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Papst ändert CIC


Chrysologus

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Was soll denn ein Notfall bei der Eheschließung sein?

Man hat einen Termin, hatte alle Traugespräche und hat alle Unterlagen parat und dann erscheint der Pfarrer nicht, obwohl an die 100 Gäste in der Kirche warten.

 

Bei Taufen wird das jedenfalls als Notfall gehandhabt.

OK, das seh ich ein. An so einen Fall hatte ich nicht gedacht.

 

Werner

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Im Motu Proprio steht übrigens:

and I direct that it be published in the official gazette Acta Apostolicae Sedis.
mit Datum vom 26.10.09.

 

War die Veröffentlichung vllt. in den AAS vom Dez. 2009? (vatican.va hat nur bis 2007 online)

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Und vor dem Tod noch schnell heiraten, wo alles Eheliche mit dem Tod eh schon wieder vorbei ist?

 

Das hört sich ziemlich nach Sakramentenmissbrauch an.

Vielleicht versteh ich nur nichts von Sakramenten, aber wenn ein Seelsorger (!) feststellt, dass diese Eheschließung für einen Sterbenden und seinen Verlobten emotional einfach sehr wichtig ist (egal ob das theologisch "korrekt" ist), dann fällt es mir schwer, eine Trauung als "Missbrauch" anzusehen.

 

Was soll denn ein Notfall bei der Eheschließung sein?

Man hat einen Termin, hatte alle Traugespräche und hat alle Unterlagen parat und dann erscheint der Pfarrer nicht, obwohl an die 100 Gäste in der Kirche warten.

 

Bei Taufen wird das jedenfalls als Notfall gehandhabt.

OK, das seh ich ein. An so einen Fall hatte ich nicht gedacht.

 

Werner

Da wiederum habe ich so meine Zweifel. Ich habe can. 1071 CIC nicht so verstanden, dass einem bestimmten Geistlichen persönlich eine Trauung erlaubt wird, sondern dass der Ortsordinarius erlaubt, dass ein bestimmtes Paar getraut wird. Ich wüsste auch nicht, wieso das an die Person des Trauenden gebunden sein sollte. Wenn das aber so ist, dann kann der genannte Fall kaum eintreten, ohne dass die Trauerlaubnis schon erteilt ist. Bei Taufen hingegen geht es ja nur darum, ob ein Laie ran darf oder nicht, und da sind die Regeln ohnehin lockerer als bei der Eheschließung (nur zur Erlaubtheit, nicht zur Gültigkeit, Laienbeauftragung durch den Ortsordinarius, wohingegen für die Eheschließungsassistenz für die Delegation an Laien eine Genehmigung des Heiligen Stuhls nötig ist).

 

OT zum OT: Da ich gerade dabei bin und du dich hier tummelst: Siehst du in "Absente aut impedito ministro ordinario, licite baptismus confert catechista aliusve ad hoc munus ab Ordinario loci deputatus" einen grammatisch zwingenden Grund, wonach sicher zu entscheiden ist, ob nur der "alius" oder auch der "catechista" "ad hoc munus ab Ordinario loci deputatus" sein muss? Mein Latein reicht dafür nicht.

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Und vor dem Tod noch schnell heiraten, wo alles Eheliche mit dem Tod eh schon wieder vorbei ist?

 

Das hört sich ziemlich nach Sakramentenmissbrauch an.

Vielleicht versteh ich nur nichts von Sakramenten, aber wenn ein Seelsorger (!) feststellt, dass diese Eheschließung für einen Sterbenden und seinen Verlobten emotional einfach sehr wichtig ist (egal ob das theologisch "korrekt" ist), dann fällt es mir schwer, eine Trauung als "Missbrauch" anzusehen.

 

Was soll denn ein Notfall bei der Eheschließung sein?

Man hat einen Termin, hatte alle Traugespräche und hat alle Unterlagen parat und dann erscheint der Pfarrer nicht, obwohl an die 100 Gäste in der Kirche warten.

 

Bei Taufen wird das jedenfalls als Notfall gehandhabt.

OK, das seh ich ein. An so einen Fall hatte ich nicht gedacht.

 

Werner

Da wiederum habe ich so meine Zweifel. Ich habe can. 1071 CIC nicht so verstanden, dass einem bestimmten Geistlichen persönlich eine Trauung erlaubt wird, sondern dass der Ortsordinarius erlaubt, dass ein bestimmtes Paar getraut wird. Ich wüsste auch nicht, wieso das an die Person des Trauenden gebunden sein sollte. Wenn das aber so ist, dann kann der genannte Fall kaum eintreten, ohne dass die Trauerlaubnis schon erteilt ist. Bei Taufen hingegen geht es ja nur darum, ob ein Laie ran darf oder nicht, und da sind die Regeln ohnehin lockerer als bei der Eheschließung (nur zur Erlaubtheit, nicht zur Gültigkeit, Laienbeauftragung durch den Ortsordinarius, wohingegen für die Eheschließungsassistenz für die Delegation an Laien eine Genehmigung des Heiligen Stuhls nötig ist).

 

OT zum OT: Da ich gerade dabei bin und du dich hier tummelst: Siehst du in "Absente aut impedito ministro ordinario, licite baptismus confert catechista aliusve ad hoc munus ab Ordinario loci deputatus" einen grammatisch zwingenden Grund, wonach sicher zu entscheiden ist, ob nur der "alius" oder auch der "catechista" "ad hoc munus ab Ordinario loci deputatus" sein muss? Mein Latein reicht dafür nicht.

Nach den Regeln des klassischen Lateins ja: ein Attribut, das vor dem ersten oder nach dem letzten Glied einer solchen Aufzählung steht gehört zu beiden (sollte es nur zum ersten gehören, müsste es nach diesem stehen).

(Ich bin zwar nicht Werner, aber in diesem Punkt bin ich mir in Erinnerung an mein Lateinstudium ziemlich sicher ..... allerdings ist das hier Kirchenlatein)

bearbeitet von Elima
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Nun ist mir gerade gesteckt worden, Chryso sei in Urlaub (warum hier wohl jemand gleich an den denkt... :ninja: ). Werd vielleicht warten, bis er sich hier wieder rumtreibt und den Thread dann ggf. wieder hochziehen.

;)

 

Nun ist mir anderswo erzählt worden, "Omnium in mentem" sei am 08.04.2010 in Kraft getreten, nachdem es am 08.01.2010 in den AAS (102 [2010], 8-10) veröffentlicht worden sein soll.

 

Auf die andere Frage habe ich aber immer noch keine Antwort.

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Im Motu Proprio steht übrigens:
and I direct that it be published in the official gazette Acta Apostolicae Sedis.
mit Datum vom 26.10.09.

 

War die Veröffentlichung vllt. in den AAS vom Dez. 2009? (vatican.va hat nur bis 2007 online)

 

Die Veröffentlichung erfolgte mW in den AAS vom Januar, erlangte also Rechtskraft im März. Dass die AAS erst im Juli ausgliefert wurden, gehört zu den römischen Kuriosa. Wir erfuhren also im Juli, was schon geltendes Recht ist.

 

Gut, die letzte Revision des Missale Romanum lag noch länger in der Druckerei.

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Nun ist mir gerade gesteckt worden, Chryso sei in Urlaub (warum hier wohl jemand gleich an den denkt... :ninja: ). Werd vielleicht warten, bis er sich hier wieder rumtreibt und den Thread dann ggf. wieder hochziehen.

;)

 

Nun ist mir anderswo erzählt worden, "Omnium in mentem" sei am 08.04.2010 in Kraft getreten, nachdem es am 08.01.2010 in den AAS (102 [2010], 8-10) veröffentlicht worden sein soll.

 

Auf die andere Frage habe ich aber immer noch keine Antwort.

 

Danke für die Zahlen - die hatte ich nicht parat.

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Nun ist mir gerade gesteckt worden, Chryso sei in Urlaub (warum hier wohl jemand gleich an den denkt... :ninja: ). Werd vielleicht warten, bis er sich hier wieder rumtreibt und den Thread dann ggf. wieder hochziehen.

;)

 

Nun ist mir anderswo erzählt worden, "Omnium in mentem" sei am 08.04.2010 in Kraft getreten, nachdem es am 08.01.2010 in den AAS (102 [2010], 8-10) veröffentlicht worden sein soll.

 

Auf die andere Frage habe ich aber immer noch keine Antwort.

 

Danke für die Zahlen - die hatte ich nicht parat.

Gern geschehen.

 

Hast du auch eine Idee dazu, ob bei einer Ehe zwischen einem RKK-Mitglied und einem von RKK zu EKD Übergetreten die Formdispens noch möglich ist (das war meine "andere Frage")? Meine anderweitige Quelle sah es auch nur als zweifelhaft an.

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Hast du auch eine Idee dazu, ob bei einer Ehe zwischen einem RKK-Mitglied und einem von RKK zu EKD Übergetreten die Formdispens noch möglich ist (das war meine "andere Frage")? Meine anderweitige Quelle sah es auch nur als zweifelhaft an.
Gegenfrage: kann der Ortsordinarius nicht dem evangelischen Amtsträger für diese Trauung die Trauvollmacht übertragen?
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Hast du auch eine Idee dazu, ob bei einer Ehe zwischen einem RKK-Mitglied und einem von RKK zu EKD Übergetreten die Formdispens noch möglich ist (das war meine "andere Frage")? Meine anderweitige Quelle sah es auch nur als zweifelhaft an.

 

Formdispens geht (und ging) nicht, eine Sanatio ist gleichwohl möglich.

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Hast du auch eine Idee dazu, ob bei einer Ehe zwischen einem RKK-Mitglied und einem von RKK zu EKD Übergetreten die Formdispens noch möglich ist (das war meine "andere Frage")? Meine anderweitige Quelle sah es auch nur als zweifelhaft an.
Gegenfrage: kann der Ortsordinarius nicht dem evangelischen Amtsträger für diese Trauung die Trauvollmacht übertragen?

 

Nein.

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Hast du auch eine Idee dazu, ob bei einer Ehe zwischen einem RKK-Mitglied und einem von RKK zu EKD Übergetreten die Formdispens noch möglich ist (das war meine "andere Frage")? Meine anderweitige Quelle sah es auch nur als zweifelhaft an.
Gegenfrage: kann der Ortsordinarius nicht dem evangelischen Amtsträger für diese Trauung die Trauvollmacht übertragen?
Nein.
Warum nicht?
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Hast du auch eine Idee dazu, ob bei einer Ehe zwischen einem RKK-Mitglied und einem von RKK zu EKD Übergetreten die Formdispens noch möglich ist (das war meine "andere Frage")? Meine anderweitige Quelle sah es auch nur als zweifelhaft an.
Gegenfrage: kann der Ortsordinarius nicht dem evangelischen Amtsträger für diese Trauung die Trauvollmacht übertragen?
Nein.
Warum nicht?

Can. 1108 — § 1. Nur jene Ehen sind gültig, die geschlossen werden unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen, jedoch nach den Regeln der folgenden Canones und unbeschadet der in den cann. 144, 1112, § 1, 1116 und 1127, §§ 1—2 genannten Ausnahmen.

 

Can. 1112 — § 1. Wo Priester und Diakone fehlen, kann der Diözesanbischof, aufgrund einer vorgängigen empfehlenden Stellungnahme der Bischofskonferenz und nach Erhalt der Erlaubnis des Heiligen Stuhles, Laien zur Eheschließungsassistenz delegieren.

Ich vermute mal, der evangelische Amtsträger ist weder "Priester" noch "Diakon" im Sinne des CIC, und um einen Laien zu beauftragen, fehlt schon die vorgängige Erlaubnis des Heiligen Stuhls.

 

Wobei dann gleich wieder die Frage auftaucht, ob eigentlich ein orthodoxer oder altkatholischer Priester auch Priester im Sinne von can. 1108 CIC ist...

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Can. 1108 — § 1. Nur jene Ehen sind gültig, die geschlossen werden unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen, jedoch nach den Regeln der folgenden Canones und unbeschadet der in den cann. 144, 1112, § 1, 1116 und 1127, §§ 1—2 genannten Ausnahmen.

 

Can. 1112 — § 1. Wo Priester und Diakone fehlen, kann der Diözesanbischof, aufgrund einer vorgängigen empfehlenden Stellungnahme der Bischofskonferenz und nach Erhalt der Erlaubnis des Heiligen Stuhles, Laien zur Eheschließungsassistenz delegieren.

Ich vermute mal, der evangelische Amtsträger ist weder "Priester" noch "Diakon" im Sinne des CIC, und um einen Laien zu beauftragen, fehlt schon die vorgängige Erlaubnis des Heiligen Stuhls.

Ist ja einfach zu klären:

 

1. Besteht für die Deutschen Bistümer diese Erlaubnis?

 

2. Wenn ja: Beschränkt diese Erlaubnis den Kreis derer, die Beauftragt werden dürfen?

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1. Besteht für die Deutschen Bistümer diese Erlaubnis?

 

Nein.

 

2. Wenn ja: Beschränkt diese Erlaubnis den Kreis derer, die Beauftragt werden dürfen?

 

Damit beantwortet.

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Mit anderen Worten trauen lassen und den Antrag auf Sanatio einreichen?

 

Irgendwie völlig schwachsinnig das Ganze...

bearbeitet von Flo77
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Ich vermute mal, der evangelische Amtsträger ist weder "Priester" noch "Diakon" im Sinne des CIC, und um einen Laien zu beauftragen, fehlt schon die vorgängige Erlaubnis des Heiligen Stuhls.

 

Wobei dann gleich wieder die Frage auftaucht, ob eigentlich ein orthodoxer oder altkatholischer Priester auch Priester im Sinne von can. 1108 CIC ist...

Ist die Antwort auf diese Frage auch schon irgendwo aufgetaucht?

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