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Abendmahl ?


MichaelKrueger

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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem. Vielleicht kann mir jemand helfen oder mir/uns einen Rat geben.

 

 

Wir sind beide über 50 Jahre. Also nicht mehr ganz so junge Hüpfer, die vielleicht manchmal leichtfertig Entscheidungen treffen.

 

Ich bin evangelisch, geschieden. Meine Lebenspartnerin (seit 2 Jahren leben wir zusammen) ist katholisch und noch auf dem Papier verheiratet.

 

Wir gehen mehr oder weniger regelmäßig zu kath. Gottesdiensten. Dort nimmt sie nicht am Abendmahl teil. Als ich sie fragte warum nicht, sagte sie das in ihrer Situation (wie oben beschrieben) nicht machen kann. Das bedrückt sie sehr und sie möchte darüber auch nicht mit mir reden.

 

1. Ist die Meinung meine Lebensgefährtin richtig, dass sie nicht zum Abendmahl gehen darf?

 

2. Und wenn 1. mit ja zu beantworten ist: Unter welchen Voraussetzungen kann sie wieder am Abendmahl teilnehmen?

 

Wie seht ihr das?

 

Gruß

 

Michael

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Rein juristisch hat Deine Lebensgefährtin recht.

 

Lösungen gibt's mehrere (offizielle wie inoffizielle). Ihr solltet Euch einfach mit mit Eurem Priester in Verbindung setzen.

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Zuerst mal Willkommen. Wenn deine Partnerin in einer gültigen Ehe lebt, dann sieht die Kirche das Zusammenleben bei einer gültigen ersten Ehe als Ehebruch. Damit hat sie recht, dass sie nicht zur Kommunion gehen kann. Die zwei Lösungen wären: 1. wenn sich herausstellt, dass die erste Ehe ungültig war, kann sie diese nichtig erklären lassen und dich heiraten 2. Zusammenleben wie Bruder und Schwester.

bearbeitet von Mariamante
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem. Vielleicht kann mir jemand helfen oder mir/uns einen Rat geben.

 

 

Wir sind beide über 50 Jahre. Also nicht mehr ganz so junge Hüpfer, die vielleicht manchmal leichtfertig Entscheidungen treffen.

 

Ich bin evangelisch, geschieden. Meine Lebenspartnerin (seit 2 Jahren leben wir zusammen) ist katholisch und noch auf dem Papier verheiratet.

 

Wir gehen mehr oder weniger regelmäßig zu kath. Gottesdiensten. Dort nimmt sie nicht am Abendmahl teil. Als ich sie fragte warum nicht, sagte sie das in ihrer Situation (wie oben beschrieben) nicht machen kann. Das bedrückt sie sehr und sie möchte darüber auch nicht mit mir reden.

 

1. Ist die Meinung meine Lebensgefährtin richtig, dass sie nicht zum Abendmahl gehen darf?

 

2. Und wenn 1. mit ja zu beantworten ist: Unter welchen Voraussetzungen kann sie wieder am Abendmahl teilnehmen?

 

Wie seht ihr das?

 

Gruß

 

Michael

 

Wenn Sie ihre Situation für sich als irregulär erkennt und in eurer (mutmaßlich auch sexuellen, Bekenntnisse werden hier aber nicht verlangt) Beziehung einen Verstoß gegen ihr Gewissen sieht, dann ist sie in der Tat gehalten, von der Kommunion fern zu bleiben, formal würde dies erst ab der standesamtlichen Trauung gefordert werden. Verweigert werden darf die Eucharistie nach Ansicht der meisten Kirchenrechtler jedoch nicht.

 

Reguliert werden (furchtbares Wort, aber so nennt man das) kann das durch die Nichtigerklärung ihrer ersten Ehe, da würde ich mich allerdings nicht an Euren Ortspfarrer wenden (die meist vom Recht wenig Ahnung haben), sondern an das zuständige Offizialat oder einen Kirchenrechtlers eures Vertrauens.

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Reguliert werden (furchtbares Wort, aber so nennt man das) kann das durch die Nichtigerklärung ihrer ersten Ehe, da würde ich mich allerdings nicht an Euren Ortspfarrer wenden (die meist vom Recht wenig Ahnung haben), sondern an das zuständige Offizialat oder einen Kirchenrechtlers eures Vertrauens.
Ich dachte bei dem Gespräch mit dem Pfarrer auch weniger an das Annullierungsverfahren sondern eher an eine "pastorale Lösung".
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2. Zusammenleben wie Bruder und Schwester.

 

Geht nach Familiaris consortio nur dann, wenn Kinder zu versorgen sind. :lol:

Auch reichlich schwachsinnig. Was, wenn die schon lange zusammen sind, keine Kidner da, aber einer wäre nicht mehr imstande allein zu leben?

Nix Bruder und Schwester, lieber Pflegeheim?

Das kann es ja wohl auch nicht sein.

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2. Zusammenleben wie Bruder und Schwester.

 

Geht nach Familiaris consortio nur dann, wenn Kinder zu versorgen sind. :lol:

Auch reichlich schwachsinnig. Was, wenn die schon lange zusammen sind, keine Kidner da, aber einer wäre nicht mehr imstande allein zu leben?

Nix Bruder und Schwester, lieber Pflegeheim?

Das kann es ja wohl auch nicht sein.

 

Um der Zeugnisses für die Liebe Gottes zu den Menschen willen muss die Kirche für die Unauflöslichkeit der Ehe Eintreten und kann solche Dinge nicht gutheißen. Es geht hier um nicht weniger als das Heil der Seelen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ironie Ende.

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2. Zusammenleben wie Bruder und Schwester.

 

Geht nach Familiaris consortio nur dann, wenn Kinder zu versorgen sind. :lol:

Auch reichlich schwachsinnig. Was, wenn die schon lange zusammen sind, keine Kidner da, aber einer wäre nicht mehr imstande allein zu leben?

Nix Bruder und Schwester, lieber Pflegeheim?

Das kann es ja wohl auch nicht sein.

 

Um der Zeugnisses für die Liebe Gottes zu den Menschen willen muss die Kirche für die Unauflöslichkeit der Ehe Eintreten und kann solche Dinge nicht gutheißen. Es geht hier um nicht weniger als das Heil der Seelen!

 

Ironie Ende.

 

/Juristenmodus an/

Wenn ich demnach aufopferungsvoll und sexfrei jemanden pflege, steht unserer Heiligkeit nix mehr im Wege.

Habe ich ihn indes vorher ehebrecherisch geheiratet, so muss ich ihn im Stich lassen, um unser beider Heiligkeit zu befördern.

/Juristenmodus aus/

 

Trifft mich zwar alles nicht, aber persönlich würde ich in diesem Fall in Betracht ziehen, dass "Familiaris consortio" von einem Amt stammt, das noch auf die Verstandesportion wartet, die nach dem Volksmund dazu gegeben wird.

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Hallo,

[...]

Ich bin evangelisch, geschieden. Meine Lebenspartnerin (seit 2 Jahren leben wir zusammen) ist katholisch und noch auf dem Papier verheiratet.

 

Wir gehen mehr oder weniger regelmäßig zu kath. Gottesdiensten. Dort nimmt sie nicht am Abendmahl teil. Als ich sie fragte warum nicht, sagte sie das in ihrer Situation (wie oben beschrieben) nicht machen kann. Das bedrückt sie sehr und sie möchte darüber auch nicht mit mir reden.

 

1. Ist die Meinung meine Lebensgefährtin richtig, dass sie nicht zum Abendmahl gehen darf?

 

2. Und wenn 1. mit ja zu beantworten ist: Unter welchen Voraussetzungen kann sie wieder am Abendmahl teilnehmen?

 

Wie seht ihr das?

 

Gruß

 

Michael

 

[...]

 

Reguliert werden (furchtbares Wort, aber so nennt man das) kann das durch die Nichtigerklärung ihrer ersten Ehe, da würde ich mich allerdings nicht an Euren Ortspfarrer wenden (die meist vom Recht wenig Ahnung haben), sondern an das zuständige Offizialat oder einen Kirchenrechtlers eures Vertrauens.

 

Und die erste Ehe des Fragestellers braucht nicht annuliert zu werden??

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Hallo,

[...]

Ich bin evangelisch, geschieden. Meine Lebenspartnerin (seit 2 Jahren leben wir zusammen) ist katholisch und noch auf dem Papier verheiratet.

 

Wir gehen mehr oder weniger regelmäßig zu kath. Gottesdiensten. Dort nimmt sie nicht am Abendmahl teil. Als ich sie fragte warum nicht, sagte sie das in ihrer Situation (wie oben beschrieben) nicht machen kann. Das bedrückt sie sehr und sie möchte darüber auch nicht mit mir reden.

 

1. Ist die Meinung meine Lebensgefährtin richtig, dass sie nicht zum Abendmahl gehen darf?

 

2. Und wenn 1. mit ja zu beantworten ist: Unter welchen Voraussetzungen kann sie wieder am Abendmahl teilnehmen?

 

Wie seht ihr das?

 

Gruß

 

Michael

 

[...]

 

Reguliert werden (furchtbares Wort, aber so nennt man das) kann das durch die Nichtigerklärung ihrer ersten Ehe, da würde ich mich allerdings nicht an Euren Ortspfarrer wenden (die meist vom Recht wenig Ahnung haben), sondern an das zuständige Offizialat oder einen Kirchenrechtlers eures Vertrauens.

 

Und die erste Ehe des Fragestellers braucht nicht annuliert zu werden??

 

 

Danke für den Hinweis, hatte ich übersehen. Stimmt.

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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem. Vielleicht kann mir jemand helfen oder mir/uns einen Rat geben.

 

 

Wir sind beide über 50 Jahre. Also nicht mehr ganz so junge Hüpfer, die vielleicht manchmal leichtfertig Entscheidungen treffen.

 

Ich bin evangelisch, geschieden. Meine Lebenspartnerin (seit 2 Jahren leben wir zusammen) ist katholisch und noch auf dem Papier verheiratet.

 

Wir gehen mehr oder weniger regelmäßig zu kath. Gottesdiensten. Dort nimmt sie nicht am Abendmahl teil. Als ich sie fragte warum nicht, sagte sie das in ihrer Situation (wie oben beschrieben) nicht machen kann. Das bedrückt sie sehr und sie möchte darüber auch nicht mit mir reden.

 

1. Ist die Meinung meine Lebensgefährtin richtig, dass sie nicht zum Abendmahl gehen darf?

 

2. Und wenn 1. mit ja zu beantworten ist: Unter welchen Voraussetzungen kann sie wieder am Abendmahl teilnehmen?

 

Wie seht ihr das?

 

Gruß

 

Michael

 

Wenn Sie ihre Situation für sich als irregulär erkennt und in eurer (mutmaßlich auch sexuellen, Bekenntnisse werden hier aber nicht verlangt) Beziehung einen Verstoß gegen ihr Gewissen sieht, dann ist sie in der Tat gehalten, von der Kommunion fern zu bleiben, formal würde dies erst ab der standesamtlichen Trauung gefordert werden. Verweigert werden darf die Eucharistie nach Ansicht der meisten Kirchenrechtler jedoch nicht.

 

Reguliert werden (furchtbares Wort, aber so nennt man das) kann das durch die Nichtigerklärung ihrer ersten Ehe, da würde ich mich allerdings nicht an Euren Ortspfarrer wenden (die meist vom Recht wenig Ahnung haben), sondern an das zuständige Offizialat oder einen Kirchenrechtlers eures Vertrauens.

 

mhm...ich glaube, sie sieht es nicht als Verstoß gegen ihr Gewissen, sondern als Verstoß gegen die kirchliche Lehre an.

 

Es geht auch nicht primär um die Annulierung der Ehen sondern darum, ihr die Teilnahme am Abendmahl mit guten Gewissen zu ermöglichen.

 

Ich habe bei 2 Stellen im Bistum angefragt und wurde beide Male an den Heimatpfarrer verwiesen.

 

Gruß

 

Michael

bearbeitet von MichaelKrueger
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Franciscus non papa

bisweilen muss man sich über gesetze hinwegsetzen. jesus drückt das so aus: nicht der mensch ist für den sabbat da, sondern der sabbat für den menschen.

 

realistisch gesehen, muss man ja in solchen fällen auch den zeitfaktor betrachten. nach einer gewissen zeit sind fakten geschaffen worden, die alte ehe ist gescheitert. man lebt seit jahren in einer neuen, hoffentlich glücklichen, beziehung.

 

und dann ist da der wunsch, irgendwie in geordneten verhältnissen zu leben. das mag dann durch annullieren der früheren ehen möglich sein, immer möglich ist es nicht. und da ist dann der unerfüllte wunsch, auch wieder zur kommunion zu gehen.

 

unser leben ist halt immer auch gebrochene existenz, mit allen fehlern und versagen, mit den verletzungen und schuld.

 

jesus meinte allerdings, dass nicht die gesunden den arzt brauchen, sondern die kranken.

 

mein gewissen sagt mir, dass man in diesem fall, nach reiflicher prüfung und erforschung des eigenen gewissens, durchaus zur kommunion gehen könne.

 

und nichts anderes meinen ja auch die bischöfe, die da etwas nebulos von "pastoralen lösungen" reden.

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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem. Vielleicht kann mir jemand helfen oder mir/uns einen Rat geben.

 

 

Wir sind beide über 50 Jahre. Also nicht mehr ganz so junge Hüpfer, die vielleicht manchmal leichtfertig Entscheidungen treffen.

 

Ich bin evangelisch, geschieden. Meine Lebenspartnerin (seit 2 Jahren leben wir zusammen) ist katholisch und noch auf dem Papier verheiratet.

 

Wir gehen mehr oder weniger regelmäßig zu kath. Gottesdiensten. Dort nimmt sie nicht am Abendmahl teil. Als ich sie fragte warum nicht, sagte sie das in ihrer Situation (wie oben beschrieben) nicht machen kann. Das bedrückt sie sehr und sie möchte darüber auch nicht mit mir reden.

 

1. Ist die Meinung meine Lebensgefährtin richtig, dass sie nicht zum Abendmahl gehen darf?

 

2. Und wenn 1. mit ja zu beantworten ist: Unter welchen Voraussetzungen kann sie wieder am Abendmahl teilnehmen?

 

Wie seht ihr das?

 

Gruß

 

Michael

 

Wenn Sie ihre Situation für sich als irregulär erkennt und in eurer (mutmaßlich auch sexuellen, Bekenntnisse werden hier aber nicht verlangt) Beziehung einen Verstoß gegen ihr Gewissen sieht, dann ist sie in der Tat gehalten, von der Kommunion fern zu bleiben, formal würde dies erst ab der standesamtlichen Trauung gefordert werden. Verweigert werden darf die Eucharistie nach Ansicht der meisten Kirchenrechtler jedoch nicht.

 

Reguliert werden (furchtbares Wort, aber so nennt man das) kann das durch die Nichtigerklärung ihrer ersten Ehe, da würde ich mich allerdings nicht an Euren Ortspfarrer wenden (die meist vom Recht wenig Ahnung haben), sondern an das zuständige Offizialat oder einen Kirchenrechtlers eures Vertrauens.

 

mhm...ich glaube, sie sieht es nicht als Verstoß gegen ihr Gewissen, sondern als Verstoß gegen die kirchliche Lehre an.

 

Es geht auch nicht primär um die Annulierung der Ehen sondern darum, ihr die Teilnahme am Abendmahl mit guten Gewissen zu ermöglichen.

 

Ich habe bei 2 Stellen im Bistum angefragt und wurde beide Male an den Heimatpfarrer verwiesen.

 

Gruß

 

Michael

 

Seelsorgerisch ist das richtig, wenn es zu Rechtsfragen kommt, nicht immer.

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mhm...ich glaube, sie sieht es nicht als Verstoß gegen ihr Gewissen, sondern als Verstoß gegen die kirchliche Lehre an.

 

Es geht auch nicht primär um die Annulierung der Ehen sondern darum, ihr die Teilnahme am Abendmahl mit guten Gewissen zu ermöglichen.

 

Ich habe bei 2 Stellen im Bistum angefragt und wurde beide Male an den Heimatpfarrer verwiesen.

 

Gruß

 

Michael

 

Ja, und was sagt der Heimatpfarrer zu der ganzen Sache?

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mhm...ich glaube, sie sieht es nicht als Verstoß gegen ihr Gewissen, sondern als Verstoß gegen die kirchliche Lehre an.

 

Es geht auch nicht primär um die Annulierung der Ehen sondern darum, ihr die Teilnahme am Abendmahl mit guten Gewissen zu ermöglichen.

 

Ich habe bei 2 Stellen im Bistum angefragt und wurde beide Male an den Heimatpfarrer verwiesen.

 

Gruß

 

Michael

 

Ja, und was sagt der Heimatpfarrer zu der ganzen Sache?

 

nichts...weil wir ihn nicht einbezogen haben...er ist Inder oder Pakistani und der deutschen Sprache in derartigen spitzfindigen Auslegungen leider nicht mächtig.

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Ja, und was sagt der Heimatpfarrer zu der ganzen Sache?

 

nichts...weil wir ihn nicht einbezogen haben...er ist Inder oder Pakistani und der deutschen Sprache in derartigen spitzfindigen Auslegungen leider nicht mächtig.

 

Und hast Du das auch dem Bistum gesagt (also daß die Deutschkenntnisse des Pfarrers nicht ausreichen)?

Was für Spitzfindigkeiten überhaupt? Ich dachte, es geht darum, beim Pfarrer die Zustimmung einzuholen, daß Deine Lebensgefährtin trotz (kirchenrechtlich gesehen) fortgesetzten Ehebruchs die Kommunion empfängt. So schwer sollte das doch nicht zu erklären sein.

 

Ansonsten: Gibt es vielleicht einen deutschen Kaplan in der Gemeinde? Oder wie wäre es mit einem Pfarrer in einer Nachbargemeinde?

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Ja, und was sagt der Heimatpfarrer zu der ganzen Sache?

 

nichts...weil wir ihn nicht einbezogen haben...er ist Inder oder Pakistani und der deutschen Sprache in derartigen spitzfindigen Auslegungen leider nicht mächtig.

 

Und hast Du das auch dem Bistum gesagt (also daß die Deutschkenntnisse des Pfarrers nicht ausreichen)?

Was für Spitzfindigkeiten überhaupt? Ich dachte, es geht darum, beim Pfarrer die Zustimmung einzuholen, daß Deine Lebensgefährtin trotz (kirchenrechtlich gesehen) fortgesetzten Ehebruchs die Kommunion empfängt. So schwer sollte das doch nicht zu erklären sein.

 

Ansonsten: Gibt es vielleicht einen deutschen Kaplan in der Gemeinde? Oder wie wäre es mit einem Pfarrer in einer Nachbargemeinde?

 

Wir wollten das grundsätzlich klären lassen und nicht von der Einstellung eines Pfarrers abhängig machen. Darauf legt SIE wert. Die Entscheidung soll auch Bestand...vor wem auch immer...haben und eben das Gewissen geruhigen.

bearbeitet von MichaelKrueger
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Wir wollten das grundsätzlich klären lassen und nicht von der Einstellung eines Pfarrers abhängig machen. Darauf legt SIE wert. Die Entscheidung soll auch Bestand...vor wem auch immer...haben und eben das Gewissen geruhigen.

 

Dann werdet ihr heiraten müssen - und dazu ein paar Hindernisse beseitigen.

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Wir wollten das grundsätzlich klären lassen und nicht von der Einstellung eines Pfarrers abhängig machen. Darauf legt SIE wert. Die Entscheidung soll auch Bestand...vor wem auch immer...haben und eben das Gewissen geruhigen.

 

Dann werdet ihr heiraten müssen - und dazu ein paar Hindernisse beseitigen.

 

 

Es geht doch jetzt nicht ums heiraten...vielleicht später...es geht um die Teilnahme am Abendmahl.

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Franciscus non papa
Wir wollten das grundsätzlich klären lassen und nicht von der Einstellung eines Pfarrers abhängig machen. Darauf legt SIE wert. Die Entscheidung soll auch Bestand...vor wem auch immer...haben und eben das Gewissen geruhigen.

 

Dann werdet ihr heiraten müssen - und dazu ein paar Hindernisse beseitigen.

 

 

Es geht doch jetzt nicht ums heiraten...vielleicht später...es geht um die Teilnahme am Abendmahl.

 

 

aber das problem besteht doch in eurem "ungeordneten eheverhältnis". und das muss halt nach der lehre der kirche in ordnung gebracht werden.

 

wohlgemerkt, ich spreche nicht davon, dass ihr ein ungeordnetes verhältnis haben würdet. das kann ich ja auch gar nicht beurteilen.

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Dann werdet ihr heiraten müssen - und dazu ein paar Hindernisse beseitigen.

 

 

Es geht doch jetzt nicht ums heiraten...vielleicht später...es geht um die Teilnahme am Abendmahl.

 

 

aber das problem besteht doch in eurem "ungeordneten eheverhältnis". und das muss halt nach der lehre der kirche in ordnung gebracht werden.

 

wohlgemerkt, ich spreche nicht davon, dass ihr ein ungeordnetes verhältnis haben würdet. das kann ich ja auch gar nicht beurteilen.

 

 

mhm...wenn du so herangehst, dann dürften alle unverheirateten Frauen und Männer, die Sex haben nicht mehr am Abendmahl teilnehmen ?

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Es geht doch jetzt nicht ums heiraten...vielleicht später...es geht um die Teilnahme am Abendmahl.

 

Kirchenrechtlich völlig einwandfrei ist aber die Teilnahme an der Eucharistie in Eurem Fall nur dann möglich, wenn ihr verheiratet seid. Alle andere Lösungsmöglichkeiten sind pastorale Lösungen, werden also auf der Ebene der Gemeinde bzw. des Gemeindepfarrers geklärt. Genau das teilten Euch sinngemäß die Bistumsvertreter mit, indem sie Euch an den Ortspfarrer verwiesen.

 

mhm...wenn du so herangehst, dann dürften alle unverheirateten Frauen und Männer, die Sex haben nicht mehr am Abendmahl teilnehmen ?

 

In der Lehrbuchtheorie nicht. Aber - es gibt pastorale Lösungen, die durchaus nicht "illegal" sind. Und für diese Lösungen ist der Ortspfarrer zuständig.

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Es geht doch jetzt nicht ums heiraten...vielleicht später...es geht um die Teilnahme am Abendmahl.

 

Kirchenrechtlich völlig einwandfrei ist aber die Teilnahme an der Eucharistie in Eurem Fall nur dann möglich, wenn ihr verheiratet seid. Alle andere Lösungsmöglichkeiten sind pastorale Lösungen, werden also auf der Ebene der Gemeinde bzw. des Gemeindepfarrers geklärt. Genau das teilten Euch sinngemäß die Bistumsvertreter mit, indem sie Euch an den Ortspfarrer verwiesen.

 

mhm...wenn du so herangehst, dann dürften alle unverheirateten Frauen und Männer, die Sex haben nicht mehr am Abendmahl teilnehmen ?

 

In der Lehrbuchtheorie nicht. Aber - es gibt pastorale Lösungen, die durchaus nicht "illegal" sind. Und für diese Lösungen ist der Ortspfarrer zuständig.

 

Ja.... wieder der indisch/pakistanische Ortspfarrer. Könntest du mir bitte mehr über diese pastoralen Lösungen schreiben und wie die aussehen könnten..wenn du willst auch über Mail.

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Franciscus non papa
Es geht doch jetzt nicht ums heiraten...vielleicht später...es geht um die Teilnahme am Abendmahl.

 

Kirchenrechtlich völlig einwandfrei ist aber die Teilnahme an der Eucharistie in Eurem Fall nur dann möglich, wenn ihr verheiratet seid. Alle andere Lösungsmöglichkeiten sind pastorale Lösungen, werden also auf der Ebene der Gemeinde bzw. des Gemeindepfarrers geklärt. Genau das teilten Euch sinngemäß die Bistumsvertreter mit, indem sie Euch an den Ortspfarrer verwiesen.

 

mhm...wenn du so herangehst, dann dürften alle unverheirateten Frauen und Männer, die Sex haben nicht mehr am Abendmahl teilnehmen ?

 

In der Lehrbuchtheorie nicht. Aber - es gibt pastorale Lösungen, die durchaus nicht "illegal" sind. Und für diese Lösungen ist der Ortspfarrer zuständig.

 

Ja.... wieder der indisch/pakistanische Ortspfarrer. Könntest du mir bitte mehr über diese pastoralen Lösungen schreiben und wie die aussehen könnten..wenn du willst auch über Mail.

 

 

es wird doch in der praxis so sein, dass ihr durchaus zur kommunion gehen könntet. der pfarrer würde euch wohl kaum die kommunion verweigern.

 

wenn nun euer pfarrer nicht gut deutsch sprechen kann, dann sucht euch einen guten seelsorger, mit dem deine frau reden kann. irgendwo in euerer nähe gibt es sicher auch eine beichtkirche. ....

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