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Überarbeiten der Verwarnregeln


Chrysologus

Abstimmung über neue Verwarnregelung  

29 Stimmen

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Ist der Porno-Link wirklich strafrechtsrelevant?

Ja.

 

Was war das denn? Solange irgendein nicht-pornographischer Zweck damit verfolgt wird, ist es gar nicht so einfach, sich in Deutschland wg. Pornographieverbeitung strafbar zu machen. Dennoch bin ich Kams Meinung: nicht alles, was nicht strafrechtlich untersagt ist, sollte auch im Forum erlaubt sein.

 

Was die automatischen Löschungen von Verwarnungen angeht, denke ich, brauchen wir kein solches System. Es reicht mE wenn die Moderatoren, falls mal eine Sperre anstehen sollte, mit Augenmaß fünf Jahre alte Verwarnungen erlassen.

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Ist der Porno-Link wirklich strafrechtsrelevant?

Ja.

 

Was war das denn? Solange irgendein nicht-pornographischer Zweck damit verfolgt wird, ist es gar nicht so einfach, sich in Deutschland wg. Pornographieverbeitung strafbar zu machen.

 

 

Das ist so meines Erachtens nicht korrekt. Dem Heise Verlag wurde z.B. im Rahmen der Berichterstattung ueber ein Unternehmen in Uebersee, das Software zum Kopieren von DVDs herstellt, die Verlinkung auf dessen Homepage untersagt. Ein Blogger wurde vor kurzem wegen Verbreitung von Kinderpornographie belangt, weil er einen Link auf ein anderes Blog gesetzt hat, das einen Link auf Wikileaks gesetzt hat, welches eine Kopie der daenischen Sperrliste veroeffentlich hat. 

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Das ist so meines Erachtens nicht korrekt. Dem Heise Verlag wurde z.B. im Rahmen der Berichterstattung ueber ein Unternehmen in Uebersee, das Software zum Kopieren von DVDs herstellt, die Verlinkung auf dessen Homepage untersagt.

 

Von wem?

 

 

Ein Blogger wurde vor kurzem wegen Verbreitung von Kinderpornographie belangt, weil er einen Link auf ein anderes Blog gesetzt hat, das einen Link auf Wikileaks gesetzt hat, welches eine Kopie der daenischen Sperrliste veroeffentlich hat.

 

 

Wurde er verurteilt? Oder auch nur angeklagt? Oder wurde mindestens durch richterlichen Beschluss eine Beschlagnahme aufrecht erhalten? Dass ein eifriger StA und seine Hilfsbeamten Strafbarkeiten sehen, wo keine sind, mag angehen. Dass ein Gericht das aufrecht erhält, ist doch eher selten.

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Wir wollen aber Rolf schon kein solches Verfahren aufladen.

 

Eine Owi liegt in jedem Fall vor, wenn du einen link auf pornografische Inhalte setzt; hierfür haftet auch der Forenbetreiber.

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Wir wollen aber Rolf schon kein solches Verfahren aufladen.

 

 

Siehe auch mein Posting.

Eine Owi liegt in jedem Fall vor, wenn du einen link auf pornografische Inhalte setzt; hierfür haftet auch der Forenbetreiber.

 

Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

bearbeitet von Clown
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Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

Was schwebt dir denn da an weiteren Bedingungen vor?

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Franciscus non papa

ob das nun im juristischen sinne pronographie ist oder nicht - ein solcher link in einem katholischen forum ist ein unding.

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Wir wollen aber Rolf schon kein solches Verfahren aufladen.

 

 

Siehe auch mein Posting.

Eine Owi liegt in jedem Fall vor, wenn du einen link auf pornografische Inhalte setzt; hierfür haftet auch der Forenbetreiber.

 

Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

 

Und ich dachte immer, dass das Zeigen primärer Geschlechtsorgane wäre das Hauptanliegen von Pornographie. Ab wann wird das denn pornographisch???

 

jetzt doch etwas irritiert....................tribald

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Das ist so meines Erachtens nicht korrekt. Dem Heise Verlag wurde z.B. im Rahmen der Berichterstattung ueber ein Unternehmen in Uebersee, das Software zum Kopieren von DVDs herstellt, die Verlinkung auf dessen Homepage untersagt.

 

Von wem?

 

 

Hier ist die Dokumentation des Verfahrens

 

http://www.heise.de/heisevsmi/

 

Wurde er verurteilt? Oder auch nur angeklagt? Oder wurde mindestens durch richterlichen Beschluss eine Beschlagnahme aufrecht erhalten? Dass ein eifriger StA und seine Hilfsbeamten Strafbarkeiten sehen, wo keine sind, mag angehen. Dass ein Gericht das aufrecht erhält, ist doch eher selten.

 

 

Es gibt da ein paar Beispiele wie diese. In Kurzform hier ein paar Links, weil ich bei der Wiedergabe bestimmt wichtige juristische Details unterschlagen wuerde:

 

http://www.internet-law.de/2009/03/lg-karl...hung-wegen.html

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...-auf-wikileaks/

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...isiert-polizei/

 

 

Es gibt aber auch gegenteilige Urteile, z.B.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...2bvr094508.html

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Wir wollen aber Rolf schon kein solches Verfahren aufladen.

 

 

Siehe auch mein Posting.

Eine Owi liegt in jedem Fall vor, wenn du einen link auf pornografische Inhalte setzt; hierfür haftet auch der Forenbetreiber.

 

Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

 

Es könnte auch Kunst sein oder was das Bundesverfassungsgericht dafür hält. Aber, wie du oben richtig angemerkt hast, paßt auch Grenzwertiges hier nicht. Und außerdem muß die Regel hier einfach anwendbar sein und ohne Risiken für die Betreiber. Deshalb finde ich meine Lieschen-Müller-Definition von Pornografie praktisch brauchbar. Grüße, KAM

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Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

Was schwebt dir denn da an weiteren Bedingungen vor?

 

Pornographie ist für mich und mW auch für die Rechtsprechung die explizite und vergröbernde Darstellung sexueller Handlungen unter Zurücktreten aller sozialen, künstlerischen oder sonstigen Bezüge mit dem Ziel, den Zuschauer sexuell zu erregen.

Es verbietet sich dabei, schematisch bei einem erigierten Penis oder dem Zeigen einer vaginalen Penetration von Pornographie auszugehen. Schau dir zB mal den Film Intimacy an (oder lass es, der ist nicht sonderlich interessant). Hat eine FSK-16-Freigabe und zeigt detailliert sexuelle Handlungen (ua auch die oben genannten).

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Wir wollen aber Rolf schon kein solches Verfahren aufladen.

 

 

Siehe auch mein Posting.

Eine Owi liegt in jedem Fall vor, wenn du einen link auf pornografische Inhalte setzt; hierfür haftet auch der Forenbetreiber.

 

Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

 

Und ich dachte immer, dass das Zeigen primärer Geschlechtsorgane wäre das Hauptanliegen von Pornographie. Ab wann wird das denn pornographisch???

 

jetzt doch etwas irritiert....................tribald

 

Geht es nicht eher um die sekundären Geschlechtsmerkmale?

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Franciscus non papa

smile, also ein vollbart fällt definitiv NICHT unter den oberbegriff pornographie.

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Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

Was schwebt dir denn da an weiteren Bedingungen vor?

 

Pornographie ist für mich und mW auch für die Rechtsprechung die explizite und vergröbernde Darstellung sexueller Handlungen unter Zurücktreten aller sozialen, künstlerischen oder sonstigen Bezüge mit dem Ziel, den Zuschauer sexuell zu erregen.

Es verbietet sich dabei, schematisch bei einem erigierten Penis oder dem Zeigen einer vaginalen Penetration von Pornographie auszugehen. Schau dir zB mal den Film Intimacy an (oder lass es, der ist nicht sonderlich interessant). Hat eine FSK-16-Freigabe und zeigt detailliert sexuelle Handlungen (ua auch die oben genannten).

 

Also wäre vorzuschlagen, daß das Forum eine Pornografiekommission ernennt, die dann jeden Einzelfall begutachtet.... :lol:

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Also wäre vorzuschlagen, daß das Forum eine Pornografiekommission ernennt, die dann jeden Einzelfall begutachtet.... :lol:

 

Nein, immer noch nicht. Es gibt Orte für unzüchtige Schriften. Dieses Forum ist kein solcher. Es ist völlig in Ordnung, wenn Moderatoren hier mit Augenmaß einschreiten, solange nicht jede entblößte Brust oder jeder (unerigierte) Penis wegzensiert wird.

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Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

Was schwebt dir denn da an weiteren Bedingungen vor?

 

Pornographie ist für mich und mW auch für die Rechtsprechung die explizite und vergröbernde Darstellung sexueller Handlungen unter Zurücktreten aller sozialen, künstlerischen oder sonstigen Bezüge mit dem Ziel, den Zuschauer sexuell zu erregen.

Es verbietet sich dabei, schematisch bei einem erigierten Penis oder dem Zeigen einer vaginalen Penetration von Pornographie auszugehen. Schau dir zB mal den Film Intimacy an (oder lass es, der ist nicht sonderlich interessant). Hat eine FSK-16-Freigabe und zeigt detailliert sexuelle Handlungen (ua auch die oben genannten).

Die Faustformel lautet, wenn eine Geschichte erzählt wird, ist es keine Pornografie. In dem Video wird aber keine Geschichte erzählt, sondern Ausschnittet aus typischen Pornofilmchen aneinandergereiht.

 

Sollte es stimmen, dass das Video von einer Pornofirma stammt, die damit Klicks auf ihre Seite generieren will, spricht auch dies gegen die Annahme von Kunst.

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Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

Was schwebt dir denn da an weiteren Bedingungen vor?

 

Pornographie ist für mich und mW auch für die Rechtsprechung die explizite und vergröbernde Darstellung sexueller Handlungen unter Zurücktreten aller sozialen, künstlerischen oder sonstigen Bezüge mit dem Ziel, den Zuschauer sexuell zu erregen.

Es verbietet sich dabei, schematisch bei einem erigierten Penis oder dem Zeigen einer vaginalen Penetration von Pornographie auszugehen. Schau dir zB mal den Film Intimacy an (oder lass es, der ist nicht sonderlich interessant). Hat eine FSK-16-Freigabe und zeigt detailliert sexuelle Handlungen (ua auch die oben genannten).

 

Also wäre vorzuschlagen, daß das Forum eine Pornografiekommission ernennt, die dann jeden Einzelfall begutachtet.... :lol:

 

Und Du meldest Dich für die Kommission natürlich freiwillig ?

*unschuldigfragendguck*

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Die Faustformel lautet, wenn eine Geschichte erzählt wird, ist es keine Pornografie. In dem Video wird aber keine Geschichte erzählt, sondern Ausschnittet aus typischen Pornofilmchen aneinandergereiht.

 

Der Bezug zur Musik könnte aber den erforderlichen Kontext herstellen. Ich wehre mich ja gar nicht gegen die Löschung, die ging in Ordnung; nur dass es strafbar ist, den Link zu verbreiten, ist mE eine vorschnelle Annahme, ebenso wie es ein verfehlter Prüfungsmaßstab wäre, schematisch darauf abzustellen, ob primäre Geschlechtsorgane gezeigt werden.

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Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

Was schwebt dir denn da an weiteren Bedingungen vor?

 

Pornographie ist für mich und mW auch für die Rechtsprechung die explizite und vergröbernde Darstellung sexueller Handlungen unter Zurücktreten aller sozialen, künstlerischen oder sonstigen Bezüge mit dem Ziel, den Zuschauer sexuell zu erregen.

Es verbietet sich dabei, schematisch bei einem erigierten Penis oder dem Zeigen einer vaginalen Penetration von Pornographie auszugehen. Schau dir zB mal den Film Intimacy an (oder lass es, der ist nicht sonderlich interessant). Hat eine FSK-16-Freigabe und zeigt detailliert sexuelle Handlungen (ua auch die oben genannten).

 

Also wäre vorzuschlagen, daß das Forum eine Pornografiekommission ernennt, die dann jeden Einzelfall begutachtet.... :lol:

 

Und Du meldest Dich für die Kommission natürlich freiwillig ?

*unschuldigfragendguck*

 

Nur, wenn du mitmachst. Wir bitten dann noch Chrysologus dazu und treffen uns alle Quartal in einem zentralen Ort (Prag wäre das glaub ich), um die Spesen niedrig zu halten, da hats auch preiswerte Lokalitäten, http://gallery.photo.net/photo/4297502-lg.jpg und begutachten...

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Die Faustformel lautet, wenn eine Geschichte erzählt wird, ist es keine Pornografie. In dem Video wird aber keine Geschichte erzählt, sondern Ausschnittet aus typischen Pornofilmchen aneinandergereiht.

 

Der Bezug zur Musik könnte aber den erforderlichen Kontext herstellen. Ich wehre mich ja gar nicht gegen die Löschung, die ging in Ordnung; nur dass es strafbar ist, den Link zu verbreiten, ist mE eine vorschnelle Annahme, ebenso wie es ein verfehlter Prüfungsmaßstab wäre, schematisch darauf abzustellen, ob primäre Geschlechtsorgane gezeigt werden.

 

Ich freu mich auf den Tag, wenn du deine Examina hinter dir hast...

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Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

Was schwebt dir denn da an weiteren Bedingungen vor?

 

Pornographie ist für mich und mW auch für die Rechtsprechung die explizite und vergröbernde Darstellung sexueller Handlungen unter Zurücktreten aller sozialen, künstlerischen oder sonstigen Bezüge mit dem Ziel, den Zuschauer sexuell zu erregen.

Es verbietet sich dabei, schematisch bei einem erigierten Penis oder dem Zeigen einer vaginalen Penetration von Pornographie auszugehen. Schau dir zB mal den Film Intimacy an (oder lass es, der ist nicht sonderlich interessant). Hat eine FSK-16-Freigabe und zeigt detailliert sexuelle Handlungen (ua auch die oben genannten).

 

Also wäre vorzuschlagen, daß das Forum eine Pornografiekommission ernennt, die dann jeden Einzelfall begutachtet.... :unsure:

 

Und Du meldest Dich für die Kommission natürlich freiwillig ?

*unschuldigfragendguck*

 

Nur, wenn du mitmachst. Wir bitten dann noch Chrysologus dazu und treffen uns alle Quartal in einem zentralen Ort (Prag wäre das glaub ich), um die Spesen niedrig zu halten, da hats auch preiswerte Lokalitäten, http://gallery.photo.net/photo/4297502-lg.jpg und begutachten...

 

Mein lieber Mann, ich werde mich hüten!

Ich habe am Wiener Jugendgerichtshof gearbeitet, als es ihn noch gab (klar), und er noch die sachliche Zuständigkeit für Verfahren nach dem Pornographiegesetz hatte.

Etwas Nervtötenderes als diese Filmchen und Blättchen durchsehen zu müssen, ist kaum denkbar.

Komisch, dass die Kirche noch nicht auf die Idee gekommen ist, derartige Jobs als Buße für "Keuschheitssünder" einzuführen, um die Rückfallquote in Grenzen zu halten - nach ein paar Tagen vergeht Dir jeder Spaß an der Sache selbst. :lol:

 

Wir können uns ja gerne in Prag treffen - aber bitte ohne Pornokommission :wub:

bearbeitet von Edith1
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Wir wollen aber Rolf schon kein solches Verfahren aufladen.

 

 

Siehe auch mein Posting.

Eine Owi liegt in jedem Fall vor, wenn du einen link auf pornografische Inhalte setzt; hierfür haftet auch der Forenbetreiber.

 

Die Frage ist, ob das Rammstein-Video überhaupt Pornographie ist. Das Zeigen primärer Geschlechtsorgane während sexueller Handlungen ist ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung.

 

Und ich dachte immer, dass das Zeigen primärer Geschlechtsorgane wäre das Hauptanliegen von Pornographie. Ab wann wird das denn pornographisch???

 

jetzt doch etwas irritiert....................tribald

 

Geht es nicht eher um die sekundären Geschlechtsmerkmale?

 

 

Ja, stimmt. Wobei beim Sex ja eigentlich die Sekundären die Primären sind. Wenn ich mich recht erinnere :unsure: Wer will schon die Primären sehen?

 

alles zugebend.................tribald

 

Ps: Primären...Schimären.....ist ja fast daselbe :lol:

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Ich kann mich benehmen, von daher brauche ich keine neuen Verwarnregeln.

Grassiert das irgendwie jetzt im Net, daß man über Selbstverständlichkeiten diskutieren muß?

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