dürfen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

-Wenn ein Autor öffentlich seine eigenen Werke vorträgt, muss er dann dafür Beiträge für die VG Wort leisten? (in etwa "Konzert")

-Wenn Werke eines Autors von anderen vorgetragen werden, wie ist es dann mit der Vergütung. Wie treibt die VG Wort die Beiträge ein, und wie ist der Ausschüttungsschlüssel? (in etwa "Komposition")

 

als österreicherin kann ich zur vg wort nichts sagen. die österreichische verwertungsgesellschaft heißt literar-mechana, und kein autor muß dort mitglied werden, wenn er nicht will.

 

das ist der große unterschied zwischen verwertungsgesellschaften (mit all ihren problematiken) und dem ansatz der piratenpartei oder von google: der urheber muß mit der verwertungsgesellschaft einen wahrnehmungsvertrag abschließen.

 

zur ersten frage:

lesungen eigener werke sind explizit vom an die literar-mechana erteilten auftrag, vergütungsansprüche zu wahren (sprich: "beiträge" zu kassieren) ausgenommen.

 

zur zweiten frage:

generelle aussagen zur vergütung, wenn werke eines autors von anderen vorgetragen werden, sind schwer zu machen, da spielen auch noch allfällige verlagsverträge mit rein.

 

-Wenn Werke eines Autors von einem Verlag verlegt werden wie sind dann Nachverwertungen (z. B. Verfilmung) geregelt. Wird der Nachverwertungsvertrag vom Autor oder vom Verlag eingegangen? Wie wird die Vergütung weiterer Auflagen geregelt? Wie wird die Anfertigung von Privatkopien geregelt, und wie ist der Verteilungsschlüssel. (in etwa "Tonträger")

 

kommt auf den verlag und den autor an. je nachdem, wie die zwei sich einig werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wirft nicht nur finanzielle Fragen auf. Es soll ja Autoren geben, die bestimmte Werke gar nicht mehr auflegen lassen wollen. (Urheberpersönlichkeitsrecht) Und was ist mit Büchern, die aufgrund von Einsprüchen Dritter nicht mehr in der ursprünglichen Fassung erscheinen dürfen?

 

alles aspekte, die google nicht sehr kümmern...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wirft nicht nur finanzielle Fragen auf. Es soll ja Autoren geben, die bestimmte Werke gar nicht mehr auflegen lassen wollen. (Urheberpersönlichkeitsrecht) Und was ist mit Büchern, die aufgrund von Einsprüchen Dritter nicht mehr in der ursprünglichen Fassung erscheinen dürfen?

 

alles aspekte, die google nicht sehr kümmern...

 

 

Und auch die VG Wort (der offizielle Vertreter der Autoren in Deutschland) kümmert das nicht. Die VG kassiert nämlich auch gerne Gebühren für Kopien von Büchern, die nicht mehr aufgelegt werden sollen/dürfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und auch die VG Wort (der offizielle Vertreter der Autoren in Deutschland) kümmert das nicht. Die VG kassiert nämlich auch gerne Gebühren für Kopien von Büchern, die nicht mehr aufgelegt werden sollen/dürfen.

 

und stellt die vg wort diese kopien selbst her? vertreibt sie sie selbst?

 

und kann ein autor seinen an die vg wort erteilten wahrnehmungsauftrag nicht zurückziehen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. es geht um Musik, ergo sind nur Komponisten und Musiker betroffen ... für Software gibt es sogar ein explizites Recht auf Privatkopie, ist im Gesetz festgeschrieben, also fällt die schonmal weg, Bilder & Co sind von der Problematik nicht oder kaum betroffen, ergo?

 

ich habe auf der hp der piratenpartei keinerlei einschränkung auf musik und sw gefunden.

 

2. wer seine "werke zur privaten Nutzung schafft", verdient damit kein Geld ... weder mit noch ohne Änderungen am Urheberrecht ... wer mit seiner Musik Geld verdienen will, schafft sie nicht "zur privaten Nutzung", sondern zur gewerblichen Nutzung ...

 

ich präzisiere mich gerne: ich meinte, daß jemand werke schafft, die von anderen privat rezipiert (sprich: genutzt) werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und stellt die vg wort diese kopien selbst her? vertreibt sie sie selbst?

 

und kann ein autor seinen an die vg wort erteilten wahrnehmungsauftrag nicht zurückziehen?

 

Letztlich kann der Autor das nicht, denn die Verwertungsgemeinschaft ist per Gesetz die offizielle Vertretung der Autoren in Deutschland. An sie müssen beispielsweise alle Copyshops und Kopierer-Hersteller Gebühren abführen. Ob der Autor der kopierten Werke dann wirklich Mitglied bei der VG Wort ist, tut nichts zur Sache. Ebenso muss man ja auch dann GEMA-Gebühren zahlen, wenn man Musik spielt, die nicht von GEMA-Mitgliedern stammt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

An sie müssen beispielsweise alle Copyshops und Kopierer-Hersteller Gebühren abführen.

 

erwartest du dir, daß der copyshopbesitzer listen führen, welche werke in seinem shop kopiert wurden, damit nicht auch für das kopieren von werken, für die die vg wort nicht mit der wahrung der werknutzungsrechte betraut wurde, gebühren bezahlt werden?

 

Ebenso muss man ja auch dann GEMA-Gebühren zahlen, wenn man Musik spielt, die nicht von GEMA-Mitgliedern stammt.

 

sowas ist in der tat problematisch.

 

 

(aber was hat das alles mit google, das die kopien selbst herstellt und vertreibt, zu tun?)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

erwartest du dir, daß der copyshopbesitzer listen führen, welche werke in seinem shop kopiert wurden, damit nicht auch für das kopieren von werken, für die die vg wort nicht mit der wahrung der werknutzungsrechte betraut wurde, gebühren bezahlt werden?

Erwartest du von Google, dass es Listen führt, welche Werke in ihrem Angebot abrufbar sind, damit nicht auch Werke angesehen, heruntergeladen oder gedruckt werden, für die Google keine Verwertungsrechte besitzt?

 

(aber was hat das alles mit google, das die kopien selbst herstellt und vertreibt, zu tun?)
Es ist völlig egal, ob man die Kopien selbst herstellt oder nur das Geld dafür kassiert. Die VG Wort profitiert von der Urheberrechtsverletzung, so es denn eine gibt.

 

Von daher ist es recht scheinheilig, wenn die VG jetzt gegen Google protestiert, obwohl sie selbst nichts anderes als Google tut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Letztlich kann der Autor das nicht, denn die Verwertungsgemeinschaft ist per Gesetz die offizielle Vertretung der Autoren in Deutschland. An sie müssen beispielsweise alle Copyshops und Kopierer-Hersteller Gebühren abführen. Ob der Autor der kopierten Werke dann wirklich Mitglied bei der VG Wort ist, tut nichts zur Sache.
Moment, daß heißt also, wenn ich in einen Copyshop gehe und eine von mir geschriebene Geschichte vervielfältigen lasse, bezahle ich mit jeder Kopie gleichzeitig Gebühren an die VG A?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...