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Papst ändert CIC


Chrysologus

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Das ist ja cool! Damit können Ausgetretene also nach Herzenslust herumheiraten und sich scheiden lassen und dann zu guter letzt doch noch mit allem Brimborium in der Kirche heiraten. Der daheimgebliebene Sohn war tatsächlich bescheuert.

 

Werner

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Das ist ja cool! Damit können Ausgetretene also nach Herzenslust herumheiraten und sich scheiden lassen und dann zu guter letzt doch noch mit allem Brimborium in der Kirche heiraten. Der daheimgebliebene Sohn war tatsächlich bescheuert.

 

Werner

 

Naja, man löst ein Problem, indem man ein neues schafft: Bisher kriegt auch der ein Sakrament geliefert, der u.U. gar keines möchte, jetzt muss man den Ausgetretenen trauen von wegen Recht auf Ehe.

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Papst ändert Codex

 

Eine amtliche Quelle habe ich noch nicht gefunden, lief heute über den Ticker der Kanonisten.

 

 

Hm. Gilt das dann für Eheschließungen ab einem bestimmten Stichtag?

Denn wenn es rückwirkend gelten würden, wären ja bisher als sakramental betrachtete Ehen plötzlich ungültig, oder sehe ich da was falsch?

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Papst ändert Codex

 

Eine amtliche Quelle habe ich noch nicht gefunden, lief heute über den Ticker der Kanonisten.

 

 

Hm. Gilt das dann für Eheschließungen ab einem bestimmten Stichtag?

Denn wenn es rückwirkend gelten würden, wären ja bisher als sakramental betrachtete Ehen plötzlich ungültig, oder sehe ich da was falsch?

Ich kann mir nur "ex nunc" vorstellen. Aber das sagt wenig. :lol:

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Bisher kriegt auch der ein Sakrament geliefert, der u.U. gar keines möchte

Das bekommen alle Protestanten aber auch.

Das ist eines der großen Merkwürdigkeiten dieses Sakramentes. Kirchenrechtler entscheiden nach formaljuristischen Gesichtspunkten, ob es vorhanden ist oder nicht.

Das ist, als würde man die Realexistenz in der Eucharistie davon abhängig machen, was die Pfarrsköchin zum Mittagessen vorgesehen hat.

 

Werner

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Papst ändert Codex

 

Eine amtliche Quelle habe ich noch nicht gefunden, lief heute über den Ticker der Kanonisten.

 

 

Hm. Gilt das dann für Eheschließungen ab einem bestimmten Stichtag?

Denn wenn es rückwirkend gelten würden, wären ja bisher als sakramental betrachtete Ehen plötzlich ungültig, oder sehe ich da was falsch?

Ich kann mir nur "ex nunc" vorstellen. Aber das sagt wenig. :lol:

Nein, gerade ex nunc wäre absurd.

Entweder da ist ein Sakrament oder da ist keines.

Ich kann doch nicht hergehen und erklären, dass da jetzt auf einmal eines ist, wo gestern noch keines war oder umgekehrt. Deswegen gibt es ja auch nur Anullierung ex tunc und keine Auflösung

Werner

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Papst ändert Codex

 

Eine amtliche Quelle habe ich noch nicht gefunden, lief heute über den Ticker der Kanonisten.

 

 

Hm. Gilt das dann für Eheschließungen ab einem bestimmten Stichtag?

Denn wenn es rückwirkend gelten würden, wären ja bisher als sakramental betrachtete Ehen plötzlich ungültig, oder sehe ich da was falsch?

Ich kann mir nur "ex nunc" vorstellen. Aber das sagt wenig. :lol:

Nein, gerade ex nunc wäre absurd.

Entweder da ist ein Sakrament oder da ist keines.

Ich kann doch nicht hergehen und erklären, dass da jetzt auf einmal eines ist, wo gestern noch keines war oder umgekehrt. Deswegen gibt es ja auch nur Anullierung ex tunc und keine Auflösung

Werner

Meiner Erinnerung nach galt beim "alten"CIC, einmal katholisch, immer katholisch. Das heißt, dass bis zum Inkrafttreten des CIC 1983 alle Ehen, die ein aus der Kirche Ausgetretener mit einem Nichtkatholiken schloss, ungültig waren, weil der der Formpflicht unterlag. (Na, dass er Dispens eingeholt hatte, können wir ja hier außen vor lassen.)

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Papst ändert Codex

 

Eine amtliche Quelle habe ich noch nicht gefunden, lief heute über den Ticker der Kanonisten.

 

 

Hm. Gilt das dann für Eheschließungen ab einem bestimmten Stichtag?

Denn wenn es rückwirkend gelten würden, wären ja bisher als sakramental betrachtete Ehen plötzlich ungültig, oder sehe ich da was falsch?

Ich kann mir nur "ex nunc" vorstellen. Aber das sagt wenig. :lol:

Nein, gerade ex nunc wäre absurd.

Entweder da ist ein Sakrament oder da ist keines.

Ich kann doch nicht hergehen und erklären, dass da jetzt auf einmal eines ist, wo gestern noch keines war oder umgekehrt. Deswegen gibt es ja auch nur Anullierung ex tunc und keine Auflösung

Werner

 

 

Tja, da ist die Frage, wie das mit diesem Sakrament läuft. Hat die Kirche/der Papst das Recht festzulegen, unter welchen Bedingungen eine Eheschließung gültig und sakramental ist, oder wurde es von Gott festgelegt, und es ist Aufgabe von Kirche und Papst, Gottes Willen zu erkennen.

 

Wenn die Kirche lediglich Gottes Willen zu erkennen versucht, dann würde eine Änderung des CIC bedeuten, daß die Kirche sich offenbar bisher geirrt hat und nun glaubt, Gottes Willen besser deuten zu können. Damit hätten dann tatsächlich die bisher als sakramental geltenden Ehen zwischen abgefallenen Katholiken und Protestanten niemals existiert und man könnte keinen Stichtag festlegen.

 

 

Aber vielleicht können Kirche und Papst das ja festlegen und nach Gusto ändern. "Was ihr auf Erden bindet..."

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Papst ändert Codex

 

Eine amtliche Quelle habe ich noch nicht gefunden, lief heute über den Ticker der Kanonisten.

 

 

Hm. Gilt das dann für Eheschließungen ab einem bestimmten Stichtag?

Denn wenn es rückwirkend gelten würden, wären ja bisher als sakramental betrachtete Ehen plötzlich ungültig, oder sehe ich da was falsch?

Ich kann mir nur "ex nunc" vorstellen. Aber das sagt wenig. :lol:

Nein, gerade ex nunc wäre absurd.

Entweder da ist ein Sakrament oder da ist keines.

Ich kann doch nicht hergehen und erklären, dass da jetzt auf einmal eines ist, wo gestern noch keines war oder umgekehrt. Deswegen gibt es ja auch nur Anullierung ex tunc und keine Auflösung

Werner

 

 

Tja, da ist die Frage, wie das mit diesem Sakrament läuft. Hat die Kirche/der Papst das Recht festzulegen, unter welchen Bedingungen eine Eheschließung gültig und sakramental ist, oder wurde es von Gott festgelegt, und es ist Aufgabe von Kirche und Papst, Gottes Willen zu erkennen.

 

Wenn die Kirche lediglich Gottes Willen zu erkennen versucht, dann würde eine Änderung des CIC bedeuten, daß die Kirche sich offenbar bisher geirrt hat und nun glaubt, Gottes Willen besser deuten zu können. Damit hätten dann tatsächlich die bisher als sakramental geltenden Ehen zwischen abgefallenen Katholiken und Protestanten niemals existiert und man könnte keinen Stichtag festlegen.

 

 

Aber vielleicht können Kirche und Papst das ja festlegen und nach Gusto ändern. "Was ihr auf Erden bindet..."

Also ein Sakrament ist ein Sakrament.

Wenn sich die Kirche diesbezüglich irrt, ändert das ja nichts am Sakrament.

 

Entweder Gott hat die Heilige Ehe vor aller Zeit gestiftet und so weiter und so fort und Christus hat sie zum Sakrament gemacht et cetera pp., dann kann die Kirche nicht hergehen und sagen, ich ändere mal schnell eine Verwaltungsvorschrift und mach dass da nun ein Sakrament entsteht wo vorher keines entstanden ist, oder dass nunmehr nur noch heiße Luft entsteht wo bis gestern das Symbol der Liebe Gottes zur Kirche entstanden ist.

 

Oder aber die Ehe ist ein Verwaltungsakt, den die Kirche nach Lust und Laune heute mal so, und morgen halt anders regelt, aber dann hat das weder mit Gott noch mit Sakrament etwas zu tun.

 

Wenn sich also die Kirche geirrt hat und das nunmehr korrigiert, kann das niemal bedeuten, dass das erst alle ab heute geschlossenen Ehen betrifft, sondern es betrifft selbstverständlich alle vorhandenen Ehen ebenso. Die wurden ja bisher dann ggf. nur irrtümlich falsch bewertet.

 

Werner

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Franciscus non papa

naja, die kirche hat den auftrag, die sakramente zu verwalten, also auch zu erklären, in welcher form sie gültig gespendet werden.

 

und da gibts ja durchaus spielraum.

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naja, die kirche hat den auftrag, die sakramente zu verwalten, also auch zu erklären, in welcher form sie gültig gespendet werden.

 

und da gibts ja durchaus spielraum.

Nein, ich halte das, soweit es die Ehe betrifft, für großen Unfug.

Stell dir das doch einfach mal für andere Sakramente vor.

Ein geweihter Priester wandelt in der Eucharistie Brot und Wein in Leib und Blut Christi.

 

Stell dir mal vor die Kirche würde heute sagen "wenn das Messbuch einen grünen Einband hat, wird nix gewandelt, dann ist das nur Brot und Wein". Nächste Woche kommt man und sagt, ab sofort ist es auch bei grünem Einband Leib und Blut Christi" (ohne dass sich sonst etwas ändert!). Zwei Wochen später kommt man und sagt "bei grünem Einband ist es ab sofort nur noch Leib und Blut Christi, wenn der Priester vorher eine Email an den Bischof geschickt hat"

 

Das ist doch primitivster Fetischismus.

Mit Sakrament hat das nichts zu tun.

 

Werner

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Das ist ja cool! Damit können Ausgetretene also nach Herzenslust herumheiraten und sich scheiden lassen und dann zu guter letzt doch noch mit allem Brimborium in der Kirche heiraten. Der daheimgebliebene Sohn war tatsächlich bescheuert.

 

Werner

 

Naja, man löst ein Problem, indem man ein neues schafft: Bisher kriegt auch der ein Sakrament geliefert, der u.U. gar keines möchte, jetzt muss man den Ausgetretenen trauen von wegen Recht auf Ehe.

 

Das paßt aber zur Tendenz, den staatlich registrierten Austritt nicht mehr ernst zu nehmen. Ist ja auch konsequent, die Taufe ist das Wesentliche.

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Das ist ja cool! Damit können Ausgetretene also nach Herzenslust herumheiraten und sich scheiden lassen und dann zu guter letzt doch noch mit allem Brimborium in der Kirche heiraten. Der daheimgebliebene Sohn war tatsächlich bescheuert.

 

Werner

 

Naja, man löst ein Problem, indem man ein neues schafft: Bisher kriegt auch der ein Sakrament geliefert, der u.U. gar keines möchte, jetzt muss man den Ausgetretenen trauen von wegen Recht auf Ehe.

 

Das paßt aber zur Tendenz, den staatlich registrierten Austritt nicht mehr ernst zu nehmen. Ist ja auch konsequent, die Taufe ist das Wesentliche.

 

 

Es bleibt dabei jedoch das Problem, daß auch andere Konfessionen taufen und deren Taufe von der katholischen Kirche anerkannt wird, ohne gleichzeitig eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zu konstituieren.

 

Aber man "katholisch getauft" ist und sogar wenn man "evangelisch getauft" ist und irgendwann mal zur katholischen Kirche konvertiert war, bleibt man plötzlich für alle Zeit katholisch und alle katholischen Vorschriften bleiben gültig.

 

Da es offensichtlich möglich ist, getauft zu sein und trotzdem nicht Mitglied der katholischen Kirche, sollte es m. E. auch für Katholiken die Möglichkeit geben, die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zu beenden. - Ob das über einen staatlichen Austritt geschieht oder über eine Erklärung gegenüber dem Pfarrer/Bischof, ist eine andere Frage.

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Das paßt aber zur Tendenz, den staatlich registrierten Austritt nicht mehr ernst zu nehmen. Ist ja auch konsequent, die Taufe ist das Wesentliche.

 

Was muss ich tun damit ich dann als "bin draußen!" anerkannt werde? Bzw. "rausgeworfen"? (ich wüsste da ja einiges, aber da mault auch der Gesetzgeber...)

bearbeitet von Bleze
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Und raus kommt unser Mietengesetz. :lol:

 

Du bist die meiste Zeit damit beschäftigt herauszufinden, wer was wann getan hat.

Je nachdem sind für ganz andere Fragen, die mit dem "historischen Faktum" an sich gar nichts zu tun haben, immer andere Varianten des jetzt geltenden Gesetzes anzuwenden.

Denn es sind immer andere Übergangsvorschriften gültig oder auch nicht.

Die Vertragspartner sind immer total überrascht, was sie für einen Vertrag geschlossen haben.

Mit einem Sakrament ist so etwas ultracool!

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Das ist ja cool! Damit können Ausgetretene also nach Herzenslust herumheiraten und sich scheiden lassen und dann zu guter letzt doch noch mit allem Brimborium in der Kirche heiraten. Der daheimgebliebene Sohn war tatsächlich bescheuert.

 

Werner

 

Naja, man löst ein Problem, indem man ein neues schafft: Bisher kriegt auch der ein Sakrament geliefert, der u.U. gar keines möchte, jetzt muss man den Ausgetretenen trauen von wegen Recht auf Ehe.

 

Das paßt aber zur Tendenz, den staatlich registrierten Austritt nicht mehr ernst zu nehmen. Ist ja auch konsequent, die Taufe ist das Wesentliche.

 

 

Es bleibt dabei jedoch das Problem, daß auch andere Konfessionen taufen und deren Taufe von der katholischen Kirche anerkannt wird, ohne gleichzeitig eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zu konstituieren.

 

Aber man "katholisch getauft" ist und sogar wenn man "evangelisch getauft" ist und irgendwann mal zur katholischen Kirche konvertiert war, bleibt man plötzlich für alle Zeit katholisch und alle katholischen Vorschriften bleiben gültig.

 

Da es offensichtlich möglich ist, getauft zu sein und trotzdem nicht Mitglied der katholischen Kirche, sollte es m. E. auch für Katholiken die Möglichkeit geben, die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zu beenden. - Ob das über einen staatlichen Austritt geschieht oder über eine Erklärung gegenüber dem Pfarrer/Bischof, ist eine andere Frage.

Du verwechselst offenbar die juristische Person "Kirche" mit der Kirche, in der das Sakrament die Mitgliedschaft begründet.

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Werner

 

Ich glaube, Dein Vergleich hinkt: "Herumheiraten" können Katholiken wie Ausgetretene - solange sie es vor dem Standesamt tun. Nur wer kirchlich heiratet, sollte das im Bewusstsein dessen tun, was er im Ehesakrament verspricht - und auch das gilt für Ausgetretene wie für Katholiken. Meines Erachtens ein großer Fortschritt (und ein Rückschritt zur Rechtslage vor 1983). Es war ja tatsächlich schwer zu erklären, warum zwei Ausgetretene vor dem Standesamt eine kirchlich gültige Ehe und damit ein unauflösliches Eheband begründen, auch wenn sie selbst sich dessen gar nicht bewusst waren.

bearbeitet von Justin Cognito
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Das ist ja cool! Damit können Ausgetretene also nach Herzenslust herumheiraten und sich scheiden lassen und dann zu guter letzt doch noch mit allem Brimborium in der Kirche heiraten. Der daheimgebliebene Sohn war tatsächlich bescheuert.

 

Werner

 

Naja, man löst ein Problem, indem man ein neues schafft: Bisher kriegt auch der ein Sakrament geliefert, der u.U. gar keines möchte, jetzt muss man den Ausgetretenen trauen von wegen Recht auf Ehe.

 

Das paßt aber zur Tendenz, den staatlich registrierten Austritt nicht mehr ernst zu nehmen. Ist ja auch konsequent, die Taufe ist das Wesentliche.

 

 

Es bleibt dabei jedoch das Problem, daß auch andere Konfessionen taufen und deren Taufe von der katholischen Kirche anerkannt wird, ohne gleichzeitig eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zu konstituieren.

 

Aber man "katholisch getauft" ist und sogar wenn man "evangelisch getauft" ist und irgendwann mal zur katholischen Kirche konvertiert war, bleibt man plötzlich für alle Zeit katholisch und alle katholischen Vorschriften bleiben gültig.

 

Da es offensichtlich möglich ist, getauft zu sein und trotzdem nicht Mitglied der katholischen Kirche, sollte es m. E. auch für Katholiken die Möglichkeit geben, die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zu beenden. - Ob das über einen staatlichen Austritt geschieht oder über eine Erklärung gegenüber dem Pfarrer/Bischof, ist eine andere Frage.

Du verwechselst offenbar die juristische Person "Kirche" mit der Kirche, in der das Sakrament die Mitgliedschaft begründet.

 

Wieso verwechsle da etwas?

 

 

Wer getauft ist, ist "Christ", aber nicht unbedingt Katholik. Die Taufe per se konstituiert keine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, denn sonst müßte die katholische Kirche beanspruchen, daß alle ihre Vorschriften auch für evangelische Christen gelten.

 

Aber die katholische Kirche läßt die Leute, die einmal registrierte Mitglieder bei ihr waren, nicht mehr aus den Krallen. - Die können jetzt nicht einfach evangelisch werden, so daß sie zwar Christen mit gültiger Taufe sind, aber nicht den Vorschriften der katholischen Kirche unterliegen. - Warum nicht?

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Werner

 

Ich glaube, Dein Vergleich hinkt: "Herumheiraten" können Katholiken wie Ausgetretene - solange sie es vor dem Standesamt tun. Nur wer kirchlich heiratet, sollte das im Bewusstsein dessen tun, was er im Ehesakrament verspricht - und auch das gilt für Ausgetretene wie für Katholiken. Meines Erachtens ein großer Fortschritt (und ein Rückschritt zur Rechtslage vor 1983). Es war ja tatsächlich schwer zu erklären, warum zwei Ausgetretene vor dem Standesamt eine kirchlich gültige Ehe und damit ein unauflösliches Eheband begründen, auch wenn sie selbst sich dessen gar nicht bewusst waren.

 

Damit halst der Papst den Ausgetretenen zusätzlich zur Sünde des Abfalls auch noch eine Unzuchtssünde auf, die sie vorher nicht gehabt hätten!

Wenn sie am Standesamt nicht mehr sakramental heiraten, dann dürfen sie schließlich nicht.

Merkwürdige pastorale Sitten!

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Werner

 

Ich glaube, Dein Vergleich hinkt: "Herumheiraten" können Katholiken wie Ausgetretene - solange sie es vor dem Standesamt tun. Nur wer kirchlich heiratet, sollte das im Bewusstsein dessen tun, was er im Ehesakrament verspricht - und auch das gilt für Ausgetretene wie für Katholiken. Meines Erachtens ein großer Fortschritt (und ein Rückschritt zur Rechtslage vor 1983). Es war ja tatsächlich schwer zu erklären, warum zwei Ausgetretene vor dem Standesamt eine kirchlich gültige Ehe und damit ein unauflösliches Eheband begründen, auch wenn sie selbst sich dessen gar nicht bewusst waren.

 

Damit halst der Papst den Ausgetretenen zusätzlich zur Sünde des Abfalls auch noch eine Unzuchtssünde auf, die sie vorher nicht gehabt hätten!

Wenn sie am Standesamt nicht mehr sakramental heiraten, dann dürfen sie schließlich nicht.

Merkwürdige pastorale Sitten!

 

Eine Änderung der Rechtslage hat noch nie zu einer Sünde geführt. Das sind doch zwei verschiedene Kategorien. Und die Ausgetretenen selbst werden es vermutlich mit Fassung tragen. In erster Linie profitieren die neuen katholischen Partner, zivil verheirateter und geschiedener Ausgetretener - die nun kirchlich heiraten können. Sie ziehen hier wohl den größten pastoralen Nutzen aus der neuen Rechtslage.

bearbeitet von Justin Cognito
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Werner

 

Naja, man löst ein Problem, indem man ein neues schafft: Bisher kriegt auch der ein Sakrament geliefert, der u.U. gar keines möchte, jetzt muss man den Ausgetretenen trauen von wegen Recht auf Ehe.

 

Das paßt aber zur Tendenz, den staatlich registrierten Austritt nicht mehr ernst zu nehmen. Ist ja auch konsequent, die Taufe ist das Wesentliche.

 

 

Es bleibt dabei jedoch das Problem, daß auch andere Konfessionen taufen und deren Taufe von der katholischen Kirche anerkannt wird, ohne gleichzeitig eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zu konstituieren.

 

Aber man "katholisch getauft" ist und sogar wenn man "evangelisch getauft" ist und irgendwann mal zur katholischen Kirche konvertiert war, bleibt man plötzlich für alle Zeit katholisch und alle katholischen Vorschriften bleiben gültig.

 

Da es offensichtlich möglich ist, getauft zu sein und trotzdem nicht Mitglied der katholischen Kirche, sollte es m. E. auch für Katholiken die Möglichkeit geben, die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zu beenden. - Ob das über einen staatlichen Austritt geschieht oder über eine Erklärung gegenüber dem Pfarrer/Bischof, ist eine andere Frage.

Du verwechselst offenbar die juristische Person "Kirche" mit der Kirche, in der das Sakrament die Mitgliedschaft begründet.

 

Wieso verwechsle da etwas?

 

 

Wer getauft ist, ist "Christ", aber nicht unbedingt Katholik. Die Taufe per se konstituiert keine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, denn sonst müßte die katholische Kirche beanspruchen, daß alle ihre Vorschriften auch für evangelische Christen gelten.

 

Aber die katholische Kirche läßt die Leute, die einmal registrierte Mitglieder bei ihr waren, nicht mehr aus den Krallen. - Die können jetzt nicht einfach evangelisch werden, so daß sie zwar Christen mit gültiger Taufe sind, aber nicht den Vorschriften der katholischen Kirche unterliegen. - Warum nicht?

Verstehe, was Du meinst.

Die Antwort gebe ich lieber nicht.

Chryso kann das sicher schön rechtlich umschreiben, ich könnte es nur brutal sagen. :lol:

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Naja, wer die Ehe derart definiert wie die RKK, braucht sich nicht wundern, wenn die Menschheit darauf pfeift, was er zum Thema Ehe zu sagen hat.

 

Werner

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Werner

 

Ich glaube, Dein Vergleich hinkt: "Herumheiraten" können Katholiken wie Ausgetretene - solange sie es vor dem Standesamt tun. Nur wer kirchlich heiratet, sollte das im Bewusstsein dessen tun, was er im Ehesakrament verspricht - und auch das gilt für Ausgetretene wie für Katholiken. Meines Erachtens ein großer Fortschritt (und ein Rückschritt zur Rechtslage vor 1983). Es war ja tatsächlich schwer zu erklären, warum zwei Ausgetretene vor dem Standesamt eine kirchlich gültige Ehe und damit ein unauflösliches Eheband begründen, auch wenn sie selbst sich dessen gar nicht bewusst waren.

 

Damit halst der Papst den Ausgetretenen zusätzlich zur Sünde des Abfalls auch noch eine Unzuchtssünde auf, die sie vorher nicht gehabt hätten!

Wenn sie am Standesamt nicht mehr sakramental heiraten, dann dürfen sie schließlich nicht.

Merkwürdige pastorale Sitten!

 

Eine Änderung der Rechtslage hat noch nie zu einer Sünde geführt. Das sind doch zwei verschiedene Kategorien. Und die Ausgetretenen selbst werden es vermutlich mit Fassung tragen. In erster Linie profitieren die neuen katholischen Partner, zivil verheirateter und geschiedener Ausgetretener - die nun kirchlich heiraten können. Sie ziehen hier wohl den größten pastoralen Nutzen aus der neuen Rechtslage.

Ein Sakrament und eine Sünde gehören meines Erachtens derselben "Kategorie" an.

Juristische spielchen sind eine separate Kategorie!

 

Nee, Du hast natürlich Recht: Das ist die positive Sicht der Dinge.

Mich ekelt einfach dieser ganze Sakramentalbürokratismus so unaussprechlich an!

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